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61
Protokoll
über die am 11. Oktober 2016 von 18.00 Uhr bis 21.50 Uhr im Sitzungszimmer des Kommunal-
zentrums unter dem Vorsitz von Bürgermeister Mag. Stefan Seiwald abgehaltene
6. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2016 – 2022)
Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Rene Delazer,
Hanspeter Ellmerer, Alois Foidl, Christine Gschnaller, Susanne Hartrumpf,
Andrea Hauser, Melanie Hutter, Johann Mayr, Claudia Pali, Petra Sojer,
MSc, Robert Steger, Mag. Maria Strele, Peter Wallner, Robert Wurzenrainer,
Dr. Georg Zimmermann
Entschuldigt: Heribert Mariacher (Ersatz: Rene Delazer ([entschuldigt auch die Ersatzmit-
glieder Carmen Steger, Bianca Aberger und Christian Aschacher])
Unentschuldigt: niemand
Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA
www.st.johann.tirol
Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol
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Tagesordnung
I. Berichte des Bürgermeisters
Projektvorstellungen:
„Audit familienfreundliche Gemeinde“
„Goldener Löwe“
II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes
1) Abschluss einer Vereinbarung mit Hannes Krisch
III. Berichte und Anträge der Ausschüsse
1) Bauausschuss
1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts: Gst. 3410/19 und 3410/102
(Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)
2) Änderungen des Flächenwidmungsplans:
a) Gst. 3410/19 und 3410/102 (Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)
b) Gst. 2233/1 (Maria Wörgetter)
c) Gst. 78/3 und 5619/1 („Goldener Löwe“)
3) Erlassung eines Bebauungsplans:
a) Gst. 2979/12 (Teresa und Johannes Exenberger)
b) Gst. 2961/15 (Immo Alpin Tirol GmbH)
c) Gst. 2469/3 (Lugano Development GmbH)
d) Gst. 2289/2 (Barbara, Caroline und Monica Trink)
2) Bildungs- und Familienausschuss
1) Abschluss einer Teilnahmevereinbarung („Audit familienfreundliche Gemeinde“)
3) Finanzausschuss
1) Ausschreibung von Gemeindeabgaben
2) Neufestsetzung von Tarifen und Beiträgen
3) Genehmigung von Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag
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4) Kulturausschuss
1) Neugestaltung des Friedhofs Almdorf: Projektvorstellung und Mittelfreigabe
5) Überprüfungsausschuss
1) Bericht über die dritte Überprüfungsausschusssitzung
IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges
I. Berichte des Bürgermeisters
Am Beginn der Sitzung sind 19 Gemeinderäte anwesend.
Rene Delazer gelobt vor dem Gemeinderat das Folgende:
Ich gelobe, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigen-
nützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Marktgemeinde St. Johann in Tirol und ih-
rer Bewohnerinnen und Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.
Projektvorstellungen:
„Audit familienfreundliche Gemeinde“
Dagmar Reuter, MSc, berichtet mithilfe einer PowerPoint-Präsentation über das „Audit fami-
lienfreundliche Gemeinde“ (zahlreiche Informationen sind auch im Internet auf der Homepage
des Bundesministeriums für Familien und Jugend (www.bmfj.gv.at) erhältlich).
Auszüge aus der PowerPoint-Präsentation sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A
angeschlossen.
„Goldener Löwe“
Jan-Baldem Mennicken und Dipl.-Ing. Wolfgang Mantl, beide Geschäftsführer der Residenz
Goldener Löwe GmbH, der Eigentümerin des „Goldenen Löwen“, stellen eine „Studie“ zur
weiteren Entwicklung dieses Gebäudes dar.
64
Auszüge aus der .pdf-Datei sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage B angeschlos-
sen.
In der folgenden Diskussion wird die Forderung nach leistbaren Wohnungen (Christine
Bernhofer) laut. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zu Tagesordnungs-
punkt III.2.c).
II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes
1) Abschluss einer Vereinbarung mit Hannes Krisch
Der Amtsleiter erläutert den Sachverhalt.
Beschluss (19:0):
Der Abschluss der Vereinbarung mit Hannes Krisch laut Anlage C dieses Gemeinderatspro-
tokolls wird genehmigt.
