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Wie hoch wird die Pension sein ?. Gesetzliche Grundlagen. Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky). NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL. - PowerPoint PPT Presentation
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Gesetzliche
Grundlagen
Wie hoch wird die Pension sein ?
Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky)
NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL
Selbst für mathematisch geschulte Fachleute ist eine
korrekte Berechnung kompliziertValorisierung (?)
Vergleichspensionen (?) Deckel 1 (?)Deckel 2 (?)
Beste Monate (?)Woher gesicherte Daten (?)
Pensionskonto (?)Parallelrechnung (?)Pensionskassa (?)
Für Laien ist sie wohl kaum durchführbar!!!
Ohne Gewerkschaft : Seriöse
Zukunftsplanung ADE!
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
BEAMTE vor dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst
vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“
ohne Parallelrechnung (Pensionsgesetz)
ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“
mit Parallelrechnung (Pensionsgesetz [PG] + Allgemeines Pensionsgesetz
[APG])
BEAMTE ab dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
PENSIONSKONTO
Der wichtigste Wegweiser dafür, was, wo, wie anzuwenden ist, ist der Geburtsjahrgang:
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“
ohne Parallelrechnung
Neu sind folgende Bestimmungen:
Standardberechnungenfür die nächsten 10 Jahre
Der „10%-Deckel“ ist im Jahr 2005 ein 5,25%-Deckel und steigt jährlich um 0,25% bis er im Jahr 2024 wieder den Wert 10% erreicht.Es gibt einen „Pensionskorridor“ von 62 - 65 (bis 68 mit Zustimmung des Ministers).Es gibt eine neue „Hacklerregelung“
Es gelten die bisherigen Rechtsvorschriften (Pensionsgesetz, Reformen 1997, 2000, 2003) - KEINE HARMONISIERUNG
100
%
80 %
Dur
chre
chnu
ng
BEMESSUNG
100% von 80% des Durchrechnungszeitraumes
Die „3 Säulen“ des Pensionsgesetzes
Abhängig von der Dienstzeit (35 > 40 > 45 J)
Abhängig vom Alter (60 > 61,5 > 65 J)
Abhängig vom Durchrechnungszeitraum
(Letztbezug >216 M > 480 M)
Pensionskassa? Privatpension?
100
%Abhängig
von der ruhegenussfähige
n Gesamtdienstzeit
Die „100% - SÄULE“
Wie erreiche ich 100%?Aufnahme vor dem 1.5.1995 und
am 31.12.2003 zehn oder mehr anrechenbare Jahre
Beispiel: Max M., 25 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003
Max M. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 39 Jahren, um auf 100% zu kommen
für die ersten 10 Jahre (J)
50%
bis 31.12.2003 2%/J mal 15 J
30%
ab 1.1.2004 1,429%/J
mal 14 J
20%
Standardfall für die nächsten Jahre
Wie erreiche ich 100%?
A B A B A BGesamt- Erforderliche Gesamt- Erforderliche Gesamt- Erforderlichedienstzeit weitere dienstzeit weitere dienstzeit weiterezum 31.12.2003 Dienstzeit zum 31.12.2003 Dienstzeit zum 31.12.2003 Dienstzeit35 0,0 26 12,6 17 25,234 1,4 25 14,0 16 26,633 2,8 24 15,4 15 28,032 4,2 23 16,8 14 29,431 5,6 22 18,2 13 30,830 7,0 21 19,6 12 32,229 8,4 20 21,0 11 33,628 9,8 19 22,4 10 35,027 11,2 18 23,8
Auswirkungen für die erforderliche Dienstzeit zur Erreichung von 100%
Abrechnung alt: Für die ersten 10 Jahre 50 % - Punkte, für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003 2% - Punkte (für jedes weitere Monate 0,167% - Punkte)
Neues System: Für jedes weitere Jahr werden âb 1.1.2004 1,429% - Punkte (für jedes weitere Monat 0,119% - Punkte) gutgeschrieben
Wie erreiche ich 100%?Am 31.12.2003 noch keine 10 anrechenbare Jahre
Beispiel: Judith K., 8 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003
Judith K. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, um auf 100% zu kommen
NEUES SYSTEM: Jedes angerechnete und jedes künftige Jahr zählt gleich viel
45 Jahre 2,2222% /J x 45
100%
Möglich bei Pensionierungvon JunglehrerInnen wegen
Dienstunfähigkeit
Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit:Zurechnung von bis zu
10 Jahren bleibt in jedem Fall!
Wie erreiche ich 100%?
