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Mietspiegel Grafenberg 2020
gemeinsam herausgegeben und anerkannt von
Mietspiegel Grafenberg 2020
Inhalt
Allgemeine Hinweise 3
Funktion und Anwendung des Mietspiegels 3
Einfacher Mietspiegel 3
Ortsübliche Vergleichsmiete 3
Geltungsbereich 4
Gültigkeitszeitraum 4
Mietpreisspannen 4
Beratung 6
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete 7
Rechenschema 8
Tabelle 1: Basismiete 9
Tabelle 2: Prüfliste zur Ermittlung des Punktwerts für die Wohnung (Ausstattung und Wohnlage) 11
Weiterführende Hinweise 13
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 13
Kappungsgrenze 13
Prüfung auf Mietüberhöhung 13
Definitionen 14
Baujahr 14
Wohnfläche 14
Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten 14
Impressum 16
Mietspiegel Grafenberg 2020 3
Allgemeine Hinweise
Funktion und Anwendung des Mietspiegels
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten, die in Grafenberg für frei finanzierte Wohnungen
bezahlt werden. Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen
(„freien“) Wohnungsmarkt transparent zu machen und Auseinandersetzungen über Mietpreise zu
versachlichen.
Anwendung findet der Mietspiegel im Rahmen
• einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
• der Prüfung einer Mietüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz).
(zu weiterführenden Informationen siehe S. 13)
Einfacher Mietspiegel
Dieser einfache Mietspiegel gemäß 558c BGB wurde von den Verbänden
• Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. und
• Haus & Grund Reutlingen und Region e.V.
beschlossen.
Die sich bei Wohnungen unterschiedlicher Fläche, Ausstattung, Wohnlage und unterschiedlichen
Baujahrs zeigenden Preisdifferenzen wurden aus dem Mietspiegel Reutlingen übernommen /
abgeleitet. Als „qualifizierter“ Mietspiegel basiert der Mietspiegel Reutlingen auf einer eigens dafür
erfolgten Datenerhebung.
Das Mietspiegelpreisniveau für den Mietspiegel Grafenberg wurde mithilfe einer Messung des
Abstands des Mietniveaus zwischen Reutlingen und Grafenberg festgelegt. Diese
Preisabstandsmessung erfolgte auf Basis von Wohnungsinseraten der Jahre 2013 bis 2019. Die
statistischen Auswertungen hierfür wurden von Ulrich Stein, freier Statistiker, Steinbruchstr. 24,
70186 Stuttgart vorgenommen. Sowohl das Preisniveau als auch die Preisstrukturen in diesem
Mietspiegel sind statistisch fundiert.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um die durchschnittliche Nettokaltmiete in
Grafenberg
• für Wohnraum im „freien“ Wohnungsmarkt von vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (§
558 Abs. 2 BGB),
• wobei in die Berechnung des Mietniveaus nur Verträge eingehen, bei denen die Mietzahlung
in den letzten vier Jahren vor der Mietspiegelaufstellung angepasst oder neu vereinbart
wurde.
Mietspiegel Grafenberg 2020 4
Die Nettokaltmiete ist die Zahlung, die rein für die Überlassung der Wohnung geleistet wird. Neben-,
Betriebskosten, Stellpatz- oder Küchenmieten oder Zuschläge für die Möblierung sind nicht Teil der
Nettokaltmiete. Sind solche Kosten und Zuschläge in der Mietzahlung enthalten, muss zur
Anwendung des Mietspiegels die Nettokaltmiete für die Wohnung ermittelt werden (siehe hierzu
auch S. 14).
Geltungsbereich
Der Mietspiegel kann nur auf Wohnungen im „freien“ (nicht preisgebundenen) Mietwohnungsmarkt,
die bis zum 31.12.2019 gebaut wurden, angewandt werden. Er gilt nicht für:
• Dienst- und Werkswohnungen
• Wohnungen in Heimen / Internaten
• Ferienwohnungen / zum vorübergehenden Gebrauch überlassene Wohnungen
• Öffentlich geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist.
Aufgrund ihrer Seltenheit auf dem Mietmarkt in Grafenberg wird die ortsübliche Vergleichsmiete für
• Wohnungen mit Wohnflächen unter 27 oder 160 m2 und mehr
nicht ausgewiesen. Für diese Wohnungen enthält der Mietspiegel keine Angaben zur Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete.
