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SECOStaatssekretariat für WirtschaftEin Porträt
Inhalt
3 Editorial von Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,
Staatssekretärin und Direktorin des SECO
7 Die Direktion für Wirtschaftspolitik
11 Die Direktion für Arbeit
12 Arbeitsbedingungen
14 Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
16 Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
18 Internationale Arbeitsfragen
19 Interne Revision SECO
21 Die Direktion für Standortförderung
25 Die Direktion für Aussenwirtschaft
26 Aussenwirtschaftliche Fachdienste
28 Welthandel
30 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
32 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
34 Ständige Mission der Schweiz bei WTO und EFTA
37 Der Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung
40 Organisation und Kontakte
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Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.
Eine florierende Wirtschaft dient uns allen.
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Ich freue mich, dass Sie sich für das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO interes-
sieren.
Das SECO ist zuständig für alle Kernfragen der Schweizer Wirtschaftspolitik. Unsere
Mitarbeitenden engagieren sich für den Erhalt des heutigen und künftigen Wohl-
standes in unserem Land. Das Porträt gibt Ihnen einen Einblick in die Vielseitigkeit
unserer Aufgaben und Herausforderungen.
Das SECO ist 1999 vom Bundesrat geschaffen worden, um die Kräfte zu konzentrie-
ren und Doppelspurigkeiten in verschiedenen Ämtern zu vermeiden. In einem ersten
Schritt wurde 1998 das frühere Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit BIGA und
das Bundesamt für Konjunkturfragen zum damals neuen Bundesamt für Wirtschaft
und Arbeit (BWA) zusammengeführt. Aufgrund der steigenden internationalen Ver-
flechtung sind die Binnen- und Aussenwirtschaft immer enger miteinander verknüpft.
Deshalb beschloss der Bundesrat im Folgejahr das BWA mit dem BAWI (Bundesamt für
Aussenwirtschaft) zum heutigen SECO zu fusionieren.
Die Wirtschaft spielt eine tragende Rolle in der Wahrung unseres Wohlstandes.
Ziel des SECO ist es, anhand seiner Tätigkeiten ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum
zu begünstigen. Die wichtigsten Aufgaben sind die Wahrung und der Ausbau der
wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Unsere Anstrengungen basieren
dabei auf der Stärkung des Wirtschaftsstandorts, dem Aufbau und der Konsolidierung
der wirtschaftspolitischen Beziehungen zur EU und anderen aussereuropäischen
Staaten sowie der strategischen Arbeitsmarktpolitik und deren Aufsicht. Dazu nutzen
wir unser profundes Wissen in Wirtschaftsfragen und pflegen unsere nationalen und
internationalen Kontakte.
Im Spannungsfeld von Staat, Wirtschaft und Diplomatie darf ich mich zusammen
mit kompetenten und engagierten Mitarbeitenden unseren Herausforderungen stellen.
Werfen Sie einen Blick auf unsere Organisation und entdecken Sie das SECO!
Ich wünsche Ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre.
Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch
Staatssekretärin und Direktorin des SECO
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Eine florierende Wirtschaft dient uns allenEditorial von Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Staatssekretärin und Direktorin des SECO
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Unser Ziel ist es, zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum, einer hohen Beschäftigung sowie fairen Arbeits-bedingungen beizutragen, indem wir die nötigen ordnungs-, wirtschafts- und aussenwirtschaftspolitischen Rahmen-bedingungen schaffen.
Im Fokus stehen dabei die folgenden Ziele:
Die Förderung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz
Die Ausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf eine gesunde
Beschäftigungslage
Die Pflege der auf offene Märkte ausgerichteten Ordnungs-, Wirtschafts- und
Aussenwirtschaftspolitik
Das Einstehen für den lauteren Wettbewerb und für Markt- und Preistransparenz
Die administrative Entlastung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
Die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf faire Arbeitsbedingungen, Sicherheit
und Gesundheitsschutz
Die (Wieder-)Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt sowie
angemessene Ersatzeinkommen für Arbeitslose
Die Gewährung eines angemessenen Arbeitnehmerschutzes in offenen
Arbeitsmärkten nach Einführung der Personenfreizügigkeit
Die Gewährleistung eines rechtssicheren, möglichst hindernis- und
diskriminierungsfr eien Zugangs zu ausländischen Märkten
Die Mitgestaltung einer marktwirtschaftlich orientierten, offenen, nachhaltigen
und durch Rechtssicherheit geprägten Weltwirtschaftsordnung
Die Unterstützung bei der Eingliederung von Entwicklungsländern und der
osteuropäischen Transformationsländer in die Weltwirtschaft sowie beim Abbau der
wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU
Die Koordination der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Weltbankgruppe,
den regionalen Entwicklungsbanken und den wirtschaftlichen Organisationen der
Vereinten Nationen
Die Akkreditierung privater und öffentlicher Prüf- und Konformitäts-
Bewertungsstellen in der Schweiz nach international anerkannten Anforderungen
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Die Direktion für Wirtschaftspolitik
Wir verfolgen und kommentieren die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung, identifizieren wirtschafts-politischen Handlungsbedarf und analysieren die gesamtwirtschaftlich relevante Gesetz-gebung des Bundes. Unsere Analysen und Prognosen bilden wichtige Grundlagen für die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der Schweiz.
