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LEHRPROBEN
LEHRPROBENENTWURF
LEHRPROBENBESPRECHUNG
I) Lehrproben
Die Rechtsgrundlage:
LVO §10 Lehrproben
• (1) Die Studienreferendare haben in jedem
ihrer Fächer eine unbenotete und zwei
benotete Lehrproben zu halten. (…)
Die Lehrproben sollen in unterschiedlichen
Schulstufen stattfinden. (…)
• (2) Die Lehrproben finden in der Regel an
der Ausbildungsschule statt.
• (3) Die Themen der Lehrproben werden
von den Studienreferendaren im
Einvernehmen mit dem jeweiligen
Fachleiter und dem Fachlehrer der Klasse,
in der die Lehrprobe stattfinden soll,
ausgewählt. Kommt ein Einvernehmen
nicht zustande, bestimmt der Seminarleiter
das Thema.
• (4) Die Studienreferendare haben für jede
Lehrprobe einen schriftlichen Entwurf
vorzulegen.
• (5) An den Lehrproben nehmen der
Fachleiter sowie der Fachlehrer der
Klasse teil; der Seminarleiter nimmt
regelmäßig an Lehrproben jedes
Studienreferendars teil. Der Leiter der
Ausbildungsschule kann daran
teilnehmen. Studienreferendare, die die
Lehrbefähigung in dem betreffenden Fach
erwerben wollen, sollen bei den
Lehrproben und Besprechungen
anwesend sein, soweit keine wichtigen
Gründe entgegenstehen.
• (6) Die Lehrproben sind mit dem
Studienreferendar zu besprechen.• (7) Die Noten für die Lehrproben werden nach Anhörung
der in Absatz 5 Satz 1 und 2 genannten Teilnehmenden
von dem Seminarleiter auf Vorschlag des Fachleiters
gemäß § 22 festgesetzt; nimmt der Seminarleiter nicht
teil, setzt der Fachleiter die Note fest. Die Note wird dem
Studienreferendar bekanntgegeben.
• (8) Über die Besprechung und die
Notenfestsetzung fertigt der Fachleiter
eine Niederschrift an, die zu den
Ausbildungsakten genommen wird.
Doppelfunktion einer LehrprobeDokumentation des
Ausbildungsstandes
Die Lehrprobe zeigt,
in welchem Grade der Kandidat
zum jeweiligen Ausbildungs-
zeitpunkt in der Lage ist,
Unterricht selbstständig
• zu planen und vorzubereiten,
• durchzuführen und zu
gestalten,
• auszuwerten und zu
reflektieren.
Ausbildungsveranstaltung
Die Lehrprobe bietet
- für den Kandidaten nicht nur das
Einüben der Prüfungssituation,
sondern die Chance, einen
professionellen Umgang mit
Kritik zu erlernen.
- für alle Teilnehmer ein kriterien-
orientiertes und durch SV und FL
moderiertes Gespräch über
Unterricht, das Stärken und
Schwächen erfasst und im
Respekt vor dem Gegenüber
möglichst konstruktiv verläuft.
Lehrproben sollen stattfinden
• in unterschiedlichen Schulstufen, (Sek I und
Sek II, Grund- und Leistungskurs)
• in Klassen, die dem Referendar und der
Referendarin aus dem Ausbildungsunterricht
bekannt sind und
• nachdem der Referendar und die Referendarin
im entsprechenden Unterrichtsfach durch
selbstständigen oder angeleiteten Unterricht
Erfahrungen sammeln konnten.
Terminierung und Dauer
• Die Termine der Lehrproben sind vom Studienreferendar und der
Studienreferendarin rechtzeitig mit allen Beteiligten so zu
vereinbaren, dass die Lehrprobenbesprechung unmittelbar nach
dem Unterricht stattfinden kann.
• Die Dauer einer Ausbildungslehrprobe beträgt in der Regel 45
Minuten. In Ausnahmefällen (z.B. bei besonderen Themen oder
Arbeitsformen) kann der Seminarleiter im Einvernehmen mit den
anderen Beurteilern der Lehrprobe dem Referendar und der
Referendarin eine Arbeitszeit von 90 Minuten zubilligen.