Bei (unter-)vermieteten Zimmern oder Wohnräumen ohne baulich getrennten und abschließbaren
Zugang handelt es sich um keine „Wohnungen“ im Sinne des Mietspiegels. Für diese
Vertragsverhältnisse ist der Mietspiegel nicht anwendbar.
Gültigkeitszeitraum
Der Mietspiegel gilt vom 15.3.2020 an.
Mietpreisspannen
Um Besonderheiten von Wohnungen gerecht werden zu können, sind im Mietspiegel
Mietpreisspannen um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete herum definiert. Gründe für
Abweichungen der Mieten vom Mittelwert sind unter anderem:
• im Mietspiegel nicht berücksichtigte Wohnungs- / Gebäudemerkmale
• ein im Mietmarkt seltener Gebäude- / Wohnungstyp
• Nebenräume, deren Fläche nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet werden können und die
nicht als üblich anzusehen sind.
• zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte Vertragsabschlüsse und –anpassungen für
ansonsten vergleichbare Wohnungen.
Mietspiegel Grafenberg 2020 5
Bei den im Mietspiegel berücksichtigten Ausstattungsmerkmalen können Qualitätsunterschiede (z.B.
ein guter oder schlechter Erhaltungszustand, erfolgte / nicht erfolgte Erneuerungsmaßnahmen) zu
Abweichungen in der Miethöhe zwischen ansonsten vergleichbaren Wohnungen führen.
Die Spannengrenzen sind so berechnet, dass sich 2/3 aller Nettokaltmieten für vergleichbare
Wohnungen innerhalb der Spanne befinden. Mietpreise innerhalb der Spanne gelten als „ortsüblich“.
Bei der Anwendung des Mietspiegels sollten Abweichungen vom Spannenmittelwert mit
Besonderheiten der Wohnung begründet werden können.
Mietspiegel Grafenberg 2020 6
Beratung
Beratung bietet Ihnen:
Haus & Grund Reutlingen und Region e.V.
Föhrstraße 1
72760 Reutlingen
Telefon: 07121 / 69069-200
Telefax: 07121 / 69069-220
E-Mail: info@hausundgrund-reutlingen.de
Internet: www.hausundgrund-reutlingen.de
Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.
Untere Gerberstraße 6
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 / 44611
E-Mail: info@mieterbund-rt-tue.de
Internet: www.mieterbund-rt-tue.de
Einen Online-Rechner zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter
www.mietspiegel-region-reutlingen.de im Internet. Dort kann auch die Mietspiegel-Broschüre als
PDF heruntergeladen werden. Die Mietspiegelbroschüre liegt in den Geschäftsstellen von Haus &
Grund Reutlingen und Region e.V. und Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. (Adressen
siehe oben) zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Die in dieser Broschüre enthaltenen rechtlichen Hinweise und Definitionen basieren auf dem Stand
vom 1.12.2019. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. In solchen Fällen wenden Sie sich
bitte an die oben genannten Verbände oder an Ihren Rechtsbeistand.
info@hausundgrund-reutlingen.dehttp://www.hausundgrund-reutlingen.de/info@mieterbund-rt-tue.dehttp://www.mieterbund-rt-tue.de/www.mietspiegel-region-reutlingen.de
Mietspiegel Grafenberg 2020 7
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Rechenschritte
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in vier Schritten errechnet:
Schritt 1: Ermittlung der Basismiete gemäß Wohnfläche und Baujahr (S. 9-10).
Schritt 2: Ermittlung des Einflusses von Lage und Ausstattung der Wohnung auf die Miethöhe. Dazu
wird anhand Tabelle 2 (S. 11-12) ein Punktwert für die Wohnung errechnet. Positive
Punktwerte führen zu Zuschlägen auf die Basismiete, negative Punktwerte zu Abschlägen.
Schritt 3: Ermittlung der mittleren ortsüblichen Vergleichsmiete.
Schritt 4: Ermittlung der Mietpreisspanne.
Zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie im Internet einen Online-Rechner unter
www.mietspiegel-region-reutlingen.de.
www.mietspiegel-region-reutlingen.de
Mietspiegel Grafenberg 2020 8
Rechenschema
Bitte berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete nach folgendem Schema
Bitte tragen Sie in die umrahmten Felder ein: Wohnfläche der Wohnung: m2
Baujahr der Wohnung:
Schritt 1: Basismiete
Basismiete gemäß Tabelle 1 (S. 9-10): A €/ m2
Schritt 2: Wohnlage und Ausstattung
Punktwert der Wohnung gemäß Tabelle 2 (S. 11-12): B PunkteB
Zählen Sie zu diesem Punktwert 100 hinzu: C C
Schritt 3: Ortsübliche Vergleichsmiete
Berechnen Sie: A x C / 100 D €/ m2
Schritt 4: Ermitteln Sie die Mietpreisspanne:
Spannen-Untergrenze
Berechnen Sie: D x 0,87 E €/ m2
Spannen-Obergrenze
Berechnen Sie: D x 1,13 F €/ m2
Ergebnis-Zusammenfassung:
Die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung beträgt in € je m2 (netto, kalt):
E D F
Spannen-Untergrenze
Mittelwert Spannen-Obergrenze
Durch Multiplikation dieser Werte mit der Wohnfläche der Wohnung ergibt sich als Gesamtmiete eine ortsübliche Vergleichsmiete in € (netto, kalt) von:
Spannen-Untergrenze
Mittelwert Spannen-Obergrenze
Mietspiegel Grafenberg 2020 9
Tabelle 1: Basismiete
Entnehmen Sie der folgenden Tabelle bitte die Basismiete für die Wohnung und tragen Sie diese im
Rechenschema unter A ein. Bitte wählen Sie das Tabellenfeld, bei dem im Zeilentitel die zur
Wohnfläche der Wohnung passende Wohnflächenkategorie und in der Spaltenüberschrift die zum
Baujahr der Wohnung passende Baujahreskategorie steht.
Tabelle 1.1: Monatliche Basis-Nettomiete in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baualter* Euro/m²
– Baujahre bis 2001
Wohnfläche bis 1973 1974 bis
1981 1982 bis
1989 1990 bis
1993 1994 bis
1997 1998 bis
2001
27 bis unter 29qm 9,52 9,74 9,98 10,22 10,38 10,55
29 bis unter 31qm 9,33 9,55 9,80 10,03 10,19 10,37
31 bis unter 33qm 9,15 9,37 9,62 9,85 10,01 10,18
33 bis unter 35qm 8,97 9,19 9,45 9,68 9,84 10,01
35 bis unter 37qm 8,80 9,03 9,27 9,51 9,67 9,85
37 bis unter 39qm 8,64 8,87 9,12 9,35 9,51 9,69
39 bis unter 41qm 8,48 8,72 8,96 9,19 9,36 9,53
41 bis unter 43qm 8,34 8,57 8,80 9,04 9,20 9,38
43 bis unter 45qm 8,19 8,41 8,66 8,90 9,06 9,23
45 bis unter 47qm 8,05 8,28 8,54 8,76 8,93 9,10
47 bis unter 49qm 7,93 8,15 8,41 8,62 8,79 8,97
49 bis unter 51qm 7,81 8,02 8,28 8,51 8,67 8,85
51 bis unter 53qm 7,7 7,93 8,17 8,41 8,57 8,75
53 bis unter 55qm 7,61 7,83 8,07 8,30 8,46 8,64
55 bis unter 57qm 7,50 7,72 7,98 8,21 8,38 8,55
57 bis unter 60qm 7,40 7,63 7,87 8,10 8,27 8,44
60 bis unter 63qm 7,28 7,51 7,77 7,99 8,15 8,33
63 bis unter 66qm 7,19 7,41 7,66 7,89 8,05 8,23
66 bis unter 70qm 7,09 7,32 7,57 7,80 7,97 8,14
70 bis unter 75qm 7,01 7,23 7,47 7,70 7,86 8,04
75 bis unter 80qm 6,92 7,15 7,40 7,63 7,80 7,97
80 bis unter 90qm 6,86 7,08 7,33 7,56 7,72 7,90
90 bis unter 100qm 6,80 7,03 7,27 7,51 7,67 7,84
100 bis unter 120qm 6,74 6,97 7,22 7,45 7,62 7,79
120 bis unter 160qm 6,69 6,91 7,17 7,40 7,56 7,73
