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PersonalwesenReleaseworkshop VWE 1.80 & Guide 3.05
Agenda
Gesetzgebung aktuell Konjunkturpaket II ff. "Flexi II" Ausblick 2010
Neue Funktionen / Erweiterungen VWE Payroll Netto-/Bruttohochrechnung Akkordlohn Bruttolohnjournal SEPA-Zahlungen / Zusatzmodul: IBAN-Rechner Online-Recherche
Neue Funktionen / Erweiterungen Varial Guide Elektronisches Beitragserhebungs- und Meldeverfahren DASBV
Konjunkturpaket II
KV-Beitragssatzsenkung ab 01.07.2009Absenkung um 0,6%-Punkte auf
14,9% allgemeiner Beitragssatz14,3% ermäßigter Beitragssatz
mtl. Höchstbeitragszuschuss frw. KV / PKV ab 01.07.2009:7,00% von 3.675,00 = 257,25 EUR
Beitragsaufteilung AG/AN:14,90% von 3.675 EUR = 547,58 EURabzügl. 7,0% AG-Zuschuss = 257,25 EURAN-Beitrag (Differenz) = 290,33 EUR
Konjunkturpaket II
Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus- verlängerte Bezugsfrist: maximal 24 Monate
- 100%-ige pauschalierte SV-Erstattung ab dem 7. Monat KuG möglich, frühestens ab 01.07.2009
- die 100%-ige SV-Erstattung betrifft alle Mitarbeiter eines Betriebes, unabhängig davon, wie lange der jeweilige Mitarbeiter KuG bezieht und umfasst auch Betriebsteile, die erst später mit KuG begonnen haben
- befristetet bis zum 31.12.2010
- Folge: "3 Arten" SV-Erstattung auf den KuG-Abr.Listen/-Leistungsanträgen
:
Konjunkturpaket II
Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus
Anpassungen Kug-Abrechnungsliste:
Hinweis:
Für Mitarbeiter, die an ESF-geförderten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, ist grundsätzlich eine separate Abrechnungsliste zu erstellen.
Konjunkturpaket II
Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG PlusAnpassungen KuG-Leistungsantrag:
Konjunkturpaket II
Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG PlusUmsetzung in Varial: Steuerung im Dialog
Konjunkturpaket II
Weitere Verbesserungen bei KuG / KuG Plus
- Durchführungsanweisung der BA wird aktualisiert und soll voraussichtlich Mitte Juli 2009 veröffentlicht werden
- Hinweis:
Pauschalierte SV-Erstattung:
Soll- und Ist-Entgelt werden durch anfallende KuG-KrK-Stunden nicht gekürzt! AG erhält auch anteilig Beiträge für das Krankengeld in Höhe KuG erstattet. Die pauschalierte SV-Erstattung schließt eine einzelfallbezogene Betrachtung aus.
(Ausnahme: reiner KG-Bezug im Anspruchszeitraum)
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Rahmenbedingungen
- Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
- Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung
flexibler Arbeitszeitregelungen vom 21.12.2008- Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 07.02.2001 /
29.08.2003
und vom 31.03.2009 RS zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler
Arbeitszeitregelungen (kurz: Flexi II) + BE des GKV-Spitzenverbandes
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Neuregelungen Flexi II
- Abgrenzung Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen der Arbeitszeitflexibilisierung… schriftliche Vereinbarung… nicht für den Abbau von Produktionsspitzen … Freistellung muss konkret vereinbart werden
- Gleitzeitvereinbarungen (bis 250 h) sind keine Wertguthaben mehr! - neuer Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher
Freistellung (z.B. Pflegezeit, Elternzeit, befristete Teilzeit) - Bildung von Wertguthaben jetzt auch für GfB
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Neuregelungen Flexi II - Führung von Wertguthabenkonten:
neue Definition Begriff Wertguthaben:= Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am GSV-Beitraggilt für WGH, das ab 2009 angespart wirdkeine Nachschusspflicht für die gebildeten AG-Beitragsanteile, wenn z.B. die Beitragssätze in der Entsparphase höher sind als in der Ansparphase
- ab 01.01.2009: nur noch Geldkonten, keine Zeitkonten mehr!bisherige WGH können weiterhin als Geld- oder Zeitkonten geführt werden; dies gilt auch für WGH, die ab 2009 erstmalig
gebildet werden, wenn die Vereinbarung vor 2009 getroffen wurde.
