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Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 1 Version Juli 2015
Das
Logistikhandbuch
für
Lieferanten
Wurst, Käse und Molkereiprodukte
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 2 Version Juli 2015
Inhaltsverzeichnis 1 Wichtiger Hinweis.......................................................................................................... 3
2 Logistisches Konzept ..................................................................................................... 3
2.1 SPAR-Lagerhäuser/Zweigniederlassungen ............................................................ 4
3 Abwicklung von Wurst/Käse/Mopro ............................................................................ 5
3.1 Wareneingang .......................................................................................................... 5 3.1.1 Allgemein .......................................................................................................................5 3.1.2 Wareneingangszeiten .......................................................................................................5
3.2 Voraussetzungen zur Abwicklung ........................................................................... 6 3.2.1 Ladehilfsmittel .................................................................................................................6 3.2.2 Palettenqualität ...............................................................................................................7 3.2.3 Palettenüberstand ............................................................................................................8 3.2.4 Palettenhöhe ...................................................................................................................8 3.2.5 Palettengewicht ...............................................................................................................9 3.2.6 Anlieferung in Mehrweg-Gebinden .....................................................................................9 3.2.7 ¼ Displays auf Dollies .................................................................................................... 10 3.2.8 Gefahrgut ..................................................................................................................... 11 3.2.9 Beschaffenheit der Ware/Verpackung ............................................................................... 12 3.2.10 Lieferschein .................................................................................................................. 12
4 Auszeichnung ............................................................................................................... 13 4.1.1 Palettenauszeichnung ..................................................................................................... 13 4.1.2 Warenauszeichnung ....................................................................................................... 16 4.1.3 Barcodequalität ............................................................................................................. 18
5 Elektronischer Datenaustausch mit SPAR .................................................................. 19
6 Richtlinien für CPFR-Lieferanten ................................................................................ 20
7 Ansprechpartner .......................................................................................................... 22
8 Anhänge ....................................................................................................................... 24
Anhang I: Sicherheit beim Wareneingang ..................................................................... 24
Anhang II: Strichcode-Parameter .................................................................................. 25
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 3 Version Juli 2015
1 Wichtiger Hinweis Vor der ersten Anlieferung muss mit unserem Logistik Bereich Kontakt aufgenommen
werden. Dadurch können bereits im Vorhinein Anlieferprobleme vermieden werden. Ansprechperson:
SPAR Österr. Warenhandels AG, Salzburg, Europastr. 3, A-5015 Salzburg
Mag. Matthias Kienzl, Tel.: +43 662 4470 25201, E-Mail: matthias.kienzl@spar.at
Außerdem ist eine Registrierung auf unserem B2B Portal notwendig (http://b2b.spar.at). Hier finden Sie auch immer die aktuellste Version unseres
Logistikhandbuches.
2 Logistisches Konzept Die SPAR Österr. Warenhandels AG ist ein rein österreichisches Unternehmen und beliefert rd. 800 selbständige Kaufleute rd. 760 Filialen
davon 57 Intersparmärkte 7 Maximärkte in ganz Österreich.
Um den Anforderungen
- beste Frische und Qualität - regionale Unterschiede - verschiedene Verkaufstypen bzw. -größen
- tägliche Anlieferung im Frischebereich - Vollsortiment
gerecht zu werden, erfolgt die Warenverteilung derzeit über 6 regionale und ein zentrales Lager in Wels (für langsam drehende Artikel).
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 4 Version Juli 2015
2.1 SPAR-Lagerhäuser/Zweigniederlassungen DORNBIRN ZN 01 Liefergebiet Vorarlberg
Wallenmahd 46 A-6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 309-0 GLN: 91 00010 00000 5
WÖRGL ZN 02 Liefergebiet Tirol und Salzburg SPAR-Straße 1 A-6300 Wörgl
Tel.: +43 (0)5332 796-0 GLN: 91 00020 00000 2
MARCHTRENK ZN 03 Liefergebiet Oberösterreich Sparstraße 1
A-4614 Marchtrenk Tel.: +43 (0)7243 551-0 GLN: 91 00030 00000 9
ST. PÖLTEN ZN 04 Liefergebiet Wien und Niederösterreich, Lagergasse 30 nördliches Burgenland
A-3100 St. Pölten Tel.: +43 (0)2742 866-0 GLN: 91 00040 00000 6
GRAZ ZN 05 Liefergebiet Steiermark und südliches Burgenland Hafner Straße 20 (Anlieferung über Schwarzer Weg)
A-8055 Graz Tel.: +43 (0)316 248-0 GLN: 91 00050 00000 3
MARIA SAAL ZN 06 Liefergebiet Kärnten und Osttirol
Sparstraße 1 A-9063 Maria Saal Tel.: +43 (0)4223 5000-0
GLN: 91 00060 00000 0
Sortiment für Zweigniederlassungen:
Lieferant ZN Kunde (selbständige Kaufleute, Filialen, Interspar, MM)
Sortiment gesamter Frischebereich (Obst, Gemüse, Wurst, Käse, Molkereiprodukte etc.)
„Schnelldrehende“ Trockensortimentsartikel Großvolumige Trockensortimentsartikel
Displays für alle Vertriebslinien
Regionale Artikel
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 5 Version Juli 2015
3 Abwicklung von Wurst/Käse/Mopro
3.1 Wareneingang
3.1.1 Allgemein Der Wareneingang kann in allen SPAR-Zweigniederlassungen per LKW erfolgen. In den SPAR-
Zweigniederlassungen Wörgl, St.Pölten, Graz und Maria Saal kann die Anlieferung auch per Bahn erfolgen. Eine Anlieferung per Bus, PKW oder Kleinsttransporter ist nicht gestattet und führt dazu, dass die Ware von SPAR nicht angenommen wird.
Lieferbedingungen für Zweigniederlassungen:
Lieferung frei in den Wareneingangsbereich (weiters gelten die „allgemeinen Lieferbedingungen“ der Fa. SPAR).
Zur Entladung der Ware werden den Lieferanten bzw. Spediteuren von SPAR Handhubwagen, E-Hubwagen und Doppelstockstapler zur Verfügung gestellt.