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Die Direktion für Wirtschaftspolitik
Beobachten – analysieren – prognostizieren
Die Akteure der Schweizer Wirtschaft sind in vielfältige Wirtschafts beziehungen auf
lokaler, nationaler und internationaler Ebene eingebunden. Die Schweiz als Wirt-
schaftsstandort muss zunehmend in einem weltweiten Wettbewerb bestehen. Von
einer gut funktionierenden Wirtschaft sollen alle Akteure – Unternehmen, Arbeitneh-
mende, Konsumentinnen und Konsumenten – profitieren können. Dazu ist eine auf
gesicherten Erkenntnissen gründende Ausrichtung der Wirtschaftspolitik unerlässlich.
In einem sich stetig verändernden Umfeld muss diese laufend überprüft und ange-
passt werden.
Dies bedingt eine aktive, nicht dem Stillstand, sondern dem Fortkommen ver-
pflichtete Politik. Die Direktion für Wirtschaftspolitik leistet dafür Basisarbeit, indem sie
die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung verfolgt, wirtschafts-
politischen Handlungsbedarf identifiziert sowie die gesamtwirtschaftlich relevante
Gesetzgebung des Bundes analysiert und zu spezifischen Fragen, wie etwa zum Funk-
tionieren des Arbeitsmarkts, Analysen und Prognosen erstellt. Sie verfolgt das Ziel,
sachlich gerechtfertigte Beiträge zu den wichtigen wirtschaftspolitischen Entschei-
den des Bundes zu liefern.
Die Direktion ist in die fünf Ressorts Wachstum und Wettbewerbspolitik, Konjunk-
tur, Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik, Umwelt- und Energiepolitik sowie Publika-
tionen unterteilt. Unterstützt werden die Ressorts durch den Stab für Regulierungs-
analyse. Jede dieser Organisationseinheiten stellt sich im Folgenden kurz vor.
Wachstum und Wettbewerbspolitik
Unsere Kernaufgabe ist die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Angebotsseite. Ein
Fokus liegt auf der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung, das heisst auf Trend-
wachstum, Produktivität und Innovationsvermögen. Zu unserem Auftrag gehören
auch die wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen der Wirtschaft. Dabei geht es
um die Weiterentwicklung von Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, staatlichen Beihilfen
und administrierten Preisen sowie um die Analyse möglicher Neuregelungen in Sek-
toren, in welchen der Staat eine gesetzliche Marktordnung schafft. Für die Aussenwirt-
schaftspolitik liefern wir Entscheidungsgrundlagen in Form von Analysen der welt-
wirtschaftlichen Verflechtung und vertreten die Position der Schweiz in den wirt-
schaftspolitischen Komitees der OECD.
Konjunktur
Wir analysieren und berichten über die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung der
Schweiz. Unsere Arbeit ist sowohl quantitativer (Ermittlung der Quartalsentwicklung
des Bruttoinlandprodukts BIP) als auch qualitativer Natur (Publikation «Konjunktur-
tendenzen»). Auf der Basis international harmonisierter Methoden sind wir für die
jeweils erste offizielle Schätzung der aktuellsten Schweizer Wirtschaftsentwicklung
(Quartalsschätzung des Bruttoinlandproduktes) zuständig. Des Weiteren sind wir im
Rahmen der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes massgeblich an der
BIP-Prognose beteiligt und kommunizieren die Ergebnisse. Zudem kommentieren wir
viermal pro Jahr die Umfrage zur Konsumentenstimmung.
