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Reifeprüfung 2015

Reifeprüfung 2015. VWA Termine – vorletzte Schulstufe Themenfindung: erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers Festlegung des Themas: spätestens

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Reifeprüfung 2015

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VWATermine – vorletzte SchulstufeThemenfindung:

erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers

Festlegung des Themas:spätestens am Ende des 1. Semesters der vorletzten Schulstufe

Vorlage des Themas inkl. Erwartungshorizont bei der Schulbehörde 1. Instanz: Ende März der vorletzten Schulstufe

Genehmigung durch die Schulbehörde 1. Instanz: Ende April

bei Ablehnung: Vorlage eines neuen Themas innerhalb einer Nachfrist (ev.14 Tage, Festlegung der 1. Instanz)

Erste Besprechung nach der Genehmigung

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VWA

Termine – letzte Schulstufe

Abgabe der VWA:

Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters, 2 Kopien + digital + Schülerbegleitprotokoll

Korrektur und Beschreibung:Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe der VWA,Software zur Plagiatskontrolle,Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dir + KV,Weiterleitung an Vorsitzende/n

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VWA

Termine – letzte Schulstufe

Abschließende Besprechung zwischen Betreuer/in und Kandidat/in

im Hinblick auf Präsentation und Diskussion der VWA

Terminvereinbarung für Präsentation mit Vorsitzende/r/m:

Termin ev. noch vor Klausurbeginn, Bekanntgabe spätestens 2 Wochen vor Beginn der Präsentation

Präsentation und Diskussion: Beurteilung

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VWA

Umfang und InhaltUmfang: 40 000 – 60 000 Zeichen incl. Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- Literatur- Bild- und

Abkürzungsverzeichnis

Abstract: 1000 – 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen), in deutscher oder englischer Sprache

Einbeziehung weiterer, nicht im Lehrplan vorgesehener Bereiche möglich

im Einvernehmen mit Betreuer/in Abfassen in einer von Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich

Teamarbeit bei klar abgegrenzten Teilen grundsätzlich möglich

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VWA

Betreuung

Ein/e fachkundige/r Lehrer/in hat bis zu 3, maximal jedoch 5 VWA pro RP-Jahrgang zu betreuen.

Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; vor Beginn der Arbeit muss mindestens ein Orientierungsgespräch stattfinden.

Die letzte Besprechung erfolgt nach der Korrektur und hat bilanzierenden Charakter, Ausblick auf Präsentation und Diskussion

Der/die Kandidat/in führt ein Begleitprotokoll, das der VWA beizulegen ist.

Aufzeichnungen des/der Lehrer/in zum Entwicklungsprozess und zu den wesentlichen Meilensteinen der VWA , insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen

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VWA

Präsentation und Diskussion

Dauer: 10 bis 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit!)

Nachweis von inhaltlicher Vertrautheit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs und Diskursfähigkeit

Präsentations- und Diskussionskompetenz fließen gleichermaßen in die Beurteilung ein.

Aufzeichnungen der Lehrerin/des Lehrers sind dem RP-Protokoll anzufügen

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VWA

BeurteilungDer/die Prüfer/in erstellt kriterienorientierte Beschreibung (Gutachten).Beurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion festgelegt.

Bei negativer Beurteilung der Abschließenden Arbeit (VWA) Wiederholung in einem nächsten Termin mit neuer Aufgabenstellung.

Innerhalb von 2 Wochen Festlegung einer neuen Themenstellung; Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz ebenso innerhalb von 2 WochenPositive Beurteilung bleibt auch bei Wiederholung der 8. Klasse erhalten.Keine Beurteilung bei vorgetäuschten Leistungen; Wiederholung mit neuer

Aufgabenstellung in einem nächsten Termin, höchstens 3 Mal.