3.1.2 Wareneingangszeiten
ZN 01 MO - FR 04:00 – 09:00
Dornbirn SO 05:00 – 06:00
ZN 02 MO - FR 02:00 – 07:00
Wörgl SO 05:00 – 09:00
ZN 03 MO - DO 04:00 – 07:00
Marchtrenk FR 03:00 – 07:00
SA 04:00 – 07:00
ZN 04 SO -> MO 20:00 – 04:00
St. Pölten MO - DO 18:30 – 04:00
FR -> SA 18:30 – 01:00
ZN 05 SO - FR 22:00 – 06:00
Graz SA 04:00 – 08:00
ZN 06 MO - FR 06:00 – 10:00
Maria Saal SO 07:00 – 09:00
Sollten auf Bestellungen Fix-Liefertermine vorgegeben sein, so sind diese in
jedem Fall einzuhalten. Bitte informieren Sie die Disposition der jeweiligen ZN unverzüglich, sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können!
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 6 Version Juli 2015
3.2 Voraussetzungen zur Abwicklung
3.2.1 Ladehilfsmittel IFCO-Palette Als Ladehilfsmittel bevorzugt SPAR die IFCO-Kunststoffpalette (Endur E7) mit den Ausmaßen 1200
mm x 800 mm. In dieser Mietsystemvariante ist kein Palettentausch vorgesehen. Die leergewordenen Paletten werden direkt von den Zweigniederlassungen durch Frächter der Fa. IFCO abgeholt.
CHEP-Palette Als Ladehilfsmittel bevorzugt SPAR die CHEP-Europalette (B1208A) mit den Ausmaßen 1200 mm x
800 mm. In dieser Mietsystemvariante ist kein Palettentausch vorgesehen. Die leer gewordenen Paletten werden direkt von den Zweigniederlassungen durch Frächter der Fa. Chep abgeholt.
Europool-Palette
Als weiteres Ladehilfsmittel akzeptiert SPAR die Europool-Palette nach DIN EN 13698-1. Die Abwicklung erfolgt über die u.a. Paletten- und Poolkistenabwicklung.
Die EURO-Palette 1200 x 800 mm Die EURO-Palette 1200 x 800 mm
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 7 Version Juli 2015
Paletten- und Poolkistenabwicklung Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung mittels Tausch, d.h. für die Anzahl gelieferter Paletten oder
Poolkisten bekommt der Lieferant dieselbe Menge Paletten oder Poolkisten im Tauschweg wieder zurück. Einweg-, Übersee- und Düsseldorfer Paletten werden nicht getauscht! Ausnahmeregelung: Sollten in Ausnahmefällen nicht genügend Leerpaletten oder leere Poolkisten für die Rückgabe an den Lieferanten zur Verfügung stehen, werden die Paletten oder Poolkisten von SPAR als unentgeltliches Darlehen des Lieferanten einbehalten und dem Fahrer wird eine Bestätigung zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruches übergeben. Eine Rückfor-derung von Paletten oder Poolkisten gleicher Art und Güte ist jederzeit binnen drei Monaten gegen Vorweis dieser Bestätigung (im Original!) möglich. Die Einlösung ist nur bei der Zweigniederlassung möglich, die die Bestätigung ausgestellt hat – d.h. eine Bestätigung von Wörgl kann nicht in St. Pölten eingelöst werden. Aus Gründen der Abrechnung und Lagerhaltung kann eine Bestätigung, die älter als drei Monate ist, nicht eingelöst werden. Der Rückforderungs-anspruch erlischt somit binnen drei Monaten. Sollte der Tausch aufgrund Paletten- oder Poolkistenmangels seitens SPAR nicht durchgeführt werden können, wird die Bestätigung um weitere drei Monate verlängert.
ACHTUNG: Mischpaletten werden nicht akzeptiert!
Die Ware ist ab einer Liefermenge von einer Lage pro Artikel artikelrein auf die Paletten (CHEP- oder Europool-Palette) zu schlichten. Wird trotzdem auf Mischpaletten angeliefert, da die Bestellmengen zu gering sind, muss der Lieferant/Spedition die Ware sortenrein auf Paletten
schlichten. Wird dies nicht durchgeführt, verrechnet SPAR den angefallenen Aufwand an den Lieferanten (EUR 10,-- pro Artikel).
3.2.2 Palettenqualität SPAR übernimmt bzw. tauscht nicht Paletten, bei denen
1. ein Brett fehlt bzw. schräg oder quer gebrochen ist 2. ein Boden- oder Deckenrandbrett so abgesplittert ist, dass ein Nagel- oder
Schraubenschaft sichtbar ist 3. ein Klotz fehlt bzw. so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass die Vernagelung oder Verschraubung sichtbar ist
4. nicht mindestens ein Identifikationszeichen (EUR- und Poolhalterzeichen) der Palette auf jeder Längsseite vorhanden und lesbar ist 5. der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr
gewährleistet ist oder Ladegüter verunreinigt oder beschädigt werden können.
Nicht tauschfähige EURO-Palette
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 8 Version Juli 2015
ACHTUNG! Eine optimale Palettenqualität ermöglicht einen reibungslosen Warenfluss in der gesamten Supply
Chain. Bei mangelhafter Palettenqualität ist die Warenübernahme mittels Fördertechnik nicht möglich, zudem ergibt sich ein erhöhtes Bruchrisiko und durch abgesplitterte Holzteile, herausstehende Nägel und stark verschmutzte Paletten kann es zu Verletzungen der Ware und im
schlimmsten Fall des Endverbrauchers kommen. Lieferungen auf mangelbehafteten Paletten können vom Wareneingang zurück-gewiesen werden, um eine schnelle Abfertigung der LKWs zu gewährleisten.
Entspricht die Palettenqualität nicht den Kriterien, verrechnet SPAR den angefallenen Aufwand an den Lieferanten (EUR 20,-- pro Palette).
Als Beweis gilt hier die Angabe der Menge der defekten Paletten auf dem Lieferschein mit Unterschrift des Warenübernehmers. Es besteht seitens SPAR keine Beweispflicht mit Fotos.
