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Thomas Radetzki
Petition Pestizidkontrolle - zum Schutz von Mensch und BieneBitte machen Sie mit bei meiner Petition an den Bundestag
zum Schutz von Mensch und Biene vor Pestiziden.
Wenn wir es schaffen, 50.000 Unterschriften zu sammeln, ist mit einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zu rechnen. Ich appelliere mit der Petition an die persönliche Verantwortung der Abgeordneten und möchte die Forderungen der Petition mit den Vertretern der Bundesregierung im Einzelnen diskutieren.
Die Petition ist auf die Sicherheitsprüfung im Rahmen der Pestizidzulassung und die Gewährleistung eines objektiven und unabhängigen Verfahrens fokussiert. Auf den nächsten Seiten finden Sie diese Forderungen und den ganzen Text der Petition.
Bei einer objektiven Bewertung der wissenschaftlichen Daten zu den Effekten von Pestiziden ist das gesetzlich festgeschriebene Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Biene umgehend anzuwenden. Das wird zum Beispiel durch die Daten des Deutschen Bienenmonitorings (DeBiMo) deutlich. Sie zeigen eine dramatische Situation: Im Jahr 2017 waren 96 % der untersuchten Proben von Blütenpollen mit Pestiziden belastet und 33 % der Proben waren mit mehr als zehn verschiedenen Pestiziden belastet. Wie sollen Bienen, Hummeln und Co. sowie deren Brut, die mit Pollen ernährt wird, unter solchen Umständen gesund und widerstandsfähig gegen Krankheiten bleiben?
Das Besondere an meiner Petition ist, dass sie sich direkt an den Bundestag richtet und er verpflichtet ist, offiziell und sachgemäß darauf einzugehen. Zunächst prüft jedoch der zuständige Petitionsausschuss, ob mein Anliegen seriös ist. Nach erfolgreicher Prüfung wird meine Petition zur Mitunterzeichnung auf der Internetseite des Bundestags freigegeben. Ab dann läuft eine Frist von vier Wochen, in der wir 50.000 Mitunterzeichner gewinnen müssen. Jeder darf mitzeichnen, auch NichtDeutsche oder im Ausland Lebende, unabhängig von Alter und Geschlecht. Durch Ihre Unterschrift wird es unsere gemeinsame Petition zur Pestizidkontrolle.
Damit ich Sie über den Beginn der Zeichnungsfrist informieren kann, tragen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse auf dem dafür vorgesehenen Feld meiner Webseite zur Petition
www.pestizidkontrolle.de ein. Bitte verbreiten Sie ab sofort die Petition!
sprechen Sie Ihre Freunde und Bekannte persönlich anbestellen und verteilen Sie das Kampagnenmaterialverbreiten Sie die Petition über Ihre Social-Media-Kanäle über E-Mail, eigene Newsletter oder Ihre eigene Internetseite kommentieren und abonnieren Sie die Videos auf meinem YouTube-Kanaldurch Kontakt zu Unternehmen die Newsletter versenden durch Kontakte zu Presse-, Radio- oder TV-Redaktionen,
die von Ihnen persönlich informiert und motiviert werdenVerbreiten Sie unsere gemeinsame Petition auf Twitter und Facebook
Bienenbotschafter@ThomasRadetzki_ https://www.facebook.com/thomas.radetzki.1
Thomas Radetzki
Öffentliche Petition 92382 vom 20. März 2019 an den Deutschen Bundestag
„Bienen, andere Insekten und Ökosystem vor Pestizidgefährdungen wirksam schützen“
Die Textlänge für Petitionen im Forum des Petitionsausschusses des Deutschen Bundetages ist begrenzt. Deshalb ist der folgende Online-Petitionstext gekürzt. Die gesamte Petition, welche als Brief an den
Petitionssausschuss geschickt wurde, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Wortlaut der PetitionDer Bundestag möge gewährleisten, dass:chemischsynthetische Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun und neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbesondere Honig und Solitärbienen, nicht angewendet werden. Schädliche Additive und potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend, sowie Risiken durch Akkumulation und Persistenz von Pestizidwirkstoffen und Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden.
