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23. Juli 2014
Silke Engelhardt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Infoveranstaltung – Anmeldung zum 1. Staatsexamen
GymPO I und WProSozPädCare
• Anmeldung in der Regel im 9. oder 10. Fachsemester
(Regelstudienzeit)
• Anmeldung kann nur in den festgelegten Anmeldephasen
stattfinden!
WICHTIG:
Die Anmeldung findet immer für beide Hauptfächer
zusammen statt!
Anmeldezeitraum: Prüfung im Frühjahr: 1.-31. Oktober Prüfung im Herbst: 1.-30. April
Informationen finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/lehramt.html
Die Formulare (Anmeldeformular und
Schwerpunktthemenblätter) für GymPO I und
WProSozPädCare finden Sie unter:
http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/formulare-la.html
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des
Landeslehrerprüfungsamts in Karlsruhe:
http://www.llpa-bw.de/,Lde/beim+Regierungspraesidium+Karlsruhe
Beratung zum Anmeldeverfahren, Prüfung der Unterlagen, Anmeldung Examen, Einreichung Schwerpunktthemen: Lehramtsprüfungsverwaltung Silke Engelhardt Voßstraße 2, Geb. 37 69115 Heidelberg s.engelhardt@uni-heidelberg.de 06221-54 3577
Sprechstunden für die Examensanmeldungen : Montag bis Donnerstag: 13.00 – 15.30 Uhr Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Zuständigkeiten am Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) Abteilung 7 – Schule und Bildung Hebelstr. 2 76133 Karlsruhe Wissenschaftliche Staatsprüfung (Grundsätzliches, Anerkennung Studienabschlüsse…): Patrick Krätz (Mo., Mi. und Fr.) 0721-926 4510 patrick.kraetz@rpk.bwl.de Wissenschaftliche Staatsprüfung (Prüfungstermine, Rücktritte, Freiversuch…): Jürgen Ehret (Mo.-Fr.) 0721-926 4502 Juergen.ehret@rpk.bwl.de
Die Anmeldeunterlagen werden vollständig bei der
Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht.
Bitte sehen Sie davon ab, sich gleichzeitig über das
Onlineportal auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts
anzumelden.
Dies führt zu einem unnötigen Mehraufwand für alle
Beteiligten.
Hier die wichtigsten Unterlagen (s. Anmeldeformular S. 2):
1) Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
2) Die Prüfung betreffende Bescheide des Landeslehrer-prüfungsamts oder der Universität (z. B. Anerkennung eines bereits absolvierten Studiums, bereits absolvierte Prüfungen)
3) ggf. Bescheinigung des Fachstudienberaters über noch fehlende Leistungspunkte (s. Anmeldeformular S. 4)
4) Bescheinigung über das Schulpraxissemester (Sollte dieses noch nicht im LSF verbucht sein.)
5) ggf. Bafög-Bescheid
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen nicht alle
Leistungspunkte vorliegen. Leistungen, die während des
Anmeldesemesters noch erbracht werden müssen, können
zu festen Terminen (vorgegeben vom
Landeslehrerprüfungsamt) nachgereicht werden.
Die Leistungspunkte zu den Modulen des
bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, MPK und EPG
können zum Termin des 2. Hauptfachs nachgereicht werden.
Nachreichtermine: Prüfung im Herbst: 1. September Prüfung im Frühjahr: 1. März
Verteilung der Leistungspunkte:
1. Hauptfach 2. Hauptfach Gemeinsames Lehr-angebot (GLA)
Pflicht-module
80 LP Pflicht-module
80 LP Schulpraxis-semester
16 LP
Wahlpflicht-module
14 LP
Wahlpflicht-module
14 LP EPG I+II 12 LP
Fach-didaktik
10 LP Fach- didaktik
10 LP BWB 18 LP
MPK 6 LP
Mündliche Prüfung
10 LP Mündliche Prüfung
10 LP Wissenschaft-liche Arbeit
20 LP
114 LP 114 LP 72 LP
Gesamtpunktzahl bei Studienabschluss: 300 LP
Die Prüfung muss nicht zwingend an einem Termin absolviert
werden. - § 15 GymPO I
Sie haben die Möglichkeit die Prüfung an zwei unmittelbar
aufeinanderfolgenden Terminen („Splitten“) abzulegen, wenn
Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung das 10.