Mietspiegel Grafenberg 2020 10
Tabelle 1.2: Monatliche Basis-Nettomiete in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baualter* Euro/m²
– Baujahre ab 2002
Wohnfläche 2002 bis
2005 2006 bis
2009 2010 bis
2013 2014 bis
2015 2016 bis
2019
27 bis unter 29qm 10,73 10,92 11,11 11,25 11,34
29 bis unter 31qm 10,55 10,73 10,92 11,07 11,16
31 bis unter 33qm 10,37 10,56 10,74 10,89 10,97
33 bis unter 35qm 10,19 10,38 10,57 10,72 10,80
35 bis unter 37qm 10,03 10,22 10,40 10,54 10,63
37 bis unter 39qm 9,87 10,05 10,24 10,38 10,47
39 bis unter 41qm 9,71 9,90 10,09 10,23 10,32
41 bis unter 43qm 9,56 9,75 9,94 10,08 10,16
43 bis unter 45qm 9,41 9,61 9,79 9,94 10,02
45 bis unter 47qm 9,28 9,47 9,65 9,79 9,88
47 bis unter 49qm 9,16 9,34 9,53 9,66 9,75
49 bis unter 51qm 9,03 9,22 9,40 9,55 9,64
51 bis unter 53qm 8,92 9,11 9,3 9,43 9,53
53 bis unter 55qm 8,81 9,01 9,19 9,34 9,42
55 bis unter 57qm 8,73 8,92 9,10 9,24 9,34
57 bis unter 60qm 8,62 8,80 8,99 9,13 9,22
60 bis unter 63qm 8,51 8,70 8,88 9,02 9,11
63 bis unter 66qm 8,41 8,60 8,79 8,92 9,02
66 bis unter 70qm 8,32 8,50 8,69 8,82 8,92
70 bis unter 75qm 8,22 8,41 8,60 8,74 8,82
75 bis unter 80qm 8,15 8,33 8,53 8,65 8,76
80 bis unter 90qm 8,08 8,27 8,45 8,60 8,69
90 bis unter 100qm 8,02 8,21 8,41 8,55 8,63
100 bis unter 120qm 7,97 8,16 8,34 8,48 8,58
120 bis unter 160qm 7,92 8,10 8,29 8,43 8,53
*Hinweise: Wenn vertraglich nicht abweichend geregelt, wird die Wohnfläche gemäß der
Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 ermittelt (siehe dazu S. 14).
Als Baujahr gilt das Jahr der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Wenn durch An- oder Ausbau
nachträglich neuer Wohnraum in einem bestehenden Gebäude geschaffen wurde (z. B. Ausbau einer
Dachgeschosswohnung), ist für diesen Wohnraum die Baualtersklasse zu verwenden, in der die
Baumaßnahme erfolgte.
Mietspiegel Grafenberg 2020 11
Tabelle 2: Prüfliste zur Ermittlung des Punktwerts für die Wohnung (Ausstattung und Wohnlage)
Der Preiseinfluss der Ausstattung und Wohnlage wird bei der Berechnung der ortsüblichen
Vergleichsmiete über einen Punktwert berücksichtigt. In der folgenden Prüfliste sind Ausstattungs-
und Lagemerkmale aufgeführt, die mietsteigernde oder mietsenkende Effekte haben. Für jedes der
Merkmale gibt es einen Punktwert, der positiv oder negativ sein kann. Zählen Sie alle Punktzahlen für
Merkmale, die die Wohnung aufweist, zusammen und tragen Sie die Gesamtpunktzahl unter B in das
Rechenschema ein. Die Gesamtpunktzahl kann positiv, 0, oder negativ sein.
Bitte achten Sie darauf, dass nur von Vermieterinnen/Vermietern gestellte Ausstattungselemente für
die Ermittlung der Gesamtpunktzahl berücksichtigt werden können. Die in der Tabelle 2 aufgeführten
Modernisierungsmaßnahmen können teilweise nur für Wohnungen bis zu einem bestimmten
Baujahr berücksichtigt werden, da es sich um „nachträgliche“ Modernisierungsmaßnahmen handelt.
Die Modernität / der gute Erhaltungszustand der Ausstattung von Wohnungen mit jüngerem
Baualter kommt in einem höheren Basispreis in Tabelle 1 zum Ausdruck.