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Neuregelungen Flexi II - Konkretisierung des Insolvenzschutzes:
abzusichern ist: Wertguthaben inkl. des darin enthaltenen GSV-Beitrag, wenn kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht wenn das WGH einen Betrag in Höhe der mtl. Bezugsgröße (2009 : 2.520,00 EUR) übersteigt
- Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den RV-Trägern kontrolliert
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Neuregelungen Flexi II - Übertragung von Wertguthaben bei Beschäftigungswechsel:
1. auf den neuen Arbeitgeber, wenn dieser eine Wertguthabenvereinbarung mit dem Beschäftigten abschließt (kein Störfall mehr!)
2. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, wenn das WGH inkl. GSV-Beitrag einen Betrag in Höhe des 6-fachen der mtl. Bezugsgröße übersteigtzu beachten: keine Rückübertragung möglich, keine weitere Ansparung möglich
Grundlagen Flexible Arbeitszeitregelungen
Neuregelungen Flexi II
- Beschränkung bei der Verwendung von WGH für die betriebliche Altersversorgung
- Einschränkung bei den Möglichkeiten der WGH-Anlage
- Einführung einer Werterhaltungsgarantie
Ausblick 2010
maschinelles Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- U1/U2-Erstattung (EntgeltfortzahlungsG, MutterschutzG)
- aktuell: Papierverfahren mit den Krankenkassen
- ab 01.01.2009: elektronischer Datensatz an Annahmestelle (optionales Verfahren)
Verfahrensbeschreibung wurde Mitte Juni 2009 zur Verfügung gestellt
die maschinelle Übermittlung ist ab 01.01.2010 möglich
- ab 01.01.2011: Datensatz soll gesetzlich verpflichtend sein!
Ausblick 2010
Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)- multifunktionaler Verdienst-Datensatz- Einrichtung einer zentralen Speicherstelle (ZSS, neue Annahmestelle 777 722 22), die den Datenaustausch des Arbeitgebers mit den Behörden koordiniert
- Übermittlung nur aus systemgeprüften Programmen
- umfasst folgende Bescheinigungen:- Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III- Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III
- Elterngeld und Elternzeit- Wohngeldantrag nach § 23 WGG- Auskunft über die Beschäftigung nach § 315 SGB III
- zunächst optionales Verfahren, ab 01.01.2011 verpflichtend
Ausblick 2010
Elektronische Übermittlung von Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen
umfasst zunächst folgende AWV-Bescheinigungen:- Krankengeld- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes- Mutterschaftsgeld
zunächst optionales Verfahren, ab 01.01.2011 Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung
Neue Funktionen / Erweiterungen
VWE Payroll Release 1.80
Allgemeines
Auslieferung Release 1.80
Freigabe Release 1.80 nach Abrechnungstermin 07.2009:
manuelle Datenanpassung in den "Globalen Vorgaben – Gesetzgeber – Sozialversicherung" erforderlich
Anlage eines neuen Datensatzes gültig-ab 01.07.2009:
Allgemeines
Auslieferung Release 1.80
Unabhängig von der Releasefreigabe müssen für den
Abrechnungstermin 07.2009 die aktuellen KK-Beitragssätze
importiert werden!!!
Datenanpassung über den Menüpunkt "Globale Vorgaben – Institutionen – GKV-Beitragssätze" ab 01.07.2009 erforderlich
Allgemeines
Änderungen im Menü der VWE Payroll
1. Neu: Globale Vorgaben – Institutionen – IBAN-Rechner (Zusatzmodul)
2. Aktivierung: Bewegungsdaten - Akkordlohnerfassung3. Aktivierung: Belege für Mitarbeiter - Bruttolohnjournal
neue Zugriffsrechte
1. py8070: Bruttolohnjournal
2. py3071: lesen Mitarbeiter Akkordlohnerfassung
3. py3072: ändern Mitarbeiter Akkordlohnerfassung
Netto- / Bruttohochrechnung
Anwendungsbereiche
1. Nettoentgeltvereinbarung im Arbeitsvertrag2. Netto-Sonderzahlungen3. Netto-Abfindungen, -Entschädigungen, -Jubiläumsgelder
Wesen:Die Ermittlung des Bruttoentgeltes erfolgt im so genannten "Abtastverfahren", bei dem die übernommenen Steuern und SV-Beiträge von einem fiktiven Bruttobetrag berechnet werden.
