Montag, 5. Oktober 2009 STEUERN & WIRTSCHAFT ... · Geschäftsführer von SAP Öster-reich,...

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10 RECHTSPANORAMA10 Montag, 5. Oktober 2009

STEUERN & WIRTSCHAFT

S T E U E R R E C H T

Schulbuchautorblitzt mit

Reisekosten abBetriebsausgaben nur,

wenn Privatzweck nahezuausgeschlossen ist.

WIEN (kom). Der Verwaltungsge-richtshof bekräftigt seine restrik-tive Haltung bei der Anerken-nung von Reisekosten aus Be-triebsausgaben. Ein Autor vonSchulbüchern für die FächerGeografie und Geschichte wolltein seiner Einkommensteuererklä-rung die Kosten einer fünfwöchi-gen individuell zusammenge-stellten Korsika-Reise in Höhevon 3158 Euro von seinen Ein-nahmen vor Steuer abziehen. Erargumentierte damit, dass er anOrt und Stelle Fotos gemacht undEindrücke gewonnen hätte, zudenen er anders nicht hätte kom-men können.

Der VwGH erinnert daran, dassKosten von Reisen nur dann alsBetriebsausgaben zählen, „wenndie Reisen ausschließlich durchden Betrieb (beruflich) veranlasstsind und die Möglichkeit einesprivaten Reisezwecks nahezu aus-zuschließen ist“ (2007/13/0031).So wie der Mann seine Reiseschilderte, war es der Behörde er-laubt, einen privaten Reisezwecknicht nahezu auszuschließen.

Bonifacio, im Süden Korsikas gele-gen, war zweimal das Ziel von Fahr-ten des Steuerpflichtigen. [AP/Bob Edme]

AUF EINEN BLICK

Q Kartellrecht. Die EU-Gerichte inLuxemburg (EuGH, Gericht ersterInstanz) unterstützen dieverschärften Maßnahmen derEU-Kommission gegen verboteneAbsprachen. Konzernmütter könnensich kaum noch einer Haftung fürTochtergesellschaften entziehen.

Mütter in kartellrechtlicher ZiehungEU-RECHT. Konzerne müssen darauf achten, mit Töchtern nicht auch Geldbußen zu „kaufen“.

VON CHRISTINA HUMMER

BRÜSSEL. Die EU-Gerichte in Lu-xemburg haben sich jüngst mit derFrage beschäftigt, wann eine Mut-tergesellschaft für ein kartell-rechtswidriges Verhalten einerTochtergesellschaft direkt zur Ver-antwortung gezogen werden kann,auch wenn die Tochter erst nachBeendigung der Kartellbeteiligungerworben wurde. Der EuGH unddas Gericht erster Instanz unter-stützen den harten Antikartellkursder EU-Kommission: Bekannter-weise ist ein Konzern auch bei Un-kenntnis eines internen Kartellver-stoßes nicht außer Obligo.

Prinzipiell steht es der Kommis-sion zwar frei, das direkt am Kar-

tell beteiligte Unternehmen miteiner Geldbuße zu belegen oder –wenn rechtlich noch vorhanden –dessen Muttergesellschaft zur Ver-antwortung zu ziehen. Letzterekann – wie in einem Urteil desEuGH (C-97/08 P, Akzo Nobel NVund andere gg Kommission) bestä-tigt – bereits aufgrund des Prima-Facie-Beweises einer 100-Prozent-Kapitalbeteiligung als Gesamt-schuldner neben der Tochterge-sellschaft belangt werden. Dies istinsofern von großer Bedeutung,als sich die Obergrenze einerGeldbuße an der jeweils kartell-rechtlich verantwortlichen Mut-tergesellschaft bemisst (maximalzehn Prozent des weltweiten Jah-resumsatzes).

Die Muttergesellschaft hat je-doch die Möglichkeit, nachzuwei-sen, dass sie keinen bestimmen-den Einfluss auf die Geschäftspoli-tik dieses Tochterunternehmensausgeübt hat. Ein solcher Gegen-beweis ist aber (wie in T-175/05,Akzo Nobel NV und andere gg Kom-mission, erneut ausgeführt) extremschwierig, da es der Kommissionetwa für eine Konzernhaftungauch ausreicht, eine indirekte Aus-kunfts- und Reportpflicht an dieoberste Führungsebene nachzu-weisen. Das Gericht erster Instanzhält (in T-161/05, Hoechst GmbH ggKommission) fest, dass auch eineinnerhalb eines Konzerns verein-barte Haftungsbefreiung der Mut-tergesellschaft für die Zurechnungeiner allfälligen kartellrechtlichenVerantwortung bedeutungslos ist.