• (Prüfungslehrproben dauern generell 45 Minuten)
1.KONZEPTION( = der schriftliche Entwurf)
2.DURCHFÜHRUNG(= der Unterricht des Kandidaten auf der Grundlage des Entwurfs)
3.REFLEXION(= Stellungnahme und Reaktion des Kandidaten im Rahmen der Besprechung des Unterrichts [§10 Abs. 5 und 6], deren Niederschrift zu den Ausbildungsakten genommen wird [§ 10 Abs. 8])
Bestandteile einer Lehrprobe
II) Lehrprobenentwurf
Abgabe des Entwurfs• Am letzten Werktag vor der LP muss der LPE bis
12.00 Uhr vorliegen,
- selten analog: Abgabe im Sekretariat in dreifacher Ausfertigung (1 für Fachleiter, 1 unterschriebenes Exemplar, 1 für die Seminarvertretung)
- in der Regel digital:per Mail an Fachleiter und Seminar tdsdaun@t-online.de; Papierexemplar unterschrieben vor LP an Seminarvertretung
• Bereitstellung für Mitreferendare, für Fachlehrer und Ausbildungsleiter ebenfalls am Vortag
Der Aufbau des Lehrprobenentwurfes
Deckblatt
1. Lernziele /Zielsetzung/ Intentionen/ thematische Schwerpunkte
2. Unterrichtsvoraussetzungen
- allgemeine
- besondere
3. Didaktische Analyse
4. Methodische Planung
5. Geplanter Stundenverlauf
6. Geplantes Tafelbild
7. Literatur
8. Anhang: Texte, Materialien, Arbeitsblätter (auch eine ausgefüllte Version)
9. Sitzplan
zu 0. Deckblatt
Amtsbezeichnungen (Kolleginnen erhalten ein ´ hinter der Amtsbezeichnung)
• OStD Oberstudiendirektor
( = Schulleiter, Seminarleiter)
• StD Studiendirektor
(= TDSL, Fachleiter)
• OStR Oberstudienrat
• StR Studienrat
• StA Studienassessor
• LiB Lehrer im Beschäftigungsverhältnis
• zu 1, 3, 4 vgl. HR der jeweiligen AS
zu 2 Unterrichtsvoraussetzungen
a) allgemeine:
• Umfang und Dauer der eigenen Unterrichtstätigkeit in der Klasse/im Kurs;
• Bild der Klasse/des Kurses, ihre/seine Sozialstruktur: Entwicklungsstand, Größe,
Verhältnis Jungen und Mädchen; keine ausführliche Charakteristik, keine
namentliche Erwähnung und Beschreibung aller Schülerinnen und Schüler, sondern
nur planungsrelevante Besonderheiten, z.B. zur Leistungsfähigkeit, zur
Leistungsbereitschaft, zur Motivations- und Interessenlage, zum Arbeitsklima;
• Kompetenzen als Instrument der Diagnostik nutzen!
• eingeführte Arbeitsformen und Arbeitstechniken;
b) besondere:
• die stofflich-inhaltlichen Lernvoraussetzungen, knappe Skizzierung der
Unterrichtsreihe
• Angaben zur Stellung der Einzelstunde innerhalb der Gesamtreihe (Interdependenz)
sowie zur Weiterführung der Reihe;
• Hausaufgabe für die Lehrprobenstunde ( Vorentlastung der Stunde!).
zu 5. Geplanter Stundenverlauf
Tabellarische Form
Phase Inhalt/
Unterrichts-
gegenstand
LZZ U-Form Medien Zeit
zu 6. Geplantes Tafelbild
• Skizze
• nicht zu umfangreich, sondern das
Wesentliche strukturiert darstellend
• Bei der Umsetzung den Formulierungen
der Schüler/innen den Vorzug vor den
eigenen geben.
zu 7. Literatur
• Im Literaturverzeichnis muss alle für die
Stunde benutzte Literatur (auch Internet-
Adressen) angegeben werden.
• Achten Sie darauf, fachwissenschaftlich
angemessene Literatur zu verwenden.
zu 8. Anhang
• Fügen Sie dem Entwurf die unbearbeite-
ten (!) Materialien (Kopien der Texte,
Schulbuchseiten, Arbeitsblätter usw.), die
Sie einsetzen werden, und die erwarteten
Ergebnisse/Lösungen bei.
zu 9. Sitzplan
• Sitzplan aus der Perspektive des Beobachters
beifügen (nur Vornamen) :
Pult
Beobachter/innen
• Dafür sorgen, dass die Schüler/innen auf den
angegebenen Plätzen sitzen!
