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International Franchise ConsultantsSYNCON®
1
© SYNCON
Die Auswirkungen der neuen GVO –
insbesondere auf die Franchise-Handbücher
SYNCON Österreich SYNCON DeutschlandBayerhamerstraße 12 A-5020 Salzburg Nördliche Auffahrtsallee 25 D-80638 MünchenTel.: +43-662-87 42 45-0 E-Mail: office@syncon.at Tel.: +49-89-159 166 30 E-Mail: boehm@syncon.deFax: +43-662-87 42 45-5 http://www.syncon.at Fax: +49-89-159 166 34 http://www.syncon.de
SYNCON International Franchise Consultants
Mag. Waltraud Martius
International Franchise ConsultantsSYNCON®
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Die Rechtsgrundlage für Franchising
§
§
§
§
§
In Kraft bis 31.12.1999:
EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen
Nr. 4087/88 vom 30.11.1988
In Kraft seit 01.01.2000:
EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen
Nr. 2790/1999 vom 22.12.1999
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Die Franchise-Definition
... nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom 30.11.1988Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum
WarenzeichenHandelsnamenLadenschilderGebrauchsmusterGeschmacksmusterUrheberrechtePatenteKnow-how
die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt wird.
= geistige Eigentumsrechte in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung
auch in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung definiert
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Die Know-how-Definition
„Neue“ Gruppenfreistellungsverordnung
Gesamtheit
nicht patentierter praktischer Kenntnisse,
die der Lieferant durch Erfahrung und Erprobung gewonnen hat und die
geheim, wesentlich und identifiziert sind.
§
§
§
§
§
„Alte“ Gruppenfreistellungsverordnung
Gesamtheit
von nicht patentierten praktischen Kenntnissen,
die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers und Erprobungen durch diesen beruhen und die
geheim, wesentlich und identifiziert sind.
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"Know-how" ist eine Gesamtheit von nichtpatentierten praktischen Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers sowie Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. "Geheim" bedeutet, dass das Know-how in seiner Substanz, seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung seiner Teile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist. Der Begriff ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass jeder einzelne Teil des Know-how außerhalb des Geschäfts des Franchise-Gebers unbekannt oder unerhältlich sein müsste.
Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 1/2
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Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 2/2
"Wesentlich" bedeutet, dass das Know-how Kenntnisse umfasst, die für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher, insbesondere für die Präsentation der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung von Erzeugnissen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die Art und Weise der Kundenbedienung sowie die Führung des Geschäfts in verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind. Das Know-how muss für den Franchise-Nehmer nützlich sein; dies trifft zu, wenn es bei Abschluss der Vereinbarung geeignet ist, die Wettbewerbsstellung des Franchise-Nehmers insbesondere dadurch zu verbessern, dass es dessen Leistungsfähigkeit steigert und ihm das Eindringen in einen neuen Markt erleichtert. "Identifiziert" bedeutet, dass das Know-how ausführlich genug beschrieben sein muss um prüfen zu können, ob es die Merkmale des Geheimnisses und der Wesentlichkeit erfüllt. Die Beschreibung des Know-how kann entweder in der Franchise-Vereinbarung oder einem besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder anderen geeigneten Form vorgenommen werden.
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Der Gegenstand der Franchise-Vereinbarung
§
§
§
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Nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom 30.11.1988
Gegenstand der Franchise-Vereinbarung
Benutzung eines gemeinsamen Namens oder ZeichensEinheitliche Aufmachung der vertraglich bezeichneten Geschäftslokale und/oder TransportmittelMitteilung von Know-howFortlaufende kommerzielle und technische Unterstützung
Pflichten nach der Know-how-Definition
Geistige Eigentumsrechte
Erprobtes Geschäftskonzept
Know-how-Dokumentation
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Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände
Vorvertragliches Vertragsabschluss VertragslaufzeitVertrauensverhältnis (Ablauf Widerrufsfrist)
Durchführung einer Anfangsschulung des Franchise-Nehmers.
Gewährung laufender kommerzieller und/oder technischer Unterstützung während der gesamten Vertragslaufzeit.
Betrieb eines Geschäftskonzeptes in einem angemessenen Zeitraum vor der Gründung des Franchise-Netzes und mit wenigstens einem Pilotobjekt.
Eigentum oder rechtmäßige Nutzungsberechtigung am Firmennamen, Warenzeichen oder einer anderen besonderen Kennzeichnung des Netzes.
