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Prof. Dr. Reinhard Ellger, LL.M.Max-Planck-Institut für ausländischesund internationales PrivatrechtMittelweg 18720148 Hamburg

Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht

Vorlesung

Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg

SS 2014

1. Teil: Allgemeine Fragen

§1 Der Wettbewerb und sein Schutz im System des Binnenmarktes

1. Der Binnenmarkt und die sonstigen Ziele der Europäischen Union

a) Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union: EUV und AEUV

b) Die wesentlichen Aufgaben der Europäischen Union: Binnenmarktziel (Art. 3 Abs. 3 S. 1 EUV) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Artt. 21 ff.

EUV) Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und

des Rechts (Art. 3 Abs.2 EUV, Artt. 67ff. AEUV)

I. Grundsatz: Der unverfälschte Wettbewerb als Ordnungsprinzip des Binnenmarktes

2. Der unverfälschte Wettbewerb im Binnenmarkt

a) Der Begriff des Binnenmarktes (Art. 26 Abs. 2 AEUV)

b) Wesentliche Strukturelemente des Binnenmarktes und die Tätigkeit der Gemeinschaft zu ihrer Gewährleistung (Art. 3 Abs. 2 S. 2, 3 EUV): ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialer, wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, Umweltschutz; sehr wichtig: Orientierung der Wirtschaftspolitik von Union und MS am Leitbild der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, Artt. 119, 120 AEUV

c) Von den Zielen der Gemeinschaft zu ihren Tätigkeiten: Die Tätigkeit (vielleicht besser: Aufgabe) der Gemeinschaft umfasst die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt (Prot. Nr. 27 über den Binnenmarkt und den Wettbewerb).

Elemente des Wettbewerbssystems:

- Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs, d.h. auf einem Markt muss so viel Wettbewerb vorhanden sein, dass die grundlegenden Ziele des Vertrages, insbesondere die Bildung eines einheitlichen Marktes mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen, erreicht werden. EuGH Rs. 26/76, Slg. 1977, 1875 (1905) „Metro I“.

- Prot. Nr. 27 (ex - Art. 3 Abs. 1 lit. g) EG) fordert zumindest, daß der Wettbewerb nicht ausgeschaltet wird. EuGH Rs. 6/72, Slg. 1973, 215, 245 „Europemballage und Continental Can“.

- Das System unverfälschten Wettbewerbs setzt voraus, daß im wesentlichen Chancengleichheit für alle Teilnehmer am Binnenmarkt besteht. EuGH Rs. C-18/88, Slg. 1991, I-5941 (5981) „GB- Inno-BM SA“.

d) Die Wettbewerbsregeln des AEUV als Konkretisierung des Systems des unverfälschten Wettbewerbs

- Art. 101 AEUV – Kartellverbot

- Art. 102 AEUV– Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

- Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Fusions- kontrollverordnung

- Staatsgerichtete Wettbewerbsvorschriften: staatliche Beihilfen (Art. 107 AEUV); - Regeln für öffentliche Unternehmen und Unternehmen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Art. 106 AEUV)

II. Die rechtliche Konstituierung des Binnenmarktes

1. Die Entstehung von wirtschaftlichem Wettbewerb durch die Inan-spruchnahme subjektiver Rechte durch die Unionsbürger

Voraussetzungen:

- Zugang zum Markt

- Diskriminierungsfreiheit

- Vertragsfreiheit

2. Subjektive Rechte der Unionsbürger auf Teilnahme am Binnenmarkt

a) Subjektive Rechte im Unionsrecht

b) Unmittelbare Anwendbarkeit der subjektiven Rechte: EuGH Rs. 26/62, Slg. 1963, 3, 24 f. „van Gend & Loos“

3. Die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages

a) Warenverkehrsfreiheit (Artt. 28 ff. AEUV)

b) Dienstleistungsfreiheit (Artt. 56 ff. AEUV)

c) Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV)

d) Arbeitnehmerfreizügigkeit (Artt. 45 ff. AEUV)

e) Kapitalverkehrsfreiheit (Artt. 63 ff. AEUV)

f) Keine ausdrückliche Gewährleistung der Vertragsfreiheit im AEUV

g) Die Grundfreiheiten als Diskriminierungs- (Art. 18 AEUV) und als Be-schränkungsverbote

4. Wettbewerb zwischen Unternehmen

a) Koordinierung der Wirtschaftspläne selbständig handelnder Unternehmen – die Wettbewerbsregeln des AEUV als unternehmensgerichtete Vorschriften

• Angebotswettbewerb• Nachfragewettbewerb

b) Mittel der Koordinierung: Privatrecht (Vertragsfreiheit und Verfügungsrechte)

c) Formen der Beschränkung des Wettbewerbs durch die Unternehmen:• Kartelle und vertikale Absprachen• Missbrauch von Marktmacht• Erwerb oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch

den Zusammenschluss von Unternehmen

III. Wettbewerbsrecht der Union und Mitgliedstaaten der EU

1. Ebene: Wettbewerbsregeln der Union und Wettbewerbsgesetze der Mitgliedstaaten

a) Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln des AEUV aufgrund der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel

b) Anwendungsbereich des GWB nach § 130 Abs. 2 GWBc) Koordination der parallelen Anwendbarkeit von europäischem und

mitgliedstaatlichem Kartellrecht: Art. 3 VO 1/2003

aa) Kartellverbot und Freistellungbb) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; „deutsche

Klausel“

2. Ebene: Der Staat als Unternehmer und seine Bindung an die Wettbe- werbsregeln des AEUV: Art. 106 AEUV

a) Grundsatz: Verbot wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen in Bezug auf öffentliche Unternehmen oder auf Unternehmen mit ausschließlichen oder besonderen Rechten (Art. 106 Abs. 1 AEUV)

b) Geltung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen, die mit Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind (Art. 106 Abs. 2 AEUV).

Ausnahme von der Anwendung der Wettbewerbsregeln, wenn dies die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben tatsächlich oder rechtlich verhindert. Jedoch Rückbindung der Ausnahme an das Interesse der Gemeinschaft: Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß behindert werden, das mit diesem Interesse unvereinbar ist.

3. Der Staat als Freund und Helfer: Das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV

4. Der Staat als Nachfrager von Waren und Dienstleistungen: das EU-Vergaberecht

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