Personalwesen Releaseworkshop VWE 1.80 & Guide 3.05

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PersonalwesenReleaseworkshop VWE 1.80 & Guide 3.05

Agenda

Gesetzgebung aktuell Konjunkturpaket II ff. "Flexi II" Ausblick 2010

Neue Funktionen / Erweiterungen VWE Payroll Netto-/Bruttohochrechnung Akkordlohn Bruttolohnjournal SEPA-Zahlungen / Zusatzmodul: IBAN-Rechner Online-Recherche

Neue Funktionen / Erweiterungen Varial Guide Elektronisches Beitragserhebungs- und Meldeverfahren DASBV

Konjunkturpaket II

KV-Beitragssatzsenkung ab 01.07.2009Absenkung um 0,6%-Punkte auf

14,9% allgemeiner Beitragssatz14,3% ermäßigter Beitragssatz

mtl. Höchstbeitragszuschuss frw. KV / PKV ab 01.07.2009:7,00% von 3.675,00 = 257,25 EUR

Beitragsaufteilung AG/AN:14,90% von 3.675 EUR = 547,58 EURabzügl. 7,0% AG-Zuschuss = 257,25 EURAN-Beitrag (Differenz) = 290,33 EUR

Konjunkturpaket II

Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus- verlängerte Bezugsfrist: maximal 24 Monate

- 100%-ige pauschalierte SV-Erstattung ab dem 7. Monat KuG möglich, frühestens ab 01.07.2009

- die 100%-ige SV-Erstattung betrifft alle Mitarbeiter eines Betriebes, unabhängig davon, wie lange der jeweilige Mitarbeiter KuG bezieht und umfasst auch Betriebsteile, die erst später mit KuG begonnen haben

- befristetet bis zum 31.12.2010

- Folge: "3 Arten" SV-Erstattung auf den KuG-Abr.Listen/-Leistungsanträgen

:

Konjunkturpaket II

Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus

Anpassungen Kug-Abrechnungsliste:

Hinweis:

Für Mitarbeiter, die an ESF-geförderten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, ist grundsätzlich eine separate Abrechnungsliste zu erstellen.

Konjunkturpaket II

Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG PlusAnpassungen KuG-Leistungsantrag:

Konjunkturpaket II

Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG PlusUmsetzung in Varial: Steuerung im Dialog

Konjunkturpaket II

Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus

- Durchführungsanweisung der BA wird aktualisiert und soll voraussichtlich Mitte Juli 2009 veröffentlicht werden

- Hinweis:

Pauschalierte SV-Erstattung:

Soll- und Ist-Entgelt werden durch anfallende KuG-KrK-Stunden nicht gekürzt! AG erhält auch anteilig Beiträge für das Krankengeld in Höhe KuG erstattet. Die pauschalierte SV-Erstattung schließt eine einzelfallbezogene Betrachtung aus.

(Ausnahme: reiner KG-Bezug im Anspruchszeitraum)

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Rahmenbedingungen

- Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen

- Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung

flexibler Arbeitszeitregelungen vom 21.12.2008- Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 07.02.2001 /

29.08.2003

und vom 31.03.2009 RS zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler

Arbeitszeitregelungen (kurz: Flexi II) + BE des GKV-Spitzenverbandes

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Neuregelungen Flexi II

- Abgrenzung Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen der Arbeitszeitflexibilisierung… schriftliche Vereinbarung… nicht für den Abbau von Produktionsspitzen … Freistellung muss konkret vereinbart werden

- Gleitzeitvereinbarungen (bis 250 h) sind keine Wertguthaben mehr! - neuer Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher

Freistellung (z.B. Pflegezeit, Elternzeit, befristete Teilzeit) - Bildung von Wertguthaben jetzt auch für GfB

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Neuregelungen Flexi II - Führung von Wertguthabenkonten:

neue Definition Begriff Wertguthaben:= Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am GSV-Beitraggilt für WGH, das ab 2009 angespart wirdkeine Nachschusspflicht für die gebildeten AG-Beitragsanteile, wenn z.B. die Beitragssätze in der Entsparphase höher sind als in der Ansparphase

- ab 01.01.2009: nur noch Geldkonten, keine Zeitkonten mehr!bisherige WGH können weiterhin als Geld- oder Zeitkonten geführt werden; dies gilt auch für WGH, die ab 2009 erstmalig

gebildet werden, wenn die Vereinbarung vor 2009 getroffen wurde.

