Kontrolle des Internethandels mit Lebensmittelnund der Vorschriften über Tiergesundheit und...

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln:

Problemfelder und Lösungsstrategien

Julia Hengen

CVUA Karlsruhe

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Forschungsprojekt Internethandel

• geprägt durch intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit

• Im Team: erfahrene Sachverständige aus den Bereichen

– Nahrungsergänzungsmittel,

– alkoholische Produkte,

– kosmetische Mittel,

– Arzneimittel

• Zusammenarbeit mit dem „Pilotprojekt Internethandel“ des BVL

• Seit Januar 2012: Zusammenarbeit mit der SES am RP Tübingen

– Entwicklung von Kontrollstrategien im Internethandel

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Zusammenarbeit im Vollzug

• mit der Stabsstelle für Ernährungssicherheit (SES) am RP Tübingen

• Durchführung von Projekten mit Internetbezug

• Testkäufe und Koordinierung des Vollzugs durch SES

• Ziel: Überführung der Kontrolle des Internethandels in die amtliche Überwachung

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Ziel des Projektes

Lebens- und Futtermittelrechts-Kontroll-VO (EG) 882/2004: Kontrollen auf Basis einer Risikobewertung

- welche Möglichkeiten/ Einschränkungen bestehen bei der Kontrolle des Internethandels?

- gibt es derzeit die Möglichkeit der Probenanforderung?

- Wie kann die Kontrolle des Internethandels in die bestehende Kontrolle eingebunden werden?

- Ergänzung bestehender Strukturen

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PROBLEMFELD INTERNETHANDEL

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Internethandel

• 323 Nahrungsmittel-Artikel bei ebay.de 1999:

• 199.609 Artikel bei ebay.de Mai 2012:

• 247.680 Artikel bei ebay.de März 2013:

• 164.446 Artikel bei amazon.de Mai 2012:

• 246.045 Artikel bei amazon.de April 2013:

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Problemfeld Internethandel

• Suchmaschinen zeigen ein außerordentliches Angebot mit ständigem Produktwechsel

• Auch illegale oder bedenkliche Produkte werden angeboten und vertrieben

• Überregionalität und Grenzenlosigkeit mit hohem Auslandsbezug, v.a. der bedenklichen Produkte

• Anonymität des virtuellen Raumes

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Staatliche Überwachungsbehörden

Pflicht zur Überwachung

Herkömmlicher

Präsenzhandel

Umfangreiche und effektive

Kontrolle

Onlinehandel

Keine effektive Überwachung

Keine spezifischen Strukturen

Fehlende Rechtsgrundlagen*

EFFEKTIVE KONTROLLE?

* Derzeit in Entwicklung

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Präsenzhandel: Untersuchte Proben

0

(mangels rechtlicher Voraussetzungen nicht möglich)

ca. 408 643 (1 Million Inspektionen in ca. 540.000 Betrieben)

Quelle: Jahresbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für 2010

Amtliche Probenahme im Onlinehandel

EFFEKTIVE KONTROLLE?

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RECHERCHEN

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Übersicht

Information über ein Produkt /Sachverhalt

Rechercheauftrag

Internetrecherche

Auswertung der Daten

Sachverständige Auswertung der Ergebnisse

Weitere Verwendung

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

• Die Suchmaschinen www.google.de, www.express-submit.de/shop und www.auktionssuche.de wurden durchsucht mit den Begriffen

Schlankheitsmittel und Cellulite

Anti-Age, Anti-ageing, anti-aging

• Zeitaufwand: ca. 300 Stunden (durchgeführt im Herbst 2007)

• Suchergebnisse wurden mittels einer Datenbank (MS Access) erfasst und ausgewertet

Methodik- Beispiel

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Recherche „Schlankheitsmittel“:

• Mittel zur äußeren

Anwendung

(Kosmetische Mittel)

• Mittel zum Einnehmen:

• Diuretika (Wasserverlust)

• Appetitzügler

(z.B. Sibutramin oder Ephedrin)

• Physikalisch wirkend (Quellstoffe, Fettbinder)