Netto- / Bruttohochrechnung
Umsetzung in der VWE Payroll
► Steuerungstabellen – Wertarten – Anwender-Wertarten
Erweiterung der Combobox "Kategorie" unterhalb des Reiters "Grundlagen – Allgemeines"
Netto- / Bruttohochrechnung
Funktionsumfang der Hochrechnung / Kategorien
AG übernimmt Steuern und SV-ANA
AG übernimmt Steuern AN trägt SV-ANA
Nettobezug AGlaufendes Entgelt
Nettobezug AN
Netto SBZ (AG)einmalig gezahltes Entgelt
Netto SBZ (AN)
Netto erm. SBZ (AG)einmalig gezahltes Entgelt, ermäßigt besteuert, z.B. Abfindungen
Netto SBZ (AN)
Netto- / Bruttohochrechnung
Eigenschaften von Hochrechnungs-AWA
Bei der Verschlüsselung von Netto-AWAs sind keine Besonderheiten zu beachten. Die Vergabe der Eigenschaften erfolgt in gleicher Weise wie bei Bruttowertarten.
Akkordlohnberechnung
Akkordarten - Stückakkord- Minutenakkord- Zeitakkord- Zeitakkord mit Zeitgrad (-Ermittlung)- Zeitakkord mit Zeitgrad (-Ermittlung) und Abgleich (minimaler/maximaler Leistungsfaktor)
Die Akkordarten Stück- und Minutenakkord können über die "Lohnerfassung" eingegeben werden, für die anderen Akkordarten ist das neue Programm "Akkordlohnerfassung" zu verwenden.
Akkordlohnberechnung
Stammdaten: Festlegung von Zeitgraden Firmen – Einstellungen, neuer Reiter: Akkordlohn
min. / max. Leistungsgrad
Mitarbeiter – Angaben zur Arbeit – Arbeitszeiten
min. / max. Leistungsgrad
übersteuert die Angaben in den Firmendaten
Akkordlohnberechnung
Verschlüsselung der Akkordlohn-Wertarten Reiter: Bewertungen, neuer Unter-Reiter: Akkordlohn
Akkordlohnberechnung
neuer Dialog: Bewegungsdaten - Akkordlohnerfassung
Akkordlohnberechnung
Bewegungsdaten – Akkordlohnerfassung - Einzel- oder Sammelerfassung möglich
- wahlfreie Festlegung der Belegdatenfelder
- integriert ist ebenfalls die Funktion "Vorbelegung neuer Bewegungen" (gleiche Funktionalität wie in der Lohnerfassung)
Akkordlohnberechnung
Belege für Mitarbeiter – Bruttolohnjournal (neuer Report) - nicht speziell für Akkordlohn, jedoch hier hohe Relevanz
- Darstellung der einzelnen Lohnpositionen in unverdichteter Form
Verdichtung auf Verdienstnachweis
- für aktuelle oder künftige Zeiträume (Bruttolohnvorschau)
- Voraussetzung: in den AWAs muss ein Kennzeichen für die Andrucksteuerung gesetzt sein (Reiter: Grundlagen, Unterreiter: Andruck)
Überarbeitung mit Rel. 1.80 einmalig erforderlich!