Fachsemester (in beiden Hauptfächern) nicht überschreiten.
Für den Erwerb von Fremdsprachen, Urlaubssemester,
Beurlaubung wegen Erkrankung etc. können bis zu 4
Fachsemester unberücksichtigt bleiben.
Beispiele: Erwerb einer alten Fremdsprache (Latinum, Graecum, Hebraicum) - § 5 GymPO I
bis zu 2 Fachsemester Beim Erwerb von Kenntnissen einer alten Fremdsprache bleibt 1 Fachsemester unberücksichtigt
Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt - § 26 GymPO I
bis zu 2 Fachsemester
In Einzelfällen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt!
Die wissenschaftliche Arbeit kann nach bestandener
Zwischenprüfung angemeldet werden.
Nach Vereinbarung eines Themas mit dem Betreuer/der
Betreuerin, muss die Arbeit direkt beim Landeslehrer-
prüfungsamt angemeldet werden.
Das Formular finden Sie unter:
http://www.llpa-bw.de/,Lde/831784
Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrer-
prüfungsamt haben Sie 4 Monate Bearbeitungszeit.
Weitere Formalitäten (Themenänderung, Fristverlängerungen
etc.) entnehmen Sie bitte § 16 ff. GymPO I
Wenn Sie die wissenschaftliche Arbeit vor der Anmeldung zum
1. Staatsexamen bereits angemeldet und verfasst haben, gibt es
keine Anmeldefristen.
Sollten Sie die Arbeit zum Zeitpunkt der Examensanmeldung
noch nicht angefertigt haben, gilt, dass die Arbeit vor der
mündlichen Prüfung im Hauptfach angemeldet werden muss.
Prüfung im Frühjahr: 15. März
Prüfung im Herbst: 15. September
Beispiele: Kandidat 1: Geschichte (9. FS) / Deutsch (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Geschichte Frühjahr 2015 Deutsch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015
Kandidat 2: Englisch (9. FS) / Französisch (10. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Englisch Frühjahr 2015 Französisch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Französisch noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. September 2015
Kandidat 3: Biologie (9. FS) / Mathematik (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Biologie Frühjahr 2015 Mathematik Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie noch nicht angemeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015 oder Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der mündlichen Prüfung im Fach Biologie, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach - § 16 (3) GymPO I* *§ 16 (3) gilt nur für die Fächer: Biologie, Chemie, Physik und Geographie
Bei einer Anmeldung am 15. September 2015 wäre es erst im Januar
2016 möglich das Zeugnis auszustellen.
Ein Beginn des Referendariats im Januar 2016 ist somit nicht möglich.
Die Bewerbungen zum Referendariat müssen dem
Regierungspräsidium bis 15. Juni vorliegen. Einzelne Unterlagen
können bis Mitte Dezember nachgereicht werden. Genaueres erfahren
Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums zum
Vorbereitungsdienst.
Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Planung und melden Sie die
wissenschaftliche Arbeit frühzeitig an! (Empfehlung des Landes-
lehrerprüfungsamts)
Die Schwerpunktthemenblätter finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/formulare-la.html
Die Formulare müssen, nachdem die Prüfer den Themen
zugestimmt haben, bei der Lehramtsprüfungsverwaltung
eingereicht werden.
Abgabefristen für die Schwerpunktthemenblätter: Prüfung im Frühjahr: bis spätestens 1. Dezember Themenänderung möglich bis 1. Februar
Prüfung im Herbst: bis spätestens 1. Juni Themenänderung möglich bis 1. Juli
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