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Neuregelungen Flexi II - Konkretisierung des Insolvenzschutzes:

abzusichern ist: Wertguthaben inkl. des darin enthaltenen GSV-Beitrag, wenn kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht wenn das WGH einen Betrag in Höhe der mtl. Bezugsgröße (2009 : 2.520,00 EUR) übersteigt

- Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den RV-Trägern kontrolliert

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Neuregelungen Flexi II - Übertragung von Wertguthaben bei Beschäftigungswechsel:

1. auf den neuen Arbeitgeber, wenn dieser eine Wertguthabenvereinbarung mit dem Beschäftigten abschließt (kein Störfall mehr!)

2. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, wenn das WGH inkl. GSV-Beitrag einen Betrag in Höhe des 6-fachen der mtl. Bezugsgröße übersteigtzu beachten: keine Rückübertragung möglich, keine weitere Ansparung möglich

Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen

Neuregelungen Flexi II

- Beschränkung bei der Verwendung von WGH für die betriebliche Altersversorgung

- Einschränkung bei den Möglichkeiten der WGH-Anlage

- Einführung einer Werterhaltungsgarantie

Ausblick 2010

maschinelles Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

- U1/U2-Erstattung (EntgeltfortzahlungsG, MutterschutzG)

- aktuell: Papierverfahren mit den Krankenkassen

- ab 01.01.2009: elektronischer Datensatz an Annahmestelle (optionales Verfahren)

Verfahrensbeschreibung wurde Mitte Juni 2009 zur Verfügung gestellt

die maschinelle Übermittlung ist ab 01.01.2010 möglich

- ab 01.01.2011: Datensatz soll gesetzlich verpflichtend sein!

Ausblick 2010

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)- multifunktionaler Verdienst-Datensatz- Einrichtung einer zentralen Speicherstelle (ZSS, neue Annahmestelle 777 722 22), die den Datenaustausch des Arbeitgebers mit den Behörden koordiniert

- Übermittlung nur aus systemgeprüften Programmen

- umfasst folgende Bescheinigungen:- Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III- Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III

- Elterngeld und Elternzeit- Wohngeldantrag nach § 23 WGG- Auskunft über die Beschäftigung nach § 315 SGB III

- zunächst optionales Verfahren, ab 01.01.2011 verpflichtend

Ausblick 2010

Elektronische Übermittlung von Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen

umfasst zunächst folgende AWV-Bescheinigungen:- Krankengeld- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes- Mutterschaftsgeld

zunächst optionales Verfahren, ab 01.01.2011 Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

Neue Funktionen / Erweiterungen

VWE Payroll Release 1.80

Allgemeines

Auslieferung Release 1.80

Freigabe Release 1.80 nach Abrechnungstermin 07.2009:

manuelle Datenanpassung in den "Globalen Vorgaben – Gesetzgeber – Sozialversicherung" erforderlich

Anlage eines neuen Datensatzes gültig-ab 01.07.2009:

Allgemeines

Auslieferung Release 1.80

Unabhängig von der Releasefreigabe müssen für den

Abrechnungstermin 07.2009 die aktuellen KK-Beitragssätze

importiert werden!!!

Datenanpassung über den Menüpunkt "Globale Vorgaben – Institutionen – GKV-Beitragssätze" ab 01.07.2009 erforderlich

Allgemeines

Änderungen im Menü der VWE Payroll

1. Neu: Globale Vorgaben – Institutionen – IBAN-Rechner (Zusatzmodul)

2. Aktivierung: Bewegungsdaten - Akkordlohnerfassung3. Aktivierung: Belege für Mitarbeiter - Bruttolohnjournal

neue Zugriffsrechte

1. py8070: Bruttolohnjournal

2. py3071: lesen Mitarbeiter Akkordlohnerfassung

3. py3072: ändern Mitarbeiter Akkordlohnerfassung

Netto- / Bruttohochrechnung

Anwendungsbereiche

1. Nettoentgeltvereinbarung im Arbeitsvertrag2. Netto-Sonderzahlungen3. Netto-Abfindungen, -Entschädigungen, -Jubiläumsgelder

Wesen:Die Ermittlung des Bruttoentgeltes erfolgt im so genannten "Abtastverfahren", bei dem die übernommenen Steuern und SV-Beiträge von einem fiktiven Bruttobetrag berechnet werden.