Die Aufgabengebiete der Direktion für
Wirtschaftspolitik auf einen Blick:
Wachstum
Wettbewerbspolitik
Konjunkturanalyse und -prognose
Konjunkturpolitik
Arbeitsmarktanalyse
Wirtschaftliche Analyse der Sozialpolitik
Wirtschaftliche Analyse der Umwelt-
und Energiepolitik
Energieaussenwirtschaftspolitik
Regulierungsanalyse und
-folgeabschätzung
Publikation «Die Volkswirtschaft»
Publikation «Schweizerisches
Handelsamtsblatt» SHAB
Direktion für Wirtschaftspolitik 9
Wir schaffen wichtige Entscheidungsgrundlagen.
Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik
Wir erarbeiten Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die Arbeitsmarkt-
politik und die Schnittstelle zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. Die Fragestel-
lungen variieren entsprechend den anstehenden oder sich abzeichnenden Proble-
men. Sie umfassen Bereiche wie Migration, Jugendarbeitslosigkeit, atypische Arbeits-
verhältnisse und bildungspolitische Fragen. Überdies evaluieren wir in regelmässigen
Abständen die Wirksamkeit der öffentlichen Stellenvermittlung und der aktiven
arbeitsmarktlichen Massnahmen. Im Bereich «Vereinbarkeit von Beruf und Familie»
konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf Informationspr ojekte zur Verbreitung von
Best Practices.
Umwelt- und Energiepolitik
Wir bringen die ökonomische Perspektive und Analyse in die nationale und interna-
tionale Umwelt- und Energiepolitik der Schweiz ein – mit dem Ziel, die nationalen und
internationalen Massnahmen wirtschaftlich effizient umzusetzen. Wir befassen uns
vertieft mit gesamtwirtschaftlich besonders relevanten Massnahmen im Umwelt- und
Energiesektor. Im Umweltbereich betrifft dies zum Beispiel die Umsetzung der Klima-
konvention, der Luftreinhalteverordnung und der Bestimmungen des Boden- und
Gewässerschutzes. Im Energiebereich stehen die Entwicklung der Energiemärkte, die
langfr istige Energiestrategie und unsere Mitverantwortung für die Energieaussenwirt-
schaftspolitik im Vordergrund (insbesondere Internationale Energieagentur und
Energiecharta).
Regulierungsanalyse
Wir begleiten die zuständigen Ämter bei der Analyse der volkswirtschaftlichen Auswir-
kungen neuer Gesetze im Rahmen der Erarbeitung von Regulierungsfolgeabschät-
zungen in Botschaften. Zudem sind wir für die Messung der Regulierungskosten, die
Analyse und Konzeption von Regulierungsinstrumenten und Massnahmen zu deren
Verbesserung zuständig (Beispiele: Vereinfachung von Bewilligungen, administrative
Entlastung).
Publikationen
Wir tragen die redaktionelle Verantwortung für zwei der wichtigsten Publikationen
des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:
Einerseits für die monatliche Zeitschrift «Die Volkswirtschaft/Das Magazin für Wirt-
schaftspolitik» (www.dievolkswirtschaft.ch) und andererseits für die täglich erschei-
nende Zeitung «Schweizerisches Handelsamtsblatt» (www.shab.ch). Bei der laufenden
Weiterentwicklung der elektronischen Version des SHAB sowie der gesamtschweize-
rischen elektronischen Beschaffungsplattform SIMAP (www.simap.ch) sind wir verant-
wortlich für eine zentrale e-Government-Applikation des Bundes.
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11
Die Direktion für Arbeit
Arbeitsmarktpolitik ist weit zu fassen. Ziel ist es, möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen – zu Löhnen, die ein Leben in Würde erlauben und zu Bedingungen, die der Gesundheit nicht schaden. Die Direktion für Arbeit sorgt inenger Zusammenarbeit mit den Sozial-partnern und den Kantonen für klare Regeln im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeits-vermittlung sowie der Öffnung des Arbeits-marktes nach der Einführung der Personen-freizügigkeit. Ferner vertreten wir die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation und setzen uns für eine soziale Dimension der Globalisierung ein.