- Hinweis: durch Einspielen des Releases 1.80 werden alle Systemwertarten mit "kein Andruck" geschlüsselt
Akkordlohnberechnung
Belege für Mitarbeiter - Bruttolohnjournal
SEPA-Zahlungen
IBAN-Rechner (Zusatzmodul)Funktion:automatische Erweiterung der bisherigen Kontonummern um die IBANUmfang:- Mitarbeiter Bankverbindungen, Abzüge mit Überweisungen, Pfändungen, BAV- Krankenkassen- Empfänger
SEPA-Zahlungen
IBAN-Rechner (Zusatzmodul)Ablauf:- Auswahl eines Kontenbereichs- Anzeige aller Datensätze, die um die IBAN ergänzt werden können dabei wird die vom System ermittelte IBAN direkt mit zur Anzeige gebracht- über den Verarbeitungslauf wird die IBAN in allen ausgewählten Datensätzen gespeichert
SEPA-Zahlungen
Neue Funktion "Ausführen SEPA-Zahlungen"(A) Stammdatenanpassungen
- Erweiterung der Zahlungsangaben in den Stammdatenbereichen um "Überweisungsart": Auswahl: DTAUS / SEPA für die Zahlungsart "Überweisung"
- Voraussetzungen Stammdaten für SEPA-Zahlung:
1. IBAN, BIC + Überweisungsart SEPA bei den Mitarbeitern, Krankenkassen und sonstigen Empfängern
2. IBAN, BIC in den Bankkonten der Firma
SEPA-Zahlungen
Neue Funktion "Ausführen SEPA-Zahlungen"(B) Anpassung im Zahlungsverkehr- neue Spalte "Zahlungsart" in der Zahlungsliste (Überweisung DTAUS / SEPA)
(C) Anpassung bei den Einzelzahlungen- erweiterte Funktion "Überweisungsdatei erstellen" neuer Dialog "Zusatzangaben" SEPA datei.xml DTAUS dtaus0
Archivsysteme
Neue Funktion "Online Recherche"Funktionalität:Direktzugriff auf Archivdokumente aus dem Abrechnungssystem herausgezielte Dokumentenanzeige über fest definierte Suchfelder imjeweiligen Programmdialogeinfaches Handling: Anklicken des Buttons:
"Archivierten Beleg anzeigen"Die neue Funktion ist im aktuellen Release für 18 (!) Reporte umgesetzt worden.
Programmerweiterungen
Mitarbeiter – Zahlungen - Pfändungenfunktionale ErweiterungFür Zeiträume ab 01.07.2009 ist es nun möglich, einem Mitarbeiterzeitgleich mehrere gleichartige Pfändungen zuzuordnen.Festlegung der Reihenfolge erfolgt über das neue Feld "Rangfolge"Änderung in der Pfändungsberechnung: Bei Sachpfändungen mit Rangfolge wird die Pfändungsrate ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der ZPO ermittelt!Vorgegebene Pfändungsraten in einem Datensatz werden hier nicht berücksichtigt.
Programmerweiterungen
Zahlungen - Einzelzahlungenfunktionale ErweiterungBei der Erstellung einer Zahlungsdatei kann ab sofort auch einWertstellungsdatum angegeben werden.
Vorträge nach Systemwechsel – Steuervorträge Erweiterung um VortragsfelderMöglichkeit, bei unterjährigem Systemwechsel abweichende
Steuerangaben für einen Mitarbeiter zu erfassen
Beitragslisten - Beitragsabrechnung Erweiterung des Summenblattszusätzlicher Andruck der Betr.Nr. KK und Bankverbindung bei
der Auswahl "übermitteltes BS mit Zahlungslauf"
Neue Funktionen / Erweiterungen
Varial Guide Rel. 3.05
Allgemeines
Änderungen im Menü:Auswertungen – Beitragslisten:
neues Programm: BV-Beitragserhebung (KW 632)
Stammdatenänderungen:Betriebsstätten (KW 121), DEÜV, AV/PV:
neues Feld: InsG-Uml-pfl. Betrieb
Institutionen (KW 251), Identifikation, Komm.:
neues Feld: Zulassung bei der Inst.art Institution
Allgemeines
neue / geänderte Reports:
Kurz-anwahl
Programmbezeichnung Geänderte Reports
464 Schreiben Blanko-Bescheinigungen für DEÜV
BESCH-BL.RPT, BV-BESCH.RPT (Neu!)
612 Verdienstabrechnungen (blanko)
VERDAB1.RPT, VERDABR.RPT, VERDBEA.RPT,VERD-COS.RPT, VERDFORM.RPT,VERDIEN1.RPT, VERDOGR.RPT, VERDPIN1.RPT, VERD-PIN.RPT, VERDRAND.RPT, VERDSCH8.RPT, VERD-SCH.RPT, VERDVERD.RPT, VERD-VIV.RPT, VERDWAR.RPT
632 BV-Beitragserhebung AVISE.RPT (Neu!)
636 KuG-Abrechnungslisten KUGLISTE_NEU.RPT, ANTRAG_NEU.RPT
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenArbeitgeber-Meldungen an Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind seit 01.01.2009 elektronisch zu übermitteln.
