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Universität Trier Fachbereich IV
Proseminar „Das Bankgeschäft in Osteuropa und Zentralasien: Wachstum
und Entwicklung“
Veranstaltungsnummer 41901
Formale und inhaltliche Anforderungen an Hausarbeiten
Veranstalter: Maxim Makhlis, M.Ec.Soc.St.
Trier Wintersemester 2009/10
II
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis …………………..……………………………………………….
Anhangsverzeichnis ..……………………………………………………………………..
Einführung ..…………………………………………………………….………………..
1. Allgemeine Hinweise …………………………..……………..………….…………...
1.1. Bestandteile der Arbeit …………………………………………………………...
1.2. Paginierung ………………………………………………………………………..
1.3. Titelblatt …………………………………………………………………………...
1.4. Verzeichnisse ……………………………………………………………………...
1.4.1. Inhaltsverzeichnis …………………………………………………..……....
1.4.2. Abkürzungsverzeichnis ……………………………………………….........
1.4.3. Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse ….………………………………..
1.4.4. Anhangsverzeichnis ……………………………………………...………...
1.4.5. Quellenverzeichnis ………………………….……………………………...
1.5. Gliederung ………………………………………………………………………...
2. Haupttext: formale Gestaltung und inhaltliche Anforderungen ….………………
2.1. Allgemeine inhaltliche Anforderungen …………………………………………...
2.2. Einführung und Fazit ……………………………………………………………...
2.3. Darstellungen ……………………………………………………………………...
2.3.1. Allgemeine Anforderungen …………..…………………………………….
2.3.2. Abbildungen ………………………………………………………………..
2.3.3. Tabellen …………………………………………………………………….
2.4. Textgestaltung ………………………………………….…………………………
3. Zitierrichtlinien und Quellenangaben ……………………………………………...
3.1. Sinngemäße und wörtliche Zitate …………………………………………………
3.2. Quellenangaben ……………………………...……………………………………
3.3. Belegweisen …………………………………….………………….……………..
3.3.1. Klassische Belegweise ……………………………………….…………….
3.3.2. Kurze Belegweise ……………………………………………………….….
Fazit ……………………………………………………….……………….……………..
Anhang ………………………………………………………….………….…………….
Quellenverzeichnis ……………………………………………………….……………..
III
IV
1
2
2
2
2
3
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3
4
4
4
5
6
6
7
7
7
8
8
8
9
9
10
10
10
11
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13
20
IV
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Beispiel für ein Titelblatt ……………………………………………………………
Anhang 2: Das deutsche Bankensystem ………………………………………………………...
Anhang 3: Entwicklung von Bankeinlagen in Weißrussland 2001-2004:
Graphische Darstellung …………………………………………………………….
Anhang 4: Lizenzen der Nationalbank der Republik Weißrussland:
Arten und Erteilungsvoraussetzungen ……………………………………………...
Anhang 5: Typographische Vorgaben im Überblick ……………………………………………
Anhang 6: Beispiele für Quellenangaben (Klassische Belegweise) …………………………….
Anhang 7: Beispiele für Quellenangaben (Kurze Belegweise) …………………………………
13
14
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18
19
1
Einführung
Bei dem Schreiben wissenschaftlicher Studienarbeiten in Deutschland sollten Studierende
bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen beachten. Es gibt keine einheitlichen
Anforderungen im Lande. An jeder Hochschule werden die Anforderungen an schriftliche
Arbeiten unmittelbar von Veranstaltern gestellt. So können sich die Anforderungen nicht nur
von einer Hochschule zu anderer, sondern auch innerhalb eines Faches voneinander
unterscheiden. Trotz ihrer Vielfältigkeit sind die Unterschiede im Wesentlichen nicht sehr
groß und beziehen sich auf kleine Details. Deswegen wenn man sich bereits mit den
Anforderungen eines Veranstalters gut auskennt, kann man sich bei dem Schreiben einer
neuen Arbeit an die Anforderungen eines anderen Veranstalters schnell umstellen. Die
Grundprinzipien bleiben meistens konstant.
Üblicherweise werden die Anforderungen an Hausarbeiten im Laufe der jeweiligen
Veranstaltung vom Veranstalter bekannt gegeben. Oft werden die Anforderungen auch im
Internet auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht. Im Zweifelsfall sind die
Anforderungen beim Veranstalter zu erfragen. In der Buchhandlung und auch in der
universitären Bibliothek kann man bei Interesse zahlreiche Publikationen mit Tipps und
Beispiele über das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit finden.
Die vorliegenden Anforderungen sind auf der Basis der Anforderungen an wissenschaftliche
Arbeiten von Herrn Prof. Dr. Wächter (Universität Trier, Fachbereich IV, Fach BWL,
Lehrstuhl „Arbeit, Personal und Organisation“)1 und Herrn Prof. Dr. Dickertmann
(Universität Trier, Fachbereich IV, Fach VWL, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft)2
ausgearbeitet worden. Sie sind lediglich im Rahmen des Proseminars gültig und beziehen sich
auf andere schriftliche Arbeiten nicht. Beim Auftreten spezieller Probleme bezüglich der
formalen Gestaltung der Arbeit, für die im folgenden Manuskript keine Antworten gefunden
werden können, sollten diese mit dem Veranstalter besprochen werden.
1 Vgl.: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://
www.uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005. 2 Vgl.: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an
Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005.