Otto Petra Franz Roswitha Kevin Lara
Jupp Heinz Chantal Mandy Toby Vivien
B E O B A C H T E R
Umfang des LP-Entwurfs
• „Es besteht kein Anlass, von der alten
Rothschen Konzentrationsregel abzugehen,
die Kürze als Hinweis auf intensive
Beschäftigung mit dem Gegenstand verstand.
Ihr zufolge kann man als Umfang eines
Stundenentwurfs in aller Regel 5-7 Seiten
annehmen, nicht gerechnet Folienkopien,
Unterrichtsmaterialien und Tafelbild.“ (G.Hoos)
Zwei Schlussworte zum Verhältnis von
Konzeption und Durchführung
(G.Hoos)
„Orientieren Sie sich am Entwurf, aber
reagieren Sie flexibel auf die konkrete
Unterrichtssituation.“
„Der Kandidat, der in der Stunde von
seiner vorbedachten Planung abweicht,
hat zunächst die „Vermutung der
Flexibilität seines Handelns“ für sich.“
Lehrproben sind Unterricht für die Schüler,
nicht für die Lehrprobenteilnehmer.
• Es geht also nicht um Plan(-über-)erfüllung.
• Deshalb soll der Lehrer und die Lehrerin von der Planung
abweichen, sobald sie das als im Hinblick auf Schüler,
Ziele oder andere Unterrichtsfaktoren sinnvoll erkennen.
• Freilich sollte sich der Referendar und die Referendarin
um eine realistische und präzise Planung bemühen.
Maßstab für die Angemessenheit bleibt, ob im Unterricht
Sinnvolles und Zielbezogenes betrieben wurde;
Beliebiges oder bloß Spontanes kann nicht an seine
Stelle treten.
• Pointiert formuliert:
„Der Referendar und die Referendarin,
die in der Stunde von ihrer vorbedachten
Planung abweichen, haben zunächst die
„Vermutung der Flexibilität ihres Handelns“
für sich.
III) Lehrprobenbesprechung
Die Lehrprobenbesprechung
• Stellungnahme des Kandidaten
• Stundenbesprechung
• Zusammenfassung => „Lernaufgabe“
• (bei benoteten LP) aus der
Notenberatung, -festsetzung und -
eröffnung (LVO § 10/7).
Die Reflexion oder
Stellungnahme des Kandidaten
Aspekte (für den Anfang):
• Wiedergabe des spontanen Eindrucks vom Unterricht
• Was war gewollt?
• Was wurde erreicht?
• Wie hat sich die Lerngruppe gezeigt?
• Wenn ich die Stunde noch einmal zu halten hätte, würde ich …
Die Stellungnahme ist notwendigerweise ausschnitthaft.
Die Stundenbesprechung I
„Gespräch über Unterricht“
- auf der Basis des Lehrprobenentwurfes, der
also von allen Teilnehmern zu lesen ist
- anfangs gestützt auf Beobachtungsaufträge,
die der Fachleiter vor der Lehrprobe verteilt
- kriterienorientierte und von SV und FL
moderierte, vor allem aber konstruktive
Besprechung
Die Stundenbesprechung II
• Weil nie alle Aspekte angesprochen werden können, darf nicht auf eine
bestimmte Wertung von nicht berücksichtigten Aspekten oder Einzelheiten
geschlossen werden. Besprechung und Note sollen jedoch schlüssig sein.
• Zwischen den Besprechungen verschiedener Stunden besteht
grundsätzlich kein systematischer Zusammenhang. Trotzdem kann dem/der
Referendar/in im Rahmen der Unterrichtskritik eine Rückmeldung über
seine/ihre Entwicklung gegeben werden.
• Da die Niederschrift kein Stenogramm ist, ist sie nicht frei von
Informationsverlusten. Sie kann Inhalte und Tenor der Unterrichtskritik nur
ausschnitthaft wiedergeben. Die Niederschrift enthält bei benoteten
Lehrproben auch das Ergebnis der Lehrprobe.
• Es erscheint sinnvoll, dass das Fachseminar zu einem späteren Termin
noch einmal auf (Teile von) Entwurf und Stundengestaltung eingeht.
Das entscheidende JUNKTIM
Professionalität
angemessene Anwendung
transparenter Kriterien
Rollenklarheit
Formulieren von/
Umgang mit Kritik
Respekt (SL/FL - R)
und Kollegialität (R - R)
non sub formula,
sed ex aequo et bono
Wer spricht was an/ aus?
Tonlage
Recommended