III. Berichte und Anträge der Ausschüsse
1) Bauausschuss
1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts: Gst. 3410/19 und 3410/102
(Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (19:0):
Bei den Gst. 3410/19 und 3410/102 erfolgt nachstehende Änderung des örtlichen Raum-
ordnungskonzepts der Marktgemeinde St. Johann in Tirol:
Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereichs für vorwiegende Wohnnutzung
mit der Indexziffer W 4, der Zeitstufe ZV und der Baudichtestufe D 1 gemäß den
Bestimmungen des örtlichen Raumordnungskonzepts der Marktgemeinde St. Jo-
hann in Tirol
65
Festlegung der Indexziffer W 4: Dezentrale Wohngebietsbereiche, Baustruktur aus
freistehenden Einfamilienhäusern in offener Bauweise und überwiegend zwei ober-
irdischen Geschoßebenen, Nachverdichtungen sind nur beschränkt im Rahmen der
bestehenden Baudichteverhältnisse der Siedlungsbereiche möglich
Festlegung der Zeitstufe ZV: Die Widmung als unmittelbar bebaubares Bauland hat
bedarfsbezogen unter der Voraussetzung der ausreichenden infrastrukturellen Er-
schließung der Flächen zu erfolgen. Zur Sicherstellung des Widmungszwecks sind
Vereinbarungen im Sinne des § 33 TROG 2016 abzuschließen.
Der Planungsbereich ist in Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche
einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfs gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Ände-
rung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs-
und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen.
2) Änderungen des Flächenwidmungsplans:
a) Gst. 3410/19 und 3410/102 (Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol:
Umwidmung der Gst. 3410/19 und 3410/102 von Wohngebiet (§ 38 TROG
2016) in Bauverbotsfläche (§ 35 Abs. 2 TROG 2016)
Der Planungsbereich ist in Anlage E dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-
che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-
legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
66
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-
chen.
b) Gst. 2233/1 (Maria Wörgetter)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol:
Umwidmung eines Teils des Gst. 2233/1 (rund 1 m²) von allgemeinem Mischge-
biet, wobei als Wohnungen nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und
Wohnungen für den Betriebsinhaber und das Aufsichts- und Wartungspersonal
errichtet werden dürfen in allgemeines Mischgebiet, wobei als Wohnungen nur
betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebsin-
haber und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (§ 40
Abs. 2 und 6 TROG 2016)
Umwidmung eines Teils des Gst. 2233/1 (rund 689 m²) von Freiland (§ 41
TROG 2016) in allgemeines Mischgebiet, wobei als Wohnungen nur betriebs-
technisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebsinhaber und
das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (§ 40 Abs. 2 und
6 TROG 2016)
Der Planungsbereich ist in Anlage F dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-
che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-
legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-
chen.
c) Gst. 78/3 und 5619/1 („Goldener Löwe“)
67
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Dieser Tagesordnungspunkt wird ausgiebig und kritisch diskutiert. Mag. Maria Strele
führt die Gefahr einer „soziale[n] Ausdünnung“ ins Treffen. St. Johann in Tirol nähere
sich in diesem Zusammenhang Kitzbüheler Verhältnissen an. Robert Wurzenrainer
zeigt sich verunsichert: Er habe „Vollgas Bauchweh“ und wisse nicht, wie er hier ab-
stimmen solle. Der Bürgermeister räumt in diesem Zusammenhang grundsätzliche
Schwierigkeiten („Spekulation“) ein, stellt aber auch die Frage, ob die nunmehr beab-
sichtigte Nutzung (Wohnungen) wesentlicher schlechter zu bewerten sei als die bis-
herige Widmung (Seniorenresidenz). Eine Nutzung der Wohnungen als Freizeitwohn-
sitze werde indes nicht toleriert werden.
Beschluss (12:7): [davon eine Ablehnung in Form einer Enthaltung]
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol:
Umwidmung des Gst. 78/3 und eines Teils des Gst. 5619/1 von Sonderfläche
für Widmungen mit Teilfestlegungen „SV-1“ in Sonderfläche für Widmungen mit
Teilfestlegungen (§ 51 TROG 2016) mit Festlegung verschiedener Verwen-
dungszwecke der Teilflächen, Festlegung des Zählers: 13, mit folgenden Festle-
gungen:
Erdgeschoß laut planlicher Darstellung: Kerngebiet, wobei als Woh-
nungen nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnun-
gen für den Betriebsinhaber und das Aufsichts- und Wartungsperso-
nal errichtet werden dürfen (§ 40 Abs. 3 und 6 TROG 2016)
Obergeschoße laut planlicher Darstellung: Kerngebiet (§ 40 Abs. 3
TROG 2016)
Der Planungsbereich ist in Anlage G dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-
che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-
legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
68
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-
chen.
