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Hildesheim - Peine
Kurzvorstellung des Projektes „Zusammenschluss der Kreise
Hildesheim – Peine“
Kreisausschuss am 17.02.2014
vonOlaf Levonen
Was bisher geschah
Gespräche zwischen HVBs HI + PE im 2 Hj 2013
Beschlüsse der KT HI + PE für Verhandlungen Okt./Dez. 2013
Vorstellung LK PE in Hohegeiß
Diskussionspapier Levonen 25.01.2014
Beschluss KA PE am 29.01.2014 für Verhandlungen mit HI
Heute = Info KA HI über Levonen-Papier
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Teil 1: Einführung Rechtslage
Art. 59 I NV i.V.m. § 24 I NKomVG
o Gründe des öffentlichen Wohls
o Landesgesetz ist erforderlich.
o § 25 IV NKomVG = Anhörung der Einwohner sowie später der beteiligten Kommunen (durch das Land)
=> gilt nur für Gemeinden, aber Vorschlag analoge Anwendung. o Die beteiligten Kreise treffen analog zur § 26 NKomVG
Vereinbarungen (~ Gebietsänderungsverträge).
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
„Im Ergebnis bliebe als nahezu einziger Solitär der Landkreis Hildesheim, …. …Allerdings ist nicht auszuschließen, dass hier eine erweiterte Kooperation und ggf. ein späteres Zusammengehen mit dem Landkreis Peine angedacht werden sollte…“
Zitat aus der 2. Fortschreibung des Hesse-Gutachtens von 2012 (S. 391)
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
Kommunale Strukturdiskussion nicht erst seit Weber (1974) oder Hesse (2010 / 2012)
Veränderung gehört vielmehr zum Alltag.
Bspw. Zahl der Gemeinden in Nds. seit 1952 von 4.276 auf 2014 993 geschrumpft (1974+ = 1.038).
These: Veränderung wohl eher die Regel und
Status quo die Ausnahme.
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
„stand alone“ kann eine Alternative zum Reformieren sein
(über einen kurzen Zeitraum durchaus…- aber dynamisches Umfeld.- Über kurz oder lang freiwillig oder erzwungen doch nach
Partnern suchen.
- Credo „den Bus lieber zu steuern, als ihn eines Tages über sich rollen zu lassen“ .
Hierzu wieder Hesse auf S.16 (2012) „…zumal ein Festhalten am Status quo … keine wirklich
zu verfolgende Option darstellt.“
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
Und noch einmal ein Blick auf Hesse (2012, S. 39):
„….dass größere Kreisverwaltungen effizienter zu verwalten vermögen als kleinere einwohnerstärkere in der Regel geringere Verwaltungskosten je Einwohner verursachen als einwohnerschwächere.“
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
Appell klare selbst gewählte und –gesteuerte
Positionierung als sinnvolle Alternative zum Beharren im Ist-Zustand.
Wichtig => Kein Automatismus von der Aufnahme von Verhandlungen zu einer Fusion beider Kreise
• Kein schwarz und weiß, sondern viele Grautöne (Fusion, Kooperation, IKZ etc.)
• Vorteil = Veränderung des Status quo (so oder so…)
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Teil 1: Einführung Ausgangslage und Würdigung
Kritische Anmerkung
Effizienzverbesserungen nicht immer sofort und ökonomische Verbesserungen evtl. auf mittlere Sicht
nicht erreichbar.
Verwaltungsökonomische Aspekte niemals allein ausschlaggebend für eine Entscheidung.
Doppelstrukturen, die nur langsam zeitlich abgebaut werden können.
Eins und Eins ist bekanntlich 2,0. Aber alles besser 2,0 ist ein Gewinn !!!
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Teil 1: Einführung Auftrag
KT PE am 22.10.2013 / KT HI am 09.12.2013 Verhandlungen über einen Zusammenschluss mit
Nachbarkommunen. Realistisch z.Zt. Verhandlungen HI und PE
Umsetzung im Rahmen eines Projektmanagement.