Für die Anlieferung gelten die mit SPAR vereinbarten Liefertage.
LKWs, die nicht am mit SPAR vereinbarten Liefertag eintreffen, werden vom
Wareneingang zurückgewiesen.
3.2.3 Palettenüberstand Der Palettenüberstand darf bei Eintreffen der Ware max. 5 cm betragen.
Keine PalettenüberschlichtungKeine Palettenüberschlichtung
vor dem Transportvor dem Transport
+ 0 cm + 0 cm
Abfahrend
max. max.
+ 5 cm+ 5 cm
Ankommend
3.2.4 Palettenhöhe
Alle Lagerhäuser sind nach EUL-Palettenhöhen eingerichtet. Die Palettenhöhen lauten:
ECR-Name EUL-Gesamthöhe inkl. Palette
EUL 1 1.200 mm (Ware + Palette)
EUL 2 2.250 mm (Ware + Palette)
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 9 Version Juli 2015
EUL 1/2 675 mm (Ware + Palette)
EUL 1/3 500 mm (Ware + Palette)
3.2.5 Palettengewicht
Das Gesamtgewicht einer Palette darf maximal 1.000 kg betragen.
3.2.6 Anlieferung in Mehrweg-Gebinden
SPAR akzeptiert mehrere Arten von Mehrweg-Gebinden (z.B. die neutrale E2-Kiste, Pool- oder Steco-Steigen).
Jede Neueinführung von Mehrweg-Gebinden muss SPAR bekanntgegeben bzw. von SPAR genehmigt werden.
Beispiel der E2-Kiste:
ACHTUNG: SPAR übernimmt nur Ware aus sauberen Gebinden!
Sollte eine Lieferung in nicht sauberen Gebinden erfolgen, gelten als Konsequenz nachstehende Punkte:
1. Ware wird nicht übernommen oder 2. Ware wird übernommen. Dann werden dem Lieferanten EUR 0,50/Kiste an Mehraufwand
verrechnet. Sollte SPAR wegen schmutziger Kisten eine Strafe erhalten, wird diese an den Lieferanten weitergereicht
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 10 Version Juli 2015
3.2.7 ¼ Displays auf Dollies
Ab einem Gewicht von über 25 kg müssen ¼ Displays auf Dollies angeliefert werden. Ein Handling von solch schweren Displays ohne einem Dolly ist weder in unseren Outlets, in denen größtenteils Frauen beschäftigt sind, noch im Großhandel zumutbar, da die Aufsteller manuell manövriert
werden müssen.
Das Fehlen eines Dollies bei einem ¼ Display mit über 25 kg wird
mit EUR 10,- pro Display verrechnet.
Ein Dolly ist ein ohne fremde Hilfsmittel rollender Ladungsträger, der den in Europa üblichen Normen für Supply Chains des Fast Moving Consumer Good Sektors entspricht (z.B. ISO 3394 ff).
Für den Einsatz von Dollies wurde eine Pool-Abwicklung eingerichtet (Österreichischer Mehrwegverband).
Sollten Display-Paletten geliefert werden, so sind diese auch immer auf CHEP-, Europaletten oder Dollies zu lagern (keine Industriepaletten). Kontakt:
CONTAINER CENTRALEN GMBH Borsteler Chaussee 85-99a Haus 7
D-22453 Hamburg Telefon: +49 (173) 493 99 33 Markus Kibgies
E-Mail: m.kibgies@container-centralen.com
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 11 Version Juli 2015
3.2.8 Gefahrgut
Es sind ausnahmslos die Vorschriften des ADR für die Regelung der begrenzten Mengen („Konsumverpackungen“) zu beachten.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte als Auszug
aus den oben genannten Vorschriften:
Gefährliche Güter gelten als begrenzte Mengen, wenn sie auf der im ADR geregelten Art und Weise
verpackt sowie gekennzeichnet sind: Es müssen zusammengesetzte Verpackungen verwendet werden, also z.B.:
mehrere Innenverpackungen in einer Außenverpackung, wie etwa in einem Karton oder mehrere Innenverpackungen in Trays, also mit Dehn- oder Schrumpffolie zu einer
Verpackungseinheit zusammengefasst.
(Achtung: Nur bei Verwendung von Innenverpackungen aus Metall oder Kunststoff - also nicht z.B. bei Innenverpackungen aus einem anderen Werkstoff, wie etwa Glas - darf an Stelle der Außenverpackung auch eine Dehn- oder Schrumpffolie verwendet werden.)
Die konkreten Mengengrenzen (abhängig von der Gefahrgut-Transportklassifizierung) dürfen
nicht überschritten werden: für die höchste zulässige Stoffmenge je Innenverpackung teilweise auch für die höchste zulässige Stoffmenge je Versandstück und
teilweise zusätzlich für die höchste zulässige Gesamtmasse des Versandstückes – z.B.: die Gesamtmasse von Tragpackungen (Trays) darf generell 20 kg nicht überschreiten.
Die Versandstücke (Verpackungen oder Trays) sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen:
mit der Kennzeichnungsnummer des Füllgutes, der die Buchstaben „UN“ vorangestellt werden bei verschiedenen Gütern mit unterschiedlichen Kennzeichnungsnummern in ein und
demselben Versandstück: mit den Kennzeichnungsnummern der Füllgüter, denen die Buchstaben „UN“ vorangestellt werden, oder mit den Buchstaben „LQ“.
Diese Kennzeichnung muss von einer schwarzen Linie eingefasst sein, die ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm bildet; wenn es die Größe des Versandstückes erfordert, darf diese Kennzeichnung geringere Abmessungen haben, sofern sie
deutlich sichtbar bleibt.
Diese Kennzeichnung der Versandstücke muss immer sichtbar sein. Daher muss jede Kennzeichnung
der Versandstücke zusätzlich auch auf Umverpackungen (z.B.: Wickel- oder Schrumpffolie zur Sicherung gestapelter Versandstücke auf einer Palette) angebracht sein, wenn durch sie die direkte Kennzeichnung der Versandstücke nicht mehr sichtbar ist.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 12 Version Juli 2015
3.2.9 Beschaffenheit der Ware/Verpackung Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein, d.h. keine Beschädigungen, Verschmutzungen
usw.