BegründungAm 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T429/13 u. T451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Als Ersatz für die verbotenen Mittel kommen neue, ebenfalls systemische Insektizide zum Einsatz, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Risikoprüfungen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich dabei um Stoffe mit den gleichen Wirkungsmechanismen wie die Nervengifte, deren Anwendung im Freiland jüngst verboten wurde. Sie stören die Signalübertragung der Nervenzellen, was zum Absterben der betroffenen Nervenzellen, zu Krämpfen und auch zum Tod der Insekten führen kann. Zahlreiche der artige subletale, immun und neurotoxische Effekte und Verhaltensstörungen bei Insekten sind seriös wissenschaftlich dokumentiert, aber nicht Gegenstand der Risikoprüfung im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen.
Insbesondere Pestizide mit derartigen Wirkungsmechanismen sind deshalb als potentiell gefährlich ein zustufen für Solitär und Honigbienen, andere Insekten, die Artenvielfalt und das Ökosystem als Ganzes. Sie trotz offenkundiger Risiken ohne ausreichende Prüfung in Verkehr zu bringen oder darin zu belassen, widerspricht dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips:„…Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“ (EGVer. Nr 1107/2009 Abs 8)
Dem Vorsorgeprinzip kann nur Rechnung getragen werden, wenn die Forderungen meiner Petition für Pestizid Wirkstoffe und PflanzenschutzmittelFertigprodukte voll umfänglich erfüllt werden. Die Durchführung der Risikoprüfungen muss dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in allen Mitgliedsstaaten auf gleichem Niveau unabhängig und transparent erfolgen. Das heißt also:
Die Risikoprüfung für Pestizide muss der Petition folgend grundlegend reformiert werden, um Bienen, andere Insekten und das Ökosystem wirksam zu schützen.
Ich appelliere deshalb an den Bundestag seine nationalen gesetzgeberischen Maßnahmen für eine Reform der Risikoprüfung auszuschöpfen. Der Bundestag möge die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln auf nationaler Ebene, wie auch durch entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europäischen Rat sowie durch entsprechende Initiativen gegenüber der Kommission auffordern. Eine ausführliche wissenschaftliche Begründung folgt per Post.
T H O M A S R A D E T Z K I • B I S M A R C K A L L E E 9 • 1 4 1 9 3 B E R L I N • R A D E T Z K I @ P E S T I Z I D KO N T R O L L E . D E
Thomas Radetzki
Sekretariat des PetitionsausschussesDeutscher BundestagPlatz der Republik 111011 Berlin
Betrifft: Anlage zu Petition 92382 vom 20. März 2019
Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag„Bienen, andere Insekten und Ökosystem vor Pestizidgefährdungen wirksam schützen“
Als Imkermeister betreue ich seit über vierzig Jahren Honigbienen und trage diese Petition aus persönlicher Betroffenheit vor. Schäden durch Pestizide an eigenen Bienenvölkern und an Völkern von Kollegen sowie der persönlich erlebte Artenverlust in der Landschaft veran lassen mich zu dieser Petition an den Bundestag.
Mit dieser Petition fordere ich den Bundestag dazu auf, eine grundlegende Reform der Risikoprüfung im Zulassungsverfahren von chemischsynthetischen Pestiziden und deren Wirkstoffen energisch zu unterstützen. Der Bundestag soll die nationalen gesetzgeberischen Maßnahmen dafür ausschöpfen. Darüber hinaus möge der Bundestag die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln in dieser Sache auffordern und zwar auf nationaler Ebene, wie auch durch entsprechende Initiativen im Europäischen Rat sowie gegenüber der EU Kom mission. Dabei sollen die Empfehlungen des Sonderausschusses im EUParlament zu Genehmigungsverfahren von Pestiziden (PEST) unterstützt werden.