Netto- / Bruttohochrechnung

Umsetzung in der VWE Payroll

► Steuerungstabellen – Wertarten – Anwender-Wertarten

Erweiterung der Combobox "Kategorie" unterhalb des Reiters "Grundlagen – Allgemeines"

Netto- / Bruttohochrechnung

Funktionsumfang der Hochrechnung / Kategorien

AG übernimmt Steuern und SV-ANA

AG übernimmt Steuern AN trägt SV-ANA

Nettobezug AGlaufendes Entgelt

Nettobezug AN

Netto SBZ (AG)einmalig gezahltes Entgelt

Netto SBZ (AN)

Netto erm. SBZ (AG)einmalig gezahltes Entgelt, ermäßigt besteuert, z.B. Abfindungen

Netto SBZ (AN)

Netto- / Bruttohochrechnung

Eigenschaften von Hochrechnungs-AWA

Bei der Verschlüsselung von Netto-AWAs sind keine Besonderheiten zu beachten. Die Vergabe der Eigenschaften erfolgt in gleicher Weise wie bei Bruttowertarten.

Akkordlohnberechnung

Akkordarten - Stückakkord- Minutenakkord- Zeitakkord- Zeitakkord mit Zeitgrad (-Ermittlung)- Zeitakkord mit Zeitgrad (-Ermittlung) und Abgleich (minimaler/maximaler Leistungsfaktor)

Die Akkordarten Stück- und Minutenakkord können über die "Lohnerfassung" eingegeben werden, für die anderen Akkordarten ist das neue Programm "Akkordlohnerfassung" zu verwenden.

Akkordlohnberechnung

Stammdaten: Festlegung von Zeitgraden Firmen – Einstellungen, neuer Reiter: Akkordlohn

min. / max. Leistungsgrad

Mitarbeiter – Angaben zur Arbeit – Arbeitszeiten

min. / max. Leistungsgrad

übersteuert die Angaben in den Firmendaten

Akkordlohnberechnung

Verschlüsselung der Akkordlohn-Wertarten Reiter: Bewertungen, neuer Unter-Reiter: Akkordlohn

Akkordlohnberechnung

neuer Dialog: Bewegungsdaten - Akkordlohnerfassung

Akkordlohnberechnung

Bewegungsdaten – Akkordlohnerfassung - Einzel- oder Sammelerfassung möglich

- wahlfreie Festlegung der Belegdatenfelder

- integriert ist ebenfalls die Funktion "Vorbelegung neuer Bewegungen" (gleiche Funktionalität wie in der Lohnerfassung)

Akkordlohnberechnung

Belege für Mitarbeiter – Bruttolohnjournal (neuer Report) - nicht speziell für Akkordlohn, jedoch hier hohe Relevanz

- Darstellung der einzelnen Lohnpositionen in unverdichteter Form

Verdichtung auf Verdienstnachweis

- für aktuelle oder künftige Zeiträume (Bruttolohnvorschau)

- Voraussetzung: in den AWAs muss ein Kennzeichen für die Andrucksteuerung gesetzt sein (Reiter: Grundlagen, Unterreiter: Andruck)

Überarbeitung mit Rel. 1.80 einmalig erforderlich!

- Hinweis: durch Einspielen des Releases 1.80 werden alle Systemwertarten mit "kein Andruck" geschlüsselt

Akkordlohnberechnung

Belege für Mitarbeiter - Bruttolohnjournal

SEPA-Zahlungen

IBAN-Rechner (Zusatzmodul)Funktion:automatische Erweiterung der bisherigen Kontonummern um die IBANUmfang:- Mitarbeiter Bankverbindungen, Abzüge mit Überweisungen, Pfändungen, BAV- Krankenkassen- Empfänger