2
1. Allgemeine Hinweise
1.1. Bestandteile der Arbeit
Eine wissenschaftliche Studienarbeit (Proseminar-, Seminar- oder PbSF-Arbeit) kann aus den
folgenden Teilen bestehen:
1) Titelblatt
2) Inhaltsverzeichnis (Gliederung)
3) Abkürzungsverzeichnis
4) Tabellenverzeichnis
5) Abbildungsverzeichnis
6) Anhangsverzeichnis
7) Text der Arbeit
8) Anhang
9) Quellen- bzw. Literaturverzeichnis
10) Ehrenwörtliche Erklärung
Punkte 1), 2), 7), 9) und 10) sind für jede Arbeit obligatorisch. Das Vorhandensein anderer
Punkte hängt von der Gestaltung des Manuskriptes und seinem Umfang ab. Die Bestandteile
der Arbeit werden im Folgenden einzeln genau besehen.
1.2. Paginierung
Alle Seiten der Arbeit müssen nummeriert werden. Die vor dem Haupttext stehenden Seiten
(diverse Verzeichnisse) werden mit römischen Zahlen (I, II, III … oder i, ii, iii …) fortlaufend
paginiert. Das Titelblatt wird mitgezählt, bekommt jedoch keine Seitennummer. So beginnt
die Paginierung mit der Nummer II oder ii.
Der Haupttext wird mit arabischen Zahlen fortlaufend nummeriert. Die Paginierung beginnt
erneut mit der Nummer 1. Anhang und Quellenverzeichnis werden fortlaufend in die
Nummerierung des Haupttextes einbezogen.
Die Seitennummern sind am Seitenrand unten zentriert zu platzieren.
1.3. Titelblatt
Das Deck- oder Titelblatt ist ein Tor zum Manuskript. Es muss folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung der Hochschule
3
Art und Titel der Veranstaltung
Akademisches Semester (WS / SS), in dem die Veranstaltung stattgefunden hat
Veranstaltungsnummer im Vorlesungsverzeichnis
Thema der Arbeit
Name des Veranstalters
Zeitpunkt der Abgabe
Persönliche Angaben über den Verfasser (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-
Adresse, Matrikelnummer, Fachsemesterzahl, Fachrichtung)
Im Anh. 1 befindet sich ein Musterdeckblatt.
1.4. Verzeichnisse
1.4.1. Inhaltsverzeichnis
„Das Inhaltsverzeichnis umfasst alle Bestandteile der Arbeit, mit Ausnahme des Deckblattes
und des Inhaltsverzeichnisses selbst.“3
Bei erstmaliger Verwendung eines Begriffes ist der entsprechende Begriff im Text
auszuschreiben und das Kürzel in Klammern anzufügen. Im weiteren Text kann schon die
Abkürzung benutzt werden. Zum Beispiel: Das Bankensystem Armeniens ist zweistufig und
besteht aus der Nationalbank Armeniens (NBA) und den Geschäftsbanken. Die NBA wurde
1991 gegründet.
Zu jedem Punkt des Inhaltsverzeichnisses gehört die
entsprechende Angabe der Seitennummer. Alle Überschriften im Haupttext müssen in das
Inhaltsverzeichnis aufgenommen werden und umgekehrt.
1.4.2. Abkürzungsverzeichnis
Es könnte sein, dass im Haupttext einige Begriffe, Institutionen, Gesetze und sonstige
Eigennamen oft genannt werden. Zum Beispiel in einer Arbeit über die Nationalbank
Georgiens kann der Begriff sehr oft auftreten. In diesem Fall ist es sinnvoll, ein Kürzel wie
NBG für die Wortgruppe zu benutzen. Auch werden oft in Deutschland für Gesetze und
Anordnungen bestimmte Abkürzungen oder Akronyme verwendet. Alle im Haupttext
gebrauchten Abkürzungen, Akronyme und Kürzel sind in ein Abkürzungsverzeichnis (AbkV)
aufzunehmen. Die Einträge im AbkV sind alphabetisch zu sortieren.
3 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an
Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 6.
4
Allgemeinbekannte Abkürzungen (wie etc., z.B., bspw., S., vgl., usw.) braucht man in das
AbkV nicht aufzunehmen. Die Kürzel, die in einem bestimmten Fachkreis bekannt sind (z.B.
wie HGB für das Handelsgesetzbuch) müssen trotzdem verzeichnet werden. Der Verfasser
sollte auch an die Leser anderer Fachrichtungen denken.
Bei der Verwendung von Kürzeln muss beachtet werden, dass sie den Lesefluss hemmen
können. Deswegen muss man mit ihrer Verwendung vorsichtig umgehen und den Text mit
den Abkürzungen nicht überlasten.
1.4.3. Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse
Enthält das Manuskript zwei oder mehr Tabellen bzw. Abbildungen, ist dann sinnvoll, sie vor
dem Text in Form eines Verzeichnisses aufzuzählen. Dadurch kann der Leser erstens einen
flüchtigen Überblick über die Arbeit bekommen und zweitens ihn interessierende grafische
Darstellungen und Daten schneller finden.
Die Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren. Jede Bezugnahme im Text
erfolgt unter Angabe der jeweiligen Nummer (z.B. siehe Abb. 1). Jedem Eintrag im Tabellen-
bzw. Abbildungsverzeichnis muss jeweils eine Tabelle oder eine Abbildung im Manuskript
entsprechen.
1.4.4. Anhangsverzeichnis
Umfangreiche Daten, grafische Darstellungen und sonstige im Hinblick auf das Thema der
Arbeit relevante Materialien, die der Verfasser dem Leser bekannt geben will und auf die er in
seiner Arbeit Bezug nimmt, können in den Anhang aufgenommen werden. Dazu gehören
auch mathematische Herleitungen, Rechenbeispiele, Fragebogen usw. Alle Anhänge werden
fortlaufend nummeriert und in das Anhangsverzeichnis mit Angabe der jeweiligen
Seitennummer, wo der Anhang zu finden ist, eingetragen.