3) Erlassung eines Bebauungsplans:
a) Gst. 2979/12 (Teresa und Johannes Exenberger)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (16:0): [drei Gemeinderäte abwesend]
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2979/12 von Dr. Erich Ortner vom
6. Oktober 2016 („07/2016 Exenberger“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG
2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG
2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66
Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-
bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
b) Gst. 2961/15 (Immo Alpin Tirol GmbH)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (18:0): [ein Gemeinderat abwesend]
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2961/15 von Dr. Erich Ortner vom
12. September 2016 („Farcherweg 15“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG
2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG
2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66
Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-
bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
69
c) Gst. 2469/3 (Lugano Development GmbH)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (16:1): [zwei Gemeinderäte abwesend]
Der Entwurf des Bebauungsplans für einen Teil des Gst. 2469/3 von Dr. Erich Ortner
vom 6. Oktober 2016 („11/2016 Lugano“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG
2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG
2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66
Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-
bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
d) Gst. 2289/2 (Barbara, Caroline und Monica Trink)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-
standes.
Beschluss (16:3):
Der Entwurf des Bebauungsplans für einen Teil des Gst. 2289/2 von Dr. Erich Ortner
vom 6. Oktober 2016 („08/2016 Dreiner“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG
2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG
2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66
Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-
bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
70
2) Bildungs- und Familienausschuss
1) Abschluss einer Teilnahmevereinbarung („Audit familienfreundliche Gemeinde“)
Beschluss (19:0):
Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol nimmt am „Audit familienfreundliche Gemeinde“
und am UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ teil. Der Abschluss der
Teilnahmevereinbarung laut Anlage H dieses Gemeinderatsprotokolls wird genehmigt.
3) Finanzausschuss
1) Ausschreibung von Gemeindeabgaben
Dr. Georg Zimmermann erläutert diesen umfangreichen Tagesordnungspunkt.
Widerstand gegen die Erhöhungen kommt von den Mitgliedern der Gemeinderatspartei
„Die St. Johanner Freiheitlichen (FPÖ)“. Claudia Pali ist der Ansicht, die Gebühren für
den Besuch von Kindergärten sollten nicht erhöht werden, stattdessen sollten die Inhaber
von Zweitwohnsitzen verstärkt zur Kasse gebeten werden. Auch wenn der Gemeinderat
dies nicht anordnen könne (auf diesen Umstand weist Dr. Georg Zimmermann hin), so
sollten doch die Bürgermeister gemeinsam Druck auf die zuständigen politischen Ent-
scheidungsträger beim Land Tirol ausüben. In Kärnten sei eine entsprechende Abgabe
bereits Realität.
Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]
Verordnung
§ 1. (1) Aufgrund der in der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu
§ 1) näher bezeichneten Normen werden nachstehende Gemeindeabgaben (Steuern,
Gebühren und Beiträge) ausgeschrieben.
(2) In der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) ohne An-
gabe von Normen angeführte Positionen, welche die Gebührenpflicht für die Benützung
von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung
71
betrieben werden, wie Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, öf-
fentliche Müllabfuhr, Behandlungsanlagen und Deponien, Friedhöfe, Märkte, Viehmärkte,
öffentliche Wäg- und Messanstalten, zum Inhalt haben, stützen sich auf das Finanzaus-
gleichsgesetz 2008, auf das Tiroler Abfallgebührengesetz, das Tiroler Schulorganisati-
onsgesetz 1991 sowie auf bestehende Verordnungen der Marktgemeinde St. Johann in
Tirol (Friedhof-, Kanal- und Wassergebührenordnung).