Die Ware muss sortenrein bzw. artikelrein auf eine Palette geschlichtet sein, es können jedoch Zwischenpaletten übereinander gestellt werden.
Produkte, bei denen die Gefahr besteht, dass sie während des Transports im LKW/Bahn oder im Lager herabfallen, müssen durch eine Transportsicherung (Folie, Sicherungsband) fixiert
werden. Alle Kartons auf der Palette müssen dasselbe Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. dieselbe
Chargen-Nummer aufweisen.
Im Sinne der IFS Log ist die Produktsicherheit ein Musskriterium. Daher ist bei Waren in leicht
verletzbarer Verpackung ein Zwischenkarton direkt auf die Palette zu platzieren. So wird eine Beschädigung der Ware durch Holzschiefer oder andere spitze Teile vermieden und die
Produktsicherheit und -qualität bleibt gewährleistet.
Folgende Eigenschaften sind für ein effizientes Handling der Großhandelseinheit im
Lager essenziell:
Die Liefereinheit muss eine geschlossene, kompakte Einheit sein, die ein Schlichten auf
Rollcontainern in jeder Lage zulässt (Ware darf nicht aus dem Karton fallen).
Beim Angreifen darf sich der Kartondeckel von der Kartoneinheit nicht lösen (Banderolen,
Klebepunkte etc.).
Der Strichcode soll leicht ersichtlich und darf nicht auf der Unterseite angebracht sein.
Schwere Waren (vor allem Dosen und Gläser) müssen verschrumpft werden.
Bei Shelf Ready Packaging sollte die Verpackung zumindest so stabil sein, dass ein
effizientes Handling im Lager möglich ist (Stülpkarton am Tray befestigt, stabilisierende Klebepunkte etc.).
Die Großhandelsverpackung muss an die Größe der Einzelhandelseinheit angepasst
sein, um eine Beschädigung der Ware zu vermeiden.
Mehrere Großhandelseinheiten dürfen nicht in einen Überkarton verpackt werden
(eine Einheit = ein Zugriff).
3.2.10 Lieferschein
SPAR benötigt für die ordnungsgemäße Warenübernahme in unseren Lägern ein korrektes Lieferpapier (Lieferschein, CMR), auf dem die SPAR-Bestellnummer angeführt sein muss. Für jede SPAR-Bestellnummer muss ein eigener Lieferschein bei der Anmeldung beim Wareneingangsbüro
abgegeben werden. Sollte die SPAR-Bestellnummer nicht auf dem Lieferschein/CMR angeführt sein, der Lieferschein fehlen oder nur auf der Ware angebracht sein oder mehrere SPAR-Bestellnummern auf dem
Lieferschein sein, behält sich SPAR die Verrechnung von Euro 25 pro Lieferschein/CMR vor. Ein Lieferschein ist nicht erforderlich, wenn alle Daten auch am CMR vermerkt sind.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 13 Version Juli 2015
4 Auszeichnung Bitte senden Sie Muster Ihrer Etiketten (Palette und GVE) vor der ersten Anlieferung an:
SPAR Österr. Warenhandels AG Zweigniederlassung St. Pölten
Lagergasse 30 3106 St. Pölten-Spratzern Thomas Gessner, Tel. +43 (0)2742 866 DW 345325
E-Mail: thomas.gessner@spar.at
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf http://www.gs1.at.
4.1.1 Palettenauszeichnung
SPAR verlangt eine Auszeichnung sämtlicher Paletten mit dem GS1-128-Palettenlabel (ECR Dokumentation „Harmonisierung GS1-128 – GS1 Transportetikett“).
Bei fehlender oder falscher Auszeichnung der Paletten mit GS1-128+SSCC behält sich SPAR die Verrechnung von EUR 5 pro Palette an die betroffenen Lieferanten vor. Dateninhalte:
SSCC - 18-stellige eindeutige Nummer der Palette AI (00) die GTIN-Nummer der Sekundärverpackung (GVE) AI (02)*
das Mindesthaltbarkeitsdatum AI (15) die Chargennummer AI (10)
Menge der Sekundärverpackungen (GVE) auf der Palette AI (37)
Bei gewichtsvariabler Ware Gesamtgewicht AI (3100), (3101), (3102) oder (3103)
* Auf dem GS1-128-Palettenlabel muss zwingend die mit SPAR vereinbarte GVE-GTIN abgebildet werden. Die Abbildung von abweichenden GTIN, wie z.B. GTIN der Überverpackung, ist nicht zulässig.
Modulbreite/Barcodehöhe: Breite: 0,495 – 1,016 mm
Höhe: 32 mm Etikettenformat (Empfehlung):
DIN A5 210 x 148 mm (H x B) DIN A6 148 x 105 mm (H x B)