DIE SACHE MIT DEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN
Kindererziehungszeiten im Sinne des § 25a Abs.3 und Abs.7 PG verringern die Anzahl der heranzuziehenden Monate um maximal 36 pro Kind, wobei überlappende Zeiten der Kindererziehung für jedes Kind gesondert zu zählen sind.
Dabei darf die Zahl 180 bei den Beitragsmonaten nicht unterschritten werden. (Diese Regelung gilt auch für Zeiten der Dienstfreistellung aufgrund einer Familienhospizkarenz und kann wegen der 180 Monate frühestens 2015 wirken.)
80 %
Abhängig vom
Lebensalter
Die „80% - SÄULE“
Geburtstag nach dem 1.10.1952
Beispiel: Karl L., geboren am 25.8.1954
Pensionsgesetz 2003: Anhebung des Regelpensionsantrittsalters auf 65 Jahre = 80%
Karl L. muss bis 31.8.2019 arbeiten, um auf 80% zu kommen
Die „80% - SÄULE“
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR VOR DEM 2.10.1952 GEBORENE
Geboren statt 780 Monaten statt 65 Jahren
bis einschl. 1.Oktober 1940 720 60J2.Okt.1940 bis 1.Jän.1941 722 60J 2M2.Jän.1941 bis 1.April1941 724 60J 4M2.April1941 bis 1.Juli 1941 726 60J 6M2.Juli 1941 bis 1.Okt.1941 728 60J 8M2.Okt.1941 bis 1.Jän.1942 730 60J 10M2.Jän.1942 bis 1.April1942 732 61J2.April1942 bis 1.Juli 1942 734 61J 2M2.Juli 1942 bis 1.Okt.1942 736 61J 4M2.Okt.1942 bis 1.Jän.1943 738 61J 6M2.Jän.1943 bis 1.April 1943 740 61J 8M2.April 1943 bis 1.Juli 1943 742 61J 10M2.Juli 1943 bis 1.Okt.1943 743 61J 11M2.Okt.1943 bis 1.Jän.1944 744 62J2.Jän.1944 bis 1.April 1944 745 62J 1M2.April 1944 bis 1.Juli 1944 746 62J 2M2.Juli 1944 bis 1.Okt.1944 747 62J 3M2.Okt.1944 bis 1.Jän.1945 748 62J 4M2.Jän.1945 bis 1.April 1945 749 62J 5M2.April 1945 bis 1.Juli 1945 750 62J 6M2.Juli 1945 bis 1.Okt.1945 751 62J 7M2.Okt.1945 bis 1.Jän.1946 752 62J 8M2.Jän.1946 bis 1.April 1946 753 62J 9M2.April 1946 bis 1.Juli 1946 754 62J 10M2.Juli 1946 bis 1.Okt.1946 755 62J 11M2.Okt.1946 bis 1.Jän.1947 756 63J
Geboren statt 780 Monaten statt 65 Jahren
2.Jän.1947 bis 1.April 1947 757 63J 1M2.April 1947 bis 1.Juli 1947 758 63J 2M2.Juli 1947 bis 1.Okt.1947 759 63J 3M2.Okt.1947 bis 1.Jän.1948 760 63J 4M2.Jän.1948 bis 1.April 1948 761 63J 5M2.April 1948 bis 1.Juli 1948 762 63J 6M2.Juli 1948 bis 1.Okt.1948 763 63J 7M2.Okt.1948 bis 1.Jän.1949 764 63J 8M2.Jän.1949 bis 1.April 1949 765 63J 9M2.April 1949 bis 1.Juli 1949 766 63J 10M2.Juli 1949 bis 1.Okt.1949 767 63J 11M2.Okt.1949 bis 1.Jän.1950 768 64J2.Jän.1950 bis 1.April 1950 769 64J 1M2.April 1950 bis 1.Juli 1950 770 64J 2M2.Juli 1950 bis 1.Okt.1950 771 64J 3M2.Okt.1950 bis 1.Jän.1951 772 64J 4M2.Jän.1951 bis 1.April 1951 773 64J 5M2.April 1951 bis 1.Juli 1951 774 64J 6M2.Juli 1951 bis 1.Okt.1951 775 64J 7M2.Okt.1951 bis 1.Jän.1952 776 64J 8M2.Jän.1952 bis 1.April 1952 777 64J 9M2.April 1952 bis 1.Juli 1952 778 64J 10M2.Juli 1952 bis 1.Okt.1952 779 64J 11Mab 2.Okt.1952 780 65J
