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Kommunaler Schutzschirmdes Landes
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch Teilentschuldung
• Land Hessen stellt 3,2 Mrd. Euro zur Verfügung– Unterteilung in:
Entschuldungshilfe bis zu 2,8 Mrd. Euro und Zinsdiensthilfe bis zu 400 Mio. Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Entschuldungshilfe:– Übernahme mit Tilgung von Investitions- und
Kassenkrediten durch das Land Hessen.Für die Kreisstadt Homberg (Efze) ist dies ein festgestellter Betrag von 15.934.421 Euro
• Zinsdiensthilfe– Für die übernommenen Investitions- und
Kassenkredite müssen die Kommunen grundsätzlich Zinszahlungen leisten
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Zinsdiensthilfe– Hierfür können Zinsdiensthilfen beantragt
werden– Diese betragen
in den ersten 15 Jahren bis zu 2 Prozentpunkteund ab dem 16. – 30. Jahr bis zu 1,5 Prozentpunkte
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• 106 Kommunen waren antragsberechtigt in Hessen– 102 haben die freiwillige Teilnahme am
Schutzschirm beantragt, dazu gehört auch der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze)
• Der Antrag musste bis zum 29. Juni 2012 (Ausschlussfrist) gestellt werden, um grundsätzlich am Schutzschirm teilnehmen zu können
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung den erforderlichen Grundsatzbeschluss am 29. März 2012 gefasst
• Der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze) wurde am 14. Juni 2012 – somit fristgerecht – gestellt
• Dieser Antrag dient als Grundlage der Verhandlungen zwischen der Kreisstadt Homberg (Efze) und dem Land Hessen über eine Vereinbarung
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Mit dem Antrag mussten gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, mit der Angabe, bis wann die Kreisstadt Homberg (Efze) das Defizit abbauen will (Abbauzeitraum)
• Diese Vorschläge können bis zur Unterzeichnung der Vereinbarung noch abgeändert oder ergänzt werden
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Ausgangspunkt für den Abbau des Defizits ist der durchschnittlichen Fehlbetrag der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in Höhe von 2.879.584 Euro
• Ziel ist der Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) ausgeglichen sein sollen
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Der Haushaltsausgleich soll ab dem Jahr 2013 schnellstmöglich erreicht werden, spätestens jedoch im Jahr 2020
• Es ist beabsichtigt, den Haushaltsausgleich mit den bisher geplanten Konsolidierungsmaßnahmen bereits nach Abschluss des Jahres 2015 zu erreichen
Der kommunale Schutzschirm
• Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) entscheidet selbst darüber, welche Konsolidierungs-maßnahmen umgesetzt werden sollen
Der kommunale Schutzschirm
• Die Kommunen sollen Ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl auf der Ausgabe- (Aufwand-) als auch der Einnahmeseite (Ertragseite) konsolidieren
• Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit dem Antrag vorgeschlagen:
Konsolidierungsmaßnahmen
• Alle Bereiche der Verwaltung– 10 %-Kürzung
der Instandhaltungsaufwendungenvon Fahrzeugen, Gebäuden, Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen
– Zeitraum ab 2013– Einsparung voraussichtlich:
10 % von 1.105.000 Euro = 110.500 Euro / Jahr
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen
• Gebäude – Heizungsanlagen– Dächer mit Regenrinnen– Bodenbeläge– Malerarbeiten– Sanitäre Einrichtungen– Holzfenster
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen
• Fahrzeuge – Inspektionen– Hauptuntersuchungen– Zusätzliche Wartungen und Inspektionen an
feuerwehrtechnischen Geräten– Verschleißmaterial (Glühbirnen, Wischerblätter,
Frostschutz, Motoröl)– Neue Reifen
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen
• Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen– Wartung von Spreizer, Rettungsscheren,
Hydraulik-, Atemschutzgeräten und Alarmsirenen– Löschteiche– Bachläufe (Hochwasservermeidung)– Brücken– Straßen, Wege, Plätze (Mährhythmus)– Sport-, Spiel- und Bolzplätze
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen
• Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen– Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen und
Verkehrsschilder– Technische Geräte wie:
• Rasenmäher, Rasentraktoren, Motorsensen, Motorsägen, Heckenscheren, Kehrmaschine, Pumpen
– Stadtmauer und sonstige historische Anlagen– Feld- und Wirtschaftswege,
Steinablagerungsplätze und Heckenschnitt
Konsolidierungsmaßnahmen
• Bereich Brandschutz
– Zusammenlegung von mindestens zwei Einsatzabteilungen der Feuerwehr
– Zeitraum ab 2017– Entscheidender Faktor:
• Demografischer Wandel
– Einsparung voraussichtlich:6.000 Euro jährlich ab 2017
Konsolidierungsmaßnahmen
• Bereich Heimat- und Kulturpflege– Verringerung des Zuschusses an den
- Verein
– Zeitraum ab 2014– Entscheidende Faktoren:
• Einahmensteigerung des Stadtmarketingvereins durch Veranstaltungen, Publikationen, Aktionen...
• Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt
Konsolidierungsmaßnahmen
– Verringerung des Zuschusses an den Stadtmarketingverein:
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
110.000
120.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Konsolidierungsmaßnahmen
• Kindertagesstätten– Erhöhung der Gebühren außerhalb der
Kernzeit in Höhe von 10%– Zeitraum ab 2013– Beachte: Kernzeit letztes Kindergartenjahr
weiterhin kostenfrei für Eltern
Konsolidierungsmaßnahmen
Frühzeit7.00 – 7.30
9 Euro / Monat
Kernzeit7.30 – 12.30
90 Euro / Monat
Nachmittagszeit12.30 – 18.00
18 Euro / Stunde je Monat
10 Euro / Monat
Gebühren unverändert, dafür Grundsteuerhebesatz + 5 %
20 Euro / Stunde je Monat
+ 10 % = 1,00 €
+ 10 % = 2,00 €
Keine Änderung
Konsolidierungsmaßnahmen
• Kindertagesstätten– Erhöhung der Gebühren außerhalb der
Kernzeit in Höhe von 10%– Zeitraum ab 2013– Entscheidende Faktoren:
• Drittelfinanzierung durch Eltern muss gesichert sein
– Mehreinnahmen voraussichtlich: 2013 – 5.000 Euro jährlichAb 2014 – 12.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
Auszahlung von zusätzlichen 60.000Euro / Jahr wegen
UmsetzungMindestverordnung(Konnexitätsprinziplaut Gerichtsurteil)
Konsolidierungsmaßnahmen
• Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa– Erhöhung der Eintrittspreise um 10%– Zeitraum ab 2014
Freibad Erleborn
Eintritt aktuell
Eintritt
+ 10%
kostendeckender Eintritt
Tageskarte Erwachsene
2,20 € 2,40 € 19,10 €
10er-Karte Erwachsene
20,00 € 22,00 € 173,53 €
Saisonkarte Erwachsene
55,00 € 60,00 € 477,24 €
Saisonkarte Familie
65,00 € 71,50 € 564,15 €
Bewegungsbad Hülsa
Eintritt aktuell
Eintritt
+ 10%
kostendeckender Eintritt
Tageskarte Erwachsene
2,20 € 2,40 € 18,25 €
10er-Karte Erwachsene
18,00 € 20,00 € 149,43 €
Saisonkarte Erwachsene
60,00 € 66,00 € 498,83 €
Saisonkarte Familie
120,00 € 132,00 € 996,93 €
Konsolidierungsmaßnahmen
• Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa– Erhöhung der Eintrittspreise um 10%– Zeitraum ab 2014– Mehreinnahmen voraussichtlich:
5.500 Euro jährlich– Entscheidende Faktoren:
• Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen
• Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa– Verkürzung der personalüberwachten
Öffnungszeiten (Kernzeiten)– Verringerung des Schwimmbeckenvolumens
im Freibad– Eigenstromerzeugung– Einstellung Sommerbetrieb der Sauna im
Bewegungsbad Hülsa
Konsolidierungsmaßnahmen
• Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa– Zeitraum ab 2014– Einsparungen voraussichtlich:
14.500 Euro jährlich– Entscheidende Faktoren:
• Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen
• Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen– Zeitraum ab 2014
Fünf Suchräume im Stadtgebiet Homberg (Efze)
Konsolidierungsmaßnahmen
• Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen– Zeitraum ab 2014– Mehrerträge voraussichtlich:
2014 – 200.000 Euroab 2015 – 400.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Friedhöfe– Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um
jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014– Zeitraum ab 2013– Beachte:
Veränderung der Bestattungsformen im Verhältnis Erd- zu Urnenbeisetzungen
Konsolidierungsmaßnahmen
2012 2013 2014
Reiheneinzelgrab 250 Euro 275 Euro 300 Euro
Urnenreihengrab 190 Euro 210 Euro 230 Euro
Wahleinzelgrab 480 Euro 530 Euro 580 Euro
Wahldoppelgrab 950 Euro 1.050 Euro 1.150 Euro
Urnenwahlgrab 380 Euro 420 Euro 460 Euro
Konsolidierungsmaßnahmen
• Friedhöfe– Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um
jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014– Zeitraum ab 2013– Mehrerträge voraussichtlich:
2013 – 5.500 Euro jährlichAb 2014 – 11.550 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Friedhöfe– Verringerung der Friedhofs(pflege)leistungen
durch den Bauhof um 10 %– Zeitraum ab 2013– Jährlicher Aufwand in 2012 270.000 Euro– Einsparungen voraussichtlich 27.000 Euro– Beachte: Grabaushub durch Maschinen
anstatt per Hand, Anzahl der Grabreihen optimieren, neu: Friedpark
Konsolidierungsmaßnahmen
• Finanzwirtschaft– Erhöhung der Steuerzuweisungserträge durch
Orientierungsdaten des Innenministeriums– Zeitraum ab 2013– Mehrerträge voraussichtlich:
