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Schwierige medizin-ethische Entscheidungen treffen:
Das neue Erwachsenenschutzrecht und die Patientenverfügung
Insieme Zürich 21.1.2013
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Inhalte
• Das neue Erwachsenenschutzrecht: Wichtigste Fakten
• Welche Vorteile bringt das neue Recht?• Was ist eine Patientenverfügung, was kann
darin geregelt werden? • Was ändert sich für Menschen mit einer
geistigen Behinderung und ihre Angehörigen?• Was können Angehörige unternehmen?
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Das neue Erwachsenenschutzrecht
• Löst das Vormundschaftsrecht ab • Dieses ist seit 1912 in Kraft nicht mehr zeitgemäss• Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches • Das Erwachsenenschutzrecht trat am 1.1.2013
in Kraft
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Das neue Erwachsenenschutzrecht
• Ziele: – Selbstbestimmung stärken– Solidarität in der Familie stärken– Professionalisierung der Behörden– Massnahmen nach Bedürfnissen der
schutzbedürftigen Person– So viel Schutz wie nötig, aber nicht mehr
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Inhalte des neuen Erwachsenenschutzrechts
1. Die eigene Vorsorge2. Massnahmen von Gesetzes wegen für
urteilsunfähige Personen3. Die behördlichen Massnahmen4. Organisation
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Das neue Erwachsenenschutzrecht
3. Die behördlichen Massnahmen:Beistandschaften (anstelle von Vormundschaft, Beiratschaft
und Beistandschaft)Idee der Massnahmen nach Mass Mehr Selbstbestimmung und
Mitspracherecht der Familie
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3. Die behördlichen Massnahmen
4 Hauptarten von Beistandschaften:
• Begleitbeistandschaft• Mitwirkungsbeistandschaft• Vertretungsbeistandschaft• Umfassende Beistandschaft
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1. Die eigene Vorsorge
• Der Vorsorgeauftrag• Die Patientenverfügung
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Der Vorsorgeauftrag• Auftrag an eine selbst gewählte Person, dass
sie alltägliche Dinge erledigt wie:– Personensorge– Vermögenssorge– Vertretung im Rechtsverkehr
• Der Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn die Person urteilsunfähig ist.
• Eine Patientenverfügung kann Teil eines Vorsorgeauftrages sein.
Der Vorsorgeauftrag
Konkrete Handlungen in einem Vorsorgeauftrag– Rechnungen bezahlen– Post erledigen– Haustiere füttern– Haushalt organisieren– Heimplatz organisieren, Betreuungsvertrag
abschliessen, etc.
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Beispiel 1: Joël Bachmann
• Joël Bachmann: 35 Jahre alt• Hat das Downsyndrom• Er lebt seit mehreren Jahren in einer
betreuten Wohngruppe• Arbeitet 100% in einem Hotel• Seine Eltern hatten die elterliche Sorge
als er Kind war und haben ab 18 Jahren diese verlängert.
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Beispiel 1: Vorsorgeauftrag
Die Eltern von Joël können einen Vorsorgeauftrag erstellen und damit regeln:
• Ihre eigenen persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
• Sie müssen das Dokument von Hand schreiben, datieren und unterschreiben.
• Unterlagen finden Sie z.B. bei der Pro Senectute, oder bei einem Rechtsanwalt
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Die Patientenverfügung
Schriftliche Willensäusserung für zukünftige Situationen,
in welcher ich festhalte, wie ich medizinisch behandelt werden
möchte, wenn ich einmal nicht mehr urteilsfähig
sein sollte.
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Patientenverfügung im Erwachsenenschutzrecht
• Patientenverfügung erstmals gesamtschweizerisch rechtlich geregelt.
• Die verfügende Person kann jemanden benennen, der an ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheidet.
• Der Arzt muss bei jedem urteilsunfähigen Patienten abklären, ob eine Verfügung vorliegt.
• Er prüft auf der Versichertenkarte, ob eine Patientenverfügung erstellt wurde und wo sich diese befindet.
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Beispiel 1: Kann Joël Bachmann eine Patientenverfügung erstellen?
• Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen.
• Die Frage ist, ob Joël im Bezug auf die zu treffenden Entscheide urteilsfähig ist.
• Urteilsfähigkeit ist immer situationsbezogen
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Mögliche Inhalte von Patientenverfügungen
– Will ich, dass mein Leben durch lebensverlängernde Massnahmen erhalten wird nach einem schweren Unfall bei schlechter Prognose?
– Möchte ich künstlich ernährt werden, wenn ich einmal nicht mehr selbst essen (schlucken) kann?
– Dürfen mir Organe entnommen werden?
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Beispiel 1: Kann Joël Bachmann eine Patientenverfügung erstellen?