1.4.5. Quellenverzeichnis
Das Quellenverzeichnis (QV) enthält vollständige Angaben über Literatur und sonstige
Quellen (z.B. Internetressourcen), die bei der Fertigung der Arbeit verwendet wurden. In das
QV sind nur diejenigen Quellen aufzunehmen, auf die innerhalb der Arbeit verwiesen wurde.
Literarische und sonstige Quellen, die zur Vorbereitung der Arbeit genutzt, jedoch nicht
konkret innerhalb der Arbeit sinngemäß oder wörtlich zitiert wurden, sind nicht in das QV
5
aufzunehmen. „Die Quellenangaben sind in alphabetischer Reihenfolge der Namen und
innerhalb derer nach dem Datum der Veröffentlichung aufzulisten.“4
Abb. 1: Gliederungsarten
Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 5.
Wurden bei der Fertigung des Manuskriptes zahlreiche Quellen verwendet, kann das QV in
bestimmte Kategorien oder Gruppen untergliedert werden: bspw. Buchveröffentlichungen,
Aufsätze in Zeitschriften und Sammelwerken, Zeitungsmeldungen, Gesetzte und
Verordnungen, Internetquellen usw.
1.5. Gliederung
Man darf Gliederung und Inhaltsverzeichnis miteinander nicht verwechseln. Diese Begriffe
sind keine Synonyme. Wenn das Inhaltsverzeichnis eine formale Auflistung aller Bestandteile
der Arbeit ist, stellt eine Gliederung eine inhaltsorientierte Karkasse der Arbeit dar. Die
Gliederung strukturiert die Arbeit und ermöglicht dem Leser eine Übersicht über die Arbeit zu
erhalten.
Eine Gliederung besteht aus Gliederungspunkten oder –ebenen. Jeder Gliederungspunkt wird
durch eine Nummer gekennzeichnet. Es wird zwischen zwei Gliederungsarten unterschieden:
einer alphanumerischen Gliederung und der standardisierten Dezimalgliederung (s. Abb. 1).
4 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an
Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 7.
Alphanumerische Gliederung: I … A … 1 … a) … (1) … (a) … (b) … (2) … b) … 2 … B … II …
Dezimalgliederung: 1. … 1.1. … 1.1.1.… 1.1.1.1. … 1.1.1.2. … 1.1.2. … 1.2. … 2. … 2.1. … 2.2. … 3. …
6
Die Dezimalgliederung ist mehr verbreitet und muss auch bei der Gestaltung der
Proseminarsarbeit verwendet werden.
Eine gute Gliederung ist ein wichtigster Teil des Erfolgs jedes wissenschaftlichen
Manuskripts. Zu viele Gliederungspunkte können den Lesefluss hemmen, zu wenige
Überschriften führen dazu, dass der Text unzureichend strukturiert wird. Auf kleine
Unterkapitel mit ein paar Zeilen sollte der Verfasser lieber verzichten.
2. Haupttext: formale Gestaltung und inhaltliche Anforderungen
2.1. Allgemeine inhaltliche Anforderungen
In einer wissenschaftlichen Arbeit soll der Verfasser seine Fähigkeiten für die Bearbeitung
eines wissenschaftlichen Themas zeigen. Die Arbeit soll keinesfalls einfache Aufzählung von
Fakten und Meinungen oder theoretischen Ansätzen und enzyklopädischen Daten darstellen.
In der Arbeit sollte ein Thema, eine Fragestellung aus theoretischer und praktischer Sichten
betrachtet werden. Es muss nicht unbedingt eine Lösung für die beschriebene Problematik
gefunden werden. Viel mehr sollten diverse Aspekte des Problems und verschiedene
Konzepte und Vorgehensweisen zu seiner Lösung dargestellt werden, an die der Verfasser
kritisch herangehen sollte. Nicht alles, was man aus der Literatur oder von Experten erfährt,
für bare Münze genommen werden sollte. Man sollte selber eine Stellung zur Problematik
seiner Arbeit nehmen, die in der Arbeit zu begründen ist.5
Bei der Erstellung der Arbeit sollte auf den Sprachstil geachtet werden. Umgangssprachliche
Elemente sind zu vermeiden. Lange künstliche Sätze, die inhaltsmäßig keinen Sinn in sich
enthalten, sind ebenso zu vermeiden. Der Verfasser sollte sich klar ausdrücken und auf das
Thema konzentrieren. Der Prinzip „Keep It Short and Simple“ sollte beachtet werden. Der
Verfasser sollte eine unpersönliche Ausdrucksweise verwenden (Passiv statt direkter Formen:
z.B. „Die Situation im Bankensektor kann folgenderweise beschrieben werden“ statt „Ich
kann die Situation …“). Bei der Formulierung seiner eigenen Meinung ist bspw. dem
dezenten Ausdruck „nach Auffassung (Meinung) des Verfassers“ der Vorzug gegenüber dem
„nach meiner Meinung“ zu geben. Die Grammatik und die neue Rechtschreibung sind zu
beachten. Es ist auch sinnvoll, die Arbeit vor der Abgabe von einem Dritten lesen und
korrigieren zu lassen.
5 Vgl.: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www.
uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005, S. 3.