Die „80% - SÄULE“
PENSIONIERUNG AUS KRANKHEITSGRÜNDEN
Gesetzliches Pensionsantrittsalter: 65 Jahre = 80%
Beispiel: Andrea S., geboren am 12.5.1954, ist nicht mehr imstande ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen und es besteht keine Hoffnung, dass sich dieser Zustand
ändert. Ruhestandsversetzung mit 1.10.2008 (AMTSARZT!).
Abzug von 3,36%-Punkte/J (0,28 / M) maximal 18%
Bei Kollegin Andrea S. greift der Maximalabschlag von 18%. Sie kommt somit auf 62%
Eine Verringerung des Maximalabschlages tritt erst nach
59,5 Lebensjahres ein!
Die „80% - SÄULE“
Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension
ca. bei € 1500,- Netto!
SONSTIGE VORZEITIGE PENSIONSANTRITTE
VORRUHESTAND § 13a LDG
Die „80% - SÄULE“
Gilt nur für LehrerInnen, die vor dem 1.1.1954 geboren sind
Die Abschläge (4% pro Jahr bzw. 0,3333% pro Monat) werden von den 80% abgezogen. Maximaler Abzug: 20% = frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Wirksamkeitstermin abzugeben. Eine Widerrufsmöglichkeit ist ausgeschlossen.
Ab dem Schuljahr 2005/2006 kann die Ruhestands-versetzung nur mit 31. Juli oder dem 28. (29.) Februar erfolgen.
FAUSTREGEL:Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension
zumindest bei ca. € 1450,- Netto. Erhöhung um ca. € 80,- für jedes weitere Jahr.
Im Normalfall >>> Hacklerregelung möglich!!!
KORRIDOR § 13c LDG (Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung)
Die „80% - SÄULE“
Voraussetzungen sind mindesten 37 Jahre 6 Monate ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und das Erreichen des 62. Geburtstages.
Als Abschläge werden 0,14 %-Punkte pro Monat (1,68 %-Punkte pro Jahr) vor dem Regelpensionsalter von den 80 % abgezogen.
Schiebt der Minister den gesetzlichen Übertritt (mit 65) hinaus, so wird maximal drei Jahre lang (bis 68) ein gleich hoher “Bonus” auf die 80 % aufgeschlagen!!!
2. Jubiläumszuwendungwird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind
„HACKLERREGELUNG“ § 115 d LDG (Ruhestandsversetzung wegen langer Versicherungsdauer)
Die „80% - SÄULE“
Voraussetzung 1: Antrittsmöglichkeit ist abhängig vom Geburtsdatum
Abschlagsfreiheit für alle LehrerInnen, die die Voraussetzungen bis 31.12.2013 erfüllen (Geburtstag spätestens 31.12.1953).
