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Linke Kommunale Sozialpolitik
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 2
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 3
DIE LINKE steht für
ein solidarisches und friedliches Zusammenleben der Menschen, wo jede/jeder „ nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen“ (Karl Marx) und ohne die „ Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und der Natur durch den Menschen“ (nach Friedrich Engels, Dialektik der Natur) sein Leben gestalten kann.
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Das heißt - wir - DIE LINKE
sind gegen Krieg und Ausbeutung
gegen soziale Verelendung (Hartz IV, Kinderarmut, Dumpinglöhne, usw.
gegen Rassismus und AusländerInnenfeindlichkeit
gegen Umweltzerstörung
gegen eine Selektion im Bildungswesen aufgrund der sozialen Herkunft
gegen Klassenmedizin
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 5
Gegen jede Erscheinungsform des
Raubtierkapitalismus
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 6
Kommunale sozialpolitische Herausforderungen
Bekämpfung von Armut incl. „Hartz IV vor Ort“ verbunden mit kommunaler Arbeitsmarktpolitik
Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen
Kinder- und Jugendhilfe – Kinderarmut bekämpfen
Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik
Kommunale Gesundheitspolitik
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 7
Parlamentarische Zuständigkeiten
Beispielsforderung: HARTZ IV muss weg!
Im Bundestag: möglich, inhaltlich wie folgt unterfüttert:
Regelsätze der Grundsicherung auf 435 €
im Monat erhöhen Kinderzuschlag zur Verhinderung von
Kinderarmut erhöhen Höhere Beteiligung des Bundes an Kosten
der Unterkunft Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
verlängern
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 8
Zukunftsinvestitionsprogramm DIE LINKE 50 Mrd. € jährlich von Bund, Ländern und Gemeinden für
Gesundheit, Umwelt, kommunale Daseinsvorsorge und öffentliche Beschäftigung
Bildung: 20 Mrd. € jährlich für Ganztagsschulen und Kinderbetreuung, Weiterbildung, Hochschulen und die Ausweitung der BAföG-Leistungen
Gesundheitswesen: 5 Mrd. € jährlich zur Krankenhaus-finanzierung, integrierte Versorgung, für Prävention, industrieunabhängige Forschung, Information und Beratung
Umwelt: 15 Mrd. € für Investitionen in Energieeinsparung und erneuerbare Energieträger, die Erneuerung der Abwasserentsorgung und Verkehrsinvestitionen
Für Langzeiterwerbslose zusätzlich bis zu 500.000 öffentlich finanzierte Beschäftigungsverhältnisse
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 9
Unsere Finanzierungsvorschläge Wirtschaftlich Leistungsfähige stärker beteiligen:
- große Erbschaften und Einkommen höher besteuern- Unternehmen angemessen besteuern- Vermögensteuer und Börsenumsatzsteuer wieder erheben
Von Stromversorgern leistungslos erzielte Gewinne aus dem Emissionshandel abschöpfen
Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken sowie Einkunftsmillionären ausbauen
Auslandseinsätze beenden, auf Offensivmittel wie Eurofighter verzichten
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 10
In den Landtagen:
„nicht „zuständig“ Ausweg: ggf. Bundesratsantrag
„Der Landtag möge beschließen: Hartz IV muss weg“
Besser: z.B. Landesprogramm ÖBS
(Öffentlicher Beschäftigungssektor)
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 11
Und in den Kommunen?
Nicht zuständig!!
Konstruierter Umweg:
„Der Rat von Kellinghusen fordert seine VertreterInnen im Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, sich für die Forderung einzusetzen: HARTZ IV muss weg!“
?!das wird die mächtig beeindrucken!?
Wichtig: Auch in den Kommunen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten – also aufpassen, dass Ihr nicht formal abschmiert.
Daher besser: Konkrete, der jeweiligen Ebene angepasste Forderungen, die für die Bevölkerung vor Ort auch deutlich besser vermittelbar sind (aber in der Analyse auf die gesellschaftlichen Ursachen hinweisen).
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 12
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 13
Bekämpfung von „Hartz IV vor Ort“ Abwehrkampf Keine 1 €-Jobs in kommunalen und kommunal geförderten
Einrichtungen
Keine Privatisierung
Kein Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst (hat das was mit Hartz IV zu tun?)