Tabelle 2: Punktwerte für Wohnwertmerkmale, die den Mietpreis beeinflussen
Merkmale Punkte Übertrag
Überwiegender Bodenbelag im Wohnbereich
kein Bodenbelag vom Vermieter gestellt (Einbau durch Mieter) -5
PVC -5
Linoleum -5
Teppich, Kork, Holzdielen -2
Laminat 0
Vinyl 1
Parkett, Fliesen, Naturstein 3
Überwiegende Heizungsart
keine Heizung gestellt (Einbau durch Mieter) -7
Elektrospeicheröfen -7
Einzelöfen, Kachelöfen -4
Zentralheizung-/Etagen-/Fußbodenheizung 0
Badezimmer
kein Badezimmer in der Wohnung oder nur eine Außentoilette -6
Boden oder Wände nicht gefliest -2
Boden und Wände (im Nassbereich) gefliest 0
Mietspiegel Grafenberg 2020 12
Merkmale Punkte Übertrag
Sonstige Merkmale der Wohnung
Wohnung liegt im Kellergeschoss / Tiefparterre (eine volle, bzw. halbe Etage unter Geländeniveau)
-8
Fenster sind nicht isolierverglast -2
der Wohnbereich ist dunkel (wenig Lichteinfall z.B. aufgrund kleiner Fensterflächen, Verschattung durch Nachbargebäude)
-2
Leitungen (Strom, Gas oder Heizung) liegen sichtbar auf Putz -2
kein Balkon, keine Terasse, keine Loggia vorhanden -1
Gäste-WC / zweites WC vorhanden 1
Zweites Badezimmer vorhanden 1
Waschküche vorhanden 1
Aufzug vorhanden (Merkmal nicht anwendbar in sechs- und mehrgeschossigen Gebäuden sowie in Wohnungen im Erdgeschoss / Hochparterre, also auf oder eine halbe Etage über Geländeniveau)
3
Wohnung im Einfamilienhaus, Reihenhaus, in Doppelhaushälfte 4
Penthouse, Maisonette-, Galeriewohnung oder Loft 4
Energetische Sanierungen / Renovierungen
Sanierung der Sanitärausstattung 2007 oder danach (Merkmal nur anwendbar bei Wohnungen mit Baujahren bis 2006, nicht kombinierbar mit dem Merkmal "komplette Renovierung der Wohnung")
1
Komplette Renovierung der Wohnung 2007 oder danach (Erneuerung in mindestens 3 der 5 Bereiche: Sanitär, Elektroleitung, Fußboden, Heizkörper, Zuschnitt der Wohnung; Merkmal nur anwendbar bei Wohnungen mit Baujahren bis 2006)
4
Komplette energetische Sanierung des Gebäudes 1998 oder danach (Sanierung in mindestens 3 der 5 Bereiche: Dämmung Außenwand, Dach, Keller, Erneuerung Fenster, Erneuerung Heizung; Merkmal nur anwendbar bei Wohnungen mit Baujahren bis 1997)
4
Lärmbelastung
Lärmbelastung im Umfeld der Wohnung (durch Verkehr, Industrie, Gewerbe, Veranstaltungen) ist (regelmäßig) stark
-3
Gesamtpunktzahl (bitte in das Rechenschema auf Seite 8 bei B eintragen)
Mietspiegel Grafenberg 2020 13
Weiterführende Hinweise
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei einer „Mieterhöhung bis zur
ortsüblichen Vergleichsmiete“ (§ 558 BGB).
Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit dem Mietspiegel müssen neben der Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete auch die zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete relevanten
Merkmale der Wohnung genannt werden.
Der Mietspiegel muss dem Schreiben mit dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigelegt werden. Ein
Hinweis darauf, wo er eingesehen werden kann, genügt. Die Herausgeber des Mietspiegels gestatten
ausdrücklich das Kopieren / Ausdrucken des Mietspiegels (in Teilen oder gesamt) durch
Vermieterinnen / Vermieter und die Weitergabe an Mieterinnen / Mieter. Auch kann der Mietspiegel
im Internet unter http://www.mietspiegel-region-reutlingen.de abgerufen werden.
Ein „einfacher“ Mietspiegel wird in einem gerichtlichen Verfahren als Indiz für die Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung gewertet. Dadurch kann in Gerichtsverfahren die
Einholung von Sachverständigengutachten vermieden werden.
Rechtsquellen: § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), § 558a BGB (Form und Begründung der
Mieterhöhung), Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.08.2010 AZ: VIII ZR 231/09 (keine Pflicht zur Beilage des Mietspiegels).