Voraussetzung 2: 40 Jahre beitragsgedeckte GesamtdienstzeitJede LehrerIn/jeder Lehrer hat einen einmaligen Anspruch auf bescheidmäßige Bekanntgabe der beitragsgedeckten Dienstzeit durch den Dienstgeber.Nachkauf von Schulzeiten ist im Bedarfsfall möglich! (Kosten für 2008: ca. € 270/Monat)
Der Abschlag beträgt bei Inanspruchnahme ab dem 1.1.2014 (Geburtstag frühestens 1.1.1954) für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem Regelpensionsalter 0,28%- Punkte (=3,36%-Punkte pro Jahr).
2. Jubiläumszuwendungwird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind
bis 1.1. bis31.12.1953 31.12.1954
zumindest 60 Jahre 64 Jahre
Abzug erfolgt lt. Vereinbarung mit AKL mit 1. Pensionsbezug (Ratenzahlung möglich)
Dur
chre
chnu
ngAbhängig vom Fortgang der Reformen
1997 und 2003
Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Gesetzliche Grundlagen
Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“
J. der Pens. Monate J. der Pens. Monate200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020
1224364860728496
110126144164186208230252274296
20212022202320242025202620272028
319342365388411434457
480 = 40 J
J. der Pens. Monate200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020
1224364860728496108120132144156168180192204
216 = 18 J
1997 2003
Die Sache mit den Beitragsgrundlagen
Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Der Dienstgeber ist verpflichtet, allen LehrerInnen jährlich die jeweils gültigen, aufgewerteten Beitragsgrundlagen als Information zur Verfügung zu stellen.
Beipiel: Lehrerin; 17. GSt. Incl. 1 LG; geb. 30.1.1954, Pensionierung: 1.3.2008 (beste 72 Mon.)
3 Monate aus 2008 [ 3715,80 x 3 = € 11147,-) + 69 Monate (gründe Felder) [ € 249032,- ] ergibt eine Ruhegenussberechnungsgrundlage von
€ 3613,60 [ € 260179,- : 72 ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2000 1,093 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29
2001 1,084 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26
2002 1,073 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06
2003 1,068 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3436,18 3436,18 3982,12 3982,12 3982,12 3982,12
2004 1,057 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 3450,79 3463,68 3463,68 3463,68
2005 1,041 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66
2006 1,016 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3712,57 3712,57 3712,57
2007 1 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3659,90 3659,90 3659,90
DECKELUNGEN
Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 1997 („7% - Deckel“)
Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Die Durchrechnung ersetzt die Bemessung der Pension vom Letztbezug langfristig durch eine Bemessung vom Lebenseinkommen. Dadurch sind
Durchrechnungsergebnisse in der Mehrzahl der Fälle niedriger, als Letztbe-zugsergebnisse. Um diese Unterschiede fließend zu gestalten, wurde die Durchrechnung schrittweise eingeführt, Verlustdeckelungen definiert und
Pensionsbeiträge für betroffene Altersgruppen abgesenkt.
Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 2003 („10% - Deckel“)
Durchrechnungsverluste, erhöhter Pensionsbeitrag
Beschleunigung der Durchrechnungsverluste, Verlängerung der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit (siehe „100%-Säule), Erhöhung von Abschlägen (z.B. Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Bei „Hacklerregelung“ werden Verlustdeckelungen nicht wirksam.
Vorsicht bei langen Teilzeiten vor Pensionsantritt.
DIE NETTO-RECHNUNG
oderWIEVIEL KOMMT AUFS KONTO ?
Die „NETTORECHNUNG“
Krankenversicherung (Höchstbeitragsgrundlage 2008: € 3930,--)
WAS KOMMT WEG?
Die „NETTORECHNUNG“
4,7%Pensions“sicherungs“beitrag (keine Höchstbeitragsgrundlage)
Jahr der Ruhe-standsversetzung
Pensions-Beitrag
200520062007200820092010201120122013201420152016201720182019
ab 2020 *)
2,92%2,79%2,66%2,53%2,41%2,28%2,15%2,02%1,89%1,77%1,64%1,51%1,38%1,26%1,13%1,00%
*) Für alle Bediensteten, für die kein “97er-Deckel” vorgesehen ist, entfällt dieser Pensionsbeitrag.