Erste Bank statt Bank AustriaDas Lombard-Urteil des EuGH(verbundene Rechtssachen C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P undC-137/07 P) stellte die Ausnahmevon der Regel klar: Unter besonde-ren Umständen kann eine neueMuttergesellschaft anstatt der al-ten, noch existierenden für daskartellrechtswidrige Verhalten derTochtergesellschaft, welches vorder Akquisition stattgefunden hat,mit der Geldbuße konfrontiertwerden. Dies ist der Fall, wenn diealte Muttergesellschaft von vorn-herein nicht wegen der Haftungfür die Tochter belangt wird. Sobestätigte der EuGH, dass die Ers-te Bank zu Recht statt der BankAustria für das kartellrechtswidri-ge Verhalten der GiroCredit zurVerantwortung gezogen wurde.Dafür war unter anderem aus-schlaggebend, dass die Erste Bankselbst am österreichischen Ban-kenkartell, dem sog. Lombard-Club, beteiligt war und vomrechtswidrigen Verhalten der Giro-Credit zum Zeitpunkt der Über-nahme wusste.

In der Praxis ist dem Käufer aller-dings selten von vornherein be-kannt, dass das Zielunternehmen inein Kartell involviert ist. Eine „klas-sische“ Due Diligence (Überprü-fung vor dem Kauf) wird wohl nichtausreichen, um geheime Preisab-

sprachen aufzudecken, an denenein potenzielles Zielunternehmenbeteiligt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass ein Manager in den Ver-handlungen zu einer bevorstehen-den Transaktion nicht freiwillig of-fenlegt, dass sein Unternehmen inillegale Absprachen verstrickt ist –sofern er überhaupt davon weiß.

Sogar bei Compliance-Program-men, die „State of the Art“ sindund bei denen in multinationalenKonzernen „Whistleblower-Hot-lines“ und Compliance-Beauftrag-te üblich sind, fragt sich, inwieweitsie Mitarbeiter dazu animieren, einneues Management von kartell-rechtswidrigen Geschäftspraktikenzu informieren. Deshalb sollte inZukunft im Zuge des Abschlusseseines Kaufvertrages eine internekartellrechtliche Prüfung im zu er-werbenden Unternehmen zwin-gend erfolgen. Nur so vermeidetman die Gefahr, früher oder spätermit einer Geldbuße wegen einesKartells des erworbenen Unter-nehmens konfrontiert zu werden.

Multinationale Konzerne, diebereits kartellrechtliche Erfahrunghaben und bei einer weiterenGeldbuße gegen ein Tochterunter-nehmen als Wiederholungstätermit einer Erhöhung der Geldbußeum 100 Prozent zu rechnen haben,unterziehen schon heute ihre Ziel-unternehmen einer gründlicheninternen kartellrechtlichen Unter-suchung. Sollte sich im Zuge die-ser speziellen Prüfung herausstel-len, dass ein Unternehmen aneinem Kartell beteiligt ist bzw. war,wird in den meisten Fällen gleichein Kronzeugenantrag vorbereitet,um eine Geldbuße zu vermeiden.

Dr. Christina Hummer LL.M. istSolicitor in Brüssel und Wien.

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LEGAL§PEOPLEPeople & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen-abteilung der „Presse“.Koordination: Robert KampferE-Mail: robert.kampfer@diepresse.comTelefon: +43 (0) 1/514 14-263

Branchen-News aus der Welt des RechtsEINSTEIGER/AUFSTEIGER

D ie renommierte Wirtschafts-kanzlei CHSH Cerha Hempel

Spiegelfeld Hlawati setzt durchden Zusammenschluss mit derungarischen Kanzlei Dezsö &Partners ihre Expansion in denCEE-Raum weiter fort. Mit Okto-ber wird das CHSH-Büro in Buda-pest unter dem Namen „CHSHDezsö & Partners“ auftreten.Managing-Partner der Kanzleiwird Attila Dezsö, der durch dasinternationale Netzwerk vonCHSH und die breit gegliederteErfahrung und Expertise erhebli-che Vorteile für die Klientensieht.