Auftrag der HVBs Projektplanung aufzustellen.
PE hat bereits ein Projektmanagement eingesetzt.
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Teil 2: Projektstruktur/ -ablauf AG Verwaltung
Zusammensetzung
8 Personen (je 4 HI / PE)
- EKR,- Finanzen, - Organisation, Personal und- Kommunalaufsicht
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Teil 2: Projektstruktur/ -ablauf AG Verwaltung
Sondierungsphase 0 = abgeschlossen Phase I (Datenerhebung) – hier Motto = „vom Groben zum Feinen“. Phase II (Datenanalyse) Die Ergebnisse sind der Lenkungsgruppe
vorzutragen.
Phase III (Zukunftsmodelle)
Phase IV (Umsetzung) (c) 2014 by Olaf Levonen 17
Teil 2: Projektstruktur/ -ablauf Lenkungsgruppe (LG)
Zusammensetzung 6 Mitglieder Verwaltung (jeweils die beiden LR und EKR
sowie je ein Projektleiter),
6 kommunale Vertreter (Bgm. PE, OB Hi sowie je zwei Vertreter der übrigen kreisangehörigen Kommunen),
10 KTAs (5 je KT).
=> Gesamtstärke von max. 22 „offiziellen“ Mitglieder
Fraktionslose KTA erhalten ein passives Teilnahmerecht.
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Teil 3: Zeitplan Gesamtprojekt Meilensteine / KT-Beschlüsse
Zwei Meilensteine zu den KT-Beschlussfassungen
M I = letzte KT-Sitzung 2014 mit Auswahl einer Alternative. Weichenstellung für Eintritt in die konkrete Phase IV.
M II = wenn M I +, dann spät. Beginn Sommer 2015 gleichlautende Beschlüsse zur Fusion zum 01.11.2016.
Bei negativen Beschluss eines oder beider KT ist Prozess beendet.
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Verfahren nach den KT-Fusionsbeschluss
Rechtlich-inhaltliche Prüfung der Fusionsbeschlüsse durch MI-KAB und wenn +, dann Gesetzesvorlage für den LT.
Gesetz über die Gebietsänderung Hildesheim - Peine spätestens in der letzten Sitzung im Jahr 2015.
Auf Basis des Fusionsgesetzes die Vorbereitung der
KW 2016 für das Gebilde „Neukreis“ und Umsetzungsphase „V“ für die Verwaltungen.
Fusion zum 01.11.2016.
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Teil 4:Information/ Einbindung der KT und KA
Berichterstattung und Diskussion der LG-Arbeit im KA.
Dauer-TOP „Fusionsprozess“ in KA
und KT.
Vor M I und M II –Sitzungen 1 + X gemeinsame KA-Sitzungen Hi PE (mit evtl. Beschlussfassungen).
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Einbeziehung, Information und Sensibilisierung der Bevölkerung.
Einbeziehung grds. verfassungsrechtlich vorgeschrieben, aber Art und Weise im Ermessen der Akteure.
Nicht ausschließlich über Internet (analog zu GÖ www.kreis-fusionen.de), social media etc. , sondern auch „althergebrachten Instrumente“ (bspw. Info-Veranstaltungen).
Insbesondere in den Phasen der konkreten Entscheidungsfindung.
Ausgestaltung noch zu regeln.
Evtl. externe Beratung und Begleitung (Prozessmarketing).
Öffentlichkeitsarbeit
Und zum Schluss:
Bereisung mit LK PE am 06.03.2014 (VwFü, KA, Bgm. PE)
Verwaltungsgutachten ( => Auftrag an Heinrich Albers, ehem. NLT)
Fertigung gemeinsame Vorlage aus Papieren PE und Levonen-Papier durch Projektman. PE
Beschluss KTe HI + PE zur Besetzung LG am 12.03. bzw. 24.03. 2014
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