KSP – Das Online Service Portal zur Führung des ... · 1. Das Kompensationsverzeichnis...

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KSP – Das Online Service Portal zur Führung des

Kompensationsverzeichnisses in RLP

Landesnaturschutztagung Rheinland-Pfalz, Klingenmünster 07.05.2019, Jennifer Schell (MUEEF, Ref. 24a)

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Inhaltsübersicht

1. Das Kompensationsverzeichnis(gesetzliche Grundlagen und technische Umsetzung)

2. Akteursgruppen im KSP und ihre Aufgaben (Zusammenspiel Eingriffsverursacher, Zulassungsbehörde und Eintragungsstelle, Statuswechsel im KSP)

3. Aktuell wichtige Informationen (Projekte mit Ersatzzahlungen, Umgang mit Altfällen, Neuerungen im KSP, Ausblick)

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1. Das Kompensationsverzeichnis

gesetzliche Grundlagen und technische Umsetzung

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

§ 17 Abs. 6 BNatSchG:

Kompensationsmaßnahmen und Flächen werden in einem Kompensationsverzeich-nis erfasst.

Die Zulassungsbehörde übermittelt die erforderlichen Angaben an die Stelle, die das Kompensationsverzeichnis führt.

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Seit 2005:

Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis.

Die Zulassungsbehörde und Träger der Bauleitplanung stellen alle erforderlichen Angaben digital zur Verfügung.

§ 12 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (alte Fassung) – LNatSchG a. F.

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Seit 2015:

Die zuständige Naturschutzbehörde führt das Kompensationsverzeichnis.

Die Zulassungsbehörde und Träger der Bauleitplanung stellen alle erforderlichen Angaben digital zur Verfügung.

Die Übermittlung erfolgt mit Erteilung der Zulassung.

§ 10 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Seit 2018:

Konkrete Vorgaben zu Inhalten und Verfahren der Datenbereitstellung, der Datenübermittlung und der Eintragung von Daten in das Kompensationsverzeichnis.

Landeskompensationsverzeichnis-verordnung (LKompVzVO)

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TECHNISCHE UMSETZUNG

KomOn wurde zu KSP

− Nutzung durch Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung

− Zusammenspiel verschiedener Nutzer (Akteursgruppen) erforderlich (eGOV)

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2. Akteursgruppen im KSP und ihre Aufgaben

Zusammenspiel von Zulassungsbehörden, Eingriffsverursachern und Eintragungsstellen,

Statuswechsel im KSP

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AKTEURSGRUPPEN IM KSP

Zulassungsbehörde z. B. Bauaufsichts- und Wasserbe-hörden, LBM, ADD (Flurbereinigung)

DatenbereitstellerEingriffsverursacher bzw. von ihm beauftragte Dritte

Eintragungsstelle Naturschutzbehörden

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AUFGABEN DERZULASSUNGSBEHÖRDE

verantwortlich für − digitale Datenbereitstellung

⇒ Selbst (händisch oder per Schnittstelle)

ODER

⇒ Übertragung auf Eingriffsverursacher

− Übermittlung der geprüften Daten im KSP an die Eintragungsstelle zum Zeitpunkt derZulassung

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AUFGABEN DEREINTRAGUNGSSTELLEN

verantwortlich für − Plausibilisierung der Daten vor Eintragung

(„verzeichnen“) in das öffentlich einsehbare Kompensationsverzeichnis im LANIS

− Validierung von externen Datenbereitstellern nach deren Registrierung im KSP

− Anlage „Roh-EIV“ – wenn bis zur Abgabe der naturschutzfachlichen Stellungnahme keine Daten geliefert wurden

− Frühzeitige Information der Beteiligten über ihre Pflichten und beratende Unterstützung.

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Datenbe-reitsteller

Eintragungs-stelle

privat bereitgestellt genehmigt bestandskräftigverzeichnet

STATUSWECHSEL IM KSP Idealverfahren gemäß §4 LKompVzVO

Verfahren im KSPVeröffentlicht

im LANISÖffentlichkeit

Zulassungs-behörde

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STATUSWECHSEL IM KSP

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3. Aktuell wichtige Informationen

Nachtrag von Altfällen, Projekte mit Ersatzzahlungen, Neuerungen im KSP und Ausblick

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NACHTRAG ALTFÄLLE(VOR DEM 16. JUNI 2018 ZUGELASSEN)

Nachtrag von Altfällen im KSP

− durch Zulassungsbehörden, Träger der Bauleitplanung oder Eintragungsstellen

− Kein Zusammenspiel verschiedener Nutzer (Akteursgruppen) erforderlich

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Zulassungbescheid hochladen

Geldbetrag einfügen

Auswahl treffen1.

2.