• Verdauungsenzym-

beinflussend

(z.B. Lipasehemmer)

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Recherche „Schlankheitsmittel“: Lokalisierung der Anbieter

Canada

2%

USA

20%

Thailand

2%Russland

2%Mauritius

2%Polen

5%

Italien

2%

Frankreich

7%

Niederlande

5%

England

11%

Österreich

7%

Deutschland

35%

371 recherchierte Produkte (kosmetische Mittel und Nahrungsergänzungsmittel)

44 Internet-Anbieter

15 deutsche Anbieter

16 aus anderen EU-

Ländern

13 außerhalb der EU

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„Schlankheitsmittel“ Einstufung Nahrungsergänzungsmittel

37%

7%

24%

21%

11%nzb

Novel Food

Arzneimittel

nicht zugelassener

oder fragwürdiger

Zusatzstoff

keine Einstufung

möglich

33%

4%

10%

6%

43%

4%nzb

Novel Food

verschreibungspflicht.

Arzneimittel

Verdacht auf

arzneiliche Wirkung

Irreführung und/oder

Health Claim

Verdacht auf

Irreführung

2007: 325 Produkte 2010: 51 Produkte

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Zusammenfassung

• Nur etwa 1/3 aller recherchierten Schlankheitsmittel wurden als unbedenklich eingestuft, bei allen anderen bestand Zweifel an der Verkehrsfähigkeit.

• Testkäufe haben gezeigt, dass diese Produkte tatsächlich in Deutschland erhältlich sind

Auf andere Bereiche übertragbar ?!

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WEITERE BEISPIELE

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Werbung in sozialen Netzwerken

Ehpedra diet pills are

getting hard to find, but we

still have the best selektion

on the market...

287.140 Personen gefällt das

Anabolika-Steroide-Roids

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Beispiel: Entfernen von Angeboten

2001: Medikament wird in Deutschland vom Markt genommen

2002: Wiederruf der Zulassung durch BfArM (schwerwiegende Leberschädigungen,– darunter drei Fälle mit tödlichem Verlauf)

2008 Recherchen und erste Maßnahmen eingeleitet

2012 Produkte weiterhin online verfügbar

Schwierigkeiten beim Vollzug

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Beispiel: „Online- Apotheken“

• Werbung durch Spam-E-Mails

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Nicht deklarierte Inhaltsstoffe

Schlankheitskaffee • Verbraucherbeschwerde

Instant-Coffee (2010) – Im Internet bestellt

– Auslobung im Internet:

„Eine seltene Kaffeebohne (...) mit starken Heil- und Gewichtsverlustsfähigkeiten.“

• Verbraucherin klagt über: Schweißausbrüche, erhöhte Herzfrequenz, Pupillenerweiterung sowie (gewollte) Appetitlosigkeit

• Arzneimitteluntersuchungsstelle stellt Sibutramin in einer für Arzneimittel üblichen Dosis fest

• Gutachten RASFF-Meldung öffentlicher Rückruf

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 22

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Frische, kühlpflichtige Waren

Produkt Probeneingang/

Anlieferungstemp.

Untersuchungsdatum Mikrobiologischer

Befund

Frische Alpenmilch

3,5%

bei +8

C mind. haltbar bis 26.07.

13.07.10

20

C

16.07.10

unauffällig

Nürnberger

Rostbratwürstchen bei unter 7

C mind. haltbar bis

26.08.10

16.08.10

19

C

16.08.10

26.08.10 (nach Lagerung bei einer Temp. von

+ 7

C bis zum deklarierten MHD)

erhöhte GKZ

erhöhte GKZ

Stubenküken

bei +2

bis +4

C mind. haltbar

bis 2.9.10

27.08.10

10

C

27.08.10

02.09.10 (nach Lagerung bei einer Temp. von

+ 4

C bis zum deklarierten MHD)

unauffällig

deutlich erhöhte GKZ

sowie erhöhte Keimzahl

an Enterobacteriaceae

und

Pseudomonaden

Lachs-Vielfalt

bei Kühlung von +3

bis +5

C

mind. haltbar bis 30.08.10

18.08.10

10

C

18.08.10

30.08.10

(nach Lagerung bei einer Temp. von

+ 4

C bis zum deklarierten MHD)

unauffällig

unauffällig

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Alkoholhaltige Getränke: Absinth