SEPA-Zahlungen

IBAN-Rechner (Zusatzmodul)Ablauf:- Auswahl eines Kontenbereichs- Anzeige aller Datensätze, die um die IBAN ergänzt werden können dabei wird die vom System ermittelte IBAN direkt mit zur Anzeige gebracht- über den Verarbeitungslauf wird die IBAN in allen ausgewählten Datensätzen gespeichert

SEPA-Zahlungen

Neue Funktion "Ausführen SEPA-Zahlungen"(A) Stammdatenanpassungen

- Erweiterung der Zahlungsangaben in den Stammdatenbereichen um "Überweisungsart": Auswahl: DTAUS / SEPA für die Zahlungsart "Überweisung"

- Voraussetzungen Stammdaten für SEPA-Zahlung:

1. IBAN, BIC + Überweisungsart SEPA bei den Mitarbeitern, Krankenkassen und sonstigen Empfängern

2. IBAN, BIC in den Bankkonten der Firma

SEPA-Zahlungen

Neue Funktion "Ausführen SEPA-Zahlungen"(B) Anpassung im Zahlungsverkehr- neue Spalte "Zahlungsart" in der Zahlungsliste (Überweisung DTAUS / SEPA)

(C) Anpassung bei den Einzelzahlungen- erweiterte Funktion "Überweisungsdatei erstellen" neuer Dialog "Zusatzangaben" SEPA datei.xml DTAUS dtaus0

Archivsysteme

Neue Funktion "Online Recherche"Funktionalität:Direktzugriff auf Archivdokumente aus dem Abrechnungssystem herausgezielte Dokumentenanzeige über fest definierte Suchfelder imjeweiligen Programmdialogeinfaches Handling: Anklicken des Buttons:

"Archivierten Beleg anzeigen"Die neue Funktion ist im aktuellen Release für 18 (!) Reporte umgesetzt worden.

Programmerweiterungen

Mitarbeiter – Zahlungen - Pfändungenfunktionale ErweiterungFür Zeiträume ab 01.07.2009 ist es nun möglich, einem Mitarbeiterzeitgleich mehrere gleichartige Pfändungen zuzuordnen.Festlegung der Reihenfolge erfolgt über das neue Feld "Rangfolge"Änderung in der Pfändungsberechnung: Bei Sachpfändungen mit Rangfolge wird die Pfändungsrate ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der ZPO ermittelt!Vorgegebene Pfändungsraten in einem Datensatz werden hier nicht berücksichtigt.

Programmerweiterungen

Zahlungen - Einzelzahlungenfunktionale ErweiterungBei der Erstellung einer Zahlungsdatei kann ab sofort auch einWertstellungsdatum angegeben werden.

Vorträge nach Systemwechsel – Steuervorträge Erweiterung um VortragsfelderMöglichkeit, bei unterjährigem Systemwechsel abweichende

Steuerangaben für einen Mitarbeiter zu erfassen

Beitragslisten - Beitragsabrechnung Erweiterung des Summenblattszusätzlicher Andruck der Betr.Nr. KK und Bankverbindung bei

der Auswahl "übermitteltes BS mit Zahlungslauf"

Neue Funktionen / Erweiterungen

Varial Guide Rel. 3.05

Allgemeines

Änderungen im Menü:Auswertungen – Beitragslisten:

neues Programm: BV-Beitragserhebung (KW 632)

Stammdatenänderungen:Betriebsstätten (KW 121), DEÜV, AV/PV:

neues Feld: InsG-Uml-pfl. Betrieb

Institutionen (KW 251), Identifikation, Komm.:

neues Feld: Zulassung bei der Inst.art Institution

Allgemeines

neue / geänderte Reports:

Kurz-anwahl

Programmbezeichnung Geänderte Reports

464 Schreiben Blanko-Bescheinigungen für DEÜV

BESCH-BL.RPT, BV-BESCH.RPT (Neu!)

612 Verdienstabrechnungen (blanko)

VERDAB1.RPT, VERDABR.RPT, VERDBEA.RPT,VERD-COS.RPT, VERDFORM.RPT,VERDIEN1.RPT, VERDOGR.RPT, VERDPIN1.RPT, VERD-PIN.RPT, VERDRAND.RPT, VERDSCH8.RPT, VERD-SCH.RPT, VERDVERD.RPT, VERD-VIV.RPT, VERDWAR.RPT

632 BV-Beitragserhebung AVISE.RPT (Neu!)

636 KuG-Abrechnungslisten KUGLISTE_NEU.RPT, ANTRAG_NEU.RPT

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenArbeitgeber-Meldungen an Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind seit 01.01.2009 elektronisch zu übermitteln.