3.

oder

PROJEKTE MIT ERSATZZAHLUNGEN

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⇒ Eingabefeld Fristen geändert (§ 3 Abs. 6 LKompVO)

⇒ Kommunikation Datenbereitsteller zu Eintragungsstelle verbessert

⇒ Eingabe Bestandskraftdatum neu geregelt

⇒ Ökokontokontoabbuchung neu geregelt

⇒ Maßstab 1:250 ermöglicht

⇒ Korrektur Schlüsselliste Zulassungsbehörden

⇒ Referenzliste für Maßnahmen ergänzt

NEUERUNGEN IM MAI 2019

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AUSBLICK

− Gezielte Ansprache der Zulassungsbe-hörden und Träger der Bauleitplanung

− Informationsveranstaltungen im August/ September 2019

− Weitere technische Verbesserungen für Herbst 2019 geplant

− Besetzung der KSP-Servicestelle in der SGD-Nord zum 1. August 2019

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ENDE

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KSP Startseiten und Informationen

KSP: https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/

KSP-Testumgebung (zum Ausprobieren!):https://natportal.processware.de

https://mueef.rlp.de/de/themen/naturschutz/eingriff-und-kompensation/

https://www.naturschutz.rlp.de/>Fachinformationen >Kompensation

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Rollen

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LNATSCHG A. F. (2005)

§12 Sicherung der Kompensation(Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen)

(1) […](2) Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Verzeichnis über Flächen und Maßnahmen, die nach diesem Gesetz als Kompen-sation festgesetzt oder als Ökokonto vereinbart worden sind (Kompensationsflächenkataster). Die für die Zulassung eines Eingriffs zuständige Behörde nach §13 Abs. 1 Satz 1 stellt sicher, dass der Naturschutzbehörde alle erforderlichen Angaben zur Führung des Kompensationsflächenkatasters in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. In gleicher Weise leiten die Träger der Bauleitplanung der Naturschutzbehörde die Daten der im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmenim Sinne des § 1a des Baugesetzbuches zu.(3) […]

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Registrierung –Benötigte Informationen

Vor- und Nachname

Zugang als Zulassungsbehörde oder Datenbereitsteller, d. h. Eingriffsver-ursacher gewünscht

Behörde/Institution mit Postadresse

E-Mailadresse

per E-Mail an:ksp-servicestelle@sgdnord.rlp.de

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Nutzungshilfen KSP + EGon

Im KSP unter Organisation > Hilfe

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UMSETZUNGSSTAND / NUTZUNG JANUAR 2019

ST TrierLK GermersheimST Ludwigshafen ST Neustadt ST Speyer LK Rhein-Pfalz-Kreis LK Altenkirchen

LK Cochem-ZellLK Donnersbergkreis ST FrankenthalST KaiserslauternLK KaiserslauternST LandauLK Mayen-Koblenz LK Neuwied ST Pirmasens LK Südwestpfalz LK WesterwaldkreisLK VulkaneifelST MainzLK Mainz-BingenST Worms Obere Naturschutzbehörde KoblenzLK Bernkastel-Wittlich LK Kusel ST Koblenz LK Trier-Saarburg ST ZweibrückenLK Ahrweiler LK Bad DürkheimLK Südliche WeinstraßeLK Bad KreuznachObere Naturschutzbehörde NeustadtLK Birkenfeld LK Bitburg-PrümLK Rhein-Hunsrück-KreisLK Alzey-WormsLK Rhein-Lahn-Kreis

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2. DIE GROßEN PARTNER

KSP

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LKompVzVO und LKompVO

LKompVzVO (Landeskompensationsverzeich-nisverordnung) und LKompVO (Landeskompen-sationsverordnung) vom 12. Juni 2018 sind in Kraft getreten am 16. Juni 2018.

Die VO sind (auch) Sammelverordnungen der Landesregierung. Sie binden damit nicht nur die Naturschutzbehörden, sondern auch Zulassungs-und Planungsbehörden sowie außerhalb der Verwaltung stehende Vorhaben- und Maßnah-menträger.

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Datenbereitsteller (BE)

⇒ initiiert Vorgang durch⇒ die Erfassung privater Daten

⇒ Bearbeitungsphasen BE⇒ Erfassung⇒ Vervollständigung Roh-EIV⇒ Vervollständigung n. A. der ZB (wg. Mangel)

⇒ verantworteter Übergang BEprivat � bereitgestellt

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Zulassungsbehörden (ZB)

⇒ initiiert Vorgang durch⇒ Eintragung (ohne BE)⇒ Alteintrag

⇒ Bearbeitungsphasen ZB⇒ bereitgestellte Daten (von BE)⇒ bereitgestellte Roh-EIV

(von ETS ohne bekannten BE)

⇒ verantwortete Übergänge bereitgestellt � (zurück nach privat) bereitgestellt � genehmigt

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Initiierung BE Vorgang (ideal)

BE

ZB

ETS

privat bereitgestellt genehmigt bestandskräftigverzeichnet

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Initiierung ZB (ohne BE, Alt)

ZB

ETS

bereitgestellt genehmigt bestandskräftigverzeichnet

ZB

bestandskräftig

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Initiierung ETS (ohne BE, Alt)

ZB

ETS

bereitgestellt genehmigt bestandskräftigverzeichnet

bestandskräftig

ETS

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Initiierung ETS (Roh-EIV)

BE

ZB

ETS

privat bereitgestellt genehmigt bestandskräftigverzeichnet

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Statuswechsel im KSP Idealverfahren nach§4 LKompVzVO

bestandskräftig

privat

verzeichnet

genehmigt

bereitgestellt

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