• Grenzwert Thujon (35mg/L lt. EU AromenVO) vorsätzlich überschritten

Nicht sicheres Lebensmittel nach Art. 14

Basis-VO

• Unzulässige Werbung (Bsp): „bewusstseinserweiternde Wirkung

wie der Cannabis-Wirkstoff THC“

• Von 5 zum Testkauf ausgewählten Absinthen war kein einziges Produkt in der EU verkehrsfähig

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Zollprobleme

„Alle Produkte erhalten Sie bequem per Post direkt von Amerika nach Hause geliefert.

„Um Zollprobleme zu vermeiden werden die Pakete zuerst nach Belgien und von dort in die europäischen Länder verschickt.“

„Bei Rücksendungen des Zolls, sofern nicht beschädigt, versenden wir gern noch mal an Sie. Es besteht eine 99%ige Chance, dass die Produkte dann ohne Probleme ankommen“ (www.top-of-usa.com)

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Fazit

• Umfangreicher Online-Handel

• Etliche Produkte nur im Internet erhältlich

• Häufiger Vertrieb/ Bewerbung von illegalen Produkten

• Erheblicher Teil der bedenklichen Produkte mit Auslandsbezug

Der Internethandel im Lebensmitteln und kosmetischen Mittel muss überwacht werden!

Analoges Problem bei den Futtermitteln?

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LÖSUNGSANSÄTZE

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Notwendige gesetzliche Regelungen

1. Schaffung der Möglichkeit einer Probenahme durch Testkauf

2. Schaffung eines Zentralregisters für Internetbetriebe

3. Eindeutige Regelung des Widerrufs- und Rückgaberechts im Fernabsatz für Lebensmittel

4. Einführung der Pflicht zur vollumfänglichen Kennzeichnung von Lebensmitteln bereits im Online-Angebots

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 28

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Zu 1. Probenahme

risikoorientierte Probenahme ist von zentraler Bedeutung

Fallbeispiel Problem Lösungsmöglichkeit

Vollständiges Warenlager

vorhanden

(Keine Abweichung zur

herkömmlichen Probenahme)

43 LFGB ist anwendbar

Kein Warenlager vorhanden;

ausschließliche

Vertriebstätigkeit

Vorankündigung notwendig;

keine freie Probenauswahl

Neue fallorientierte

Regelungen sind notwendig:

- Testkauf

- Anpassung der Probenahme

an den Internethandel

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Zu 1. Probenahme

• Probenahme: Zentrales Kontrollinstrument

• §43 LFGB im Onlinehandel i.d.R. nicht anwendbar

Deshalb: Neue Rechtsgrundlage ist notwendig

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 30

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Vorschlag: Probenahme-Paragraph

• Soweit eine Probenahme nach den Voraussetzungen des

43 LFGB nicht erfolgen kann, sind

Testkäufe in folgenden Fällen notwendig:

1. kein oder kein vollständiges Warenlager ist vorhanden

2. die verantwortliche Person ist nicht erreichbar.

• Die mit der Überwachung beauftragten Personen und, bei Gefahr im Verzug, die Beamten

der Polizei führen die Testkäufe ohne Offenlegung der behördlichen Identität

durch. Soweit möglich, sollen zwei Stücke gleicher Art und, soweit vorhanden, aus

demselben Los, und von demselben Hersteller bestellt werden

• Die Person, bei der die Probe genommen wurde und der Hersteller,

sind über die Durchführung des Testkaufes zu informieren. Der Hersteller

kann, falls ein zweites Stück (Gegenprobe) vorhanden ist, einen nach lebensmittelrechtlichen

Vorschriften zugelassenen privaten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens

beauftragen.

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 31

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Arbeiten zur Änderung der VO (EG) 882/2004

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur

Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und

Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr.

