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Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Herzlich Willkommen!
April 2015
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Förderbank des Freistaates Sachsen
Anstalt öffentlichen Rechts
Bewilligungsstelle in der Wohnungsbauförderung, Wirtschafts- und Technologieförderung,
Kommunalfinanzierung, (Infrastruktur und Städtebau), bei der Förderung von Umwelt- und
Klimaschutzzielen, ...
verschiedene Zielgruppen Abteilungen der SAB
Förderung in Sachsen aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen sowie Bund (KfW), EU
(u.a. ESF)
Überblick der Fördermöglichkeiten
1. Wohnbauförderung
2. Infrastruktur- und Städtebauförderung
1. Wohnbauförderung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Was wird gefördert?
Neubau Erwerb Sanierung
/Umnutzung
SAB-Baufinanzierung
Landeswohnungs-
bauprogramme
Darlehen
KfW-Darlehen SAB-Förderergänzungs-
darlehen
Wie wird gefördert?
Förderung über
Darlehen mit Sonderkonditionen hinsichtlich
Zinssatz, Zinsbindungsfrist,
Laufzeit,
Sondertilgungsmöglichkeiten
Sicherheiten
Antragsprüfung stets unter
Förderaspekt: Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Vorhabens
Bankaspekt: Sicherheiten /Beleihungswert
Bonität /Wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers
Nachhaltige Tragfähigkeit des Vorhabens muss gegeben sein!
Selbst-
nutzer
Private
Vermieter
Sanierung
Um-
nutzung
Neu-
Bau
Wohneigentum
(KfW /SN)
X
Energetische
Sanierung (SN) X X X X
Mehrgenerationen-
wohnen (SN)
X X X X
Energieeffizient
Sanieren (KfW)
X X X X
Altersgerecht
Umbauen (KfW)
X X X X
Energieeffizient
Bauen (KfW)
X X X X
Sächsische Landeswohnungsbauprogramme
Gemäß Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für:
Wohneigentum (Selbstnutzer)
Mehrgenerationenwohnen (Selbstnutzer und Vermieter)
Energetische Sanierung (Selbstnutzer und Vermieter)
Übergreifende Konditionen /Voraussetzungen:
Lage in vorgegebener Gebietskulisse /Gemeindebestätigung erforderlich
(integrierte Lage /Übereinstimmung mit demografischen und wohnungspolitischen
Zielen; bei Neubau nur Lückenschluss; bei Neubau auf Freiflächen zusätzlich
Zustimmung des SMI)
Sollzinssatz 1,00% p.a. fest für 25 Jahre, anfängliche Tilgung 3,70% p.a.
Bestätigungen durch Sachverständige
Tilgungszuschuss bis zu 1.000 EUR für nachgewiesene Kosten /Ausgaben der
technischen und wirtschaftlichen Baubetreuung und –beratung
Antrag über SAB;
Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn (vor Kaufvertragsabschluss /vor Vergabe)
Gebietskulisse
50 km
Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH
Grundzentrum
Keine Zentralfunktion
Mittelzentrum
Oberzentrum
Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010
50 km
Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH
Grundzentrum
Keine Zentralfunktion
Mittelzentrum
Oberzentrum
Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010
Gebietskulisse
Richtlinie Wohneigentum
Bestandserwerb mit Um- und Ausbau oder Sanierung, Neubau (mind. KfW 55)
– Selbstnutzer –
Kombination aus:
1. KfW-Wohneigentumsprogramm in Höhe von 50.000 €
mit 0,50% SAB-Zinsverbilligung
2. Öffentliches Darlehen „Wohneigentum /Innerstädtisch Wohnen“
50.000 € pro Haushalt
35.000 € je Kind im Haushalt oder Einliegerwohnung
Richtlinie Mehrgenerationenwohnen
Barrierereduzierende Maßnahmen (mindestens 3 aus vorgegebener Liste)
z.B. bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Anpassen von Türen und Entfernen
von Schwellen, Schaffung geeigneter Zugänge zur Wohnung, Anbau geeigneter Aufzuganlagen,
Anbau /Erweiterung von Balkonen, Schaffung von Rollstuhl- bzw. Kinderwagenstellplätzen
-> Bestätigung durch Architekt /Bau-Ing.