Umfang:
1. Übermittlung monatlicher Pflichtbeiträge an die BV
2. DEÜV-Meldungen an die DASBV
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-BeitragserhebungPflichtbeiträge für Beschäftigte, die sich von der RV-Pflicht haben befreien lassen und Mitglied bei einer für ihren Berufsstand zuständigen Versorgungseinrichtung sind
Höhe der Beiträge: entsprechen den Beiträgen zur gesetzl. RVAG-Beitragszuschuss: gemäß §172 (2) SGB VI
"Für Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von der Versicherungspflicht befreit sind, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, höchstens aber die Hälfte des Beitrags, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht befreit worden wären."
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung- monatliche, beschäftigungsbezogene Meldungen
- Zeitpunkt der Abgabe der Meldungen:
"…in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung, spätestens 3 Arbeitstage danach,… bei zeitversetzter Abrechnung bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats"
- Verfahren gilt für Selbstzahler und Firmenzahler
- Meldungen sind beschäftigungsbezogen zu erstatten Zuordnungskriterium ist die Mitgliedsnummer des Beschäftigten bei der jeweiligen BV
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung
- Abgabe mtl. Grundmeldungen sowie ggf. KorrekturmeldungenHinweis zur Umsetzung in Varial Guide:
Anders als in der KK-Beitragsabrechnung fließen Korrekturen aus Vormonaten (Storno/Neu) NICHT in den lfd. Monat mit – für einen Rückrechnungsmonat wird immer eine neue Grundmeldung erstellt!
Im neuen Report "Avis" wird die Firmenzahler-Gesamtsumme des RR-Monats ausgewiesen, an den Zahlungsverkehr werden selbstverständlich nur die Differenzbeträge übergeben. Dies wird entsprechend dargestellt.
- neue Datei BV-Beitragserhebung "EBEA0981" Bez. Nr. Annahmestelle
Dateinummer, fortlaufend aufsteigend, beginnend mit "1"
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenBV-Beitragserhebung: Mitgliedsnummer- Vergabe über die jeweils zuständige BV
- numerische Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen
- variable Stellenanzahl, max. 17-stellig
- ist die Mitgliedsnummer des Beschäftigten nicht bekannt, dann ist eine so genannte Dummy-Nummer zu verwenden (jede BV hat eine Dummy-Mitglieds-Nr.!)
- Meldungen, die mit einer Dummy-Nr. gemeldet wurden, müssen, nach Bekanntgabe der Mitgliedsnummer des AN, nicht mehr neu erstattet werden!- Erneute Grundmeldungen für RR-Monate können mit der Mitgliedsnummer des AN gemeldet werden, auch wenn die Ursprungsmeldung mit der Dummy-Nr. erstattet wurde!
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Allgemeine Hinweise zum VerfahrenDEÜV-Meldungen - Es gelten die gleichen Meldeanlässe, -gründe und –fristen
wie bei den anderen DEÜV-Meldungen.
- Anwendung des Kernprüfprogramms der DRV Bund , wobei einige bestehende Prüfungen für DASBV systemseitig umgangen werden
- Besonderheiten in den Meldungen:
Betriebsnummer der jeweiligen BV muss mit gemeldet werden
Mitgliedsnummer des AN bei der BV
BGS RV ist immer mit "0" zu verschlüsseln
Datenbausteine DBUV, DBEU und DBKS entfallen
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenInstitutionen (KW 251), Reiter: Identifikation, Bereich: Komm
bei den BVs muss die BV-Betriebsnummer im Feld "Ident-/BeitrKto-Nr" ab 01.2009 hinterlegt werden
Feld "Zulassung" wird jetzt auch bei der Institutionsart "Institutionen" sichtbar (Vorbelegung "0"): sind mehrere DEÜV-Absender vorhanden, kann eine abweichende DEÜV-Absender-Nummer angegeben werden.