Umfang:

1. Übermittlung monatlicher Pflichtbeiträge an die BV

2. DEÜV-Meldungen an die DASBV

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-BeitragserhebungPflichtbeiträge für Beschäftigte, die sich von der RV-Pflicht haben befreien lassen und Mitglied bei einer für ihren Berufsstand zuständigen Versorgungseinrichtung sind

Höhe der Beiträge: entsprechen den Beiträgen zur gesetzl. RVAG-Beitragszuschuss: gemäß §172 (2) SGB VI

"Für Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von der Versicherungspflicht befreit sind, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, höchstens aber die Hälfte des Beitrags, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht befreit worden wären."

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung- monatliche, beschäftigungsbezogene Meldungen

- Zeitpunkt der Abgabe der Meldungen:

"…in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung, spätestens 3 Arbeitstage danach,… bei zeitversetzter Abrechnung bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats"

- Verfahren gilt für Selbstzahler und Firmenzahler

- Meldungen sind beschäftigungsbezogen zu erstatten Zuordnungskriterium ist die Mitgliedsnummer des Beschäftigten bei der jeweiligen BV

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung

- Abgabe mtl. Grundmeldungen sowie ggf. KorrekturmeldungenHinweis zur Umsetzung in Varial Guide:

Anders als in der KK-Beitragsabrechnung fließen Korrekturen aus Vormonaten (Storno/Neu) NICHT in den lfd. Monat mit – für einen Rückrechnungsmonat wird immer eine neue Grundmeldung erstellt!

Im neuen Report "Avis" wird die Firmenzahler-Gesamtsumme des RR-Monats ausgewiesen, an den Zahlungsverkehr werden selbstverständlich nur die Differenzbeträge übergeben. Dies wird entsprechend dargestellt.

- neue Datei BV-Beitragserhebung "EBEA0981" Bez. Nr. Annahmestelle

Dateinummer, fortlaufend aufsteigend, beginnend mit "1"

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung: Mitgliedsnummer- Vergabe über die jeweils zuständige BV

- numerische Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen

- variable Stellenanzahl, max. 17-stellig

- ist die Mitgliedsnummer des Beschäftigten nicht bekannt, dann ist eine so genannte Dummy-Nummer zu verwenden (jede BV hat eine Dummy-Mitglieds-Nr.!)

- Meldungen, die mit einer Dummy-Nr. gemeldet wurden, müssen, nach Bekanntgabe der Mitgliedsnummer des AN, nicht mehr neu erstattet werden!- Erneute Grundmeldungen für RR-Monate können mit der Mitgliedsnummer des AN gemeldet werden, auch wenn die Ursprungsmeldung mit der Dummy-Nr. erstattet wurde!

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Allgemeine Hinweise zum VerfahrenDEÜV-Meldungen - Es gelten die gleichen Meldeanlässe, -gründe und –fristen

wie bei den anderen DEÜV-Meldungen.

- Anwendung des Kernprüfprogramms der DRV Bund , wobei einige bestehende Prüfungen für DASBV systemseitig umgangen werden

- Besonderheiten in den Meldungen:

Betriebsnummer der jeweiligen BV muss mit gemeldet werden

Mitgliedsnummer des AN bei der BV

BGS RV ist immer mit "0" zu verschlüsseln

Datenbausteine DBUV, DBEU und DBKS entfallen

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenInstitutionen (KW 251), Reiter: Identifikation, Bereich: Komm

bei den BVs muss die BV-Betriebsnummer im Feld "Ident-/BeitrKto-Nr" ab 01.2009 hinterlegt werden

Feld "Zulassung" wird jetzt auch bei der Institutionsart "Institutionen" sichtbar (Vorbelegung "0"): sind mehrere DEÜV-Absender vorhanden, kann eine abweichende DEÜV-Absender-Nummer angegeben werden.