Öffentliches Darlehen,
max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn
auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden;
max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben
► Barrierefreier Umbau bzw. Schaffung /Umnutzung
barrierefreier Wohnungen in einem bestehenden Gebäude nach DIN 18040-2
min. 5.000 €, max. 12.900 €, je barrierefrei nutzbarer Wohneinheit oder
max. 5.000 € je barrierefreiem Sanitärraum sowie max. 6.300 € je barrierefreiem Geschoss,
Richtlinie Energetische Sanierung
Verbesserung Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Verbesserung der
Effizienz der Energienutzung (Heizungsaustausch), Nutzung erneuerbarer
Energien, Verbesserung Einbruchschutz, keine PV-Anlagen
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden
(einschl. Umnutzung) auf der Basis einer energetischen Bewertung
Überschreitung der Anforderungen des § 9 der Energieeinsparverordnung
(EnEV) -> Bestätigung durch Sachverständigen gem. § 21 EnEV
Öffentliches Darlehen,
max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn
auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden
max. 90% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
Förderprogramme der KfW
Wohneigentum (124)
Energieeffizient Bauen (153)
Energieeffizient Sanieren (151/152/430)
Altersgerecht Umbauen (159/455)
Grundsätzlich ebenfalls mit Bestätigung durch Sachverständige,
bei Förderung Energetischer Maßnahmen online gem. KfW-Liste
Keine spezielle Gebietskulisse
Kombination mit den Landeswohnungsbauprogrammen
des Freistaates Sachsen möglich; Prüfung erfolgt am konkreten Vorhaben
KfW-Programm – Wohneigentumsprogramm 124
Darlehenshöhe : max. 50.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit: bis zu 35 Jahren
Zinsbindung: 10 Jahre
Zins: SAB-Zinsverbilligung 10 Jahre um 0,50%
KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153)
- Neubau -
Neubau von Wohngebäuden als KfW-
Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach
der gültigen EnEV
Umnutzung bisher nicht wohnwirtschaftlich
genutzter, unbeheizter Flächen zum KfW-
Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach
der gültigen EnEV
Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je
Wohneinheit
Tilgungszuschuss von 5% bzw. 10% des
Darlehensbetrags (max. 50.000 EUR)
Energiesparende Maßnahmen an bestehenden
Wohngebäuden oder Umnutzung beheizter
Flächen
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen
EnEV)
- 75.000 EUR je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss von 7,5% bis 22,5%
Sanierung Einzelmaßnahmen
- 50.000 EUR je Wohneinheit
Zuschuss (431) für die qualifizierte
Baubegleitung durch einen Sachverständigen in
Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,
maximal 4.000 EUR
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) – Darlehensvariante
Investitionen zur Energieeinsparung
Neues Bild, da
das
vorhergehende
zu „verpixelt“ !
Energiesparende Maßnahmen an
bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen
EnEV)
- Zuschuss 10% – 25% der
Investitionskosten
Sanierung Einzelmaßnahmen
- Zuschuss 10% der Investitionskosten
Zuschuss (431) für die qualifizierte
Baubegleitung durch einen Sachverständigen in
Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,
maximal 4.000 EUR
Beantragung direkt bei der KfW
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (430)
- Zuschussvariante - Investitionen zur Energieeinsparung
Neues Bild, da
das
vorhergehende
zu „verpixelt“ !