Der Gewerkschaftsbeitrag für Pensionisten ist halb so hoch wie für Aktive. Der Beitrag senkt die Lohnsteuer-bemessungsgrundlage (STB) und beträgt netto ca. € 6,--.
Nach diesen Abgaben ist auf Basis der Lohnsteuer-bemessungsgrundlage die Lohnsteuer abzuziehen (Lohnsteuertabelle für Pensionsbezüge)
NEBENGEBÜHREN (Mehrdienstleistungen, Erschwernis-und Gefahrenzulagen)
WAS KOMMT DAZU?
Die „NETTORECHNUNG“
Pro Kalenderjahr wird die festgehaltene Summe der Nebengebühren den LehrerInnen mitgeteilt.
Zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung wird auf Basis der angesammel-ten Nebengebührenwerte für die Pension ALT die Nebengebührenzulage ermittelt.
Für das Pensionskonto werden Nebengebühren zum restlichen Monatsein-kommen dazugeschlagen und sind damit Teil der Monatsbemessung.
Mit Einsetzen der Durchrechnung ist die Nebengebührenzulage mit 20 % der höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage begrenzt.
Faustregel: 1000 Punkte = ca € 20,- Netto
Die „NETTORECHNUNG“Für Nebengebührenwerte, die bis zum 31.12.1999 erworben wurden, gilt folgende Formel: Für 2005 gilt:
1%v.V/2=1988,6 € 100,-- =
5,039 NGW 1 NGW = 4,5 Cent
Nebengebühren, die nach dem 31.12.1999 erworben werden, werden je nach Pensionie-rungsjahr länger durchgerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Divisor nach folgender Tabelle:
Pensionierungs-jahr
Divisor
2004200520062007200820092010201120122013
ab 2014
525,0542,5560,0577,5595,0612,5630,0647,5665,0682,5700,0
NGW x 1 % v. V/2Nebengebührenzulage =437,5
NGW x 1 % v. V/2 ngw x 1 % v. V/2 62NGZlg =437,5
+542,5
x80
Die Nebengebührenwerte werden daher in den künftigen Mitteilungen aufgeschlüsselt in solche, die vor dem Jahr 2000 (NGW) und ab dem Jahr 2000 erworben wurden (ngw).
Beispiel: Maria M., Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 1.8.20055000 Punkte bis 31.12.1999 + 800 Punkte bis 31.7.2005
227,27+29,32 x 0,775 =
€ 198,86
KINDERZURECHNUNGSBETRAG
WAS KOMMT DAZU?
Die „NETTORECHNUNG“
Gilt nur für LehrerInnen, die Kinder vor Aufnahme in den Öffentlichen Dienst geboren haben und zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht auf die volle ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (< 100%). --- Grundlage 2008: Ausgleichsrichtsatz: 2% von € 747,-
Höchstens 48 Monate pro Kind
KZB pro Monat € 1,25
KZB pro Jahr € 14,94
Beispiele 3 Jahre und 5 Monate Kindererziehungszeiten
€ 44,82 + € 6,25 = € 51,07 monatlich brutto zur Pension dazu
2 Kinder im Abstand von 2 Jahren und 6 Monaten
1. Kind: 2 Jahre 6 Monate € 29,88 + € 7,5 = € 37,38
2. Kind: 4 Jahre € 59,76 = € 59,76
Ergibt insgesamt € 97,14 monatlich zur Pension dazu
Eintritt - Öffentl.Dienst
Regelpensionsalter ab
Max MustermannJA/NEIN unbedingt 2 9 24
Hacklerregelung 40 beitragsgeckte J. PZ 1234567 anrechenbare Zeiten TT MM JJ
Schul-Studienzeiten laut Bescheid ab Musterstraße 12 bedingt 4 12JJ 2 MM 9 JA/NEIN 1234 Musterstadt anrechenbare Zeiten TT MM JJ
Pensionierung aus Fiktiv ab nicht von