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial Guide

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenAN-Stamm-/-Mehrfachdaten (KW 311), Reiter: SV, Bereich: Versorgung

Beim Mitarbeiter müssen die Angaben zur BV vollständig hinterlegt sein:

- BV-Institution

- Versorgungsart

- Mitgliedsnummer

Ist die Mitgliedsnummer nicht bekannt, muss die Dummy-Mitglieds-Nr. der BV erfasst werden!! Gesamtverzeichnis aller BVs inkl. Dummys im Handbuch 3.05 oder unter www.dasbv.de

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial Guide

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenVerwalten Annahmestellen (KW 459)Datenannahmestelle "Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen" (Kassenart: DASBV, Inst.Nr. 981)bereits mit Release 3.00 hinzugekommen

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial Guideneues Programm "BV Beitragserhebung (KW 632)… für die Übermittlung der monatlichen Beiträge an die BV

… für die Übergabe an den Zahlungsverkehr

Funktionsbeschreibung:

- angelehnt an das Programm Beitragsabrechnung

- Beitragserhebung kann "vorläufig" oder "endgültig" angestoßen werden

- bei endgültiger Beitragserhebung zusätzlich Ausgabe eines AVIS (neuer Report) möglich sowie Übergabe der Daten für Zahlungsverkehr

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial Guide

Report "Avis":

Firmenzahler-Summen

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideBeitragsnachweis DFÜ-Ausgabe (KW 324)

neue Auswahl "Beitragserhebung BV" im Feld "Beitragsnachw." für den Aufbau der Dateien an die DASBV

geänderte Funktion im Feld "Satzanzeige": die Anzeige der DFÜ-Sätze erfolgt jetzt in Abhängigkeit von der Auswahl im Feld "Beitragsnachw."

Aufbau DEÜV-Meldungen (KW 461)

Meldungen werden über die Funktion "Monatsmeldungen" aufgebaut

Frage: Ab wann?

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideAufbau DEÜV-Meldungen (KW 461)

Über die Konstantenmaske gibt der Anwender an, ab welchemZeitpunkt die DEÜV-Meldungen an die DASBV übermittelt werden.

- Aufbau der Meldungen grundsätzlich ab 01.01.2009

- abw. Datumsangabe im Feld "DASBV-Meld. ab" übersteuert diesen Zeitraum

Elektronisches Meldeverfahren DASBV

Umsetzung in Varial GuideAusgabe DEÜV-Meldungen (KW 462)

neue Auswahl im Feld "Kassenart": DASBVAN-Bescheinigung für BV (KW 464)

neues Feld "Bescheinigung" im Dialog mit Auswahl:

- Krankenkassen

- Berufst. Versorgung

Listen / Anzeigen DEÜV-Meldungen (465 / 466)

zusätzliche/r Anzeige/Druck der BV-Meldungen

Weitere Programme:

Anpassung div. Bezeichnungen: "(Befr.) LV" "BV"

Programmerweiterungen

Export Datenträgerüberlassung (KW 093)neue Combobox "Bewegungsdaten"Auswahl: Rückrechn. getrennt Datei "PWJAUS" (aktuelles Verf.)kumulierte Daten Datei "PWHIS" (altes Verf.)

Betriebsstätten (KW 121)neues Feld "InsG-Uml.pfl.Betrieb"zusätzliche Steuerungsmöglichkeit der

Insolvenzgeldumlagepflicht für Betriebe, die nicht als Firma, sondern als Betriebsstätte eingerichtet wurden

Programmerweiterungen

Anwender-Lohnarten (KW 261)neue Auswahl für Zeitlohnarten im Bereich der

Einrechnung, Kosten im Feld "Std. Verdiensterh."Damit können bestimmte Stunden bei der vierteljährlichen

Verdienststatistik in Abzug gebracht werden (z.B. KuG-Stunden).