2013 – 419.400 Euro 2014 – 780.900 Euroab 2015 – 1.136.500 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
4.050.000
4.313.200
4.550.5004.778.000
2012 2013 2014 2015
Konsolidierungsmaßnahmen
• Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
448.000
459.200
470.700
482.400
2012 2013 2014 2015
Konsolidierungsmaßnahmen
• Schlüsselzuweisungen
3.620.000
3.765.000
3.877.7003.994.100
2012 2013 2014 2015
Konsolidierungsmaßnahmen2013 2014 2015
Einkommen-steuer
+ 263.200 € + 237.300 € + 227.520 €
Umsatzsteuer + 11.200 € + 11.500 € + 11.700 €
Schlüssel-zuweisungen
+ 145.000 € + 112.700 € + 116.400 €
Gesamt(Vergleich zu Vorjahr)
+ 419.400 € + 361.500 € + 355.620 €
Konsolidierungsmaßnahmen
• Steuern– Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B
um 45 %-Punkte von 305 % auf 350 %– Zeitraum: 2013 und 2014– Mehrerträge voraussichtlich:
205.650 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Steuern– Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B
um 50 %-Punkte von 350 % auf 400 %– Zeitraum ab 2015– Mehrerträge voraussichtlich:
434.150 Euro jährlich
Beispielrechnung für ein Ein- / Zweifamilienhaus
305 %
2012
350 %
2013
400 %
2015
Haus 213,50 Euro 245,00 Euro 280,00 Euro
Mehraufwand pro Jahr(Vergleich zu Vorjahr)
31,50 Euro 66,50 Euro
Angenommener Grundsteuermessbetrag: 70 Euro
Vergleich von Grundsteuerhebesätzen
Stadt / Gemeinde
Grundsteuer A Grundsteuer B
Homberg (Efze) 305 % 305 %
Borken 350 % 350 %
Felsberg 400 % 400 %
Frielendorf 300 % 300 %
Fritzlar 320 % 400 %
Knüllwald 330 % 330 %
Melsungen 290 % 290 %
Schwalmstadt 295 % 310 %
Konsolidierungsmaßnahmen
• Steuern– Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze um
30 %-Punkte von 350 % auf 380 %– Zeitraum ab 2013– Mehrerträge voraussichtlich:
385.500 Euro jährlich– Beachte: Von jedem Euro Gewerbesteuer
gehen rund 30 Cent als Gewerbesteuerumlage an das Land Hessen
Vergleich von Gewerbesteuerhebesätzen
Stadt / Gemeinde
Gewerbesteuer
Homberg (Efze) 350 %
Borken 400 %
Felsberg 380 %
Frielendorf 320 %
Fritzlar 360 %
Knüllwald 380 %
Melsungen 340 %
Schwalmstadt 340 %
Konsolidierungsmaßnahmen
• Finanzwirtschaft– Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt– Zeitraum ab 2015
Kreis- und Schulumlage
2.391.718
4.485.100
6.876.817
2012
Schulumlage
Kreisumlage
Summe
Kreis- und Schulumlage
Bezahlung der Umlagen durch:• Anteil Einkommensteuer 4.050.000 €• Anteil Umsatzsteuer 448.000 €• Grundsteuer A 100.000 €• Grundsteuer B 1.295.000 €• Konzessionsabgaben 400.000 €• Ausgleich Familienleistungen 330.000 €• Kindergartengebühren 247.000 €• Summe: 6.870.000 €
Konsolidierungsmaßnahmen
• Finanzwirtschaft– Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt– Zeitraum ab 2015– Einsparung voraussichtlich:
125.800 Euro jährlich– Entscheidende Faktoren:
• Bezahlung der Grundsicherungskosten („Sozialhilfe“) geht vom Landkreis auf den Bund über.
• Dadurch entsteht nach der mittelfristigen Ergebnisplanung beim Landkreis insbesondere ab 2015 ein Überschuss von über 10 Mio. € / Jahr.
Konsolidierungsmaßnahmen
• Finanzwirtschaft– Einsparung von Kreditzinsen von maximal 2%
auf die vom Land Hessen übernommenen Kredite in Höhe von rund 15,9 Mio. Euro
– Zeitraum ab 2013– Einsparung voraussichtlich:
95.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Finanzwirtschaft– Einführung einer Konzessionsabgabe für Frischwasser
Es kann eine Abgabe vom Wasserverband dafür
verlangt werden, dass die Stadt dem Wasserverband das
Recht einräumt, im öffentlichen Verkehrsraum
Wasserversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben.
– Zeitraum ab 2014– Mehrerträge voraussichtlich:
110.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen
• Zusammenfassung Mehrerträge und Einsparungen:– 2013 – 1.313.550 Euro– 2014 – 2.028.100 Euro– 2015 – 2.948.000 Euro– 2016 – 2.948.000 Euro– 2017 – 2.954.000 Euro– 2018 – 2.964.000 Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm?
• Über die tatsächliche Teilnahme am Schutzschirm entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am14. Dezember 2012.
• Bei Teilnahme am Schutzschirm wird eine Einzelvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Haushaltskonsolidierung geschlossen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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