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 14 Version Juli 2015
Musterlabel für gewichtsegalisierte Ware
(02) Application Identifier (AI) für die GTIN der Handelseinheiten auf der
Palette
09099999543217 GTIN der Handelseinheit (Nummer der Sekundärverpackung, GVE), immer in Verbindung mit AI(37).
Aufbau der GTIN: „0“ = Indikator bei gewichtsegalisierter Ware 0-9 „909999954321“ = GS1-Basisnummer + Artikelbezug
„7“ = Prüfziffer
(15) Application Identifier (AI) für das Mindesthaltbarkeitsdatum
130521 Mindesthaltbarkeitsdatum (JJMMTT)
(37) Application Identifier (AI) für die Menge der Handelseinheiten auf der Palette
0123 Menge der Handelseinheiten auf der Palette
(00) Application Identifier für den SSCC
390999990000000018 SSCC. Aufbau des SSCCs: „3“ = Erweiterungsziffer 0-9 „9099999000000001“ = GS1 Basisnummer mit serieller
Bezugnummer „8“ = Prüfziffer
(10) Application Identifier (AI) für die Chargennummer
123456 Chargennummer
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 15 Version Juli 2015
Musterlabel für gewichtsvariable Ware
(02) Application Identifier (AI) für die GTIN der Handelseinheiten auf der Palette
99099999543210 GTIN der Handelseinheit (Nummer der Sekundärverpackung, GVE), immer in Verbindung mit AI(37). Aufbau der GTIN:
„9“ = Indikator bei gewichtsvariabler Ware „909999954321“ = GS1-Basisnummer + Artikelbezug „0“ = Prüfziffer
(3100), (3101), (3102) oder (3103)
Application Identifier (AI) für Gewicht
007938 Gesamtgewicht auf der Palette
(37) Application Identifier (AI) für die Menge der Handelseinheiten auf der Palette
0123 Menge der Handelseinheiten auf der Palette
(00) Application Identifier für den SSCC
390999990000000018 SSCC. Aufbau des SSCCs: „3“ = Erweiterungsziffer 0-9 „9099999000000001“ = GS1 Basisnummer mit serieller Bezugnummer
„8“ = Prüfziffer
(15) Application Identifier (AI) für das Mindesthaltbarkeitsdatum
130521 Mindesthaltbarkeitsdatum (JJMMTT)
(10) Application Identifier (AI) für die Chargennummer
123456 Chargennummer
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 16 Version Juli 2015
Platzierung des Palettenlabels:
Laut ECR Handbuch ist das GS1 Transportetikett 400 bis 800 mm vom Boden gemessen und seitlich mindestens 50 mm hereingerückt anzubringen. Bei transportgesicherten Paletten ist das Etikett außen auf der Folie anzubringen. Das Label ist zweifach auf der Schmalseite und auf der davon
rechts befindlichen Längsseite der Palette anzubringen. Für eine bessere Abwicklung in unseren Lägern möchten wir Sie bitten, das Etikett so weit rechts
wie möglich anzubringen. Dies ermöglicht ein optimiertes Handling bei jeder Warenbewegung. Bei niedrigen Paletten ist es zulässig, das Textfeld umzubiegen, der Strichcodeteil muss aber jederzeit ohne Zusatzmanipulation gescannt werden können.
(ECR Dokumentation „Harmonisierung GS1-128 – GS1 Transportetikett“)
Lagenpaletten, die für den Transport aufeinander gestellt werden, müssen einzeln (jede für sich) mit SSCC-Etiketten beklebt werden.
4.1.2 Warenauszeichnung GVE (Großhandels-Verkaufs-Einheit) Grundsätzlich muss die Sekundärverpackung mit einem GS1-128 Label ausgezeichnet werden.
Der Inhalt muss visuell eindeutig ablesbar sein, um eine Verbindung zum Lieferschein herstellen zu können.
Folgende Punkte sind für eine ordnungsgemäße Auszeichnung von großer Wichtigkeit:
Datenfelder egalisierte Ware Name AI Datenfeld Stellen Beispiel
Artikelnummer 01 n14 16 (01)99012345 67890 9
Mindesthaltbarkeitsdatum 15 n6 8 (15)971231
Charge 10 an..20 zB6 (10)1234
Datenfelder Gewichtsware
Name AI Datenfeld Stellen Beispiel
Artikelnummer 01 n14 16 (01)99012345 67890 9
Mindesthaltbarkeitsdatum 15 n6 8 (15)971231 Gewicht 3100 bis 3103 n6 10 (3103)048000
Charge 10 an..20 zB6 (10)1234
2-fach
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 17 Version Juli 2015
Egalisierte Ware - Gewichtsware Grundsätzlich unterscheidet man zwischen egalisierter Ware und Gewichtsware. Gewichtsware
schwankt im Produktgewicht und wird auch nach Gewicht abgerechnet. Bei Gewichtsware ist das Produktgewicht zusätzlich im Strichcode zu verschlüsseln. Bei egalisierter Ware ist die erste linke Stelle der 14-stelligen GTIN-Artikelnummer von 0 – 8 und 9 bei gewichtsvariabler Ware.
Beispiele:
Beispiel 1:
Hersteller xx hat die GS1 Basisnummer 9012345. Er vergibt für die egalisierte Ware yy intern die 5-stellige Nummer 56789.
Die GTIN-Artikelnummer lautet somit 9012345 56789 7. Das MHD der Ware ist der 31.08.2015 und zusätzlich vergibt er zur Warenverfolgung die Chargennummer abc.
Da es sich um egalisierte Ware handelt, wird die GTIN-Artikelnummer für den GS1-128 mit einer Null links auf 14 Stellen aufgefüllt.
(01) 09012345 56789 7 GTIN (10) abc Charge (15) 150831 Mindesthaltbarkeitsdatum im Format JJMMTT
Beispiel 2:
Hersteller xx hat die GS1 Basisnummer 9012345. Er vergibt für die Ware yy intern die 5-stellige Nummer 56789.
Die GTIN-Artikelnummer lautet somit 9012345 56789 0. Seine Ware ist Gewichtsware und hat in diesem Fall 12,5 kg. Das MHD der Ware ist der 31.08.2015 und zusätzlich vergibt er zur Warenverfolgung die
Chargennummer abc. Da es sich um Gewichtsware handelt, wird im Datenfeld des GS1-128 eine 9 vor die Artikelnummer gestellt und die Prüfziffer neu gerechnet. 9 901234567890 0
(01) 9 9012345 56789 0 Artikelnummer Gewichtsware (10) abc Chargennummer (15) 150831 Mindesthaltbarkeitsdatum
(3102) 001250 Gewicht 12,5 kg
Bei fehlender oder falscher Auszeichnung der Kartons mit GS1-128 Label behält sich SPAR die Verrechnung von EUR 0,37 je Karton an die betroffenen Lieferanten vor.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 18 Version Juli 2015
Anbringungsmöglichkeiten des GS1-128 auf der GVE - Bei Kartonverpackung oder Folienverpackung: Anbringung oben auf Karton bzw. Folie.
- Bei Stangenwurst/-käse: In Längsrichtung auf der Hülle. - Bei Sonstigem Einweggebinde: Anbringung eines Klebeetiketts seitlich oder an der
Vorderseite des Gebindes (z.B. Kartontray).