Die Patientenverfügung stellt hohe kognitive Anforderungen an die verfügende Person
2 Szenarien: A. Er ist urteilsfähig und kann entscheiden, ob
eine Patientenverfügung erstellen möchteB. Er ist nicht urteilsfähig
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Szenario A: Er ist urteilsfähig
Wie kann er vorgehen, wenn er eine Patientenverfügung erstellen will…
• Zusammenstellung von Formularen (Kassensturz 15.1.2013)
• Gratis Download auf www.dialog-ethik.ch
• Beratung beim Hausarzt oder bei Dialog Ethik
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Mögliche Inhalte von Patientenverfügungen
• Wichtige Personen• Personalien• vertretungsberechtigte Personen• Seelsorger
• Datum und Unterschrift (für Rechtsverbindlichkeit)
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Mögliche Inhalte von Patientenverfügungen
• Evtl. bestehende Vorerkrankungen• Medizinische Entscheidungen– Schmerzlinderung– Künstliche Ernährung– Lebensverlängernde Massnahmen
• Wünsche für die letzte Lebenszeit (Sterbeort)• Wünsche nach dem Tod (Organspende, Autopsie,
Bestattung)• Datum und Unterschrift (für Rechtsverbindlichkeit)
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Damit die Patientenverfügung verbindlich ist
Formvorschriften:• Urteilsfähigkeit • Schriftform, Datum und Unterschrift • Ausdruck des freien Willens
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Die Patientenverfügung ist fertig erstellt…
• Sprechen Sie mit vertretungsberechtigten Personen und nahen Angehörigen über die Verfügung und deren Inhalte
• Speichern Sie den Hinterlegungsort Ihrer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse
• Aktualisierung Sie ihre Patientenverfügung regelmässig, ungefähr alle zwei Jahre
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Der Arzt ist verpflichtet, der Patientenverfügung zu entsprechen, ausser:
• Sie enthält Forderungen, die gegen das Schweizer Recht verstossen
• Sie wurde unter Druck erstellt• Es bestehen begründete Zweifel, dass die
Patientenverfügung noch dem mutmasslichen Willen der Person entspricht.
Der Arzt muss schriftlich festhalten, falls er der Patientenverfügung nicht entspricht (und aus welchen Gründen).
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Was man in der Patientenverfügung nicht regeln kann
• Gewisse Entscheidungen in Notfallsituationen (z.B. keine Reanimation bei einem Unfall)
• Finanzielle Angelegenheiten (Testament)• Einige Arten von Sterbehilfe
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Sterbehilfe• Hilfe beim Sterben: Passive/Indirekte
Sterbehilfe• Sterbebegleitung/Palliative Care• Behandlungsverzicht• Behandlungsabbruch• Handlung mit doppelter Wirkung (Schmerzlinderung/Sedierung)
• Hilfe zum Sterben:• Beihilfe zum Suizid• In der Schweiz gesetzlich verboten, StGB Art. 111-114:
– Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen
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Szenario B: Joël Bachmann ist nicht urteilsfähig
• Vielleicht kann er Wünsche äussern, wer an seiner Stelle entscheiden soll, oder was ihm bei Krankheit wichtig wäre
• Wenn er dies nicht kann: Die nahen Angehörigen entscheiden im Notfall in einer im Erwachsenenschutzrecht festgelegten Reihenfolge über anstehende Therapien
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Joël braucht eine Operation
• Joël sollte wegen seines Herzfehlers eine Operation durchführen lassen. Da er selbst nicht in die Therapie einwilligen kann:
Wer kann in die Operation einwilligen, und bei allfälligen Komplikationen über die Behandlung entscheiden?
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Eine Kaskade von vertretungsberechtigten Personen (Art. 378 ZGB):
1. Die in einer PV oder Vorsorgeauftrag bezeichnete Person
2. Beistand mit Vertretungsrecht in med. Massnahmen3. Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener
Partner4. Person, die mit dem urteilsunfähigen Patienten einen
gemeinsamen Haushalt führt 5. Nachkommen6. Eltern7. Geschwister
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Die vertretungsberechtigte Person: ihre Funktionen
• Wird bei Notfällen benachrichtigt• Erhält Auskunft über den Gesundheitszustand
und die Prognose (Ärzte sind ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden)
• Setzt die Patientenverfügung der verfügenden Person durch
• Darf in medizinische Therapien einwilligen oder diese ablehnen anstelle des Patienten
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Eine vertretungsberechtigte Person ernennen
• Eine mit Verantwortung verbundene Rolle,die emotional schwierig ist!
Es lohnt sich, gut zu überlegen, wer die Rolle übernehmen kann und will.