KfW-Programm - Altersgerecht Umbauen (159/455)
Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnimmobilien / im
Wohnumfeld gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW, z. B.:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme
- Maßnahmen an Sanitärräumen
- Überwindung von Niveauunterschieden/ Barrieren
- Anpassung der Raumgeometrie
- Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je Wohneinheit
Alternativ Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen an
bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern von 8% bis 10%,
maximal 4.000 EUR bzw. 5.000 EUR pro Wohneinheit
Beantragung direkt bei der KfW
2. Infrastruktur- und Städtebauförderung
KfW-Programme – Kommunale und soziale Infrastruktur
IKK und IKU Barrierearme Stadt (233 u. 234)
Förderung von Investitionen in barrierefreie /-arme Umgestaltung der
kommunalen und sozialen Infrastruktur
gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW
IKK /233: Kommunen
IKU /234: Kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften,
gemeinnützige Unternehmen, Kirchen
Zinsverbilligte Darlehen bis max. in Höhe der förderfähigen Kosten
für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen Infrastruktur
und an bestehenden Verkehrsanlagen
tagesaktueller Förderzinssatz (IKK);
bonitätsabhängiger Förderzinssatz (IKU)
Beantragung über KfW direkt (IKK) bzw. über Hausbank (IKU)
Richtlinie Investive Förderung von Einrichtungen
der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Bau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt von
Einrichtungen für behinderte Menschen
Förderung von:
– Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
– Wohnstätten mit Tagesstruktur, einschl. Außenwohngruppen
– Förder- und Betreuungsbereiche
– Einrichtungen zur Förderung von Teilhabe und Integration
– Werkstätten
– Maßnahmen des barrierefreien Bauens bis 100.000 €
bei öffentlich zugänglichen, bestehenden Gebäuden
Antragsteller /Empfänger:
Träger und Eigentümer
(bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens auch der Eigentümer)
Investive Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
Höhe:
Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung bis zu 80 %, bei überregionalen Einrichtungen bis zu
90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderfähige Kosten: Kostengruppen 300 – 500, 700 und 600 nach DIN 276
Voraussetzungen /Bedingungen (u. a.):
Beteiligung Landkreis /kreisfreie Stadt in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(außer bei überregionalen Einrichtungen)
Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen
Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren
Bedarfsbestätigungen /Zustimmungen durch Landkreis /kreisfreie Stadt, Kommunaler
Sozialverband, bei Werkstätten zusätzlich auch Bundesagentur für Arbeit
Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber
Zuständige Stelle /Beantragung über:
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB); Bereich Infrastruktur /Städtebau
Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
(Kleine) Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im
Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ebenso Gastronomie
Antragsteller /Empfänger:
Landkreise und kreisfreie Städte (Erstempfänger); reichen die Zuwendung an
Letztempfänger (Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung) weiter
Höhe:
bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 25.000,00 €.
Beantragung:
jährlich bis zum 31. Januar durch die Erstempfänger bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, Bereich Infrastruktur /Städtebau
Ausreichung durch Erstempfänger in öffentlich rechtlicher Form an die
Letztempfänger; ggfs. unter Setzung eigener Schwerpunkte/Prioritäten
Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
Voraussetzungen /Bedingungen:
Bestandsgebäude
Kommunale Gebäude und Einrichtungen werden nur ausnahmsweise, bei freiwilligen Angeboten,
gefördert:
(Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken,
Museen, Sportstätten, Freibäder …)
Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen
Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren
Jährliche Neuentscheidung über die Förderung
(kein fortlaufendes Programm; -> Mittel für 2016 im Landeshaushalt eingestellt)
Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus
Förderung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer städtebaulichen Funktionen
Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP)
Die Soziale Stadt (SSP)
Kleine Städte und Gemeinden (KSP)
Landesprogramm Rückbau Wohngebäude
Rückbau und Aufwertung (SUO)
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)
Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
I. d. R. je 1/3 Fördermittel (Zuschüsse) von Bund und Freistaat an die Kommunen für Maßnahmen
im Fördergebiet
Bewilligt 2015: Insgesamt 142,5 Mio. € Bundes- und Landesmittel für den Zeitraum 2015 - 2019
Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus
Förderung privater Eigentümer bzw. Investoren gemäß den städtebaulichen
Zielsetzungen über Verträge mit der jeweiligen Kommune
Grundlage: Städtebauliche Entwicklungskonzepte der Kommunen
Beantragung bei der SAB durch jeweilige Kommune
(Fördergebiete, Schwerpunkt- und Einzelmaßnahmen /2015 bereits erfolgt)
Jährliche Untersetzung /Anpassung /Berichterstattung
Infoveranstaltungen für geladene Kommunen
durch das Sächsische Staatsministerium des Innern:
4. Mai 2015 für die Region Chemnitz
5. Mai 2015 für die Regionen Dresden und Leipzig
Ort: Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, Pirnaische Straße 9 in Dresden
Internet: www.sab.sachsen.de
Persönliche Informationsvermittlung durch die SAB
Kundencenter Dresden
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-0
Kundencenter Leipzig
Universitätsstraße 16
04109 Leipzig
Telefon: 0341 355959-0
Kundencenter Chemnitz
Am Rathaus 2
09111 Chemnitz
0371 495995-0
Regionalbüro Torgau
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Telefon: 03421 758-7700
Regionalbüro Plauen
Bahnhofstraße 46-48
08523 Plauen
Telefon: 03741 392-3730
Regionalbüro Annaberg-Buchholz
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 145-300
Regionalbüro Görlitz
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Telefon: 03581 663-9090
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Telefon: 0351 4910 4920
www.sab.sachsen.de
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