Positives Agieren: Öffentlicher Beschäftigungssektor (z.B soziale
Wertstoffhöfe, kommunales second hand Kaufhaus, Renaturierungsinitiativen)
Armutsberichterstattung
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Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen„Hannoverpass“ oder „Leipzigpass“ oder
„Stormarnpass“?Ein Beispiel aus der Region Hannover: Die Region Hannover nimmt mit den regionsangehörigen Kommunen, öffentlichen und privaten Unternehmen Verhandlungen darüber auf, den folgenden Gruppen Ermäßigungen beim Besuch von öffentlichen, kulturellen, sozialen, bildungs- und anderen Einrichtungen zu ermöglichen:
•Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende ["Arbeitslosengeld II"], inkl. Aufstockerinnen und Aufstocker)
•Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
•sowie Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Kommunale Weihnachtsbeihilfe
Der Rat von xyz möge beschließen, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungen für Arbeitssuchende nach den SGB II und von Sozialleistungen des örtlichen Trägers nach der SGB XII, Beziehern und Bezieherinnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, unabhängig von ihrer religiösen und weltlichen Zugehörigkeit, eine Weihnachtsbeihilfe auszuzahlen. Die Höhe der Beihilfen soll für den Haushaltsvorstand 80,00 und für jedeN HaushaltsangehörigeN 70,00 betragen.
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SchulmittelfondsBeispiel Aurich – so beschlossen 1. Der Landkreis Aurich legt ab dem Schuljahr 2007/2008 einen Schulmittelfonds auf. Aus diesem Fonds
werden alle Kosten bezahlt, die beim Besuch einer Schule entstehen, wozu neben den Schulbüchern beispielsweise auch Schultaschen, die Einschulungstüte, Stifte, Hefte sowie die notwendigen fachspezifischen Ausgaben gehören, die beispielsweise beim Sport-, Kunst- oder Musikunterricht entstehen.
2. Zuschussberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die aus Familien stammen, die vom Arbeitslosengeld II leben oder deren durchschnittliches monatliches Haushaltseinkommen 60 Prozent bis 75 Prozent des Gesamteinkommens beträgt und zwar unabhängig vom Schuljahrgang.
3. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, zusammen mit jeder einzelnen Schule eine Liste der Schulbücher und sonstigen Materialien zusammenzustellen, die für den Besuch der jeweiligen Schule gebraucht werden. Diese Liste wird laufend aktualisiert und an die tatsächlichen Kosten angepasst. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist darauf zu achten, dass die dadurch ermittelten notwendigen Unterrichtsmaterialien zentral oder wenigstens über die jeweilige Schule beschafft und durch diese kostenlos an die zuschussberechtigten Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.
4. Die unmittelbar individuell anfallenden Ausgaben, wie für Sportbekleidung oder Schultaschen, werden den Familien der zuschussberechtigten Schülerinnen und Schülern direkt erstattet. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Kostenobergrenzen vorzuschlagen, die jedoch realistisch sein müssen sowie den Verschleiß zu berücksichtigen haben. Über diese Grenzen entscheidet der Kreisausschuss.
5. Der Landrat wird beauftragt auf die Arge einzuwirken, damit diese den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Leistungen nach Arbeitslosengeld II beziehen, für die notwendigen Ausgaben ein nicht zurückzuzahlendes Darlehen gewährt, wodurch sich der durch den Landkreis tatsächlich aufzubringende Eigenanteil spürbar verringern würde.
6. Zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler werden von den Kosten für das mittägliche Mensaessen ihrer Schule befreit.
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Kommunale Wohnungs- und Stadtpolitik
Erhalt und Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten
Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für alle
Barrierefreiheit schaffen, denn „Behindert ist niemand, Menschen werden behindert“
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 18
Öffentliche Gesundheitsdienste
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (GDG) Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
ist es, auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse hinzuwirken und gleiche Gesundheitschancen für alle anzustreben.
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 19
Dazu passt:
Ortsnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum
Ausbau der kommunalen Beratungsstellen von AIDS über den Sozialpsychiatrischen Dienst bis hin zum Zahnärztlichen Dienst
Überwachung der Alten- und Pflegeheime
Gesunde Ernährung in allen kommunalen Einrichtungen (BIO für alle - stärkt auch die regionale Landwirtschaft) – KiTa, Schule – Kantinen der kommunalen Krankenhäuser - …
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 20
Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit Stand halten, also vor allem, ob und wie für die Benachteiligten in dieser Gesellschaft Chancengleichheit und ein Standard an sozialer Sicherheit gegeben sind. Unser Maßstab ist eine soziale, barrierefreie Kommune
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 21
Kommunale Antragsdatenbank
http://die-linke.de/kommunaldatenbank/
Wird regelmäßig aktualisiert
Überlebt und wächst und gedeiht nur, wenn auch Ihr mithelft und Eure Anträge weiterreicht an felicitas.weck@die-linke.de
Felicitas Weck - 6.9. Kiel 22
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