Krankheitsgründen anrechenbare Zeiten bis
JA/NEIN nicht von
Vorruhestand frühestens oder ab anrechenbare Zeiten bis
bzw. Korridorregelung Mitglied der nicht von
JA/NEIN Gewerkschaft anrechenbare Zeiten bis
Leiterzulage Einstufung halb von
anrechenbare Zeiten bis
Gehaltsstufe NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99
ab 1.1.2000
Leistungsgruppen nächste Vorrückung Teilzeit von
Betrag bis
Koordinator 1. Dienstjubiläum Teilzeit von
Betrag bis
Mehrstufenzulage Kinderzulage für Teilzeit von
Betrag (Anzahl der Kinder) bis
Sonstiges Alleinverdiener Sabbatikal von
LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter bis
01.09.1972
01.09.1972
2312,351251,217
Berechnungswunsch
JA NEIN
ERHEBUNGSBLATT
31.08.2012
Fiktive Pensionsberechnung für
Anschrift und Telefonnummer
Schule Musterschule
08 J = 15% ab
12 J = 25% ab
16 J = 40% ab Betrag
______ %
Geburtsdatum 2.6.1951
______ %
______ %
JA NEIN
L2a2
17. + DAZseit 1.7.2007
______ %
Tag der Pragmatisierg
XXX
02.08.1997
XXX
HACKLERREGELUNG 40 beitragsgedeckte Jahre erreicht am 31.8.2012 Nachkauf von Schulzeiten: 12 Monate x € 270,- = € 3240,- (steuerlich voll absetzbar; Nettobelastung ca. € 2000,-)
Lieber Herr Kollege Max Mustermann!
Fiktive Pensionsberechnung fürStichtage:
geb. am 2. 06. 1951 Regelpensionsalter 64 Jahre 6 Monat(e) erreicht am 1.01. 2016 Vorruhestand frühestens ab 1. 03. 2011 Korridorpension möglich ab 1. 1. 07. 2013zur Regelpension fehlende Monate 52
Hacklerregelung anwendbar ab 1. 07. 2011 Eintritt in den öff. Dienst 1. 09. 1972Zeitraum für die Durchrechnung 110 MonatePensionssicherungsbeitrag 2,15 %ruhegenussfähige Dienstzeiten Jahre Monate Tage
bis einschließlich 31.12.2003: 31 4 0 + Vordienstzeiten 2 13 36
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0
ab 01. 01 2004weitere Dienstzeiten bis 01. 09. 2011 7 8 0abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0 ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 42 2 6
Bemessungsgrundlage 80 % Ruhegenuss 100 % der Bemessungsgrundlage
Grundpension 2.940,57€ Krankenversicherung 4,9 % 144,10€ Nebengebührenzulage *) 121,79€ Pensionssicherungsbeitr. 2,15 % 65,84€ Kinderzulage -€ Lohnsteuer 808,14€ Kinderzurechnungsbetrag -€ Gewerkschaftsbeitrag 0,5 % 9,50€ Zuschlag aus Sonstiges -€ Vergleichspensionen -€ Summe der Abzüge 1.027,58€ Bruttobezug 3.062,36€ NETTOPENSION 2.034,80€
Die Jubiläumszuwendung für 40 Jahre Dienstzeit gebührt ab 2. Aug. 2012Anmerkung: Wenn bei Pensionsantritt noch keine 40, aber mind. 35 Dienstjahre erreicht sind, gebührt die Jubiläumszuwendung ebenfalls. Es zählen nur voll angerechnete Dienstzeiten !Jubiläumszuwendung wird ausgezahlt: Netto ca. € 7800,-
1. September 2011
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Für die Parallelrechnung ist der gesamte Wissensstand über die bisherige Rechtslage genauso vonnöten, wie eine rückwirkende Aufrollung des gesamten Berufslebens zur Darstellung des Pensionskontos.