Kappungsgrenze
Der Mietanstieg für eine Wohnung in Grafenberg darf innerhalb eines vor dem Monat der
Mieterhöhung liegenden Zeitraums von 3 Jahren 20 Prozent nicht übersteigen.
Rechtsquelle: § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB.
Prüfung auf Mietüberhöhung
Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete liefert auch den Vergleichsmaßstab für die Prüfung einer
Mietüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Eine Mietüberhöhung liegt vor, wenn eine Vermieterin
/ ein Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen auf dem Markt ausnutzt und
ursächlich deshalb eine Nettokaltmiete von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete verlangt.
Mietspiegel Grafenberg 2020 14
Definitionen
Baujahr
Als Baujahr der Wohnung gilt das Jahr, in dem die Wohnung bezugsfertig wurde. Auch für
nachträgliche Aus- und Anbauten in oder an bestehenden Gebäuden gilt als Baujahr der Wohnung
das Jahr der Bezugsfertigkeit.
Wohnfläche
Wenn im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist, ist die Wohnfläche gemäß der
Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 zu ermitteln. Berücksichtigt werden dabei die Flächen
sämtlicher Räume innerhalb der Wohnung. Nicht berücksichtigt werden die Flächen von Räumen
außerhalb der Wohnung: Abstellräume (im Keller oder unter dem Dach), Heizungsräume,
Waschküchen, Trockenräume, Garagen.
Bei der Flächenmessung werden die Entfernungen zwischen (unverputzten) Maueroberflächen
ermittelt („lichte“ Entfernungen). Ist die lichte Höhe eines Raums oder Raumteils zwei Meter oder
höher, wird die Fläche darunter in vollem Umfang zur Wohnfläche gezählt. Bei Raumteilen mit
lichten Höhen von einem bis unter zwei Metern (z.B. bei Flächen unter einer Dachschräge), werden
Flächen nur zur Hälfte angerechnet. Die Flächen unter Raumteilen mit einer lichten Höhe von unter
einem Meter werden bei der Wohnflächenermittlung nicht berücksichtigt.
Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten werden in der Regel zu einem
Viertel zur Wohnfläche gerechnet. Bei besonderer Qualität können diese Grundflächen auch mit bis
zu 50 Prozent in die Berechnung eingehen. Wenn ein Wintergarten oder ein Raum mit einem
Schwimmbad beheizbar sind, wird ihre gesamte Grundfläche zur Wohnfläche gezählt. Ansonsten nur
zur Hälfte.
Daneben gibt es noch Sonderregelungen für Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,
Treppen, Treppenabsätze, Türnischen, Fenster- und Wandnischen, auf die an dieser Stelle aber nicht
näher eingegangen wird.
§§ Rechtsquelle: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom
25.11.2003.
Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten
Werden mit der Mietzahlung Neben- / Betriebskosten, Küchen-, Stellplatzmieten und
Möblierungszuschläge abgerechnet, muss durch entsprechende Abzüge zunächst die Höhe der
Nettokaltmiete ermittelt werden.
Für den Abzug der Betriebskosten von der Mietzahlung müssen die tatsächlichen Kosten aus Belegen
ermittelt werden. Ein Gesamtüberblick über die Arten von Betriebskosten ist der
Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu entnehmen.
Mietspiegel Grafenberg 2020 15
Die Höhe der Zuschläge für die Überlassung von Küchenausstattung und die Möblierung müssen dem
Einzelfall angemessen ermittelt werden.
§§ Rechtsquellen: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung -
BetrKV) vom 25.11.2003, Urteil des BGH v. 12.07.2006 - Vlll ZR 215105 (Ansatz der tatsächlich
anfallenden Betriebskosten).
Mietspiegel Grafenberg 2020 16
Impressum
Herausgeber:
Haus & Grund Reutlingen und Region e.V.
Föhrstraße 1
72760 Reutlingen
Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.
Untere Gerberstraße 6
72764 Reutlingen
Inhaltlich verantwortlich:
Haus & Grund Reutlingen und Region e.V.
Uwe Alle
Föhrstraße 1
72760 Reutlingen
Telefon: 07121 / 69069-200
info@hausundgrund-reutlingen.de
Urheberrecht
Copyright © 2020 Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V., Haus & Grund Reutlingen und
Region e.V. Alle Rechte vorbehalten.
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