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Fragen bei der Wahl einer vertretungsberechtigten Person
• Wer kennt meinen Willen am besten?• Kann diese Person / können diese Personen
sich auch im Spital für mich einsetzen: Sind sie der Aufgabe gewachsen, wenn ich im Sterben liegen sollte?
• Wie ist es für meine Bezugspersonen, dass ich sie einsetze?
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Beispiel 1: wie kann vorgegangen werden, falls Joël Bachmann nicht urteilsfähig ist?
• Wenn die Eltern eine Beistandschaft mit Vertretungsrecht in medizinischen Angelegenheiten haben, können sie in der Situation in Therapien einwilligen
• Eventuell mit der betreuten Wohngruppe das Gespräch suchen, um das Vorgehen bei Notfallsituationen zu besprechen (falls nicht schon gemacht).
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Zusammenfassend Patientenverfügung
• Tritt erst in Kraft, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.
• Ist eine Entlastung für Angehörige und Behandlungsteam
• Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, werden die nahen Angehörigen (oder gesetzlichen Vertreter) vom behandelnden Arzt gefragt Zustimmung in die vorgeschlagene Therapie
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2. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen
• Vertretung bei medizinischen Massnahmen• Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen– Betreuungsvertrag bei urteilsunfähigen Personen– Bewegungseinschränkende Massnahmen
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Beispiel 3: Anja Koller
• Anja Koller hat eine komplexe Behinderung. Sie ist Tetraplegikerin und hat eine schwere geistige Behinderung. Sie kann sich nicht verbal ausdrücken.
• Bald wird sie 18 Jahre alt. • Als Tagesstruktur hat Anja nach Abschluss der
Sonderschule nach ihrem 18. Geburtstag einen Platz in einer Werkstätte eines Behindertenzentrums gefunden.
• Da das Zentrum über 50 km vom Wohnort der Eltern entfernt ist, entscheiden die Eltern, dass Anja unter der Woche im Behindertenzentrum wohnen wird.
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Beispiel 3: Eintritt in eine Institution
• Das Zentrum ist verpflichtet, mit dem Beistand von Anja (in ihrem Fall die Eltern), einen Betreuungsvertrag abzuschliessen.
• Trotz gut eingestellter Medikamente hat Anja regelmässig epileptische Anfälle. Wer vertritt Anja, wenn medizinische Entscheidungen notwendig sein sollten im Notfall?
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Beispiel 4: Umgang mit bewegungseinschränkenden Massnahmen
• Heidi Kühne ist 65 Jahre alt, sie hat schwere autistische Züge und eine geistige Behinderung.
• Sie lebt seit vielen Jahren in einer Institution.• In letzter Zeit ist sie zunehmend räumlich desorientiert, steht
nachts auf und ist zweimal gestürzt. • Nach einer Abklärung im Spital wurde eine dementielle
Erkrankung festgestellt, welche die Sturzgefahr erhöht.• Wie sollen nun die Betreuerinnen mit dem Sturzrisiko
umgehen? Dürfen Sie Frau Kühne nachts an ihrem Bett festbinden?
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Beispiel 4: Umgang mit bewegungseinschränkenden Massnahmen
• Bewegungseinschränkende Massnahmen sind immer ein Dilemma
• Laut Gesetz dürfen sie nur gemacht werden, wenn– Es keine weniger einschneidende Massnahme gibt– Eine ernsthafte Gefahr besteht für den Bewohner
oder die Mitbewohnerinnen– Die Gemeinschaft schwerwiegend gestört wird
ohne die Massnahme
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4. Organisation
• Neu gibt es die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (anstelle der Vormundschaftsbehörde)
• Interdisziplinär zusammengesetzte Behörde (mind. 1 Jurist und 1 Sozialarbeiterin)
• Professionalisierung • Innerhalb von 3 Jahren werden alle
bestehenden Massnahmen überprüft
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Die Erwachsenenschutzbehörde
Jede dem Patienten nahe stehende Person kann die Erwachsenenschutzbehörde anrufen,
1. wenn der Patientenverfügung nicht entsprochen wird,
2. wenn die Interessen des Patienten gefährdet sind oder
3. wenn die Patientenverfügung nicht auf freiem Willen beruht (Art. 373 Abs. 1 E-ZGB)
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Mögliche nächste Schritte
• Für sich als Angehörige eine Patientenverfügung/einen Vorsorgeauftrag erstellen
• Medizinische Entscheidungen bei Menschen mit geistiger Behinderung: inwieweit können Wünsche Ihres Kindes einbezogen werden? Besteht Handlungsbedarf für Notfallsituationen?
• Wie sieht es mit (bestehenden) oder zukünftigen Beistandschaften aus (falls das Kind bald volljährig wird)? Ist das medizinische Vertretungsrecht enthalten?
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt
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Tel. 044 252 42 01
dritzenthaler@dialog-ethik.ch
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