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Anlage zu § 1:
Abgaben-
art
Beträge
in EUR Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen
Grundsteuer A 500 v.H. des Messbetrages/§§ 14, 15 FAG 2008
Grundsteuer B 500 v.H. des Messbetrages/§§ 14, 15 FAG 2008
Kommunal-
steuer
nach Maßgabe des Kommunalsteuergesetzes 1993, dies sind
3 v.H. der Bemessungsgrundlage gemäß § 9 leg cit/§ 14 FAG 2008
Hundesteuer
67,20
155,00
310,00
19,60
§ 15 Abs. 3 Z 2 FAG 2008
1. Hund/Jahr
2. Hund/Jahr
3. Hund/Jahr
Tiroler Hundesteuergesetz:
Wachhunde/Jahr sowie Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder
Erwerbes gehalten werden/Jahr
Im Übrigen gilt die die Verordnung des Gemeinderates vom
23. November 2004 zu Tagesordnungspunkt V.3.a): „Ausschrei-
bung von Gemeindeabgaben (Hundesteuern)“
Gebrauchsab-
gabe
§ 14 FAG 2008
6 v.H. der Bemessungsgrundlage gemäß § 4 Tiroler Gebrauchsab-
gabegesetz
Erschließungs-
beitragssatz
7,80 = 4 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-
gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-
ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-
ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der
Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00. Der Er-
schließungsbeitragssatz von EUR 7,80 wird der Berechnung des
Bauplatzanteiles (Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in Quad-
ratmetern und 150 v.H. des Erschließungsbeitragssatzes –
§ 9 Abs 2 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011) so-
wie der Berechnung des Baumassenanteils im Sinne des § 9 Abs. 3
Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 zugrunde ge-
legt.
72
Ausgleichsab-
gabe für Ab-
stellmöglichkei-
ten im Sinne
des § 5 Abs. 1
1. Fall Tiroler
Verkehrsauf-
schließungsab-
gabengesetz
2011*
3.900,00 = 2.000 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-
gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-
ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-
ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der
Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00.
* § 5 Abs. 1 leg cit lautet:
„Die Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für
die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch
aufgrund des § 8 Abs. 1 vierter und fünfter Satz der Tiroler Bauord-
nung 2011 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 5 zweiter und drit-
ter Satz der Tiroler Bauordnung 2011 Parkdecks oder unterirdische
Garagen errichtet werden müssen, das Sechzigfache des Erschlie-
ßungskostenfaktors.“
Ausgleichsab-
gabe für Ab-
stellmöglichkei-
ten im Sinne
des § 5 Abs. 1
2. und 3. Fall
Tiroler Ver-
kehrsaufschlie-
ßungsabgaben-
gesetz 2011*
11.700,00 = 6.000 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-
gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-
ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-
ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der
Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00.
* § 5 Abs. 1 leg cit lautet:
„Die Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die
eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch auf-
grund des § 8 Abs. 1 vierter und fünfter Satz der Tiroler Bau-
ordnung 2011 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 5 zweiter
und dritter Satz der Tiroler Bauordnung 2011 Parkdecks oder
unterirdische Garagen errichtet werden müssen, das Sechzig-
fache des Erschließungskostenfaktors.“
Wasseran-
schlussgebühr
3,261 pro m³ Baumasse (inkl. 10 % USt)
Wasserbenüt-
zungsgebühr
0,656 pro m³ Wasserverbrauch (inkl. 10 % USt)
Jahresgebüh-
ren für die
Nutzung des
Wasserzäh-
lers:
Bearbeitungs-
