PowerPoint-Präsentation · inspektor Pieper. Stadtverordnete, die Spitzen der Verwaltung, die...

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1. Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr bedarf der vorherigen Genehmigung. Voraussetzung der Genehmigung ist, daß der Leistungsstand der Wehr bei einer nach § 6 (4) FSG. vorzunehmenden Prüfung die Erfüllung der im § 1 FSG. genannten Aufgaben erwarten läßt; dies kann angenommen werden, wenn:

a) die Sollstärke ausreicht,b) Gebäude, Fahrzeuge und Gerät ausreichend typ- und

normgerecht sind;c) Schutzkleidung, Ausrüstung, Ausbildung und Dienstzucht

den Anforderungen entsprechend,d) der Leistungsstand auch im übrigen keine wesentlichen

Beanstandungen ergibt.

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2. Die Genehmigung bereits eingerichteter Berufsfeuerwehren gilt als erteilt.

3. Nicht genehmigte Berufsfeuerwehren haben die Rechtsstellung Freiwilliger Feuerwehren.

4. Die Genehmigung kann geändert oder zurückgenommen werden, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben sind.

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Freiwillige Feuerwehr Herne vor der Fahrzeughalle an der Wache Breddestraße, o.J.

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