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Die Direktion für ArbeitArbeitsbedingungen
Gesunde Arbeitsbedingungen schaffen
Der harte Wettbewerb und die gesellschaftliche Entwicklung stellen Wirtschaftsunter-
nehmen ständig vor neue Herausforderungen. Parallel dazu wachsen die Ansprüche
an die Mitarbeitenden. Um ein gesundes Gleichgewicht halten zu können, muss des-
halb die von der Wirtschaft benötigte Flexibilität ständig mit den legitimen Bedürfnis-
sen der Erwerbstätigen nach Gesundheit und Sicherheit in Einklang gebracht werden.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist gesundheits-, sozial- sowie wirtschaftspolitisch
von grosser Bedeutung. Im Arbeitsgesetz (ArG) verankert bildet er die Voraussetzung
für eine optimale Leistungsfähigkeit von Erwerbstätigen und deren Erhalt im Arbeits-
prozess. Zufriedene und gesunde Arbeitnehmende sichern den sozialen Frieden im
Staat und tragen zu einer prosperierenden Wirtschaft bei. Der Arbeitsplatz ist auch zu
einem der wichtigsten Handlungsfelder der öffentlichen Gesundheit geworden.
Arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie zum Beispiel Rücken-
schmerzen und Burnout v erursachen in unserem Land jährlich Kosten von mehreren
Milliarden Franken. Dieses Geld könnte mit geeigneten Massnahmen zum Teil einge-
spart werden.
Mängel bei Arbeitsorganisation, Arbeitszeitmodellen, Arbeitsgestaltung oder im
Führungsverhalten können die Gesundheit am Arbeitsplatz ebenso negativ beein-
trächtigen wie nicht optimierte Luft-, Licht- oder Lärmverhältnisse. Unser Leistungs-
bereich Arbeitsbedingungen ist für Fragen rund um den Gesundheitsschutz von
Erwerbstätigen zuständig. Wir erarbeiten für die kontinuierliche Anpassung gesetz-
licher Vorschriften wissenschaftliche und technische Grundlagen und geben Empfeh-
lungen für Massnahmen gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz
heraus.
Arbeitnehmerschutz
Wir befassen uns schwergewichtig mit der Rechtsetzung und der Aufsicht im Bereich
der Arbeits- und Ruhezeiten. Zudem amtieren wir als Bewilligungsbehörde für dau-
ernde Nacht- und Sonntagsarbeit und ununterbrochenen Betrieb in der Schweiz.
Täglich beantworten wir rechtliche Fragen, speziell auch solche betreffend schwange-
rer Arbeitnehmerinnen und jugendlicher Arbeitnehmenden. Wir stellen die einheit-
liche Anwendung der Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten im ArG sicher. Den
Vertreterinnen und Vertretern von kantonalen Aufsichtsbehörden bieten wir fachliche
Weiterbildung und Beratung in genannten Themenbereichen an.
Eidgenössische Arbeitsinspektion
Wir beaufsichtigen und koordinieren den Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) und des
Unfallversicherungsgesetz es (UVG) durch die Kantone. Hierfür analysieren wir Voll-
zugsdaten, entscheiden bei kantonsübergreifenden Vollzugsfragen zur Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz und legen Schwerpunktaktionen im kantonalen Voll-
zug fest. Im Rahmen der Oberaufsicht stellen wir eine gesamtschweizerisch einheit-
liche Rechtsanwendung sicher. Dazu erarbeiten wir einerseits Richtlinien für die Kan-
tone, anderseits auditieren wir die kantonalen Arbeitsinspektorate regelmässig.
Neben dem Angebot von Aus- und Weiterbildungen unterstützen und beraten
wir die kantonalen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren bei Fach- und Grundsatz-
fragen. In der Verwaltung wie auch den Betrieben des Bundes kontrollieren wir direkt
den ArG- und UVG-Vollzug vor Ort. Des Weiteren pflegen wir die Kooperation mit
internationalen Organisationen des Arbeitnehmerschutzes und ausländischen Part-
nerbehörden.
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Arbeitsbedingungen auf einen
Blick:
Bewilligungen Arbeits- und Ruhezeiten
Identifikation und Beobachtung von
Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz
Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick
auf die Vermeidung von gesundheits-
beeinträchtigenden Arbeitsbedingungen
Beaufsichtigung und Koordination des
Vollzugs des Arbeits- und des
Unfallverhütungsgesetzes durch die
Kantone
Koordination des Vollzug des
Produktesicherheitsgesetzes
Sicherer Umgang mit Chemikalien am
Arbeitsplatz
Direktion für Arbeit 13
Wir setzen uns für Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmenden ein.