Übergangsmodell zwischen „PENSION-ALT“ und „PENSIONSKONTO“
Berechnungen dzt. Nur beiPensionierung wegen
Krankheit Sonst erst in ca. 10 Jahren
ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“ mit
Parallelrechnung
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Parallelrechnung
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANGHauptmerkmale der Pensionskontopension
In jedem Monat wird aus allen beitragspflichtigen Einkommensbestandteilen(Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, anspruchsbegründende Nebengebühren) die “Bemessungsgrundlage” (BG) gebildet.
Übersteigt die BG die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (HBG) (= 30 mal der täglichen Höchstbeitragsgrundlage), so ist die BG = HBG. (Die HBG für 2008 ist € 3.930,-)
Die “Teilgutschrift” für das Kalenderjahr beträgt dann 1,78 % der Bemessungs-grundlagen dieses Jahres. (1,78% x 45 Jahre = 80%)
Die “Gesamtgutschrift” entsteht durch die aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres plus der neuen Teilgutschrift. Die Aufwertung erfolgt mit denAufwertungsfaktoren gemäß § 108a ASVG.
Durch die Einführung des Pensionskontos entfällt die Unterscheidung zwischen Versicherungszeiten und Ersatzzeiten. Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom Familienlastenausgleichs-fonds abgedeckt (Anlage 2 APG). Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.
PensionskontoJahr monatlichSummeVorjahr1,78%jährlichAlter
Summe: 14
Summe: Monatsgehälter + Zulagen + MDLHöchbeitragsgundlage:€ 3930,- (2008)
Jährl Betrag x 1,78% =Teilgutschrift1,78% mal 45 Jahre = 80%
Summe aus Vorjahr malAufwertungsfaktor
Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrund-lage vom Familienlastenausgleichsfonds abgedeckt. Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.
Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen
Gesamtgutschrift : 14
Abschläge in der Höhe von 0,35% / Monat vor dem Regelpensionsalter (maximal 15%)
Wenn die Zahl der Versicherungsmonate476 Monate (40 J) nicht übersteigt, ist derum maximal 15% gekürzte Betrag mit jenem Wert zu vervielfachen, der sich aus der Summe der Versicherungsmonate undZurechnungsmonate (Monate zwischen Pensionierung und Regelpension) geteiltdurch die Zahl der Versicherungsmonateergibt.
Beispiel: Gesamtgutschrift: 19322,53 Versicherungsmonate: 331 Zurechnungsmonate: 129 Ausmaß der APG Pension: 15,57%
19322,53 : 14 = € 1380,-
€ 1380,- abzüglich 15% = € 1173,-
(331+129): 331 = 1,389 1173,- x 1,389 = 1629,-
APG - Pension:1629,- x 15,57% = € 254,-
Eintritt - Öffentl.Dienst
Regelpensionsalter ab
Sabine MusterfrauJA/NEIN unbedingt 7 5 27
Hacklerregelung 40 beitragsgeckte J. PZ 12345678 anrechenbare Zeiten JJ MM TT
Schul-Studienzeiten laut Bescheid ab Musterstraße 26 bedingt
JJ MM JA/NEIN 1234 Musterstadt anrechenbare Zeiten JJ MM TT
Pensionierung aus Fiktiv ab nicht von
Krankheitsgründen anrechenbare Zeiten bis
JA/NEIN nicht von
Vorruhestand frühestens oder ab anrechenbare Zeiten bis
bzw. Korridorregelung Mitglied der nicht von
JA/NEIN Gewerkschaft anrechenbare Zeiten bis
Leiterzulage Einstufung halb von
anrechenbare Zeiten bis
Gehaltsstufe NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99
ab 1.1.2000
Leistungsgruppen nächste Vorrückung Teilzeit ______ % von
Betrag bis
Koordinator 1. Dienstjubiläum Teilzeit ______ % von
Betrag bis
Mehrstufenzulage Kinderzulage für Teilzeit ______ % von
Betrag (Anzahl der Kinder) bis
Sonstiges Alleinverdiener Sabbatikal ______ % von
LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter bis
Versicherungszeiten X X X Gesamtgutschrift Schulzeiten 3 2 0vor dem 18. LJ JJ MM TT JJ MM TT
JA NEIN
12 J = 25% ab
16 J = 40% ab Betrag15
01.01.2009
27.02.2004
1
Geburtsdatum 27.12.1958
JA NEIN
08 J = 15% abL2a2
Tag der Pragmatisierg
Anschrift und Telefonnummer
Schule Musterschule
54,9
01.04.2008
€ 19.323
01.09.1980
01.12.1984
540,76149,012
Berechnungswunsch ERHEBUNGSBLATTFiktive Pensionsberechnung für
Mischpension
Frühpension! Amtsarzt aufsuchen !