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial Guide
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenAN-Stamm-/-Mehrfachdaten (KW 311), Reiter: SV, Bereich: Versorgung
Beim Mitarbeiter müssen die Angaben zur BV vollständig hinterlegt sein:
- BV-Institution
- Versorgungsart
- Mitgliedsnummer
Ist die Mitgliedsnummer nicht bekannt, muss die Dummy-Mitglieds-Nr. der BV erfasst werden!! Gesamtverzeichnis aller BVs inkl. Dummys im Handbuch 3.05 oder unter www.dasbv.de
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial Guide
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideBV-StammdatenVerwalten Annahmestellen (KW 459)Datenannahmestelle "Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen" (Kassenart: DASBV, Inst.Nr. 981)bereits mit Release 3.00 hinzugekommen
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial Guideneues Programm "BV Beitragserhebung (KW 632)… für die Übermittlung der monatlichen Beiträge an die BV
… für die Übergabe an den Zahlungsverkehr
Funktionsbeschreibung:
- angelehnt an das Programm Beitragsabrechnung
- Beitragserhebung kann "vorläufig" oder "endgültig" angestoßen werden
- bei endgültiger Beitragserhebung zusätzlich Ausgabe eines AVIS (neuer Report) möglich sowie Übergabe der Daten für Zahlungsverkehr
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial Guide
Report "Avis":
Firmenzahler-Summen
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideBeitragsnachweis DFÜ-Ausgabe (KW 324)
neue Auswahl "Beitragserhebung BV" im Feld "Beitragsnachw." für den Aufbau der Dateien an die DASBV
geänderte Funktion im Feld "Satzanzeige": die Anzeige der DFÜ-Sätze erfolgt jetzt in Abhängigkeit von der Auswahl im Feld "Beitragsnachw."
Aufbau DEÜV-Meldungen (KW 461)
Meldungen werden über die Funktion "Monatsmeldungen" aufgebaut
Frage: Ab wann?
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideAufbau DEÜV-Meldungen (KW 461)
Über die Konstantenmaske gibt der Anwender an, ab welchemZeitpunkt die DEÜV-Meldungen an die DASBV übermittelt werden.
- Aufbau der Meldungen grundsätzlich ab 01.01.2009
- abw. Datumsangabe im Feld "DASBV-Meld. ab" übersteuert diesen Zeitraum
Elektronisches Meldeverfahren DASBV
Umsetzung in Varial GuideAusgabe DEÜV-Meldungen (KW 462)
neue Auswahl im Feld "Kassenart": DASBVAN-Bescheinigung für BV (KW 464)
neues Feld "Bescheinigung" im Dialog mit Auswahl:
- Krankenkassen
- Berufst. Versorgung
Listen / Anzeigen DEÜV-Meldungen (465 / 466)
zusätzliche/r Anzeige/Druck der BV-Meldungen
Weitere Programme:
Anpassung div. Bezeichnungen: "(Befr.) LV" "BV"
Programmerweiterungen
Export Datenträgerüberlassung (KW 093)neue Combobox "Bewegungsdaten"Auswahl: Rückrechn. getrennt Datei "PWJAUS" (aktuelles Verf.)kumulierte Daten Datei "PWHIS" (altes Verf.)
Betriebsstätten (KW 121)neues Feld "InsG-Uml.pfl.Betrieb"zusätzliche Steuerungsmöglichkeit der
Insolvenzgeldumlagepflicht für Betriebe, die nicht als Firma, sondern als Betriebsstätte eingerichtet wurden
Programmerweiterungen
Anwender-Lohnarten (KW 261)neue Auswahl für Zeitlohnarten im Bereich der
Einrechnung, Kosten im Feld "Std. Verdiensterh."Damit können bestimmte Stunden bei der vierteljährlichen
Verdienststatistik in Abzug gebracht werden (z.B. KuG-Stunden).