1/2005, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 834/2007, (EG) Nr. 1099/2009, (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009, der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [….]/2013 [Office of Publications,

please insert number of Regulation laying down provisions for the management of expenditure relating to the food chain, animal health and

animal welfare, and relating to plant health and plant reproductive material] und der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG,

2008/119/EG, 2008/120/EG und 2009/128/EG (Verordnung über amtliche Kontrollen)

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Arbeiten zur Änderung der VO (EG)

882/2004

• Artikel 35: Probenahme bei Tieren und Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden

1. Im Fall von (...)Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden, dürfen Proben, die die zuständigen Behörden beim Unternehmer angefordert haben, ohne sich zu erkennen zu geben, für die Zwecke einer amtlichen Kontrolle verwendet werden.

2. (...)

Verdeckte Testkäufe sollen möglich werden.

Betroffene werden nachträglich informiert

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 33

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

2. Registrierung der Betriebe

Überprüfung erfolgt derzeit in Zusammenarbeit von BVL und Ländern im Pilotprojekt Internethandel am BVL:

– Durchsetzung der Registrierungspflicht von Lebensmittelunternehmen

im Internethandel

– Automatisierte Erfassung

– Weitergabe an zuständige Behörde im Bundesland, abgleichen mit Datenbeständen der UVB

Quelle: 6. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht, Vortrag Dr. Georg Schreiber, BVL

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 34

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Zu 4. Kennzeichnung

• Nach derzeitiger Rechtslage ist die Nennung der Pflichtangaben gemäß LMKV nur auf der Verpackung vorgeschrieben

• Lebensmittelinformations-VO (1169/2011): ab 13.12.2014 in Kraft, Art. 14 (Fernabsatz): Verpflichtende Informationen müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen.

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 35

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Fazit/ Ausblick

Im Internet werden illegale Produkte beworben und

vertrieben

Strukturen aufbauen, um Verbraucherschutz in

sicherzustellen

umfassende Information des Verbrauchers über die

Risiken des Internethandels

Weitere Integration der Überwachung des Internethandels in die amtliche Überwachung

Einbeziehen weiterer Bereiche (Futtermittel...)

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 36

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 37

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Links zur weiteren Information

• CVUA Karlsruhe: Merkblatt „Import und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln“ www.cvua-karlsruhe.de

• CVUA Karlsruhe: Merkblatt „Internethandel mit Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln - Eine Hilfestellung für Anbieter“ www.ua-bw.de

• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Flyer „Lebensmittel online kaufen“ www.bund.bvl.de

• BVL : Pilotprojekt zur amtlichen Kontrolle des Handels mit Lebensmitteln im Internet Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2011, (6) 375 – 380

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 38

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Publikationen

• Borderlineprodukte: Deutsche Lebensmittel-Rundschau 104, 265-270 (2008) (Juni 2008)

• Sportlernahrungsmittel: Deutsche Lebensmittel-Rundschau 104, 415-422 (2008) (September 2008)

• Alkoholhaltige Getränke: SUCHT 54 (6), 346-353 (Dezember 2008)

Karlsruher Futtermitteltag 2013 – Seite 39

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Publikationen des CVUA zum Internetprojekt

• Standardless H-NMR determination of pharm. Active substances in dietary supplements and medicines illegally traded over the Internet Drug Testing and Analysis (2012) doi: 10.1002/dta.1367

• NMR evaluation of total statin content and HMG-CoA reductase inhibition in red yeast rice (Monascus spp.) food supplements Chinese Medicine Journal,www.cmjournal.org/content/7/1/8

• Does European Union food policy privilege the internet market? Suggestions fpor a specialized regulatory framework, Food Control (2013) 30: 705 - 713

• Lebensmittelüberwachung 2.0 – Amtliche Kontrolle des Internethandels J. Verbr. Lebensm. (2012) 7:327–357

• Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln: Abgrenzung bei Borderline-Produkten und Ansätze für effektive Kontrollstrategien J. Verbr. Lebensm. (2011) 6:385 - 393

• Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln – Ansätze für eine effektive Probenahme, DLR (2011) 107:84 – 86

• Automated Classification of Web Pages for Identification of Suspicious Food Products – a Feasibility Study, DLR (2011) 107:328 - 330

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