AN-Stamm Programmabäufe (KW 310)Aufnahme der Programme ERA-Lohnsätze (332) und BG-

Angaben (336)

AN-Stamm-/-Mehrfachdaten (KW 311)Änderung von Steuerklasse bzw. ZKF führt wahlweise (neue

Abfrage nach Änderung) zur entsprechenden Anpassung der KuG-Leistungsgruppe bzw. des –Leistungssatzes bei KuG-Mitarbeitern

Programmerweiterungen

Arbeitnehmerbestandsliste (KW 329)neue Felder:abw. Bundesland KiSt, Gemeinde GewSt, InsG-Uml.pfl., ERA-

LZ und ERA-Systemkosten alt, alle Felder des neuen AN-Mehrfachsegments Berufsgenossenschaft

Listen/Anzeigen DEÜV-Meldungen (KW 465/466)zusätzliche/r Druck/Anzeige der Daten aus den DBUV-

DatensätzenHinweis aus der letzten QK:

In den AN-Bescheinigungen DEÜV dürfen die DBUV-Meldungen nicht mit angedruckt werden.

Programmerweiterungen

Nettolohnabrechnung (KW 565)geänderte Berechnung PKV-AG-Zuschuss bei untermonatigen Ein-/Austrittenbis Release 3.00: keine automatische Kürzung im AN-Stamm musste für den Monat des Ein- bzw. Austritts der Gesamtbeitrag zur privaten KV/PV manuell und vermindert erfasst werdenab Release 3.05: der AG-Zuschuss wird jetzt bei Ein-/Austritt automatisch auf den anteiligen Gesamtbetrag gekürzt, die Kürzung erfolgt anhand der Steuertage. Bei anderen Teilmonatsberechnungen (z.B. Krankheit) erfolgt keine Kürzung.

Pfändungsbearbeitung (KW 566)neue Auswahl "ohne alte Sätze" im Dialog

erledigte Pfändungen können in der Vorschlagsliste ausgeklammert werden

Programmerweiterungen

Aufbau ZVE-Meldungen (KW 571)neues Feld "Bayr. ZVK" J/N:Bei den bayrischen ZVKs ist der Zusatzbeitrag für GfB, die mit

2% Pauschsteuer besteuert werden, mit dem Buchungsschlüssel 012002 zu melden, bei den anderen ZVKs mit 012003. Daher wurde der Dialog des Programms erweitert.

Programmerweiterungen

Bescheinigungswesen (KW 610)neue Bescheinigung 2.06:"Verdienstbescheinigung des AG zur Vorlage bei der Familienkasse für Zwecke des Kinderzuschlags" Ausstellungsgründe:- bei Erstantrag auf Kinderzuschlag: Einnahmen der letzten 3 Mon.- bei späterer Überprüfung: Einnahmen der letzten 6 Mon. Aktualisierung der AWV-Bescheinigungen:2.01 Arbeitsbescheinigung2.02 Einkommensbescheinigung/Nachweis über Höhe des Arb.Entg.2.04 Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und zu den Einkünften2.05 Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbild.3.03 Einkommensbescheinigung/Nachweis über die Höhe des Arb.Entg. gemäß § 58 SGB II

Programmerweiterungen

Buchungsbeleg mit Kostenstellen (KW 658)In der Konstantenmaske ist mit der neuen Auswahl "ZW-

Addition" nun die Möglichkeit gegeben, den Andruck der Kostenstellen bei den Kontozuordnungen Zwischenaddition zu unterdrücken.

Programmerweiterungen

Massendatenerfassung (KW 693)Geänderte Funktionalität für das Ändern von BG-AngabenRelease 3.00: Umsetzungen/Änderungen der BG-Angaben immer mit gültig-ab-Datum 01.2009, da gesetzl. Neuregelung ab 2009Release 3.05: flexible Änderungen möglichAuswahl im Dialog "Umsetzen BG-Ang.": im Folgedialog können dann ab einem nunmehr frei eingebbaren Zeitpunkt die BG-Angaben des AN-Mehrfachsegments 'Berufsgenossenschaft' (KW 336) verändert werden.

Programmerweiterungen

Massendatenerfassung (KW 693)Geänderte Funktionalität für das Ändern von BG-Angabendie Betriebsnummer kann sich auf die Haupt-BG oder eine der 4 Neben-BGs beziehen

es werden nur die GTS angezeigt, die zum eingegebenen Zeitpunkt in der ausgewählten BG aktuell sind

rückwirkende Änderungen führen im Rahmen der DEÜV u.U. zu Storno/Neu-Meldungen

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