7
2.2. Einführung und Fazit
Die Arbeit sollte mit einer Einführung beginnen. In der Einführung wird die Problematik der
Arbeit kurz vorgestellt. Der Verfasser sollte dem Leser einen kurzen Überblick über die
Arbeit und das Thema geben: welche Probleme erhoben werden, was analysiert wird, warum
das Thema wichtig ist, welche Ziele die Arbeit verfolgt usw. Es sollte auch auf die Aktualität
des Themas eingegangen werden. Man könnte auch in der Einführung erwähnen, wie die
Arbeit aufgebaut ist, welche Literatur verwendet wurde, auf welchen Daten die Arbeit basiert
usw. Die Einführung soll nicht größer als eine bis zwei Seiten sein und keine Kapitelnummer
tragen.
Die Arbeit wird mit einem Fazit beendet. Im Fazit soll der Verfasser nochmals deutlich
machen, welche Problematik in der Arbeit angesprochen und zu welchen Ergebnissen
gekommen wurde. Die Meinung des Verfassers sollte im Fazit klare Formen annehmen und
erkennbar werden. Das Fazit nimmt, so wie die Einführung, eine bis zwei Seiten ein und trägt
keine Kapitelnummer.
2.3. Darstellungen
2.3.1. Allgemeine Anforderungen
Mit Hilfe von Tabellen, Diagrammen und sonstigen Darstellungen lassen sich beschriebene
Sachverhalte illustrieren, einige Behauptungen beweisen und aufgeführte Fakten und Daten
zusammenfassen. Damit im Text auf eine oder andere Darstellung Bezug genommen werden
kann, sind alle Darstellungen zu nummerieren. Wobei graphische Darstellungen und Tabellen
getrennt unabhängig voneinander nummeriert werden. Die Nummer einer Darstellung sollte
der Reihenfolge entsprechen, in der die Darstellung im Text angesprochen wird. Dies
bedeutet, dass die Tabelle 2 kann nicht im Text vor der Tabelle 1 angesprochen werden.
Im Text sollten nur diejenigen Darstellungen platziert werden, die nicht mehr als 50-60 % der
Seite besetzen. Größere Darstellungen wäre es sinnvoll in den Anhang einzustellen. Jede
Darstellung muss die Angabe der verwendeten Quellen (unterhalb der Darstellung) begleiten.
Wenn die Darstellung aus fremdem Werk übernommen wurde, sollte die Quelle angegeben
werden. Wenn der Verfasser eine Darstellung selber kreiert hat, wird als Quellenangabe
folgendes „Eigene Darstellung“ angegeben (als Beispiel s. Anh. 2 und Anh. 3).
8
2.3.2. Abbildungen
Als Abbildungen werden einen Sachverhalt illustrierte graphische Darstellungen wie z.B.
Kurven-, Balken-, Säulen- und Kreisdiagramme genannt. Eine Abbildung sollte etwa 80 %
der Satzspiegelbreite einnehmen. Zahlreiche Beschriftungen sind zu vermeiden. Sie
erschweren dem Leser die Übersicht. Die Werte sollten möglichst lesbar dargestellt werden.
Bei der Erstellung farbiger Abbildungen ist zu beachten, dass die Farben beim Ausdrucken
nicht immer wiedergegeben sein könenn (als Beispiel s. Abb. 1 oder Anh. 3).
2.3.3. Tabellen
Als Tabellen werden tabellarische Zahlen- und Datenwerke genannt. Die Gesamtbreite einer
Tabelle entspricht üblicherweise dem Satzspiegel. Ungeachtet der Anforderungen anderer
Veranstalter dürfen sich Studierenden im Rahmen des Proseminars für eine eigene
einheitliche Form der Tabellengestaltung entscheiden. Es wird nur empfohlen, die
Rahmenstärke als ¾ Punkt anzuwenden. Für ein besseres Erscheinungsbild sollten auch eine
einheitliche Schriftgröße und –stärke für die ganze Tabelle einschließlich des Zeilen- und
Spaltenkopfes benutzt werden. Tabellenanmerkungen (Legende) sind innerhalb der Tabelle
und die Tabellenüberschrift und deren Quellenangabe sind außerhalb der Tabelle zu platzieren
(als Beispiel s. Anh. 4).
2.4. Textgestaltung
Das Manuskript ist mit Hilfe eines Computers zu fertigen. Die Verwendung verschiedener
Schriftarten sollte man nach Möglichkeit vermeiden. Für den Text der Arbeit ist die Schrift
Times New Roman, Schriftgrad 12, zu verwenden. Für Abbildungen und Tabellen darf auch
solche Schriftart wie Arial benutzt werden. Es wird ebenso empfohlen, nicht mehr als drei
unterschiedliche Schriftgrade auf einer Seite zu verwenden.
Der Text ist in Blocksatz mit dem Zeilenabstand in 1,5 Zeilen zu schreiben. Der Blattrand hat
links 3 cm, oben und unten 2,5 cm, rechts 2 cm zu betragen. Der Haupttext sollte den Umfang
von 12 bis 15 Seiten nicht überschreiten (sämtliche Verzeichnisse und Anhang werden nicht
mitgezählt). Weitere Anforderungen an Textgestaltung werden im Anh. 5 aufgeführt. Die
Zeilen- und Absatzabstände sollten nicht als verbindlich betrachtet werden.
9
3. Zitierrichtlinien und Quellenangaben
3.1. Sinngemäße und wörtliche Zitate
Studienarbeiten wie viele andere wissenschaftliche Arbeiten basieren meistens auf
unterschiedlichen Quellen und fremden Gedanken, die direkt oder indirekt in die Arbeiten
übernommen wurden. Solche aus fremden Arbeiten übernommene Gedanken, die als Zitate
bezeichnet werden, sind kenntlich zu machen und zu belegen. Das fremde geistliche
Eigentum muss respektiert werden.
