Reifeprüfung 2015. VWA Termine – vorletzte Schulstufe Themenfindung: erstes Semester, freie Wahl...

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Reifeprüfung 2015

VWATermine – vorletzte SchulstufeThemenfindung:

erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers

Festlegung des Themas:spätestens am Ende des 1. Semesters der vorletzten Schulstufe

Vorlage des Themas inkl. Erwartungshorizont bei der Schulbehörde 1. Instanz: Ende März der vorletzten Schulstufe

Genehmigung durch die Schulbehörde 1. Instanz: Ende April

bei Ablehnung: Vorlage eines neuen Themas innerhalb einer Nachfrist (ev.14 Tage, Festlegung der 1. Instanz)

Erste Besprechung nach der Genehmigung

VWA

Termine – letzte Schulstufe

Abgabe der VWA:

Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters, 2 Kopien + digital + Schülerbegleitprotokoll

Korrektur und Beschreibung:Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe der VWA,Software zur Plagiatskontrolle,Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dir + KV,Weiterleitung an Vorsitzende/n

VWA

Termine – letzte Schulstufe

Abschließende Besprechung zwischen Betreuer/in und Kandidat/in

im Hinblick auf Präsentation und Diskussion der VWA

Terminvereinbarung für Präsentation mit Vorsitzende/r/m:

Termin ev. noch vor Klausurbeginn, Bekanntgabe spätestens 2 Wochen vor Beginn der Präsentation

Präsentation und Diskussion: Beurteilung

VWA

Umfang und InhaltUmfang: 40 000 – 60 000 Zeichen incl. Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- Literatur- Bild- und

Abkürzungsverzeichnis

Abstract: 1000 – 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen), in deutscher oder englischer Sprache

Einbeziehung weiterer, nicht im Lehrplan vorgesehener Bereiche möglich

im Einvernehmen mit Betreuer/in Abfassen in einer von Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich

Teamarbeit bei klar abgegrenzten Teilen grundsätzlich möglich

VWA

Betreuung

Ein/e fachkundige/r Lehrer/in hat bis zu 3, maximal jedoch 5 VWA pro RP-Jahrgang zu betreuen.

Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; vor Beginn der Arbeit muss mindestens ein Orientierungsgespräch stattfinden.

Die letzte Besprechung erfolgt nach der Korrektur und hat bilanzierenden Charakter, Ausblick auf Präsentation und Diskussion

Der/die Kandidat/in führt ein Begleitprotokoll, das der VWA beizulegen ist.

Aufzeichnungen des/der Lehrer/in zum Entwicklungsprozess und zu den wesentlichen Meilensteinen der VWA , insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen

VWA

Präsentation und Diskussion

Dauer: 10 bis 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit!)

Nachweis von inhaltlicher Vertrautheit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs und Diskursfähigkeit

Präsentations- und Diskussionskompetenz fließen gleichermaßen in die Beurteilung ein.

Aufzeichnungen der Lehrerin/des Lehrers sind dem RP-Protokoll anzufügen

VWA

BeurteilungDer/die Prüfer/in erstellt kriterienorientierte Beschreibung (Gutachten).Beurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion festgelegt.

Bei negativer Beurteilung der Abschließenden Arbeit (VWA) Wiederholung in einem nächsten Termin mit neuer Aufgabenstellung.

Innerhalb von 2 Wochen Festlegung einer neuen Themenstellung; Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz ebenso innerhalb von 2 WochenPositive Beurteilung bleibt auch bei Wiederholung der 8. Klasse erhalten.Keine Beurteilung bei vorgetäuschten Leistungen; Wiederholung mit neuer

Aufgabenstellung in einem nächsten Termin, höchstens 3 Mal.

VWA

Beurteilungskriterien (bmukk), relevante (Teil)KompetenzenSchriftliche Arbeit:

SelbstkompetenzInhaltliche KompetenzInformationskompetenzSprachliche KompetenzGestaltungskompetenz (Formale Kriterien)

Präsentation:Strukturelle und inhaltliche KompetenzAusdrucksfähigkeit und Medienkompetenz

DiskussionDiskursfähigkeit

Zulassung zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

Berechtigung zum Antreten zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

Positives Jahreszeugnis Keine Jahresprüfung mehr im Rahmen der Reifeprüfung ein Nicht genügend: Schüler/in kann Antrag zum Antreten zur Wiederholungs- prüfung zwischen Beurteilungskonferenz und Klausurbeginn stellen. Bei negativer Beurteilung einmalige Wiederholung im Herbst auf Antrag

möglich zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im Herbst, beide müssen positiv absolviert werden; sonst Wiederholung der Klasse

Klausurprüfung

Prüfungsgebiete

3 oder 4 Klausuren Bei 3 Klausuren je eine aus den (standardisierten) Prüfungsgebieten:

- Deutsch - Lebende Fremdsprache (mind. 10 Wochenstunden) - Mathematik

Bei 4 Klausuren: - analog zu 3 Klausuren + - entweder eine weitere lebende Fremdsprache oder Latein oder Griechisch oder eine Klausur aus den nicht standardisierten Prüfungsgebieten:

DG, Ph, BIUK, SpK, …

Klausurprüfung

Erstellung der Aufgaben

Aufgaben der standardisierten Prüfungsgebiete sowie die Termine dafür werden bundeseinheitlich gestellt bzw. festgelegt.

Nicht standardisierte Klausuren:- Erstellung durch den/die Fachprofessor/in- Vorlage bei Schulbehörde 1. Instanz- Kompetenzorientierte Aufgabenstellung- Erwartungshorizont und darauf abgestimmter Korrekturvorschlag

Individuelle Lösungen bei Prüfungskandidat/inn/en mit körperlicher Behinderung

Klausurprüfung

Durchführung der Klausurprüfung

Maßnahmen gegen die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sind zu setzen.