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VWA

Beurteilungskriterien (bmukk), relevante (Teil)KompetenzenSchriftliche Arbeit:

SelbstkompetenzInhaltliche KompetenzInformationskompetenzSprachliche KompetenzGestaltungskompetenz (Formale Kriterien)

Präsentation:Strukturelle und inhaltliche KompetenzAusdrucksfähigkeit und Medienkompetenz

DiskussionDiskursfähigkeit

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Zulassung zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

Berechtigung zum Antreten zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung

Positives Jahreszeugnis Keine Jahresprüfung mehr im Rahmen der Reifeprüfung ein Nicht genügend: Schüler/in kann Antrag zum Antreten zur Wiederholungs- prüfung zwischen Beurteilungskonferenz und Klausurbeginn stellen. Bei negativer Beurteilung einmalige Wiederholung im Herbst auf Antrag

möglich zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im Herbst, beide müssen positiv absolviert werden; sonst Wiederholung der Klasse

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Klausurprüfung

Prüfungsgebiete

3 oder 4 Klausuren Bei 3 Klausuren je eine aus den (standardisierten) Prüfungsgebieten:

- Deutsch - Lebende Fremdsprache (mind. 10 Wochenstunden) - Mathematik

Bei 4 Klausuren: - analog zu 3 Klausuren + - entweder eine weitere lebende Fremdsprache oder Latein oder Griechisch oder eine Klausur aus den nicht standardisierten Prüfungsgebieten:

DG, Ph, BIUK, SpK, …

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Klausurprüfung

Erstellung der Aufgaben

Aufgaben der standardisierten Prüfungsgebiete sowie die Termine dafür werden bundeseinheitlich gestellt bzw. festgelegt.

Nicht standardisierte Klausuren:- Erstellung durch den/die Fachprofessor/in- Vorlage bei Schulbehörde 1. Instanz- Kompetenzorientierte Aufgabenstellung- Erwartungshorizont und darauf abgestimmter Korrekturvorschlag

Individuelle Lösungen bei Prüfungskandidat/inn/en mit körperlicher Behinderung

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Klausurprüfung

Durchführung der Klausurprüfung

Maßnahmen gegen die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sind zu setzen.

Prüfungskandidat/innen, die den Prüfungsverlauf stören und Anweisungen der Aufsicht nicht befolgen sind von der (weiteren) Ablegung der Prüfung auszuschließen.

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Klausurprüfung

Beurteilung

Korrektur + Beurteilungsvorschlag spätestens eine Woche nach der Klausur

Klausurarbeiten + Beurteilungsvorschläge + Erwartungshorizont + Beurteilungskriterien + Beurteilungsschlüssel an Vorsitzende/n

Beurteilungskonferenz: Festlegung der Beurteilungen

Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; - Fortsetzen der Klausur im selben Prüfungstermin und Antreten zur mündlichen Prüfung möglich;

- Wiederholung der nicht beurteilten Prüfung(en) in einem nächsten Termin.

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Mündliche Kompensationsprüfung

Durchführung und Beurteilung

Bekanntgabe von negativen Beurteilungen spätestens eine Woche vor der Kompensationsprüfung

Spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung kann der Kandidat/die Kandidatin den Antrag zur Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung im selben Termin stellen.

Aufgabenstellungen analog zu den Bestimmungen der standardisierten bzw. nicht standardisierten Klausuren; sie beziehen sich auf die Kompetenzen der vorangegangenen negativ beurteilten Klausur.

Bei standardisierten Kompensationsprüfungen erfolgt die Übermittlung der Aufgabenpakete voraussichtlich an zwei vorgegebenen Tagen.

Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Gesamtbeurteilung: nicht besser als „Befriedigend“

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Beurteilung der standardisierten Klausuren

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Deutsch

Für jeden der beiden Texte (= Kompensationsbereiche) - Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht - Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht - Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck

Über beide Performanzen (= Kompetenzbereich 3) - Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit

Jeder der 3 Kompetenzbereiche muss positiv sein.

