Französin wegen WLAN-Allergie als arbeitsunfähig eingestuf.pdf

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Urteil mit Signalwirkung

Französin mit "WLAN-Allergie" bekommt Recht31.08.2015, 18:30 Uhr | t-online.de

Ein Gericht in Toulouse hat einer  39-Jährigen staatliche Unterstützung zugesprochen,

weil diese angeblich empfindlich auf Mobilfunk- und WLAN-Strahlung reagiert. Ihr 

Anwalt feiert das Urteil als Präzedenzfall für tausende Betroffene.

Die ehemalige Radioproduzentin Marine

Richard konnte das Gericht davon überzeugen,

dass sie unter Elektromagnetischer 

Hypersensitivität (EHS) leidet und deswegen in

eine ländliche Gegend umziehen musste.

Menschen mit EHS geben an, unter 

Kopfschmerzen, Schlafstörungen und weiteren

Symptomen zu leiden, wenn sie sich in der Nähe von elektromagnetischen Feldern aufhalten, wie

sie durch Mobilfunkmasten und WLANs erzeugt werden.

Wissenschaftliche Studien konnte die negativen, gesundheitlichen Auswirkungen des

sogenannten Elektrosmogs aber nicht nachweisen. Daher ist EHS weder in Frankreich noch in

Deutschland eine anerkannte Krankheit.

Die Klägerin habe aufgrund der schmerzhaften Symptome ihren Wohnsitz in Marseille vor fünf 

Jahren verlassen, berichtet die französische Lokalzeitung "Actu Côté Toulouse". Seitdem lebe

sie ohne Elektrizität – weitab von jeglichen Funkmasten. Das Gericht stufte die Frau mit einer 

Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein. "Das ist ein Durchbruch", kommentierte

Richard das Urteil in der britischen Zeitung "The Times". Das Gericht bewilligte ihr eine

monatliche Beihilfe von rund 680 Euro.

Weitere spannende Digital-Themen finden Sie hier.

Mobilfunkmasten und WLANs waren für eine 39-jährige Französin angeblich unerträglich. (Quelle: Stefan

Seitz/imago)

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Französin wegen "WLAN-Allergie" als arbeitsunfähig eingestuft 07.11.2015

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