Grundlagen Arbeit und Gesundheit
Wir befassen uns mit der wissenschaftlichen Beurteilung gesundheitlicher Belas-
tungen am Arbeitsplatz. Wichtige Aufgaben stellen dabei die Identifizierung neuer
und die Beobachtung bekannter Gesundheitsrisiken in den verschiedenen Branchen
und bei besonderen Risikogruppen dar. In regelmässigen Abständen veröffentlichen
wir Berichte zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Daneben erarbeiten wir
Empfehlungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitsgesetzes. Unsere
Fachleute der Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Ergonomie und Arbeitspsychologie
sind ferner an Schulungen und Beratungen von Vertretenden der Vollzugsorgane des
ArG mitbeteiligt.
Produktesicherheit
Wir koordinieren zusammen mit anderen Partnern den Vollzug des Bundesgesetzes
über die Produktesicherheit. Zweck ist es, dass nur sichere, der Gesundheit nicht
abträgliche Produkte auf den Schweizer Markt kommen und von Konsumentinnen
und Konsumenten sowie Arbeitnehmenden verwendet werden. Um einen freien
Warenfluss der Produkte sicherzustellen, werden die verschiedenen Vorschriften mit
den wichtigsten Handelspartnern unseres Landes abgestimmt. Zu unseren weiteren
Aufgaben gehören auch die Analyse europäischer Produktvorschriften und deren
Umsetzung ins Schweizer Recht.
Chemikalien und Arbeit
Als eine der verschiedenen Beurteilungsstellen gemäss Chemikaliengesetz sind wir für
den Schutz der Arbeitnehmenden zuständig. Zusammen mit anderen Bundesämtern
bearbeiten wir die Dossiers der Anmeldung von Neustoffen und der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln sowie von Biozidprodukten. Wir beurteilen, ob die zu erwar-
tende Exposition gegenüber diesen Chemikalien zu einer Beeinträchtigung der
Gesundheit der Erwerbstätigen führen kann. Wir überprüfen, ob alle notwendigen
Arbeitsplatz-Schutzmassnahmen in den Bedienungsanleitungen und den Sicherheits-
datenblättern der Chemikalien korrekt aufgeführt sind, und ob sie von den Betrieben
auch verstanden und umgesetzt werden können. Wir beteiligen uns zudem an der
Marktkontrolle im Chemikalienbereich.
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Die Direktion für ArbeitArbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Hauptsache Arbeit
Arbeitslosigkeit steht in einem direkten Zusammenhang mit der konjunkturellen
Entwicklung. Diese vermag niemand auf längere Frist vorauszusagen. In guten wie in
schlechten Zeiten ist es deshalb wichtig, wirksame Instrumente bereitzuhalten, um
die Betroffenen jederzeit effizient unterstützen zu können.
Der Leistungsbereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich
für das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Partner, die bei der Durchführung dieser
Aufgaben mithelfen, sind in den Kantonen die kantonalen Amtsstellen (KAST), die
Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Logistikstellen für arbeitsmarkt-
liche Massnahmen (LAM) sowie die öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen. In
Zusammenarbeit mit diesen Partnern und weiteren arbeitsmarktrelevanten Institu-
tionen bietet die Arbeitslosenversicherung ein angemessenes Ersatzeinkommen für
Arbeitslose und unterstützt die rasche und nachhaltige Wiedereingliederung von
Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dazu bewirtschaftet sie die Mittel des Arbeits-
losenversicherungsfonds und unterhält ein Informatikzentrum zur Unterstützung der
Vollzugsorgane im Bereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung. Der Leistungs-
bereich vertritt die Schweiz in internationalen Arbeitsmarktbelangen.
Rechtsetzung und Vollzug
Zu unseren Kernaufgaben gehören die Rechtsetzung und die Behandlung von Rechts-
fragen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung. Mit dem Erlass
von Weisungen an die verschiedenen Vollzugsorgane, der Beratung und Kontrolle von
kantonalen Amtsstellen und Arbeitslosenkassen sorgen wir für eine einheitliche
Anwendung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Steuerung der Vollzugsstellen
Ebenfalls zu unseren Kernaufgaben gehört die Steuerung der kantonalen Vollzugs-
stellen, das heisst der KAST, der RAV und der LAM sowie die Steuerung der öffentlichen
und privaten Arbeitslosenkassen. Die Steuerung der RAV/LAM/KAST erfolgt dabei
über messbare, wirkungsorientierte Ziele. Diese werden in einer Vereinbarung des
Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit den kanto-
nalen Regierungen fest geschrieben.