Anbringungsmöglichkeiten des GS1-128 bei Mehrweggebinden Anbringung am Gebinde selbst (Etikett muss leicht ablösbar sein). Als Alternative kann auch das
Etikett in das Gebinde hineingelegt werden (kein Klebeetikett). Bei den Milch-Mehrwegtrays stellt sich heraus, dass es nicht sinnvoll ist, den GTIN auf der Packung anzubringen. Der Konsument ist durch dieses Etikett verunsichert, ob die Ware noch in Ordnung ist. Das Aufkleben des Etiketts auf
einen Karton bzw. Einschieben in den Tray hat sich als Alternativlösung bestens bewährt.
4.1.3 Barcodequalität
Um schnelle und effiziente Scan-Vorgänge an den Kassen und im SPAR-Großhandel sicherzustellen werden folgende Qualitätsanforderungen an die Strichcodes gestellt:
das angebrachte Strichcodesymbol muss mindestens die nachfolgende Gesamtsymbolklasse nach ISO/IEC 15416 aufweisen:
EAN-13/UPC-A: 1,5/06/670
EAN-8: 1,5/06/670 GS1-128 (EAN-128): 1,5/10/670 ITF-14: 1,5/10/670
wobei 1,5 die Gesamtsymbolklassifizierung, 06,10 die Referenznummer der Blende und
670 die Lichtwellenlänge in Nanometern ist. Die Symbolausführung muss den jeweiligen Spezifikationen der Strichcodesymbologie entsprechen:
EAN-13/EAN-8/UPC-A: nach GS1 Spezifikationen bzw. ISO/IEC 15420 GS1-128 (EAN-128): nach GS1 Spezifikationen bzw. ISO/IEC 15417 ITF-14: nach GS1 Spezifikationen bzw. ISO/IEC 16390
Nähere Informationen zur Breite und Höhe der Strichcodes finden Sie unter Anhang II – Strichcodeparameter.
Um eine optimale Lesbarkeit der Barcodes zu gewährleisten wird seitens SPAR eine Gesamtsymbolklassifizierung von 2,5 empfohlen.
Im Falle von Barcodes welche die von SPAR geforderte Mindest-Gesamtsymbolklasse 1,5 nach ISO/IEC 15416 nicht erreichen, behält sich SPAR das Recht vor, ab 01.01.2012 37 Cent pro betroffenem GVE-Label und 5 Euro pro betroffenem Palettenlabel an den
Lieferanten zu verrechnen. Ob das Strichsymbol den Qualitätsanforderungen entspricht kann durch GS1-Austria (www.gs1.at) überprüft werden. Zudem werden die Strichcodes hinsichtlich Qualität auch seitens SPAR überprüft.
Ansprechpartner SPAR: Mag. Matthias Kienzl Abteilung Warenfluss SPAR Österr. Warenhandels AG
Tel.: +43 662 4470 25201 E-Mail: matthias.kienzl@spar.at
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 19 Version Juli 2015
5 Elektronischer Datenaustausch mit SPAR Die SPAR AG bietet die Möglichkeit eines elektronischen Datenaustausches an.
Es werden EDI Orders, DesAdv (Großhandel und Einzelhandel) und Invoic unterstützt. In unseren Zentrallägern legen wir besonderen Wert auf den elektronischen Lieferschein (DesAdv).
Dieser ermöglicht uns eine genauere Planung und Durchführung der Wareneingänge und somit eine Beschleunigung. Daraus resultieren kürzere Wartezeiten bei den Wareneingangstoren.
Daher erwarten wir von unseren Partnern die Übermittlung elektronischer Lieferscheine, da diese dem heutigen Standard entsprechen.
ACHTUNG! Voraussetzung, um eine DesAdv-Nachricht auch verwenden zu können, ist die korrekte GS1-128 Auszeichnung auf den Ladungsträgern.
Informationen zum Aufbau von DesAdv-Nachrichten finden Sie in unserem DesAdv-Handbuch, das Sie nach Registrierung auf unserem B2B Portal (http://b2b.spar.at) herunterladen können.
Im Großhandel benötigen wir die hierarchische DesAdv inkl. SSCC.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 20 Version Juli 2015
6 Richtlinien für CPFR-Lieferanten Folgende Punkte sind bei Anlieferung an unsere Zentralniederlassungen zu beachten:
Bündelung von Bestellungen Anlieferzeiten und Anlieferfenster
Trennen von Aktions- und Kurantbestellungen Einlagerungen vor Feiertagen und zu Aktionen
1. Bündelung von Bestellungen
Ziel der Bündelung von Bestellungen ist es, die Anzahl der Wareneingänge zu vermindern, Mischpaletten zu vermeiden und Lagerplätze optimal zu nützen.
Ein Beispiel – Anlieferung eines Artikels:
Lieferung am MHD Menge
02.01.2009 30.01.2009 1 Lage
04.01.2009 30.01.2009 1 Lage
06.01.2009 30.01.2009 1 Lage
Dies bedeutet für SPAR: 3 Wareneingänge 3 besetzte Lagerplätze
Dies bedeutet für den Lieferanten/Frächter: 3 Anlieferungen
3 Kommissioniervorgänge Bei Bündelung dieser Ware an einem Liefertag könnte Mehraufwand und damit Kosten eingespart
werden! Dies trifft vor allem auf Ware mit längerem MHD zu.
Bei mehrmaliger Anlieferung desselben Artikels mit dem gleichen MHD ist der Lieferant
verpflichtet, diese Anlieferungen bzw. Bestellungen zu bündeln!
Bei dieser Thematik handelt es sich nur um Mengen, die weniger als eine Palette betragen. Lieferungen voller Paletten des gleichen Artikels sollen nicht gebündelt werden!
2. Anlieferzeiten/Anlieferfenster SPAR plant die täglichen Kapazitäten anhand der im Lagersystem avisierten Wareneingänge. Kommt
Ware zu spät an, wird diese bei der Kommissionierung gestrichen, was zu Fehlartikeln im Outlet führen kann und folglich zu Umsatzeinbußen sowohl für SPAR als auch den Lieferanten.
