Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion...

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Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau

Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB

Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR, ENT, KBH, KOMB

Vor Förderbeginn – Betreuungsplan mit AMS!

EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe

bis zu 3 Monate – 50 % der Lohn- und Lohnnebenkosten (Murau)

Zielgruppen -

LangzeitbeschäftigungsloseÄltere AL (45 plus)Wiedereinsteigerinnen

EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe

Aktion 4000 bei Vereinen und Interessensgemeinschaften EB zwischen 2 und 12 Monate

Aktion 6000

für besondere Personengruppen EB bis zu 6 Monate (Sonderbudget 2010)

EB – Gestützte Arbeit

Anerkennung nach Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig

18 Monate über AMS – Weiterförderung über Land möglich

max. € 651,-- mtl. bei Vollzeitbeschäftigung

LST - Lehrstellenförderung

soz. Fehlanpassung 1 Jahr - € 302,-- mtl.

§ 8b1 – verlängerte Lehrzeit max. 3 Jahre - € 302,-- mtl.

§ 8b2 – Teilqualifizierung max. 2 Jahre - € 302,-- mtl.

QFB - Beschäftigtenschulung

betriebliche Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes

bis zu 66,6 % der Schulungskosten

Antragstellung und Bezahlung der Kurse durch Betrieb

DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Arbeitstraining – Praktikum, FRIEDAS, IMP, Kursbesuche (sowohl AMS Kurse als auch freies Bildungsangebot - BBRZ, SZF, bfi, wifi, etc.)

Status „SC“ (Schulung) beim AMS

DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Höhe - ALG oder NH

jedoch: mind. € 8 – unter 18 Jahre mind. € 13 – Teilzeitkursen mind. € 18,50 – Vollzeitkursen derzeit DLU – Bonus € 3 bzw. € 6 für Vollzeitqualifizierungen möglich

KNK – Fahrtkosten / Unterkunftskosten

billigstes öffentliches Massenverkehrsmittel - Monatskarte

bei Gehbehinderungen auch höhere Beihilfen möglich

Ersatz einer notwendigen Unterkunft am Schulungsort

KK - Kurskosten

bis zu 100 % der anfallenden Kosten für externe Kurse

Auszahlung im Nachhinein, vor Kursbeginn – Betreuungsplan mit AMS!

VOR - Vorstellbeihilfe

Online-Ticket (ÖBB Businesscard) Kostenersatz bei Fahrten mit Privat-PKW Ersatz für Übernachtungen möglich (€ 55,--) mindestens 30 km in eine Richtung

ENT - Entfernungsbeihilfe

mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter € 2000,-- Selbstbehalt - € 67,-- max. Beihilfe - € 203,-- mtl. Förderzeitraum je 26 Wochen –

verlängerbar auf max. 104 Wochen pro Dienstgeber

ENT – Entfernungsbeihilfe bei Lehrlingen und lehrähnlichen Ausbildungen

mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter € 2000,-- Selbstbehalt - € 67,-- max. Beihilfe - € 264,-- mtl. Förderzeitraum je 52 Wochen –

verlängerbar auf die gesamte Ausbildungsdauer

KBH - Kinderbetreuungsbeihilfe

Einkommensgrenze € 2000,-- bzw. € 2912,-- für Ehepaare oder LG (bei einem Kind)

50 – 90 % der Betreuungskosten Förderzeitraum – je 26 Wochen

max. 156 Wochen pro Kind Förderung sowohl für Beschäftigungs- und

Ausbildungszeiten (AMS geförderte Kurse) möglich

KOMB - Kombilohnbeihilfe

Personen über 50 Jahre WiedereinsteigerInnen Behinderte nach dem BEinstG oder

Landesbehindertengesetz, Begünstigbare Behinderte die länger als 182 Tage im Status AL und SC

vorgemerkt sind. Codierung „KOMB“

KOMB - Kombilohnbeihilfe

Entlohnung höher als € 650,00 und höchstens € 1.700,00.

Förderzeitraum max. 1 Jahr ab Beschäftigungsbeginn

bei Teilzeit (16 WoStd. und mehr): mtl. € 150,-- bei Vollzeit (ab 35 WoStd.):

– bis € 1.500,-- mtl. € 300,-- – Ab € 1.500,-- mtl. € 150,--

Arbeitsaufnahme bis spätestens 30.06.2010

Danke für ihre Aufmerksamkeit und die gute Zusammenarbeit mit dem AMS.

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