Gesundheitsamt Biberach Warmhalte Temperaturen · Personalhygiene: • Saubere Kleidung und eine...

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Gesundheitsamt BiberachErstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Rollinstraße 17|88400 BiberachTelefon 0 7351 51 6151|Fax 0 7351 51 5151E-Mail:kreisgesundheitsamt@biberach.deInternet: www.biberach.de

Vernetzungsstelle SchulverpflegungBaden WürttembergBeratungsstelle zum Aufbau und Weiterentwicklung der Schulverpflegung

Schulstraße 24|73614 SchorndorfTelefon 0 7181 4 74 64-10|Fax 0 71 814 74 64-30E-Mail: schule@dge-bw.de|Internet: www.dge-bw.de

Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der SchulverpflegungHerausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Postfach 10 34 44|70029 Stuttgart Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.deInternet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Bro_Leitfaden_Schulverpflegung.pdf

BeKi -Bewusste KinderernährungInfos zur bewussten Kinderernährung gibt es auf der Internetseite des Infodiensts Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Baden Württemberg

Internet: www.landwirtschaftbw.info/servlet/PB/menu/1035332/index.html

aid infodienstBietet Infos zu Ernährung und Hygiene

Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V..Heilsbachstraße 16|53123 Bonn|www.aid.de

Adressen:Warmhalte Temperaturen:Warme Speisen dürfen nicht unter 65°C aus-gegeben werden. Kühlpflichtige Speisen nach Angabe des Herstellers vorhalten!

-18°C

0°C3°C

10°C

65°C

75°C

100 °C

TiefgefrierenBakterien können sich nicht vermehren

Kühlschranktemperaturlangsames Wachstum

Gefahrschnelles Wachstum von Bakterien

Heißhaltenverringertes Wachstum

Hohe TemperaturAbtöten von Bakterien, Schimmel

Fragen zum Umgang mit Lebens-mitteln beantwortet die Lebens-mittelüberwachung des Kreis-veterinäramtes Biberach

KreisveterinäramtLebensmittelüberwachungLandratsamt BiberachRollinstraße 17|88400 BiberachTelefon 07351 52-6180|Fax 07351 52-6186E-Mail: vetamt@biberach.de

Merkblattfür Essensausgabestellen

Hygiene in Essensausgabestellen|Januar 2015 Achten Sie beim Umgang mit Lebensmitteln auf die Hygiene! Eine Lebensmittelinfektion kann sich leicht entwickeln. Gerade in einer Gemeinschaftsverpflegung können viele Menschen betroffen sein. Es gelten die Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung.

Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:

Schulung von Mitarbeitern 1| Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erstmalig beim Gesundheitsamt, danach regelmäßig im Betrieb.

2| Hygieneschulung In der Regel wird jährlich eine Hygieneschulung durchgeführt, die entweder von eigenem Personal oder von externen Beratern abgehalten wird.

Jeder Mitarbeiter ist regelmäßig zu schulen.Die Schulungen sind zu dokumentieren und am Betriebsort bereit zu halten.

Personalhygiene:• Saubere Kleidung und eine gute Körperhygiene sollten selbstverständlich sein.

• Ein hygienisches Reinigen der Hände vor dem Kontakt mit Speisen ist Pflicht.

Lebensmittelhygiene:• Im Ausgabebereich der Lebensmittel ist ein Schutz vor Berühren und Anhusten notwendig.

• Kühlpflichtige und leicht verderbliche Lebens- mittel werden entsprechend den Vorgaben gekühlt.

• Während der Warmhaltephase sollten Lebens- mittel bei einer Temperatur von mindestens 65°C aufbewahrt werden.

Einrichtung: • Räume, Einrichtungen und Gerätschaften müssen leicht zu reinigen und in einem ein- wandfreien Zustand gehalten werden.

• Ein Handwaschbecken mit Warmwasseran- schluss, Seifenspender und Einmalhandtüchern.

• Ausreichende Möglichkeiten zum einwandfreien Reinigen von Geschirr und Arbeitsflächen.

• Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berüh- rung kommen, müssen lebensmittelecht sein.

• Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen getrennt von Lebensmitteln aufbewahrt werden.

• Systeme zur hygienischen Abfallentsorgung.

• Ein gesondertes Personal-WC mit Handwasch- becken, Seifenspender und Einmalhandtüchern.

• Außerdem sind Händedesinfektionsmittel anzuraten.

Eigenkontrollen:• Beim Wareneingang ist auf Qualität, Frische und Temperatur zu achten, es darf nur ein- wandfreie Ware angenommen werden.

• Bei einem Schädlingsbefall sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumen- tieren.

• Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sollte erstellt werden (für Räume, Geräte).

• Die Ausgabetemperaturen der Lebensmittel sollten überwacht werden.

Empfohlene Dokumentationen:• Temperaturen, Fehllieferung, Mängel

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