gebühr
45,764
120,00
600,00
1.208,40
84,602
Nutzungskapazität 2,5 m³/h [Anschlussdimension: 1“] (inkl. 10 %
USt)
Nutzungskapazität 16 m³/h [Anschlussdimension: 6/4“] (inkl. 10 %
USt)
Nutzungskapazität: 100 m³/h [DN 80] (inkl. 10 % USt)
Nutzungskapazität 100 m³/h/2,5 m³/h [Anschlussdimension: DN 80
mm] (inkl. 10 % USt) – Verbundzähler
Bearbeitungsgebühr für manuelle Zählerablesungen
Kanalan-
schlussgebühr
7,671 pro m³ Baumasse (inkl. 10 % USt)
Kanalbenüt-
zungsgebühr
2,282 pro m³ Wasserverbrauch (inkl. 10 % USt)
73
(für ungeklärte
Abwässer)
Oberflächen-
wässer
Anschlussge-
bühr
Benützungsge-
bühr
6,203
0,519
einmalig pro m² abflussrelevanter Fläche (inkl. 10 % USt)
laufend pro m² abflussrelevanter Fläche (inkl. 10 % Ust)
Müllabfuhr-ge-
bühr:
Grundgebühr
Weitere Gebühr
33,100
0,635
0,574
0,523
7,187
pro Punkt (inkl. 10 % USt)
pro kg in Tonnen (inkl. 10 % USt)
pro kg im Großraum-Container (inkl. 10 % USt)
pro kg bei Selbstanlieferung (inkl. 10 % USt) – inkl. Wiegegebühr
pro 13-kg-Sack (inkl. 10 % USt)
Biomüll
Weitere Gebühr
Gastronomie-
abfälle (Co-Fer-
mentation)
Gartenabfall
120-Liter-
Tonne Garten-
abfall
240-Liter-
Tonne Garten-
abfall
23,00
0,139
4,75
63,00
150,00
pro Person und Jahr (inkl. 10 % USt)
pro kg (inkl. 10 % USt)
pro 80-Liter-Sack (inkl. 10 % USt)
inkl. 10 % USt
inkl. 10 % USt
Friedhöfe:
Grabgebüh-
ren/Jahr
31,64
42,17
105,76
400,00
pro Reihengrab
pro Familiengrab
pro Urnennische
pro Gruft
Graber-rich-
tung:
(Werksvertrag
vom 29. Okto-
ber 2002 mit
Helmuth Tref-
fer)
462,00
346,00
658,00
39,000
pro Normalgrab
pro Kindergrab
pro Umbettung
pro Urnennische
Wertsicherung jeweils zum 1. Jänner des
nächsten Jahres; Ausgangsbasis: VPI 2010,
Juni, gerundet auf volle EUR
Friedhofs-ge-
bühren:
Leichenhallen-
benützung
Kühleinrichtung
Aufbewahrung
36,90
25,00
pro Tag
pro Tag
74
ohne Kühlein-
richtung
Obduktions-
raumbenützung
Grabumran-
dung NFH:
Einzelgrab
Familiengrab
Wiederherstel-
lung nach Öff-
nung
Sanierungsge-
bühr
Urnennische
und Abdeck-
platte
14,50
33,00
325,40
415,40
129,80
101,70
641,60
pro Tag
pro Tag
einmalig
einmalig
nach jeder Öffnung
für Kirchenfriedhof und Antonifriedhof
einmalig
Verpflegungs-
und Betreu-
ungsbeiträge
für Schüler im
Freizeitbereich
des Betreu-
ungsteils
Mittagstisch für
Volksschüler
Mittagstisch für
Schüler des
Sonderpädago-
gischen Zent-
rums
Betreuungsbei-
trag
4,80
4,80
35,00
Gemäß § 99i Abs. 2 Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991 wird be-
stimmt, dass von der Einhebung des Verpflegungs- und Betreu-
ungsbeitrags im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens- und
Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise
abgesehen werden kann.
2) Neufestsetzung von Tarifen und Beiträgen
Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]
Mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 (rot markierte Positionen in der folgenden Ta-
belle) bzw. vom 1. Jänner 2017 (restliche Positionen) gelten die nachstehenden Tarife
und Beiträge:
Position Einheit Entgelt in EUR + USt
Einsatz von Bediensteten
Facharbeiter Stunde 44,70 20 %
75
Hilfsarbeiter Stunde 32,20 20 %
Einsatz von Gerätschaften
Stapler Stunde 57,10 20 %
Wassertransport mit Tankwagen der
Freiwilligen Feuerwehr (4 m³)
Wasser und
Transport ohne
Arbeit 47,40
10 %
Wassertransport mit Tankwagen der
Freiwilligen Feuerwehr (6 m³)
Wasser und
Transport ohne
Arbeit 67,40
10 %
Hydrantenentnahme pauschal 50,80 10 %
Pritschenwagen Stunde 15,00 –
Fahnen/Stangen Tag 5,30 –
Ehrentribüne Tag 25,50 –
Schlammpumpe Tag 38,10 –
Streukies Sack (25 – 30 kg) 3,50 –
Hausnummerntafel Stück 65,00 –
Schnee-Deponie
2-Achser (10 m³) 13,30 –