Der Lieferant ist verpflichtet, sowohl die im Aviso angegebenen Anliefertage, als auch
die von SPAR vorgeschriebenen Lieferzeitfenster einzuhalten, um eine permanente
Verfügbarkeit der Ware zu gewährleisten!
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 21 Version Juli 2015
Wenn ein Termin in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden kann, ist die betreffende SPAR-
Zweigniederlassung, bei Vorlieferungen die Warenübernahme und bei Nachlieferungen bzw. verspäteten Lieferungen der Einkauf, zu verständigen.
Besonders bei Aktionsanlieferungen ist der Liefertermin auf Grund des hohen Volumens unbedingt einzuhalten.
3. Trennen von Aktions- und Kurantbestellungen
Aktionen werden getrennt von der Kurantware verrechnet. Es werden getrennte Lieferscheine benötigt.
Aktions- und Kurantbestellungen dürfen nicht gebündelt werden!
Aktionsbestellungen müssen zwei Wochen vor Start der Aktion in das Warenwirtschaftssystem der SPAR-Zweigniederlassungen gestellt werden.
4. Einlagerungen vor Feiertagen und zu Aktionen
Bei einem normalen Aktionsstart an einem Mittwoch genügt es, die Ware am Montag anzuliefern. Ware, die bereits viel früher an unsere Zentralniederlassungen geliefert wird, erhöht die Lagerreichweite und somit die Lagerkosten.
Der Lieferant ist verpflichtet, Aktionsware in einem angemessenen Zeitraum, maximal
3 Tage vor, vorzugsweise jedoch taggenau zu Aktionsbeginn anzuliefern! Dies muss natürlich immer mit Fokus auf die Verfügbarkeit der Ware zu Aktionsbeginn geschehen.
Kommt es zu dem Fall, dass zu viel Ware eingelagert wird und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeholt wird, werden von SPAR die Lagerkosten an den Lieferanten entsprechend weiterverrechnet. Dies gilt auch für die Abholung MHD-kritischer Ware.
Diese Verrechnung trifft auch auf Aktionseinlagerungen, die früher als die definierten 3 Tage vor Aktionsbeginn angeliefert wurden, zu.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 22 Version Juli 2015
7 Ansprechpartner
SPAR-Hauptzentrale
SPAR Österr. Warenhandels AG, Salzburg, Europastr. 3, A-5015 Salzburg
Mag. Matthias Kienzl, Tel.: +43 662 4470 25201, E-Mail: matthias.kienzl@spar.at ZN 01 Dornbirn
SPAR Österr. Warenhandels AG, Dornbirn, Wallenmahd 46, A-6850 Dornbirn Wolfgang Eisner, Tel: +43 5572 309 31590, E-Mail: wolfgang.eisner@spar.at
Sabrina Gasser, Tel: +43 5572 309 31591, E-Mail: sabrina.gasser@spar.at
ZN 02 Wörgl
SPAR Österr. Warenhandels AG, Wörgl, SPAR-Straße 1, A-6300 Wörgl
Christian Feiersinger, Tel.: +43 5332 796 32521, E-Mail: Christian.Feiersinger@spar.at Christoph Hechenbichler, Tel.: +43 5332 79632538, E-Mail: christoph.hechenbichler@spar.at
ZN 03 Marchtrenk
SPAR Österr. Warenhandels AG, Marchtrenk, Sparstraße 1, A-4614 Marchtrenk Michael Forstner, Tel.:+43 7243 551 33501, E-Mail: michael.forstner@spar.at
ZN 04 St. Pölten
SPAR Österr. Warenhandels AG, St. Pölten, Lagergasse 30, 3106 St. Pölten-Spratzern
Thomas Gessner, Tel. +43 02742 866 345325, E-Mail: thomas.gessner@spar.at
ZN 04W Ebergassing
SPAR Österr. Warenhandels AG, Spar Straße 1, 2435 Ebergassing
Nermina Kadic-Camdzic, Tel. +43 2234 7220030520, E-Mail: nermina.kadic-camdzic@spar.at
ZN 05 Graz
SPAR Österr. Warenhandels AG, Graz, Hafner Straße 20, A-8055 Graz
Andrea Haas, Tel: +43 316 248 35512, E-Mail: andrea.haas@spar.at
ZN 06 Maria Saal
SPAR Österr. Warenhandels AG, Maria Saal, Sparstraße 1, A-9063 Maria Saal
Rene Schweighofer, Tel: +43 4223 5000 36590, E-Mail: rene.schweighofer@spar.at
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 23 Version Juli 2015
Ansprechpartner GS1 Auszeichnung
GS1-Austria Brahmsplatz 3 1040 Wien
Tel: +43 1 505 8601 - 43, Gerald Gruber E-Mail: gruber@gs1.at
Ansprechpartner Ladehilfsmittel
IFCO SYSTEMS Austria GmBH
Aubauerstrasse 17 4810 Gmunden Friedrich Buchegger
E-Mail: friedrich.buchegger@ifco.de Tel: +43 7612 787270
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 24 Version Juli 2015
8 Anhänge
Anhang I: Sicherheit beim Wareneingang
Betriebsgelände
Das Fahren mit offener Hebebühne ist auf dem Betriebsgelände untersagt. Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO, eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h und
Rechtsfahrgebot. Auf Personenverkehr ist besonders zu achten. Das Parken der Fahrzeuge ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche und nur für die Dauer
bis zum Entladen erlaubt.
Wareneingang
Den Anweisungen des Wareneingangpersonals ist Folge zu leisten. Es darf nur der Wareneingang betreten werden. Alle anderen Bereiche im Lager sind nur mit
Genehmigung zu betreten. Vor dem Entladen hat sich der Lieferant mit Frachtbrief und Lieferschein beim zuständigen
Wareneingang anzumelden und einweisen zu lassen.
