Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg Seite 1Ralf Seitz Thema: Rechte und...

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Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg

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Thema: Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

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Rechtsgrundlagen

• Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)• Musterortssatzung / Ortssatzungen• verschiedene Unfallverhütungsvorschriften• Feuerwehrdienstvorschriften• besondere Erlasse und Dienstanweisungen• Hessische Gemeindeordnung, Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz etc.

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Rechte

• aktives und passives Wahlrecht• Anhörungsrecht• Recht auf Erstattung des Verdienstausfalles, Entschädigung, soziale Fürsorge• Recht auf Dienstaufwandsentschädigung• Versicherungsschutz• Anspruch auf Schadensersatz• Anspruch auf unentgeldliche Dienst- und Schutzkleidung

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Pflichten

• Unverzügliche Teilnahme an Einsätzen• Übernahme von Brandsicherheitsdiensten• Regelmäßige und pünktliche Teilnahme an Ausbildungs- veranstaltungen• Beachten der Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften• Tragen der Dienstkleidung• Gehorsam gegenüber dem Vorgesetzten• Verschwiegenheitspflicht• Pflege der persönlichen Ausrüstung, der Fahrzeuge, der sonstigen Geräte und der Feuerwehrhäuser• Kameradschaftliches Verhalten zu allen Feuerwehrangehörigen

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Kontrolle des Lernerfolges:

-Wo sind die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geregelt?

-In der jeweiligen Ortssatzung

-Im HBKG

-Nennen Sie drei Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen?

-Tragen der Dienstkleidung

-Unverzügliche Teilnahme an Einsätzen

-Verschwiegenheitspflicht

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !

Auf wiedersehen und viel Erfolg !

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