BegründungDie Gefährdung unserer blütenbestäubenden Insekten, insbesondere durch systemisch wirkende Pestizide und Insektizide, ist für mich als Imker der Ausgangpunkt meiner Petition. Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg beim Urteil zum Teilverbot bestimmter bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite der Risikoprüfung bei Pestizidwirk stoffen festgestellt (Rechtssachen T429/13 u. T451/13). Für die Wirkstoffe, die Gegenstand des Verfahrens waren, haben die Mitgliedstaaten am 27.04.2018 ein generelles Verbot des Einsatzes im Freiland erlassen. Erst zahlreiche von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt. Das war der Fall, obwohl die verbotenen Wirkstoffe das Zulassungsver fahren für Pestizide erfolgreich durchlaufen hatten.
Als Ersatz für die verbotenen Mittel kommen nun neue, ebenfalls systemische Insektizide zum Einsatz, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Sicherheitsprüfungen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich dabei um Stoffe mit den gleichen Wirkungsmechanismen wie die Nervengifte, deren Anwendung im Freiland jüngst verboten wurde. Sie stören die Signalübertragung der Nervenzellen, was zum Absterben der betroffenen Nervenzellen, zu Krämpfen und schließlich zum Tod der Insekten führen kann. Zahlreiche subletale immun und neurotoxische Effekte und Verhaltensstörungen bei Insekten sind wissenschaftlich dokumentiert (siehe Anlage). So wirkt z.B. Glyphosat laut einer aktuellen Studie durch eine erhebliche Beeinträchtigung des Darmmikrobioms ebenfalls schädlich auf die Bienengesundheit. Auch diese Gefährdung wurde bei der kürzlich erfolgten Erneuerung der Zulassung für Glyphosat nicht berücksichtigt.
Es muss verhindert werden, dass potentiell gesundheitsgefährliche Pestizide ohne ausreichende Prüfung in Verkehr gebracht werden. Denn sie werden auf den weitaus meisten Agrarflächen unserer deutschen und europäischen Landschaften eingesetzt. Jegliches Zögern bei der Reform der Sicherheitsprüfungen halte ich deshalb für eine sträfliche Unterlassung gegenüber unseren Lebensgrundlagen. Es widerspricht dem in der EGVerordnung Nr. 1107/2009 geforderten Grundsatz (Abs.8) des Vorsorgeprinzips:
Thomas Radetzki
„… Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“
Meine Anforderungen für eine Reform der Sicherheitsprüfung Die Reform soll gewährleisten, dass die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln an den Stand der wissenschaftlichen Forschung angepasst wird. Ehemals war ich hauptberuflich als Imker und Landwirt tätig. Heute beschäftige ich mich als Vorstand der Aurelia Stiftung hauptberuflich mit bienenwissenschaftlichen Fragen sowie Agrar und Umweltthemen. Das veranlasst mich zu den folgenden konkreten Forderungen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich auf nationaler und europäischer Ebene für die Umsetzung dieser Verbesserungen einzusetzen.
• Chemischsynthetische Pestizidwirkstoffe müssen umfassend auf subletale Effekte und indirekte Wirkungen untersucht werden, nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im Freiland. Dabei ist insbesondere auch die Wirkung auf solitäre Bienen, als besonders sensible und gefährdete Gruppe einzubeziehen.
• Fertigprodukte, die Zusatzstoffe enthalten, welche die Wirksamkeit des Produktes verändern sollen oder können, müssen in vollem Umfang in einem regulären Zulassungsverfahren auf ihre Wirkung auf Nichtzielorganismen (z.B. Bienen, Vögel, Amphibien, Regenwürmer…) untersucht werden – auch auf subletale Effekte.
• Zeitgleich oder zeitnah erfolgende Anwendungen von verschiedenen Wirkstoffen müssen im Hinblick auf vorhandene additive und potenzierende Kombinationseffekte untersucht werden.
• Die Risikoprüfung muss die Akkumulation und Persistenz von Pestizidwirkstoffen und ihren Abbaupro dukten (Metaboliten) in Böden und auch sonst in der Umwelt angemessener als bisher berück sichtigen.
• Die Prüfvorschriften für die Risikobewertung müssen von unabhängigen Wissenschaftlern überarbeitet werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass immuntoxische Wirkungen, endokrine Störungen und Entwicklungsneurotoxizität auf Nichtzielorganismen angemessen untersucht und ausgeschlossen werden können.