Wenn bei der Fertigung einer Arbeit fremde Gedanken vom Verfasser indirekt mit eigenen
Worten und anderen Formulierungen, auch in einer Kurzfassung wiedergegeben wurden,
handelt es sich hier um ein sinngemäßes Zitat. Dies wird in der Quellenangabe (unter einer
Fußnote) mit einem Zusatz „Vgl.“ (für: vergleiche) gekennzeichnet. Der Zusatz „Vgl.“ wird
der Quellenangabe vorangestellt. Wenn der Verfasser seine Gedanken ausdrückt, die jedoch
auf diversen Quellen basieren, sollten diese Quellen mit dem Zusatz „Siehe hierzu“ oder
„Dazu auch“ versehen werden.6
Der Gedanke, der direkt wortwörtlich aus einer Quelle in die Arbeit übernommen wurde, wird
als ein wörtliches Zitat bezeichnet. „Ein wörtliches Zitat ist angebracht, wenn der Sachverhalt
nicht kürzer und prägnanter formuliert werden kann …, wenn das Zitat selbst Gegenstand
einer Analyse ist oder das Zitat einer fremdsprachigen Veröffentlichung entnommen wurde
und eine zweifelsfreie Übersetzung nicht sicherzustellen ist.“
7
Änderungen des Quellentextes beim wörtlichen Zitieren sind kenntlich zu machen:
Hinzufügungen durch eckige Klammern […], Auslassungen eines Wortes durch zwei Punkte,
Bei wörtlichen Zitaten erfolgt
die Quellenangabe ohne jeglichen Zusatz. Längere wörtliche Zitate können absatzweise mit
vermindertem Schriftgrad und Zeilenabstand in den Text eingestellt werden. Es wird jedoch
empfohlen, keine großen Zitate zu übernehmen. Stattdessen sollte der Text umformuliert und
in einer kurzen Zusammenfassung wiedergegeben werden.
6 Vgl.: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an
Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 10 f. Dazu auch: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www.uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005.
7 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 11.
10
Auslassungen mehrerer Wörter durch drei Punkte. Ein Zitat im Zitat wird mit Hilfe einfachen
Häkchen (‚’) kenntlich gemacht.8
8 Für Beispiele siehe Dickertmann, D. / Piel, V., a.a.O., S. 11 f.
3.2. Quellenangabe
Eine vollständige Quellenangabe besteht aus: Vorname(n) und Namen des Verfassers,
Sachtitel und gegebenenfalls Untertitel des Beitrags, Ort und Jahr der Veröffentlichung sowie
der Seitenangabe. Verfassernamen werden sowohl im Text als auch in den Fußnoten ohne
akademische Grade oder Amtsbezeichnungen angeführt. Vornamen sollten entweder
durchgehend ausgeschrieben oder einheitlich abgekürzt werden. Die Verlage selbst werden
nicht genannt, nur die Verlagsorte. Bei drei und mehreren Autoren, Herausgebern oder Orten
wird die Angabe auf den jeweils Ersten beschränkt unter Hinzufügung von „u. a.“ (für „und
andere“). Wenn ein Werk bereits in zweiter oder weiterer Auflage erscheint, ist die Auflage
anzugeben, jedoch ohne alle werbenden Zusätze wie etwa „völlig überarbeitete“, „wesentlich
ergänzte“ etc.
Beiträge aus Zeitungen, Zeitschriften, Lexika oder sonstigen Sammelbänden, werden unter
Angabe des Seitenbereiches (Bsp.: S. 75–98) oder der Randnummer (Bsp.: RN 16–21) zitiert.
Bei der Zitierung von Dokumenten aus dem Internet ist folgendes zu beachten: Wenn ein
Online-Dokument keinen Titel führt, so wird auf den Namen oder die Überschrift der
Webseite verwiesen. Ist kein Autor angegeben, kommt der Seitenanbieter als Herausgeber in
Betracht. Für alle Angaben von Internetquellen ist der Tag des letzten Seitenabrufes zu
vermerken (z. B. „Stand: 20.10.2008“).
Die fremdsprachlichen Abkürzungen sollten durch entsprechende deutsche ersetzt werden,
also beispielsweise „S.“ statt „p.“, „u. a.“ statt „et al.“, „Hrsg.“ statt „Ed.“ oder „hrsg.“ statt
„ed.“. Bei Angaben von ausländischen Quellen, in einer Sprache, die dem Referenten bzw.
Veranstalter nicht bekannt ist, sollte der Titel zuerst in der Sprache des Originals angegeben
werden (für nicht lateinische Alphabete wird der Titel mit lateinischen Buchstaben
geschrieben). In Klammern ist dem fremdsprachigen Titel einer Übersetzung ins Deutsche
hinzuzufügen. Beispiele für Quellenangaben findet man in Anh. 6.
3.3. Belegweisen
3.3.1. Klassische Belegweise
11
Man unterscheidet zwischen einer klassischen und einer amerikanischen oder kurzen
Belegweise. In der klassischen Belegweise erfolgen Quellenangaben in Form von Fußnoten
am Seitenende, auf die ein (hochgestelltes und im Schriftgrad vermindertes) Fußnotenzeichen
im Text verweist. Das Fußnotenzeichen wird unmittelbar im Anschluss an den zitierten
Gedanken platziert. Es hängt nicht davon ab, ob es sich dabei um ein wörtliches oder ein
sinngemäßes Zitat handelt. Bezieht sich die Quellenangabe auf den gesamten Satz, so steht
der Verweis hinter dem Satzendesymbol. Wird hingegen nur auf ein Wort oder einen Teil des
Satzes hingewiesen, so ist die Fußnote bereits im Anschluss an den jeweiligen Aspekt zu
setzen. Die Fußnoten sind innerhalb der Arbeit fortlaufend in arabischen Zahlen zu
nummerieren.
