JA zum Sportförderungsgesetz — JA zur dynamischen Sportförderung Swiss Olympic — Nationales...

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JA zum Sportförderungsgesetz — JA zur dynamischen Sportförderung

Swiss Olympic — Nationales Olympisches Komitee

Hans Babst, stv. Direktor4. Februar 2010

WBK NR

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Inhaltsverzeichnis

1. Sport und Gesundheit

2. Leistungssport

3. Sportgrossanlässe / NASAK4. Fairer Sport / Dopingumfeld bekämpfen5. EHSM / ESK

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1. Sport und Gesundheit

Schul- und Breitensport fördern

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1. Sport und Gesundheit

Breiten- und Schulsport trägt zur Gesundheit beiKampf gegen Bewegungsmangel früh beginnenAusweitung des Bewegungs- und Sportverhaltens auf Kinder ab 5 JahrenJ + S hat sich bewährt und ist auszubauenLead durch BASPO, BAG und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz Schulsportobligatorium mindestens 3 Stunden, ergänzt um BewegungsunterrichtSFG als guter Rahmen für den Breitensport in 82 Sportverbänden mit 22‘600 Vereinen

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2. Leistungssport

Leistungssport fördern

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2. Leistungssport

Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und SpitzensportsAus- und Weiterbildung von TrainerInnenBund als bedeutender Arbeitgeber soll spitzen-sportfreundliches Klima schaffen:

- Stellen für Spitzensportler und Trainer in der Armee- Chancengleichheit für Schweizer Sportler im Vergleich

mit dem AuslandKlare Aufgabenverteilung zwischen BASPO und Swiss Olympic gemäss «Kooperationsverein-barung Sportförderung Schweiz»

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3. Sportgrossanlässe / NASAK

Sportgrossanlässe in die Schweiz holen

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3. Sportgrossanlässe / NASAK

Bundesunterstützung für Verbände, NASAK und internationale Sportgrossanlässe und -kongresse unabdingbarSwiss Olympic begrüsst Parlamentsmotion für NASAK IV mit Bericht des BR per Ende 2010Swiss Olympic unterstützt Motion von NR J. Stahl für eine Bundesstrategie internationaler Sportgrossanlässe in der CH ab 2011Finanzhilfen (BASPO/BAG) an Verbände von MWST zu befreien

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4. Fairer Sport / Dopingbekämpfung

Dopingumfeld härter anpacken

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4. Fairer Sport / Dopingumfeld bekämpfen

Bewährte geteilte Verantwortlichkeit in der Bestrafung:- für Sporttreibende der privatrechtliche Bereich des Schweizer

Sports- für das Umfeld der Staat (öffentlich-rechtlicher Bereich)Sofort wirksame Sperren bis zu lebenslänglichem Ausschluss sollen abschrecken Swiss Olympic unterstützt härtere Strafbestimmungen gegen Umfeld vorbehaltlos (Importeure, Händler, banden- und gewerbsmässiger Handel mit Dopingsubstanzen)Neue Vorschriften als Meilenstein nach verschärftem WADA-Code, Ratifikation der UNESCO-Konvention und Gründung von Antidoping SchweizSwiss Olympic dankt NR/SR für Aufstockung ADS-Mittel Mehr private und staatliche Mittel im Interesse von fairem Spitzen-/Breitensport und Volksgesundheit

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5. EHSM / ESK

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5. EHSM / ESK

Eidg. Hochschule für Sport in Magglingen hat internationales RenomméEnge Verbindung von Lehre, Forschung, Sportförderung, Sportpraxis und SportpolitikKurs-/Sportzentren in Magglingen und TeneroSinnvoller Verbleib der EHSM beim BASPO gemäss bisherigem GesetzAblösung Eidg. Sportkommission durch föderalen (Kantone/Städte) und fachlichen (Swiss Olympic) Dialog

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Résumé

Totalrevision des 38 Jahre alten BG über die Förderung von Turnen und Sport ist unbestritten.SFG als guter Rahmen für dynamische Förderung von Schul-/Breiten-/Spitzensport und Volksge-sundheitSwiss Olympic unterstützt SFG/IBSG in allen Kernpunkten und erwartet Inkrafttreten per 1.1.2011.Swiss Olympic hat seit 1.2.2010 neues Spitzensport-Konzept – im Zentrum: Athleten/Verbände, die sich mit hoher Eigenverantwortung an internationaler Spitze orientierenSFG komplementär zu den Aktivitäten des privat-rechtlichen Bereichs im Sport mit 82 Verbänden, 22‘600 Vereinen und 1,5 Mio. Mitgliedern

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