AN-Stamm Programmabäufe (KW 310)Aufnahme der Programme ERA-Lohnsätze (332) und BG-
Angaben (336)
AN-Stamm-/-Mehrfachdaten (KW 311)Änderung von Steuerklasse bzw. ZKF führt wahlweise (neue
Abfrage nach Änderung) zur entsprechenden Anpassung der KuG-Leistungsgruppe bzw. des –Leistungssatzes bei KuG-Mitarbeitern
Programmerweiterungen
Arbeitnehmerbestandsliste (KW 329)neue Felder:abw. Bundesland KiSt, Gemeinde GewSt, InsG-Uml.pfl., ERA-
LZ und ERA-Systemkosten alt, alle Felder des neuen AN-Mehrfachsegments Berufsgenossenschaft
Listen/Anzeigen DEÜV-Meldungen (KW 465/466)zusätzliche/r Druck/Anzeige der Daten aus den DBUV-
DatensätzenHinweis aus der letzten QK:
In den AN-Bescheinigungen DEÜV dürfen die DBUV-Meldungen nicht mit angedruckt werden.
Programmerweiterungen
Nettolohnabrechnung (KW 565)geänderte Berechnung PKV-AG-Zuschuss bei untermonatigen Ein-/Austrittenbis Release 3.00: keine automatische Kürzung im AN-Stamm musste für den Monat des Ein- bzw. Austritts der Gesamtbeitrag zur privaten KV/PV manuell und vermindert erfasst werdenab Release 3.05: der AG-Zuschuss wird jetzt bei Ein-/Austritt automatisch auf den anteiligen Gesamtbetrag gekürzt, die Kürzung erfolgt anhand der Steuertage. Bei anderen Teilmonatsberechnungen (z.B. Krankheit) erfolgt keine Kürzung.
Pfändungsbearbeitung (KW 566)neue Auswahl "ohne alte Sätze" im Dialog
erledigte Pfändungen können in der Vorschlagsliste ausgeklammert werden
Programmerweiterungen
Aufbau ZVE-Meldungen (KW 571)neues Feld "Bayr. ZVK" J/N:Bei den bayrischen ZVKs ist der Zusatzbeitrag für GfB, die mit
2% Pauschsteuer besteuert werden, mit dem Buchungsschlüssel 012002 zu melden, bei den anderen ZVKs mit 012003. Daher wurde der Dialog des Programms erweitert.
Programmerweiterungen
Bescheinigungswesen (KW 610)neue Bescheinigung 2.06:"Verdienstbescheinigung des AG zur Vorlage bei der Familienkasse für Zwecke des Kinderzuschlags" Ausstellungsgründe:- bei Erstantrag auf Kinderzuschlag: Einnahmen der letzten 3 Mon.- bei späterer Überprüfung: Einnahmen der letzten 6 Mon. Aktualisierung der AWV-Bescheinigungen:2.01 Arbeitsbescheinigung2.02 Einkommensbescheinigung/Nachweis über Höhe des Arb.Entg.2.04 Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und zu den Einkünften2.05 Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbild.3.03 Einkommensbescheinigung/Nachweis über die Höhe des Arb.Entg. gemäß § 58 SGB II
Programmerweiterungen
Buchungsbeleg mit Kostenstellen (KW 658)In der Konstantenmaske ist mit der neuen Auswahl "ZW-
Addition" nun die Möglichkeit gegeben, den Andruck der Kostenstellen bei den Kontozuordnungen Zwischenaddition zu unterdrücken.
Programmerweiterungen
Massendatenerfassung (KW 693)Geänderte Funktionalität für das Ändern von BG-AngabenRelease 3.00: Umsetzungen/Änderungen der BG-Angaben immer mit gültig-ab-Datum 01.2009, da gesetzl. Neuregelung ab 2009Release 3.05: flexible Änderungen möglichAuswahl im Dialog "Umsetzen BG-Ang.": im Folgedialog können dann ab einem nunmehr frei eingebbaren Zeitpunkt die BG-Angaben des AN-Mehrfachsegments 'Berufsgenossenschaft' (KW 336) verändert werden.
Programmerweiterungen
Massendatenerfassung (KW 693)Geänderte Funktionalität für das Ändern von BG-Angabendie Betriebsnummer kann sich auf die Haupt-BG oder eine der 4 Neben-BGs beziehen
es werden nur die GTS angezeigt, die zum eingegebenen Zeitpunkt in der ausgewählten BG aktuell sind
rückwirkende Änderungen führen im Rahmen der DEÜV u.U. zu Storno/Neu-Meldungen