Beim ersten Verweis auf eine Quelle ist ein vollständiger Beleg erforderlich. Bei folgender
Verwendung einer zuvor belegten Quelle wird unter Verweis auf den bereits angegebenen
(Fund-)Ort (a. a. O.) zitiert (z.B.: Rürup, B., a. a. O., S. 603.).
Zur Unterscheidung mehrerer zitierter Werke eines Autors wird zusätzlich ein Teil des
Werktitels genannt (z.B.: Rürup, B.: Begrenzungskriterien …, a. a. O., S. 603.). Wird dieselbe
Quelle in aufeinander folgenden Fußnoten (derselben Seite) erwähnt, so ist bei der folgenden
Fußnote die Kurzfassung „ebenda“ bei gleichzeitiger Seitenangabe anzuwenden. Werden
Werke desselben Autors bzw. Herausgebers in Folge erwähnt, steht statt des Namens
„Derselbe“ (respektive „Dieselbe“, „Dasselbe“, „Dieselben“): z.B. derselbe:
Haushaltswirtschaftliche Grenzen …, a. a. O., S. 301. Erstreckt sich die zitierte Stelle in der
verwendeten Quelle auch über die nachfolgende(n) Seite(n), ist bei der Seitenzahl der Zusatz
„f.“ („ff.“) anzugeben (z.B.: Rürup, B.: Begrenzungskriterien …, a. a. O., S. 603 ff.).
3.3.2. Kurze Belegweise
Immer mehr verbreitet sich in Deutschland die so genannte kurze Belegweise, die im
angelsächsischen Schrifttum praktiziert wird. Bei dieser Belegweise werden alle Quellen in
Kurzform mit dem Namen des Verfassers und dem Erscheinungsjahr der Arbeit sowie der
Seitenangabe der Fundstelle angegeben (Bsp.: Wächter, H. 1999, S. 59). Im QV wird die
gewählte Kurzzitatform durch Voranstellen der Jahreszahl (in Klammern) aufgegriffen. Bei
mehreren Arbeiten eines Verfassers mit demselben Veröffentlichungsjahr sind die einzelnen
Titel durch Buchstaben voneinander zu unterscheiden (z.B.: Wächter, H. 1999a, S. 65.). Für
Beispiele siehe Anh. 7.
Im Rahmen des Proseminars wird empfohlen, die klassische Belegweise zu verwenden.
Anhang 1: Beispiel für ein Titelblatt
13
Universität Trier Fachbereich IV
Proseminar „Transformation des Finanz- und Bankensektors in den
Ländern Osteuropas, Zentralasiens und des Kaukasus“
Wintersemester 2009/10
Veranstaltungsnummer 41901
Gegenwart und Zukunft der Bankenaufsicht in Georgien
Veranstalter: Maxim Makhlis, M.Ec.Soc.St.
Vorgelegt am 12.02.2010
Verfasser: Otar Charauli Kleeburger Weg 102, App. 202, 54296 Trier
E-Mail: charauli@yahoo.de Matrikel-Nu. 721322
1. Fachsemester, Aufbaustudiengang „Magister der Wirtschaft“
14
Hypothekenbanken und sonstige
Realkreditinstitute
Spezialbanken
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
- Sparkassen - Landesbanken
Universalbanken
Europäische Zentralbank
Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten
Deutsche Bundesbank
Geschäftsbanken
Kreditbanken - Großbanken - Regionalbanken und sonstige Kreditbanken - Zweigstellen ausländischer Banken -Privatbankiers
Genossenschafts-banken
- Kreditgenossenschaften - Genossenschaftliche Zentralbanken
Banken mit Sonderaufgaben
Bausparkassen
Direktbanken
Anhang 2
Das deutsche Bankensystem
Quelle: Eigene Darstellung.
Europäisches System der Zentralbanken EU-
Ebene
15
Anhang 3
Entwicklung von Bankeinlagen in Weißrussland 2001-2004: Graphische Darstellung
Abb. 3.1: Dynamik nach Währung
53,545,5
3427,7
39,446,5
54,566
72,3
60,6
0
20
40
60
80
100
1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005
Ant
eil i
n %
%
NationalwährungFremdwährung
Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.
Abb. 3.2: Dynamik nach Einlegern, BYR
05
101520253035
1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005
Ant
eil i
n %
%
StaatsunternehmenPrivatunternehmenPrivatpersonen
Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.
Abb. 3.3: Dynamik nach Einlegern, Fremdwährung
05
10152025303540
1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005
Ant
eil i
n %
%
StaatsunternehmenPrivatunternehmenPrivatpersonen
Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.
16
Anhang 4 Lizenzen der Nationalbank der Republik Weißrussland:
Arten und Erteilungsvoraussetzungen
Art der Lizenz Lizenzierte Bankgeschäfte Erteilungsvoraussetzungen
Allgemeine Lizenz Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Nationalwährung
Wird bei der staatlichen Registrierung neuer Bank automatisch erteilt.
Lizenz für die Heranziehung von Bankeinlagen
Betreiben von Einlagengeschäften mit Privatpersonen in National- und Fremdwährung, Durchführung von Privatkonten
Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens zwei Jahre auf dem Markt tätig ist. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage* und das Eigenkapital in Höhe von 10,0 Mio. EUR.