• Bis zur Erstellung dieser Standards sind die neuen EFSA Leitlinien zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen in Zulassungsverfahren von potentiell bienengefährlichen Pestizidwirkstoffen in allen Zulassungs und Überprüfungsverfahren anzuwenden.
• Die neuen Standards müssen die Überprüfung auf subletale Effekte bei solitären Bienen und Hummeln beinhalten, so wie es die von der EFSA (European Food Safety Authority) in der ursprünglichen Fassung der „BeeGuidance“ (Guidance on the risk assessment of plant protection products on bees, 2013) vor gesehen hat.
• Einer jeden Präparatezulassung muss ein standardisiertes Monitoring bezüglich der Wirkung auf Nichtzielorganismen nachgelagert werden. Bei gravierenden Problemen muss, der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 folgend, auch tatsächlich eine Neubewertung erfolgen, die zur Einschränkungen oder Entziehung der Zulassungen führen kann.
• Es müssen strengere Anforderungen bei Ausnahmeregelungen für den Einsatz von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelanwendungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gestellt werden.
Thomas Radetzki
• Studien, die Grundlage für die Risikobewertung in Zulassungsverfahren sind, müssen von unabhängigen Laboren und unter Ausschluss direkter oder indirekter Einflussnahme der Antragssteller erstellt werden. Die Finanzierung soll über einen Fonds erfolgen, der aus kostendeckenden Gebührenzahlungen der Hersteller gespeist wird.
• Alle Aufträge für regulatorische Studien zu Sicherheitsfragen müssen im Voraus registriert werden. Damit wird sichergestellt, dass auch aus Antragstellersicht unerwünschte Studienergebnisse nicht unterdrückt werden können, sondern Eingang in die Risikobewertung finden.
• Für alle Institutionen (Behörden) der Risikobewertung und die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen strikte und eindeutige Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten erlassen und kontrolliert werden.
• Das Einvernehmens und somit Vetorecht des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Inverkehrbringung von Pestiziden auf nationaler Ebene darf nicht infrage gestellt werden.
• Die Forschung für agrarökologische Anbausysteme, biologische Pflanzenschutzkonzepte und die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln auf naturstofflicher Basis, die im ökologischen Landbau erlaubt sind, soll im Interesse des Gemeinwesens erheblich stärker als bisher öffentlich gefördert werden.
Politische Umsetzung der Empfehlungen unabhängiger wissenschaftlicher Fachgremien
Der Bundestag möge außerdem darauf hinwirken, dass die Bundesregierung den dringlichen aktuellen Empfehlungen ihrer eigenen wissenschaftlichen Fachgremien im Zusammenhang mit Pestizidzulassungen folgt:
• „Für einen flächenwirksamen Insektenschutz“, Oktober 2018, gemeinsames Sonder gutachten des „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ (SRU) und des „Wissenschaft licher Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (WBBGR)
• „Für eine gemeinwohlorientierte gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatz fragen und Empfehlungen“, April 2018, Stellungnahme des „Wissenschaft licher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft“
• Ebenso: „Notwendigkeit eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes“, März 2018, Diskussion Nr. 16., Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
• Weiterführende Literaturverweise siehe Seite 5 und 6 dieses Dokument
Ziele meiner Petition
Ziel meiner Petition ist nicht nur die Beschlussfassung und Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Biene und Natur.
In Anbetracht der offenkundigen Defizite im Zulassungsregime für Pestizide verlieren immer größere Teile der Öffentlichkeit Vertrauen in nationale und europäische Institutionen. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit von politischen Entscheidungen gegenüber dem Lobbyismus der PestizidIndustrie schwindet zusehends. Für den Zusammenhalt der Europäischen Union ist die Glaubwürdigkeit unab hängiger, wissen schaftlicher und transparenter Bewertungsverfahren unabdingbar. Deshalb appelliere ich dringend an den Bundestag und die Bundesregierung, die notwendigen politischen Weichenstellungen in sachgemäßer Weise entschieden voranzutreiben.
Mit besten Grüßen
Thomas Radetzki
Thomas Radetzki
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Thomas Radetzki
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