View
213
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Örtliches Planungsrecht
Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs-
und Fachmarktzentren
Institut für Rechtswissenschaften
Brunner Stefan, 0005787Lebesmühlbacher Johannes, 0126636
Maier Myriam, 0026376Reisner Martin, 9827172
Weberndorfer Ronald, 0125493
Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ
Definition von EKZ bzw. FMZ
NÖ-ROG § 17 Einkaufs- und Fachmarktzentrum
Als Einkaufszentren bzw. Fachmarktzentren gelten:
1. Bauwerke für Handelsbetriebe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungseinrichtungen, in denen Güter Letztverbrauchern angeboten werden und die auf einem Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept eine bauliche, funktionelle und/oder organisatorisch in sich geschlossene Einheit bilden, gelten als Fachmarktzentren, wenn die Bruttogeschoßfläche (§ 1 Abs. 1 Z. 10)) über 1000 m² beträgt.Werden auch Lebensmittel angeboten, gelten diese Bauwerke als Einkaufszentren.
Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ
Kernpunkte
• Güterangebot für Letztverbraucher
• Geschlossene Einheit nach wirtschaftlichem Gesamtkonzept
• Bruttogeschoßfläche über 1000 m²
Widmung: Einkaufszentrum (Sortiment beinhaltet Lebensmittel) Fachmarktzentrum (Sortiment ohne Lebensmittel)
Vereinbarkeit mit dem örtlichen Raumordnungsprogramm
Vereinbarkeit mit überörtlichen Vorgaben
Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ
„.. Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept…“
„..Verkehr von Personen und Waren ohne Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen…“
Betrieb Betrieb Betrieb
P
Strasse Strasse
Betrieb Betrieb Betrieb
Strasse
P P P
Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ
Ab der Untergrenze von 1000 m² > FMZ bzw. EKZ
Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 10„…Summe der Grundrissflächen der Voll- und Nebengeschoße eines Gebäudes mit Ausnahme der für Garagen und Haustechnik verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen;“
Flächengrenze Flächengrenze
Dies beinhaltet somit :
Verkaufsflächen Lagerflächen Büroflächen Aufenthaltsräume
Nicht hinzugezählt werden Kfz-Abstellanlagen!
Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ
Bei der Festlegung der Baulandwidmungsart ist zu definieren:
die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche
der Typus: - Bauland-Einkaufszentrum für EKZ- Bauland-Fachmarktzentrum oder Bauland Einkaufszentrum für FMZ
Voraussetzung: positiver Abschluss einer Raumverträglichkeitsprüfung!!
Flächengrenze Flächenwidmung
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
• wichtige Rolle bei EKZ/FMZ
• ROG schreibt RVP verpflichtend vor
• Bestandteil der Grundlagenforschung
Gemeinde muss den Nachweis der Raumverträglichkeit bringen
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Was heißt raumverträglich?
ROG: Verträglichkeit der abschätzbaren Auswirkungen einer Maßnahme mit:
• Naturraum• Siedlungsstrukturen
• Wirtschaft• Verkehr
• Erholung u. dgl.
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Was wird geprüft?
ROG: bei der Prüfung der Raumverträglichkeit vor allem Bedachtnahme auf:
• den Verkehr• die Zentrenstruktur
• die Wirtschaftsstruktur• die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Schwachpunkte:
• keine einheitlichen Standards und Regelungen
• keine gültigen Analysemethoden
• keine normierten (Grenz-) Werte
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
In der Praxis sind 2 Kriterien ausschlaggebend:
• der motorisierte Individualverkehr
• die Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur(Killerkriterium Nr.1)
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Aufgabe des Landes (Landesregierung):
• Aufsichtsbehörde für örtliche Planungen Kontroll- und Planungsinstanz
Recommended