3-Achser (12 m³) 16,00 –
4-Achser (15 m³) 19,90 –
Absperrgitter (2,5 Laufmeter) Tag 3,10 –
Verkehrszeichen (Gebrauchsüberlas-
sung gegen Entgelt) Tag 2,60
–
Benützung von Räumen in Schulen
Klassenraum für Vereine Stunde 5,30 –
Klassenraum für Sonstige Stunde 15,10 –
Turnsaal, Küchen für Vereine Stunde 7,00 –
Turnsaal, Küchen für Sonstige Stunde 20,00 –
Aula, Veranstaltung mit Entgelt, von
welchem die Teilnahme an der Ver-
anstaltung abhängig gemacht wird Veranstaltung 193,40
–
Aula, Veranstaltung ohne Entgelt,
von welchem die Teilnahme an der
Veranstaltung abhängig gemacht
wird Veranstaltung 97,00
–
Sportplatzbenützung für Schulen und Vereine
Benützung des Hauptplatzes Trainingseinheit 51,90 –
Benützung der Trainingsplätze, ohne
Flutlicht Trainingseinheit 51,90
–
76
Benützung der Trainingsplätze, mit
Flutlicht Trainingseinheit 72,60
–
Benützung sonstiger Einrichtung Trainingseinheit 31,30 –
Garderobe Trainingseinheit 31,30 –
Sportplatzbenützung für externe Profivereine
Benützung des Hauptplatzes Trainingseinheit 362,10 –
Benützung der Trainingsplätze, ohne
Flutlicht Trainingseinheit 103,30
–
Benützung der Trainingsplätze, mit
Flutlicht Trainingseinheit 155,30
–
Benützung sonstiger Einrichtung Trainingseinheit 51,90 –
Garderobe Trainingseinheit 51,90 –
Beiträge für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung
Kindergartenbesuch von dreijährigen
Kindern (erstes Kind halbtags) Monat 50,08
13 %
Kindergartenbesuch von dreijährigen
Kindern (jedes weitere Kind halbtags
zusätzlich) Monat 25,04
13 %
Kindergartenbesuch von dreijährigen
Kindern (erstes Kind ganztags) Monat 90,15
13 %
Kindergartenbesuch von dreijährigen
Kindern (jedes weitere Kind ganztags
zusätzlich) Monat 45,08
13 %
Kindergartenbesuch von vier- und
fünfjährigen Kindern (erstes Kind
ganztags – halbtags frei) Monat 40,07
13 %
Kindergartenbesuch von vier- und
fünfjährigen Kindern (jedes weitere
Kind ganztags zusätzlich – halbtags
frei) Monat 20,04
13 %
Kindergartenbesuch in den Ferien
pro Kind, halbtags Woche 25,00
13 %
Kindergartenbesuch in den Ferien
pro Kind, ganztags Woche 50,00
13 %
Kinderkrippenbesuch halbtags, fünf
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 198,81
13 %
77
Kinderkrippenbesuch ganztags, fünf
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 301,35
13 %
Kinderkrippenbesuch halbtags, vier
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 160,31
13 %
Kinderkrippenbesuch ganztags, vier
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 243,57
13 %
Kinderkrippenbesuch halbtags, drei
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 121,81
13 %
Kinderkrippenbesuch ganztags, drei
Tage pro Woche, samt „gesunder
Jause“ Monat 185,84
13 %
Sonstiges
Frühstück im Seniorenheim für Be-
dienstete der Marktgemeinde St. Jo-
hann in Tirol 3,00
–
Mittagessen im Seniorenheim für Be-
dienstete der Marktgemeinde St. Jo-
hann in Tirol 5,50
–
Abendessen im Seniorenheim für Be-
dienstete der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol 3,00
–
Frühstück im Seniorenheim für Ange-
hörige und Sonstige 3,93
–
Mittagessen im Seniorenheim für An-
gehörige und Sonstige 6,14
–
Abendessen im Seniorenheim für An-
gehörige und Sonstige 3,93
–
Meldebücher 25,00 –
Inserat Gemeindenachrichten
(schwarzweiß)
1/1 341,70 20 %
1/2 205,30 20 %
Inserat Gemeindenachrichten (fünf-
farbig)
1/1 423,10 20 %
1/2 253,80 20 %
Marktgebühren
1 Laufmeter = 2 m² pro m² 4,20 20 %
78
Marktstand
Leihgebühr und
Lieferung, ohne
Aufbau 25,50
20 %
Marktwagen
ohne Transport
pro Tag 21,50
20 %
Marktwagen für den Wochenmarkt
ohne Transport
pro Tag 16,40
20 %
Marktwagen für Bauern