Prüfungskandidat/innen, die den Prüfungsverlauf stören und Anweisungen der Aufsicht nicht befolgen sind von der (weiteren) Ablegung der Prüfung auszuschließen.

Klausurprüfung

Beurteilung

Korrektur + Beurteilungsvorschlag spätestens eine Woche nach der Klausur

Klausurarbeiten + Beurteilungsvorschläge + Erwartungshorizont + Beurteilungskriterien + Beurteilungsschlüssel an Vorsitzende/n

Beurteilungskonferenz: Festlegung der Beurteilungen

Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; - Fortsetzen der Klausur im selben Prüfungstermin und Antreten zur mündlichen Prüfung möglich;

- Wiederholung der nicht beurteilten Prüfung(en) in einem nächsten Termin.

Mündliche Kompensationsprüfung

Durchführung und Beurteilung

Bekanntgabe von negativen Beurteilungen spätestens eine Woche vor der Kompensationsprüfung

Spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung kann der Kandidat/die Kandidatin den Antrag zur Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung im selben Termin stellen.

Aufgabenstellungen analog zu den Bestimmungen der standardisierten bzw. nicht standardisierten Klausuren; sie beziehen sich auf die Kompetenzen der vorangegangenen negativ beurteilten Klausur.

Bei standardisierten Kompensationsprüfungen erfolgt die Übermittlung der Aufgabenpakete voraussichtlich an zwei vorgegebenen Tagen.

Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Gesamtbeurteilung: nicht besser als „Befriedigend“

Beurteilung der standardisierten Klausuren

Deutsch

Für jeden der beiden Texte (= Kompensationsbereiche) - Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht - Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht - Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck

Über beide Performanzen (= Kompetenzbereich 3) - Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit

Jeder der 3 Kompetenzbereiche muss positiv sein.

Beurteilung

Lebende Fremdsprachen Kompetenzbereich 1: Lesen und Hören

Kompetenzbereich 2: Sprache im Kontext mit Schreiben

Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein.

Lesen, Hören, Sprache im Kontext: - Vorgegebene Anzahl von gewichteten Items, die richtig gelöst werden müssen, damit das Wesentliche überwiegend erfüllt ist.

Schreiben: Analytischer Beurteilungsraster mit 4 Kriterien - Erfüllung der Aufgabenstellung/Aufbau und Layout/Spektrum sprachlicher Mittel/ Sprachrichtigkeit

Beurteilung

Latein (vierjährig bzw. sechsjährig) / Griechisch

Kompetenzbereich 1: Übersetzungstext

Kompetenzbereich 2: Interpretationstext

Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Der Übersetzungstext ist stärker zu gewichten als der Interpretationstext, und zwar im Verhältnis 60 : 40

Übersetzungstext: - Sinnäquivalenz, Lexik, Morphologie, Syntax, sprachliche Qualität der Zielsprache

Interpretationstext: - Interpretationskompetenz

Beurteilung

Mathematik

Grundkompetenzen (= das Wesentliche) - 1. Teil:Typ-1-Aufgaben (vollständig richtig Befriedigend,

das Wesentliche überwiegend erfüllt (ev. 66%) Genügend) - Ausgewiesene Typ-1-Aufgabenteile in den Typ-2-Aufgaben (zur Erreichung

eines Genügend bzw. Befriedigend)

Vernetzung von Grundkompetenzen - Typ-2-Aufgaben (ohne Typ-1-Aufgabenteile) Notengebend für (Befriedigend) Gut und Sehr gut

Kein Ausgleich zwischen Grundkompetenzen und Vernetzung

Beurteilung

Mündliche Prüfung

Prüfungsgebiete 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus der Liste der Prüfungsgebiete (PG)

PG entsprechend einem wissensorientierten, (schulautonomen) Pflicht-gegenstand bzw. (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand (WPG), der im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde.

2 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 10 Wochenstunden

3 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 15 Wochenstunden

Haben 2 PG zusammen weniger als 10 Wochenstunden, ist eine Kombination aus Pflicht- und dazugehörigem WPG möglich (analog für 3 PG mit weniger als 15 Wochenstunden).

Mündliche Prüfung

Aufgabenstellung, Durchführung

Empfehlung: Die Fachkonferenz ermittelt pro Jahreswochenstundein der Oberstufe mindestens 3, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche. Diese unterliegen der Zustimmung durch die Fachkonferenz.

Empfehlung: Bei einem Viertel der Themen können klassenspezifische Elemente berücksichtigt werden, auch hier Genehmigung durch die Fachkonferenz

Jede/r Prüfungskandidat/in zieht aus dem vollständigen Themenpool zwei Themenbereiche und legt einen zurück.

Zu jedem Themenbereich hat Prüfer/in bei mehr als einem/er Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu formulieren.

Eine Aufgabenstellung im gewählten Themenbereich (auch aus mehreren Aufgaben bestehend) ist den Kandidat/innen samt den erforderlichen Hilfsmitteln zur Beantwortung vorzulegen.

Mündliche Prüfung

Durchführung und Beurteilung

Vorbereitungszeit: mind. 20 Minuten in den lebenden Fremdsprachen mind. 15 Minuten Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Nachzuweisen sind: - Kenntnis des Themenbereichs (Reproduktion) - Einsicht in Zusammenhänge (Transfer) - Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung der Lernziele (Reflexion) Kommission: Vors., Dir., KV, Prüfer + Beisitzer Prüfer/in und (fachkompetente/r) Beisitzer/in oder die zwei Prüfer/innen erstellen

gemeinsamen Beurteilungsvorschlag; haben gemeinsam ein Stimmrecht.

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