Generelle Lizenz
Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Fremdwährung innerhalb und außerhalb Weißrusslands
Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens ein Jahr auf dem Markt tätig ist. Bei den Banken mit Auslandskapital kann die Lizenz ausnahmsweise früher erteilt werden. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage* und das Eigenkapital in Höhe von 5,0 Mio. EUR. Dabei muss die Bank über bestimmte Ausrüstung verfügen, deren Vorhandensein von der NB jederzeit geprüft werden kann.
Innere Lizenz
Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Fremdwährung nur innerhalb Weißrusslands
Wird bei der staatlichen Registrierung neuer Bank auf ihren Antrag erteilt.
Lizenz für Bankgeschäfte mit Edelsteinen und - metallen
Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte mit Edelsteinen und –metallen
Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens drei Jahre auf dem Markt tätig ist. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage*, das Eigenkapital in Höhe von 10,0 Mio. EUR, die Erfüllung von technischen Anforderungen und ein qualifiziertes Personal.
Anm.: * Unter einer stabilen finanziellen Lage wird hier gemeint: keine Bilanzverluste, Erfüllung von Finanzanforderungen der NB an Banken, in vollem Umfang gebildete Reserven für die Deckung der zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen, Erfüllung der Mindestreservepflicht, keine Steuerrückstände in den letzten 12 Monaten.
Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf: Instrukcija Nacionalnogo Banka RB: O porjadke gosudarstvennoi
registracii i licenzirovanija dejatel’nosti bankov i nebankovskih kreditno-finansovyh organizacii, utverzhdena Postanovleniem Pravlenija Nacionalnogo Banka RB ot 28.6.2001 Nr. 175, registr. Nr. 8/6419 ot 23.7.2001 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Vorschrift der Nationalbank der Republik Weißrussland „Über die staatliche Registrierung und Lizenzierung des Betreibens von Bankgeschäften und der Finanzdienstleistungstätigkeit von Nichtbanken“, genehmigt durch den Beschluss des Vorstandes der Nationalbank vom 28.6.2001 Nr. 175, Reg.-Nr. 8/6419 vom 23.7.2001 im Nationalregister der Rechtsakten), Kapitel 2.
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Anhang 5
Typographische Vorgaben im Überblick
Textelemente
Zeichenformate Absatzformate
Schriftgrad in pt
Auszeich- nung
Zeilen- abstand
in pt
Absatz- abstand
vor in pt
Absatz- abstand
nach in pt
Aus- richtung
Standardtext 12 - 21 1) 3 3 Block
Literaturliste 12 - 14 2) 3 3 Block 3)
Fußnote 10 - 12 - 3 Block 4)
Darstellung / Tabelle 8 / 10 - 8 / 10 2 2 -
Überschrift 1. Ebene 14 fett 18 24 9 / 6 Links
Überschrift 2. Ebene 12 fett 18 20 6 Links Überschrift ab 3. Ebene 12 - 18 18 6 / 3 Links
Darstellungs-überschrift 10 / 12 fett 18 20 / 18 3 Zentriert
Darstellungsquelle 10 - 14 3 12 Block 5)
Kopfzeile 10 - 14 - - Zentriert
Seitenzahl 12 - 14 - - Zentriert Anm.: 1) Entspricht in MS Word etwa der Einstellung 1,5 Zeilen; 2) Entspricht in MS Word der Einstellung „einfacher Abstand“; 3) Für Literaturliste mit hängendem Einzug 0,75 cm; 4) Mit hängendem Einzug 0,4 cm; 5) Mit hängendem Einzug ca. 2 cm.
Abstände vom Seitenrand: links 3 cm. rechts 2 cm. oben und unten 2,5 cm. Kopf- und Fußzeile:
Abstand vom Seitenrand 1,5 cm.
Text 3 cm
2,5 cm
2,5 cm
2 cm
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Anhang 6
Beispiele für Quellenangaben (klassische Belegweise)
Agenstvo finansovyh novostei: Dva banka Belarusi voshli v The Banker Top 1000 krupneishih bankov mira po razmeru cobstvennogo kapitala (DE: Finanznachrichtenagentur: Zwei Banken Weißrusslands sind von The Banker unter den Top 1000 Banken der Welt nach Eigenkapital gereiht worden), http://www.afn.by/news/news.asp?d=5&m=7&y=2005&id =61431#data, Stand: 7.7.2005.
Auswärtiges Amt: Länder- und Reiseinformation: Belarus: Bilaterale Beziehungen, http:// www.auswaertigesamt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=14&land_id=18, Stand: 7.7.2005.
Bäcker, Arno: Politische und ökonomische Länderrisiken: Eine theoretische und empirische Analyse, in: Die Schriftenreihe: Internationale Wirtschaftspolitik, hrsg. von M. Klein u. a., Bd. 2, Amsterdam 1998.
Bankovskii kodeks Respubliki Belarus, prinjat Palatoi predstavitelei 3.10.2000, registr. Nr. 2/219 ot 31.10.2000 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Bankenkodex der Republik Weißrussland, verabschiedet von der Repräsentantenkammer am 3.10.2000, Reg.-Nr. 2/219 vom 31.10.2000 im Nationalregister von Rechtsakten) (nachfolgend zitiert: BK).
Bernet, Beat / Denk, Christoph L.: Politische Risiken – Charakter, Typologie, Managementansätze, in: Die Bank, H. 7/2002, S. 450-454.
Borchert, Manfred: Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik, 3. Aufl., München 1994.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Bankenstatistik, Mai 2001, H. 5, 53 Jg., Frankfurt am Main. Dietrich, Hartmut / Giermann, Heiko A.: Bankeninsolvenz und Einlagensicherung in
Deutschland, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 9/2003, 56. Jg., S. 456-457.