ohne Transport
pro Tag 14,80
20 %
Transport des Marktwagens pro Wagen 23,60 20 %
Aufbau des Marktstands pro Stand 21,50 20 %
Aufbau des Marktstands
ab drei Ständen
pro Stand 16,40
20 %
Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]
Die Entgelte für das Seniorenheim der Marktgemeinde St. Johann in Tirol werden mit
Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 wie folgt festgesetzt:
Entgelt
Einnahmenart
Beträge in
EUR (kein
USt-Anfall)
Nähere Aufgliederung
Wertsicherung: VPI 2010 per Juli des
Jahres
Dauerhafte Aufnahme
Einbettzimmer, Pflege-
stufe 0
1.208,00 pro Person pro Monat
Zweibettzimmer, Pflege-
stufe 0
967,00 pro Person pro Monat
Einbettzimmer, Pflege-
stufe 1
1.579,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-
gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler
Pflegegeldgesetz (TPGG)
Zweibettzimmer, Pflege-
stufe 1
1.317,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-
gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler
Pflegegeldgesetz (TPGG)
Einbettzimmer, Pflege-
stufen 2–5
1.895,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-
gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler
Pflegegeldgesetz (TPGG)
79
Zweibettzimmer, Pflege-
stufe 2–5
1.656,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-
gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler
Pflegegeldgesetz (TPGG)
Vorübergehende Aufnahme
Einbettzimmer 107,00 pro Person pro Tag (inklusive Verpfle-
gung und Betreuung)
Zweibettzimmer 89,30 pro Person pro Tag (inklusive Verpfle-
gung und Betreuung)
großes Zimmer im Par-
terre
83,76 Aufschlag
3) Genehmigung von Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag
Die Obfrau des Überprüfungsausschusses, Christine Gschnaller, berichtet über die er-
folgte Vorprüfung dieses Tagesordnungspunktes.
Beschluss (17:0): [Robert Wurzenrainer, Peter Wallner abwesend]
Die nachstehenden Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag zum Stichtag
30. September 2016 werden genehmigt:
Position Betrag in EUR
Mehreinnahmen gegenüber dem Jahresvoranschlag 1.598.116,47
Mehrausgaben gegenüber dem Jahresvoranschlag 1.873.055,90
Rechnerischer Abgang – 274.939,43
Vorläufiges Rechnungsergebnis 365.433,91
4) Kulturausschuss
1) Neugestaltung des Friedhofs Almdorf: Projektvorstellung und Mittelfreigabe
Die Obfrau des Kulturausschusses, Christine Gschnaller, erläutert mithilfe einer .pdf-Datei
(ausgearbeitet von MMag. Johann Gutschi) die Neugestaltung des Friedhofs Almdorf.
Auszüge aus der .pdf-Datei sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage I (Ida) ange-
schlossen.
Beschluss (19:0):
Für die Neugestaltung des Friedhofs Almdorf werden EUR 30.000,00 freigegeben.
80
HHSt. 817-050
5) Überprüfungsausschuss
1) Bericht über die dritte Überprüfungsausschusssitzung
Die Obfrau des Überprüfungsausschusses verliest das Protokoll der dritten Überprü-
fungsausschusssitzung vom 28. September 2016.
IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges
Antragsankündigung. Claudia Pali kündigt an, einen Antrag für Grabreservierungen einbringen
zu wollen.
Radfahrwettbewerb. Der Bürgermeister bedankt sich bei Mag. Maria Strele für ihr Engagement
beim Radfahrwettbewerb. Dieser sei für die Gemeinde ein „riesengroßer Erfolg“ gewesen, sie
habe hier mehrere Preise gewonnen. Aber auch die gleichfalls preisgekrönte „Radunion“ sei eine
der „tragenden Säulen“ für die dominante Rolle von St. Johann in Tirol in diesem Bereich.
Dieses Protokoll enthält neun Anlagen.
St. Johann in Tirol, 11. Oktober 2016
Der Bürgermeister:
Der Schriftführer: Gemeinderäte:
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