Beurteilung

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Lebende Fremdsprachen Kompetenzbereich 1: Lesen und Hören

Kompetenzbereich 2: Sprache im Kontext mit Schreiben

Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein.

Lesen, Hören, Sprache im Kontext: - Vorgegebene Anzahl von gewichteten Items, die richtig gelöst werden müssen, damit das Wesentliche überwiegend erfüllt ist.

Schreiben: Analytischer Beurteilungsraster mit 4 Kriterien - Erfüllung der Aufgabenstellung/Aufbau und Layout/Spektrum sprachlicher Mittel/ Sprachrichtigkeit

Beurteilung

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Latein (vierjährig bzw. sechsjährig) / Griechisch

Kompetenzbereich 1: Übersetzungstext

Kompetenzbereich 2: Interpretationstext

Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Der Übersetzungstext ist stärker zu gewichten als der Interpretationstext, und zwar im Verhältnis 60 : 40

Übersetzungstext: - Sinnäquivalenz, Lexik, Morphologie, Syntax, sprachliche Qualität der Zielsprache

Interpretationstext: - Interpretationskompetenz

Beurteilung

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Mathematik

Grundkompetenzen (= das Wesentliche) - 1. Teil:Typ-1-Aufgaben (vollständig richtig Befriedigend,

das Wesentliche überwiegend erfüllt (ev. 66%) Genügend) - Ausgewiesene Typ-1-Aufgabenteile in den Typ-2-Aufgaben (zur Erreichung

eines Genügend bzw. Befriedigend)

Vernetzung von Grundkompetenzen - Typ-2-Aufgaben (ohne Typ-1-Aufgabenteile) Notengebend für (Befriedigend) Gut und Sehr gut

Kein Ausgleich zwischen Grundkompetenzen und Vernetzung

Beurteilung

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Mündliche Prüfung

Prüfungsgebiete 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus der Liste der Prüfungsgebiete (PG)

PG entsprechend einem wissensorientierten, (schulautonomen) Pflicht-gegenstand bzw. (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand (WPG), der im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde.

2 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 10 Wochenstunden

3 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 15 Wochenstunden

Haben 2 PG zusammen weniger als 10 Wochenstunden, ist eine Kombination aus Pflicht- und dazugehörigem WPG möglich (analog für 3 PG mit weniger als 15 Wochenstunden).

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Mündliche Prüfung

Aufgabenstellung, Durchführung

Empfehlung: Die Fachkonferenz ermittelt pro Jahreswochenstundein der Oberstufe mindestens 3, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche. Diese unterliegen der Zustimmung durch die Fachkonferenz.

Empfehlung: Bei einem Viertel der Themen können klassenspezifische Elemente berücksichtigt werden, auch hier Genehmigung durch die Fachkonferenz

Jede/r Prüfungskandidat/in zieht aus dem vollständigen Themenpool zwei Themenbereiche und legt einen zurück.

Zu jedem Themenbereich hat Prüfer/in bei mehr als einem/er Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu formulieren.

Eine Aufgabenstellung im gewählten Themenbereich (auch aus mehreren Aufgaben bestehend) ist den Kandidat/innen samt den erforderlichen Hilfsmitteln zur Beantwortung vorzulegen.

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Mündliche Prüfung

Durchführung und Beurteilung

Vorbereitungszeit: mind. 20 Minuten in den lebenden Fremdsprachen mind. 15 Minuten Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Nachzuweisen sind: - Kenntnis des Themenbereichs (Reproduktion) - Einsicht in Zusammenhänge (Transfer) - Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung der Lernziele (Reflexion) Kommission: Vors., Dir., KV, Prüfer + Beisitzer Prüfer/in und (fachkompetente/r) Beisitzer/in oder die zwei Prüfer/innen erstellen

gemeinsamen Beurteilungsvorschlag; haben gemeinsam ein Stimmrecht.