Gefahrstoffbeauftragte in Schulen. 20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung...

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Gefahrstoffbeauftragte in Schulen

20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung

naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume

Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis Chemietreff der Bezirkregierung

Düsseldorf Abschlussdiskussion

Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von

Gefährdungen; … (6) Gefahrstoffe sind so aufzubewahren

oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es sind dabei Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen Fehlgebrauch zu verhindern.

Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von

Gefährdungen; … (7) Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen

Behältern, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann, aufbewahrt oder gelagert werden. Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet ... gelagert werden.

Lagerung von Gefahrstoffen § 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen

bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung ... Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe

und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.

Lagerung von Gefahrstoffen Kein Zutritt für Unbefugte in die

Chemikaliensammlung und –vorbereitung. In Schulen ist von außen z.B. ein Türknauf dringend zu empfehlen.

Keine Lagerung von Chemikalien im Abzug, dieser ist für die sichere Durchführung von Experimenten vorgesehen und kein Sammelplatz nicht mehr benötigter Chemikalien.

Lagerung von Gefahrstoffen Sehr giftige und giftige Stoffe sowie

krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe unter Verschluss halten, Zugriff nur für Fachkundige.

Neue Einstufung Borax, Borsäure

reproduktionstoxisch Phenolphthalein > 1%

krebserzeugend

Lagerung von Gefahrstoffen Wie sehr giftige Stoffe zu behandeln sind:

Chlorate Kalium, Natrium Quecksilber Trinitrophenol (Pikrinsäure)

D.h. Unter Verschluss aufbewahren Verbot von Schülerübungen (auch

Quecksilberthemometer und –manometer)

Lagerung von Gefahrstoffen Stoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel

oder Rauche abgeben, sind in entlüfteten Schränken zu lagern.

Lagerung von Gefahrstoffen Brennbare Flüssigkeiten werden in einem

Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 (gültig ab 07/2004) oder DIN 12925 Teil 1 gelagert.

Druckgasflaschen sollten in einem Druckgasflaschenschrank nach DIN EN 14470-2 (gültig ab 11/2006) oder DIN 12925 Teil 2 gelagert werden.

Lagerung von Gefahrstoffen Behälter mit Gefahrstoffen dürfen

nur bis zu einer solchen Höhe aufbewahrt werden, dass sie noch sicher entnommen und abgestellt werden können. Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht über Augenhöhe aufbewahrt werden.

Welche Schränke braucht die Schule?

Säureschrank Säuren Neben Säuren auch folgende

besondere Gefahrstoffe:  Brom Wasserstoffperoxid

Brom ist T+, also verschließen

Laugenschrank Laugen

Schrank für brennbare Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten

R 10, R11, R12 Diethylether Acetaldehyd Methanol (T, also verschließen) Entsorgungsbehälter für brennbare

Flüssigkeiten Nicht: Alkalimetalle

Giftschrank Giftige Stoffe Sehr giftige Stoffe Krebserzeugende Stoffe Erbgutverändernde Stoffe Reproduktionstoxische Stoffe Entsorgungsbehälter für diese

Stoffe Alkalimetalle

Druckgasflaschenschrank Optional

Je Gasart eine betriebsbereite Flasche ohne Schrank möglich

Für Wasserstoff: Lüftung im Deckenbereich nötig

Chemikalienschrank Alle anderen Chemikalien, die

keine gesundheitsschädlichen oder giftigen Gase, Dämpfe, Rauche abgeben.

Kühlschrank I.d.R. nicht nötig Beschriftung: Nur für Chemikalien, nicht

für Lebensmittel Nur in begründeten Ausnahmefällen

dürfen brennbare Flüssigkeiten mit den R-Sätzen 10, 11, 12, 15 oder 17 (z. B. Diethylether, Pentan) im Kühlschrank bereitgehalten werden. Er darf im Innenraum keine Zündquellen haben.

Zusammenlagerung Unverträgliche Stoffe nicht

zusammen lagern Beispiele:

Brennbare und brandfördernde Stoffe Alkalimetalle und Brom, Halogenalkane

oder Alkohole Schwefelsäure und Ameisensäure

Zusammenlagerungskonzept www.chemietreff.de

Gefahrstoffe Download

Zusammenlagerungskonzept

Kennzeichnung Name des Stoffes oder der Stoffe in der

Zubereitung Bei Zubereitungen ggf. Handelsname

oder Bezeichnung Gefahrensymbole mit den zugehörigen

Gefahrenbezeichnungen R-Sätze S-Sätze Name des Herstellers oder Vertreibers

Gefahrstoffverzeichnis Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes Mengenbereich des Gefahrstoffes Arbeitsbereiche, in denen mit dem

Gefahrstoff umgegangen wird Verzeichnis auf die entsprechenden

Sicherheitsdatenblätter

Gefahrstoffverzeichnis D-Giss Chisela Soester Liste wird nicht mehr

gepflegt GUV SR 2004 nicht aktuell, wird

gerade überarbeitet

Entsorgungslisten Stoffe die entsorgt werden müssen

Giftige und sehr giftige Druckgase CMR Stoffe

Stoffe die entsorgt werden sollten Explosionsgefährliche Stoffe Sehr giftige Stoffe CMR-Stoffe Stoffe, die nur für Analysezwecke

zugelassen sind

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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