Informatikunterstützung
Der Vollzug der Arbeitslosenversicherung wird hauptsächlich mit Hilfe von zwei elek-
tronischen Informationssystemen unterstützt, dem Arbeitsvermittlungssystem AVAM
sowie dem Auszahlungssystem ASAL. Die Daten aus diesen beiden Systemen werden
im Informationssystem des SECO für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA)
zusammengefasst und den Kantonen in Form von Controllingdaten zur Verfügung
gestellt. Die Kantone unterstützen wir zudem in der Qualitätssicherung, Organisation
und Ausbildung.
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Arbeitsmarkt und Arbeitslosen-
versicherung auf einen Blick:
Rechtsetzung und Vollzug
Inspektorat
Steuerung der Vollzugsstellen und
Arbeitslosenkassen
Arbeitsmarktmassnahmen
Öffentliche Arbeitsvermittlung
Informatik des Vermittlungs- und des
Auszahlungssystems
Arbeitsmarktstatistik
Verwaltung des Fonds der Arbeitslosen-
versicherung
Direktion für Arbeit 15
Unser Ziel ist Arbeit und Einkommen für alle.
Entschädigungen
Mit der Arbeitslosenentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung betroffenen
Personen einen angemessenen Ersatz für den erlittenen Erwerbsausfall. Mit der Kurz-
arbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass infolge vorübergehender konjunk-
turell bedingter Arbeitsausfälle Arbeitsplätze verloren gehen. Das gleiche Ziel verfolgt
die Schlechtwetterentschädigung, die in bestimmten Branchen (z. B. Bau) ausgerichtet
werden kann, wenn die Fortführung der Arbeit durch schlechte Witterung verunmög-
licht wird. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebenden wird der Verdienstausfall
von Arbeitnehmenden für geleistete Arbeit während maximal vier Monaten durch
eine Insolvenzentschädigung kompensiert.
Arbeitsmarktmassnahmen
Mit spezifischen Instrumenten fördern wir eine möglichst rasche und dauerhafte
Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dazu gehören Kurse und
Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, aber auch Übungsfirmen, Berufs-
praktika, Motivationssemester sowie Einarbeitungs- beziehungsweise Ausbildungs-
zuschüsse.
Präventive Massnahmen
Bei bevorstehenden Massenentlassungen können für Betroffene präventive Massnah-
men hilfreich sein. Hier stehen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bera-
tend und vermittelnd zur Seite. Dabei geht es in erster Linie um Abklärungs- und
Qualifikationsmassnahmen und die Einrichtung betrieblicher Arbeitsmarktzentren.
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Die Direktion für ArbeitPersonenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Angehörige der EU- und EFTA-Staaten sind im Genuss der Personenfreizügigkeit.
Damit haben Arbeitnehmende aus diesen Ländern auf dem schweizerischen Arbeits-
markt die gleichen Rechte und Vorteile wie die Schweizerinnen und Schweizer.
Mit der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen (FlaM) gegen missbräuch-
liche Unterbietungen der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen und der
Beobachtung des Arbeitsmarktes leistet der Bereich Personenfreizügigkeit und
Arbeitsbeziehungen (PA) einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Freizügigkeits-
abkommens (FZA). In diesem Zusammenhang haben die Flankierenden Massnahmen,
die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Aufsicht über die
private Arbeitsvermittlung und die Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen
Stellenwert.
Flankierende Massnahmen gegen missbräuchliche Unterbietungen der
Lohn- und Arbeitsbedingungen
Die FlaM dienen dem Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterbie-
tungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen, die der freie Personenverkehr mit sich
bringen könnte. Als Fachstelle des Bundes beaufsichtigen wir die Umsetzung der
Instrumente der FlaM durch die Kantone und die Sozialpartner. Mit den FlaM wird
kontrolliert, ob in- und ausländische Arbeitgeber die orts- und branchenüblichen
Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamt-
arbeitsverträgen vorgeschriebenen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen ein-
halten. Die FlaM umfassen im Wesentlichen die folgenden Massnahmen:
– Das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer (Entsendegesetz) verpflichtet ausländische Arbeitgeber, die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung der
schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.
– Mittels erleichterter Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
und Normalarbeitsverträgen können bei festgestellter missbräuchlicher Unterbie-
tung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen verbindliche
Mindestlöhne eingeführt werden.