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16.7.1998 (BGBI. I S. 1842), mit Änderungen vom 15.12.2003 (BGBI. I S. 2676) (nachfolgend zitiert: ESAEG).
Heritage Foundation (Hrsg.): Index of Economic Freedom 2005, http://www.heritage.org/ research/features/index/country.cfm?id=Belarus, Stand 8.3.2005.
Meldung vom 17.8.2004: Naselenie vseo bolshe doverjaet bankam, in: Nacionalnaja ekonomicheskaja gazeta (DE: „Die Bevölkerung hat immer mehr Vertrauen zu den Banken“, in: Nationalwirtschaftszeitung), Nr. 62(779), Minsk, S. 22.
Minuk, Olga / Walther, Ursula: Das weißrussische Bankensystem, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 2/2005, 58. Jg., S. 93-96.
Nacionalnyi Bank RB (Hrsg.): Informacija o privlecheonnyh depozitah v bankah Respubliki Belarus, in: Bankovskii vestnik (DE: Nationalbank der Republik Weißrussland: Information über die herangezogenen Einlagen in den Banken Weißrusslands, in: Bankeninformationsblatt), H. 5(226)/2003, Minsk, S. 12.
o.V.: Länder-Rating: Risiko für Schuldner und Investoren, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 15/2003, 56. Jg., S. 829.
o.V.: Gabler-Wirtschafts-Lexikon, 14. Aufl., Wiesbaden 1997.
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Anhang 7
Beispiele für Quellenangaben (kurze Belegweise)
Agenstvo finansovyh novostei (2005): Dva banka Belarusi voshli v The Banker Top 1000 krupneishih bankov mira po razmeru cobstvennogo kapitala (DE: Finanznachrichtenagentur: Zwei Banken Weißrusslands sind von The Banker unter den Top 1000 Banken der Welt nach Eigenkapital gereiht worden), http://www. afn.by/news/news.asp?d=5&m=7&y=2005&id=61431#data, Stand: 7.7.2005.
Auswärtiges Amt (2005): Länder- und Reiseinformation: Belarus: Bilaterale Beziehungen, http://www.auswaertigesamt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe _html?type_id=14&land_id=18, Stand: 7.7.2005.
Bäcker, Arno (1998): Politische und ökonomische Länderrisiken: Eine theoretische und empirische Analyse, in: Die Schriftenreihe: Internationale Wirtschaftspolitik, hrsg. von M. Klein u. a., Bd. 2, Amsterdam.
Bernet, Beat / Denk, Christoph L. (2002): Politische Risiken – Charakter, Typologie, Managementansätze, in: Die Bank, H. 7/2002, S. 450-454.
Bundesverband deutscher Banken (2004): Banken 2004: Fakten, Meinungen, Perspektiven, Berlin.
Bundesverband deutscher Banken (2005): Zinsen niedriger als zu Kaisers Zeiten, http:// www.bankenverband.de/print.asp?channel=141810&art=1441, Stand: 11.7.2005.
Deutsche Bundesbank (2001): Bankenstatistik, Mai 2001, H. 5, 53 Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2001a): Monatsbericht, Juli 2001, H. 7, 53. Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2002): Bankenstatistik, Mai 2002, H. 5, 54. Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2002a): Zum Zusammenhang zwischen Kreditzinsen deutscher
Banken und Marktzinsen, in: Monatsbericht, März 2002, H. 3, 54. Jg., Frankfurt am Main, S. 53-66.
EBRD (2004): Transition report 2004: Infrastructure, London. EBRD (2004a): Transition report update: April 2004, London. EBRD (2003): Transition report 2003: Integration and regional cooperation: Belarus,
http://www.ebrd.com/pubs/tr/03/russian/belr.pdf, Stand: 15.1.2005. Europäische Zentralbank (2004): Die Geldpolitik der EZB, Frankfurt am Main 2004,
http://www.bundesbank.de/download/gm/gm_geldpolitik_ezb.pdf, Stand: 8.7.2005. Klein, Dietmar (1992): Die Bankensysteme der EG-Länder, Frankfurt am Main. Klein, Dietmar (2003): Die Bankensysteme in Mittel- und Osteuropa, Frankfurt am Main. Klein, Dietmar (2005): Mittel- und Osteuropa in den nächsten zehn Jahren, in: Kreditwesen
(Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 9/2005, 58. Jg., S. 470-471. Meldung vom 17.8.2004: Naselenie vseo bolshe doverjaet bankam, in: Nacionalnaja
ekonomicheskaja gazeta (DE: „Die Bevölkerung hat immer mehr Vertrauen zu den Banken“, in: Nationalwirtschaftszeitung), Nr. 62(779), Minsk, S. 22.
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Quellenverzeichnis
Instrukcija Nacionalnogo Banka RB: O porjadke gosudarstvennoi registracii i licenzirovanija dejatel’nosti bankov i nebankovskih kreditno-finansovyh organizacii, utverzhdena Postanovleniem Pravlenija Nacionalnogo Banka RB ot 28.6.2001 Nr. 175, registr. Nr. 8/6419 ot 23.7.2001 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Vorschrift der Nationalbank der Republik Weißrussland „Über die staatliche Registrierung und Lizenzierung des Betreibens von Bankgeschäften und der Finanzdienstleistungstätigkeit von Nichtbanken“, genehmigt durch den Beschluss des Vorstandes der Nationalbank vom 28.6.2001 Nr. 175, Reg.-Nr. 8/6419 vom 23.7.2001 im Nationalregister der Rechtsakten).
o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www. uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005.
Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005.
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