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Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände
Vertragsverhandlung Vertragsabschluss Vertragslaufzeit(Ablauf Widerrufsfrist)
Laufende SchulungWerbungPublic RelationsBetriebsvergleicheControllingUnternehmensberatungBetreuungRahmenverträge mit LieferantenTagungen im SystemGroßkundenakquisitionCustomer Relationship
ManagementEmpfehlung von LieferantenLogistikleistungenBuchhaltungsservice
AnfangsschulungHandbuchübergabeEinrichtungskonzeptLadeneinrichtungHilfe bei der Einstellung
von MitarbeiternUnterstützung bei der
EröffnungWerbevorschläge
Abgeschlossene PilotphaseMarktforschungStandortanalyseGebietsdefinitionInvestitionsplanungEinrichtungskonzeptMarkenschutzFinanzierungshilfe
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Geheim: Das Know-how ist als Gesamtheit oder in der genauen Gestaltung und Zusammensetzung seiner Bestandteile nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich. Wesentlich: Das Know-how umfasst Kenntnisse, die für den Käufer zum Zwecke der Verwendung, des Verkaufs oder des Weiterverkaufs der Vertragswaren oder –dienstleistungen unerlässlich sind. Identifiziert: Das Know-how ist umfassend genug beschrieben, so dass überprüft werden kann, ob es die Merkmale „geheim“ und „wesentlich“ erfüllt.
Die Know-how-Definition nach der „neuen“ EU-Gruppenfreistellungsvereinbarung für vertikale Vertriebsvereinbarungen
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Die Auswirkungen der GVO auf die Abgrenzung zwischen Franchise-Handbuch und Franchise-Vertrag
Aufgabenbereiche:
Der Franchise-Vertrag legt den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer fest.
Das Franchise-Handbuch regelt im einzelnen, welche multiplizierbare Geschäftsidee (Know-how) dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt wird, wie er auf der Grundlage dieser Richtlinien sein Franchise-Outlet zu betreiben bzw. die Dienstleistungen des Franchise-Systems oder die Vertragsprodukte am Point of Sale zu erbringen bzw. abzusetzen hat.
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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft
Regelung der Hauptleistungsverpflichtungen:
Der Franchise-Vertrag regelt die Hauptpflichten zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer, also diejenigen Pflichten die synallagmatisch (d.h. gegenseitig) miteinander verknüpft sind und die einseitig nicht abgeändert werden können. Wie:
Gegenstand der FranchiseVertragsdauerPartner des Franchise-VertragesPflichten des Franchise-GebersPflichten des Franchise-NehmersVertragsprodukte (Bezugsbindungen)Wettbewerbsverbot (vertraglich und vorvertraglich)
Franchise-Gebühren (Eintrittsgebühr, laufende Franchise-Gebühr, Werbegebühr)Kündigung und Beendigung eines Franchise-VertragesFolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrages
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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft
Regelung der Nebenleistungsverpflichtungen:
Im Franchise-Handbuch werden der Know-how-Transfer und die Richtlinien zum Franchise-Outlet dargestellt. Dies sind Nebenverpflichtungen, die aufgrund eines vertraglich vereinbarten Änderungsvorbehaltes durch den Franchise-Geber abgeändert und teilweise dem Franchise-Nehmer verpflichtend vorgegeben werden können.
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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft
Nebenleistungsverpflichtungen sind etwa:
Verpflichtung, die systemtypische Kleidung zu tragen
Verpflichtung, einen entsprechenden Lagerbestand an Vertragsprodukten vorzuhalten
Vorgaben des Franchise-Gebers zum Product Placement und Categorie Management
Verpflichtung, die für Betriebsvergleiche notwendigen Informationen dem Franchise-Geber mitzuteilen
Schulungsverpflichtung des Franchise-Gebers
Werbe- und Marketingkonzepte sowie Konzepte für sonstige Verkaufshilfen (Events)
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Eine Zwitterstellung in der Regelung von
Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen
nehmen Regelungen ein, die das
Franchise-Handbuch in den Franchise-
Vertrag mit einbeziehen.
Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft
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Grundsätze in der Aufgabenregelung zwischen Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch
Da sich der Know-how-Begriff und der Verhältnis von Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen nicht ändern, bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen, d.h.:
Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch werden sich nach wie vor ergänzen;
die Hauptleistungsverpflichtungen im Franchise-Vertrag geregelt sind, während
die Nebenleistungsverpflichtungen und der Know-how-Transfer im Franchise-Handbuch darzustellen sind, und
der Franchise-Vertrag nur die Rahmenregelung für das Franchise-Handbuch und einen Änderungsvorbehalt zugunsten des Franchise-Geber enthalten muss.
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Die Auswirkungen der neuen Gruppenfreistellungsverordnung
Die Deregulierung durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung führt Franchising auf den Kern seines Konzeptes zurück:
Auf das Produkt / die Dienstleistung, seine Auf das Produkt / die Dienstleistung, seine Marktbedeutung, das Marketing und den Marktbedeutung, das Marketing und den Vertrieb!Vertrieb!Und das dazu notwendige KNOW-HOW!Und das dazu notwendige KNOW-HOW!
Geistiges Eigentum (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte)
+ Know-how= Franchising
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Die neue Gruppenfreistellungsverordnung
Daher ist mehr Qualität im System notwendig!Daher ist mehr Qualität im System notwendig!
Macht es leichter vertikale Vertriebsbindungen einzugehen
Macht es leichter Franchise-Systeme zu errichten
Die Freiräume werden größer
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Die neue Gruppenfreistellungsverordnung
Mehr Qualität generellMehr Qualität generell
im Umgang im Team der Franchise-Nehmer untereinanderin der Kommunikation zwischen Franchise-Geber und Franchise-NehmerQualitätsstandards (quantitativ und qualitativ)mehr Netzwerkkulturmehr Kennen und vertiefendes Verstehenmehr Meetings und gemeinsame Erlebnissemehr Miteinandermehr „Musketier-Prinzip“mehr Bindungskraft (nicht über den Vertrag)
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Die neue GVO kommt zum richtigen Zeitpunkt
BetriebseingliederungspflichtAbsatzförderungspflicht
Aufgaben verändern sichEinbeziehung von Customer Relationship Management in das Franchise-Paket des Franchise-Gebers„Gebietsdefinitionen“ müssen auch aufgrund von „new economy“ überdacht werdenVeränderungen müssen dokumentiert werden (Handbücher)
Märkte verändern sich (neue Bedürfnisse)Vertriebskanäle verändern sichE-businessKombination von Franchising und e-businessDer „gläserne Kunde“ ist gefragtDen Franchise-Nehmer trifft nach wie vor die
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Das Franchise-Handbuch hat in Systemen nachfolgende Aufgaben
1) Dokumentation der Leitlinien
2) Definition des Profils
3) Gebrauchsanweisung
4) Schulungs-Unterlage
5) Präzisierung des Franchise-Vertrages
6) Konkretisierung der "Wertigkeit“
7) Beweismittel in Auseinandersetzungen
Das Handbuch beschreibt die Philosophie, die Strategie, die wesentlichen Merkmale des Geschäftstyps, seine Erfolgsfaktoren, seine "Werkzeuge", die Ablauforganisation sowie die Spielregeln einer konfliktfreien Zusammenarbeit.
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Die Schlussfolgerung
Nicht nur Franchise-Verträge müssen
überarbeitet werden.
Kritische Durchsicht der Handbücher als
Spiegelbild des Systems.
Kritische Überprüfung des Franchise-
Paketes / der Franchise-Dienstleistungen.
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Die Schlussfolgerung
Prüfkriterien:
Kriterie
n
new economy
Neue GVO
Marktgerecht
Partnergerecht
Zukunftsorientiert
Chance auf Weiterentwicklung und permanente Veränderung
Systemisch orientiert
Orientiert an „Partizipation“
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Was ist nun konkret in den Handbüchern zu berücksichtigen?
Kapitel „Handbuch“: Bezug zum Franchise-Vertrag prüfenÜberprüfen, ob der „Know-how-Begriff“ richtig ist
Kapitel „Franchising“:Franchise-Definitionen überprüfenGebietsschutz-Definitionen überarbeiten
Kapitel „Systemschutz“:Gebietsschutz-Definitionen überarbeitenKnow-how-Dokumentationen überarbeiten„aktive Marktbearbeitung“ streichenBezug zu Franchise-Vertrag
Kapitel „Produkte / Dienstleistungen“:Bezugsbindungen überprüfenAnteil „Fremd-Sortimente“
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