Die automatischen Anpassbühnen sind ordnungsgemäß zu bedienen. Sollte der LKW- Fahrer keine Kenntnis davon besitzen, so hat er dies dem Wareneingangspersonal
mitzuteilen und wird eingewiesen. Das Entladen der LKWs muss durch den Lieferanten erfolgen.
Das Entladen der LKWs darf ausschließlich mit Sicherheitsschuhen erfolgen. Sollte die Palettenqualität nicht unseren Anforderungen entsprechen, ist ein Palettentausch
nicht vorgesehen.
Allgemein
Die Bedienung von SPAR-Elektrogeräten erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Der
Lieferant haftet für Beschädigungen unserer Arbeitsgeräte (E-Hubwagen). Unfälle und Beschädigungen sind unverzüglich dem Wareneingangsleiter zu melden und ein Unfallbericht
ist zu erstellen. Abfälle sind vom Lieferanten ordnungsgemäß zu entsorgen (bereitgestellte Tonnen) oder
mitzunehmen.
Rauchen in der Halle und Alkoholgenuss am gesamten Betriebsgelände sind untersagt. Im Wareneingangsbereich herrscht reger Verkehr mit Elektrogeräten – bitte um besondere
Vorsicht. Brandalarm-Durchsage beachten! Dem Personal ist Folge zu leisten.
Fluchtwege sind freizuhalten. Das Mitfahren auf Elektrogeräten ist verboten.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 25 Version Juli 2015
Anhang II: Strichcode-Parameter
Abmessungen des Strichcodesymbols:
X-Modul: Die Breite des Strichcodesymbols wird durch das verwendete X-Modul (= Breite des schmalsten
Balkens) bestimmt. Die Größe des X-Moduls ist vom Anwendungsbereich abhängig und wird in mm angegeben:
EAN-13/EAN-8/UPC-A – Logistische Einheit: 0,495 – 0,66 mm (150 – 200%) GS1-128 (EAN-128) - Transportetikett: 0,495 – 1,016 mm GS1-128 (EAN-128) - Logistische Einheit: 0,495 – 1,016 mm
ITF-14 – Logistische Einheit: 0,495 – 1,016 mm
Symbolhöhe: Die Höhe des Strichcodesymbols ist ebenso von der Anwendungsumgebung abhängig und wird in mm angegeben:
EAN-13/EAN-8/UPC-A: abhängig vom verwendeten X-Modul (siehe Tabelle). GS1-128 (EAN-128): 32 mm
ITF-14: 32 mm
Hellfelder: Auf die erforderlichen Hellfelder, links und rechts neben dem Strichcodesymbol muss geachtet
werden. Die Breite des Hellfeldes ist vom X-Modul (X) abhängig. EAN-13: linkes Hellfeld 11X, rechtes Hellfeld 7X
EAN-8: linkes Hellfeld 7X, rechtes Hellfeld 7X UPC-A: linkes Hellfeld 9X, rechtes Hellfeld 9X GS1-128 und ITF-14: linkes Hellfeld 10X, rechtes Hellfeld 10X
Farbe:
Da die Lesegeräte als Rotlichtscanner ausgeführt sind und die Reflexion/den Kontrast zwischen Lücken und Balken messen, können nicht alle Farbkombinationen verwendet werden. Schwarze
Balken auf weißem Hintergrund ergeben die besten Ergebnisse. Auf die Farbe „Rot“ ist besonders zu achten.
Richtige Anwendung der AI´s beim GS1-128 (EAN-128):
Ebenso ist auf die richtige Anwendung der AI´s zu achten.
Logistikhandbuch für Lieferanten Seite 26 Version Juli 2015
Häufige Fehler:
Verwendung des Code 128 statt des GS1-128 (EAN-128) durch Weglassen des FNC1 Zeichens nach dem Startzeichen.
Kein Trennzeichen nach AI´s mit unbestimmter Länge in der Mitte eines Symbols. Verschlüsselung der Klammern im Strichcodesymbol.
AI(02) immer mit AI(37) gemeinsam verwenden, AI(30) nur in Kombination mit AI(01).
Hilfestellung bietet Ihnen GS1 Austria.
Vergrößerungs-faktor
ideale Modulbreite (X-Modul) [mm]
Abmessungen eines EAN-13/UPC-A Symbols [mm]
Abmessungen eines EAN-8 Symbols [mm]
Breite1 Höhe2 Breite1 Höhe2
0,80 0,264 29,83 20,73 21,38 17,05
0,85 0,281 31,70 22,02
22,72 18,11
0,90 0,297 33,56 23,32 24,06 19,18
0,95 0,313 35,43 24,61 25,39 20,24
1,00 0,330 37,29 25,91 26,73 21,31
1,05 0,346 39,15 27,21 28,07 22,38
1,10 0,363 41,02 28,50 29,40 23,44
1,15 0,379 42,88 29,80 30,74 24,51
1,20 0,396 44,75 31,09 32,08 25,57
1,25 0,412 46,61 32,39 33,41 26,64
1,30 0,429 48,48 33,68 34,75 27,70
1,35 0,445 50,34 34,98 36,09 28,77
1,40 0,462 52,21 36,27 37,42 29,83
1,45 0,478 54,07 37,57 38,76 30,90
1,50 0,495 55,94 38,87 40,10 31,97
1,55 0,511 57,80 40,16 41,43 33,03
1,60 0,528 59,66 41,46 42,77 34,10
1,65 0,544 61,53 42,75 44,10 35,16
1,70 0,561 63,39 44,05 45,44 36,23
1,75 0,577 65,26 45,34 46,78 37,29
1,80 0,594 67,12 46,64 48,11 38,36
1,85 0,610 68,99 47,93 49,45 39,42
1,90 0,627 70,85 49,23 50,79 40,49
1,95 0,643 72,72 50,52 52,12 41,55
2,00 0,660 74,58 51,82 53,46 42,62
1 Breitenangabe inklusive Hellzone (Die Breite der Hellzonen ist die absolute Mindestbreite, bei Unterschreitung führt
dies zur Nichtlesbarkeit nach ISO Norm 15416. Daher zur Sicherheit Hellzonen immer etwas breiter gestalten.) 2 Höhenangabe inklusive Klarschriftzeile
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