Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken

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Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention

RA Michael Röckenwww.ra-roecken.de

Inhalt

Woher kommt das Interesse an der Vereinsarbeit?

Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?– Aufnahmeverfahren– Ausschlussverfahren und Überprüfung

Satzungsänderung

Interesse von Extremisten an Vereinsarbeit

Akzeptanz Potential an

– Anhängern – Nachwuchs „Jugendarbeit“– knapp 600.000 e. V. und zahlreiche nicht

eingetragene Vereine

Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?

Verweigerung der Aufnahme

Satzungsregelung entscheidend!– Beitrittserklärung

i. d. R. ist hier die reine Erklärung des neuen Mitgliedes ausreichend

(eher selten)

– Aufnahmeantrag (empfehlenswert) Hier muss das zuständige Organ entscheiden! Es sind die vorgeschriebenen Formalien zu beachten

Ihre Satzungsregelung?

Gibt es eine Satzungsregelung?

Gibt es eine Vereinsobservanz?

Wird das dortige Verfahren eingehalten?

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Gesetzliche Vorgaben:– § 58 BGB:

Die Satzung soll eine Bestimmung über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten.

– § 52 AO:

Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern

=> Gemeinnützigkeit!!

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Zuständigkeit klar regeln (i. d. R. Vorstand) Formalien klar regeln

– Sitzung Frist, Form, Einladung

– Beschlussfassung Beschlussfähigkeit, Protokollierung Begründung

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung? gegen den ablehnenden Beschluss kann ein

vereinsinternes Rechtsmittel geschaffen werden Zuständigkeit:

„nächsthöheres“ Organ:

Ausschuss => Vorstand

Vorstand => Mitgliederversammlung Formalien (Form und Frist) regeln Nicht empfehlenswert

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Aufnahmezwang Grundsätzlich besteht ein Aufnahmezwang nicht. AGG? (-) Ein Aufnahmezwang ist rechtlich nur

ausnahmsweise gegeben (Monopolverein) Ein Aufnahmezwang kann sich auch aus der

Satzung ergeben („… ist aufzunehmen, wenn..“)

Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?

Der Verein kann Aufnahmevoraussetzungen schaffen „Positivklauseln“ „Negativklauseln“

(Unvereinbarkeit der Vereinsmitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft zu einer Organisation oder Partei)

Bsp.: Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verein ist die Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien und Organisationen wie der NPD oder DVU

Fehlerhafte Aufnahme

Mitglied wird aufgenommen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen Die Aufnahme ist wirksam! Ggf. kann die Anfechtung durch den Verein

erklärt werden Es kann auch ein Ausschlussverfahren in

Betracht kommen.

Ausschlussverfahren

Ausschlussverfahren

Wenn sich erst nach dem Eintritt in den Verein herausstellt, dass das Mitglied rechtsextremes Gedankengut pflegt, stellt sich die Frage des Ausschlusses.

=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Ausschlussverfahren

Satzungsregelung:

Keine Regelung

Allgemeine Regelung

Spezielle Unvereinbarkeitsbestimmung

Ausschlussverfahren

Keine Satzungsregelung?=> Nach § 314 BGB ist eine Kündigung nur aus

wichtigem Grund möglich: Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn

dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht

zugemutet werden kann.

Ausschlussverfahren

„Wichtiger Grund“ Die bloße Mitgliedschaft in einer

entsprechenden Organisation (NPD, DVU u. ä.) wird für sich allein genommen keinen „wichtigen Grund“ geben.

Das Verhalten des jeweiligen Mitgliedes muss in den Verein hineinwirken.

Ausschlussverfahren

Satzungsregelung– Allgemeine Regelung

(„kann aus wichtigem Grund die Mitgliedschaft beendet werden“, „wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat“…)

– Unvereinbarkeitsbestimmung(„bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteinen und Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU“)

Ausschlussverfahren

Allgemeine Regelung genaue und sorgfältige Prüfung erforderlich, ob

das „Verhalten“ des Mitglieds die Voraussetzungen erfüllt.

Dokumentation für ggf. spätere Rechtsstreitigkeiten

Ausschlussverfahren

Verfahrensablauf

Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses ist das Verfahren!

=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?

Ausschlussverfahren

Zuständigkeit– i. d. R. Vorstand

!! Wenn ein Vorstandsmitglied ausgeschlossen werden soll!!– Mitgliederversammlung (nicht empfehlenswert)

Verfahren– Antragserfordernis?– Zeitnahe Entscheidung!– Rechtliches Gehör!!– Beschlussfassung

Frist- und formgerechte Einladung Beschlussfähigkeit Protokollierung

– Mitteilung an das Mitglied

Ausschlussverfahren

Rechtsmittel– Interne– Externe

Interne „Instanzen“– Mitgliederversammlung– Ehrenrat– Schlichtungsausschuss– (…)– Ihre Satzungsregelung?

Ausschlussverfahren

Interne „Instanzen“– Formalien beachten!

Antragsfristen, Antragsform, Vertretung durch Rechtsanwalt? Ruhen der Rechte während des Verfahrens? (ggf. Formalien schaffen oder konkretisieren) „Ehren- oder Schiedsordnung“ vorhanden?

Ausschlussverfahren

Externe Überprüfung durch ein Gericht– Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen

werden.– Das Mitglied muss eine Feststellungsklage

erheben

(„es wird festgestellt, dass der Beschluss des XY nichtig ist“)

– Zuständigkeit: Amtsgericht am Sitz des Vereins

Ausschlussverfahren

Externe Überprüfung durch ein Gericht– Prüfungsmaßstab:

Besteht eine Satzungsgrundlage und sind deren Voraussetzungen eingehalten worden?

Ist der Ausschluss grob unbillig?

Ist der Ausschluss willkürlich?

Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Satzungsänderung

Satzungsänderung

Gesetzliche Regelung: § 33 BGB- Zuständigkeit

=> grundsätzlich MV=> Nach § 40 BGB kann die Satzung

abweichen– Erforderliche Mehrheiten

=> ¾ Mehrheit erforderlich

=> Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichende Mehrheitsverhältnisse vorsehen

Satzungsänderung

VerfahrenFormalien beachten!

Anmeldung zum Vereinsregister=> Öffentliche Beglaubigung erforderlich=> Konstitutive Wirkung der Eintragung=> ggf. vorherige Abstimmung mit der Finanzverwaltung

Herzlichen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit und Mitarbeit!

Noch Fragen?

RA Michael Röcken

Thomas-Mann-Straße 62

53111 Bonn

Tel.: 02 28 – 96 39 98 94

Fax: 02 28 – 96 39 98 95

Mail: info@ra-roecken.de

Web: www.ra-roecken.de

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