Liebe Frau Kollegin Sabine Musterfrau!
Fiktive Pensionsberechnung für
Stichtage:
geb. am 27. 12. 1958 Regelpensionsalter 65 Jahre 0 Monat(e) erreicht am 1. 01. 2024 bei Pensionsantritt fehlende Monate 189 Eintritt in den öff. Dienst 1. 09. 1980Vorruhestand frühestens ab 1. 03. 2019 Korridorpension möglich ab 1. 01. 2021
Für die "Pension alt" gilt:Zeitraum für die Durchrechnung 72 MonatePensionssicherungsbeitrag 2,53 %ruhegenussfähige Dienstzeiten Jahre Monate Tage
bis einschließlich 31.12.2003: 19 1 0 + Vordienstzeiten 7 5 27
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0
ab 01. 01 2004weitere Dienstzeiten bis 01. 04. 2008 4 3 0abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung 0 0 0abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung 0 0 0Hinzurechnung 7 8 25ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 38 6 22 Kürzung bei Dienstunfähigkeit 18,00% 62 %
Bemessungsgrundlage ALT 62 % Ruhegenuss ALT 84,43 % der Bemessungsgrundlage
Ruhegenuss NEU 15,57 % der Kontopension
Für die "Parallelrechnung" gilt:Grundpension ALT 1.940,30€ Krankenversicherung 4,9 % 94,30€ Nebengebührenzulage *) 21,93€ Pensionssicherungsbeitr. 2,53 % 42,73€ Zuschlag aus Lohnsteuer 352,54€ Vergleichspensionen 38,01€ Gewerkschaftsbeitrag 0,5 % 9,50€ Summe 2.000,24€ Sonstiges -€ davon 84,43 % 1.688,81€ Summe der Abzüge 499,07€ + 15,57 % Pension NEU 253,85€ NETTOPENSION 1.458,10€ Kinderzulage 14,50€ Kinderzurechnungsbetrag -€ Bruttobezug 1.957,15€
1. April 2008
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Alle Österreicherinnen und Österreicher, die erstmals nach dem 31.12.2004 Pensionsversicherungszeiten erwerben, werden künftig nach dieser Methode bemessen.
Das “Pensionskonto” ist das Kernstück der Pensionsharmonisierung und im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt.
Erst in Jahrzehntenim Vollausbau
Allgemeines Pensionsgesetz (APG) PENSIONSKONTO
Ab dem Jahr 2007 sollte jeder Beamte/jede Beamtin eine entsprechende “Kontomitteilung” erhalten haben. Rechtsmittel können erst bei der Pensionsbemessung ergriffen werden.
Für die Daten bis zum 31. Dezember 2004 sind von den LSR oder Schulab-teilungen der Länder Erhebungen durchzuführen. Die erhobenen Daten werden den Bediensteten schriftlich mitgeteilt. Diese Daten können binnen vier Wochen unter Angabe von Gründen bestritten werden >>> danach Bescheid
Fiktive Pensionsberechnungen
Nur für Mitglieder der Gewerkschaft!!!!!
Manfred Stranacher Telefon: 050 536 30609 Fax: 050 536 30639
Mail: manfred.stranacher@ktn.gv.at
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