VERANSTALTUNGDER WOCHE

I nnovative Ansätze zur Stärkungdes österreichischen Rechtsstaa-

tes“ war das Thema von Justiz-ministerin Claudia Bandion-Ort-

ner im Rahmen des Kamingesprä-ches, zu dem die Kanzlei Eus-tacchio & Schaar gemeinsam mitder Sustainable Future Campaignvon Josef Mantl lud. Vor rund150 Zuhörern sprach Bandion-Ortner über Wirtschaftsdelikte,die Reform der Geschworenenge-richte und die geplante Errich-tung weiterer Justizservicezent-ren. Den Ausführungen folgtenneben Gastgeber Andreas Eus-tacchio auch Andreas Muther,

Geschäftsführer von SAP Öster-reich, Elisabeth Vogl-Pillhofer,Geschäftsführerin der Akademiefür Recht und Steuern, und Leo-pold Lichtenstein, Landesge-schäftsführer Junge IndustrieWien.

B is in den späten Abend wurdedas Unternehmergespräch

der Kanzlei Karasek Wietrzyknach der offiziellen Diskussionnoch weitergeführt. Bernhard

Brennender von der Familienun-ternehmensberatung Rasanter,Holger Groß, Geschäftsführerder Groß Intern ManagementGmbH, Gerald Höhrhan, Vor-stand der Pallas Kapital Holding,sowie KWR-Partner David Chris-tian Bauer diskutierten überKonfliktbewältigung sowie recht-liche und finanzielle Herausforde-rungen bei Familienunternehmenin wirtschaftlich schwierigen Zei-ten. Unter den Zuhörern waren

Heinz Frühauf, Vorstand derAGES, Unternehmensberater Pe-ter Nöbauer und Peter Strickvon der Donau-Universität Krems.

D ie Vernetzung von Recht,Wirtschaft und Management

ist das Ziel des Masterprogrammsfür Juristen, das mit ersten Okto-ber offiziell startete. Experten ausWissenschaft und Praxis ent-wickelten den Ablauf des Masterof Business Law (Corporate Law),der von der WU Executive Aca-demy und der österreichischenNotariatskammer angebotenwird. Lehrgangsleiter Georg E.Kodek und der Präsident der Ös-terreichischen Notariatskammer,Michael Umfahrer, begrüßtendie 30 Teilnehmer des 14 Monatedauernden Programms ganz herz-lich.

Das Team von CHSH mit BenediktSpiegelfeld, A. Dezsö (v. l.). F: CHSH

J. Mantl, C. Bandion-Ortner und A.Eustacchio. Foto: Margarita Smidt

David Christian Bauer, Partner beiKarasek Wietrzyk. Foto: KWR

IT-LAW.AT Symposium 2009Der virtuelle Marktplatz

Chancen@Risiken@Perspektiven19. Oktober 2009, 14.00 – 19.00 Uhr

Diplomatische Akademie, Wien IV

• Vertrags- und Urheberrecht in virtuellen Welten /

• Aus der Praxis des Internetombudsmanns / Ing. Mag. Bernhard Jungwirth, M.Ed., ÖIAT

• Der Mehrwertdienst – Vom Saulus zum Paulus? / Mag. Gregor Goldbacher, RTR

• Sicherheit am virtuellen Marktplatz (zivilrechtliche und technische Anforderungen) / RA Dr. Ralf Blaha, LL.M.

• Jugendschutz und virtuelle Welten / Romana Cravos, ISPA

• Ich bin ich. Eine kleine Geschichte der Identität im Netz. / Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Uni Hannover

• Verleihung des IT-LAW.AT Awards • Podiumsdiskussion „Der virtuelle Marktplatz: Chancen, Risiken und

Perspektiven.“

Detailliertes Programm auf: http://www.it-law.atKosten: EUR 130,– / für IT-LAW.AT-Mitglieder: EUR 105,–Anmeldung (bis 14.10.2009) an symposium@it-law.at

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