Die FlaM sind am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung der EU um neue
Mitgliedstaaten sind die FlaM bis anhin zwei Mal verstärkt worden.
Wir stellen der Öffentlichkeit alle relevanten Informationen zu den FlaM zur Verfü-
gung und sorgen so für die nötige Transparenz. So enthält beispielsweise die Internet-
plattform www.entsendung.admin.ch alle notwendigen Informationen zu den
schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dies kommt sowohl den Arbeitneh-
menden als auch Arbeitgebenden im In- und Ausland zugute. Zudem garantieren wir
einen rechtsgleichen Vollzug in den Kantonen. In diesem Zusammenhang sind die
Weiterbildungen, die wir den kantonalen Vollzugsstellen anbieten, von grosser Bedeu-
tung.
Schwarzarbeit
Als Fachstelle informieren und sensibilisieren wir die Öffentlichkeit über die negativen
Folgen von Schwarzarbeit und beaufsichtigen den Vollzug des Bundesgesetzes über
Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft
ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, Schwarzarbeit effizient und pragmatisch zu verhindern.
Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen sollen den Arbeit gebern
einen Anreiz geben, die Löhne ihrer Arbeitnehmenden auch bei kleineren Tätigkeiten,
wie beispielsweise Arbeiten im Haushalt, abzurechnen.
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Personenfreizügigkeit und
Arbeitsbeziehungen auf einen Blick:
Aufsicht über die Flankierenden
Massnahmen gegen missbräuchliche
Unterbietungen der Lohn- und
Arbeitsbedingungen
Beobachtung des Arbeitsmarktes
Allgemeinverbindlicherklärung von
Gesamtarbeitsverträgen
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Aufsicht über die private Arbeits-
vermittlung und den Personalverleih
Wirtschaftliche und internationale Fragen/
Migration
Wir sorgen für faire Arbeitsbedingungen.
Durch das Gesetz wurden kantonale Kontrollstellen eingerichtet, die Inspekto-
rinnen und Inspektoren beschäftigen. Zusätzlich ermöglicht es den Datenaustausch
unter den beteiligten Behörden. Wir schaffen die Grundlage für deren gute Zusam-
menarbeit untereinander. Damit ist die Gewähr für systematische und effiziente Kon-
trollen durch koordiniertes Vorgehen gegeben.
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Unser Bereich ist auch zuständig für die Durchführung der Verfahren um Allgemein-
verbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Wir prüfen, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung gegeben sind und stehen in
engem Kontakt mit den Sozialpartnern, die für den Abschluss der Gesamtarbeitsver-
träge zuständig sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Bestimmungen
eines Gesamtarbeitsvertrages für alle Betriebe einer Branche. Einige Bestimmungen
(z. B. über die Mindestlöhne und die Arbeitszeiten) sind auch auf Betriebe mit Sitz im
Ausland, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, anwendbar, weshalb den
allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eine grosse Bedeutung bei
den FlaM zukommt.
Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitig-
keiten
Wir führen auch das Sekretariat der Eidgenössischen Einigungsstelle zur Beilegung
von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Die Eidgenössische Einigungsstelle ist eine staat-
liche Schlichtungsstelle, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen einge-
setzt wird und nur, wenn alle Verständigungsversuche der Parteien (Arbeitgeber oder
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) durch direkte Verhandlungen erfolglos
geblieben sind.
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Als Fachstelle des Bundes sind wir für die Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung
und den Personalverleih im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes zuständig. An
Betriebe, die sich grenzüberschreitend betätigen, erteilen wir die eidgenössische
Vermittlungs- und/oder Verleihbewilligung. Wir führen auch das Verzeichnis über die
bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Der Vollzug geschieht in enger Zusam-
menarbeit mit den kantonalen Amtsstellen.
Mit unserer Tätigkeit sichern wir den einheitlichen Vollzug des Arbeitsvermitt-
lungsgesetzes und schützen die Arbeitnehmenden, welche die private Arbeitsver-
mittlung oder den Personalverleih in Anspruch nehmen.
Wirtschaftliche und internationale Fragen
Wir sind das Kompetenzzentrum für Migration im SECO. Wir bearbeiten Fragen im
Bereich der Ein- und Auswanderung – insbesondere im Zusammenhang mit dem
Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU. Hinzu kommen die Fragen im Bereich des
Ausländergesetzes (Drittstaatsangehörige) sowie der Asylpolitik. Wir sind auch für das
Netzwerk Migration innerhalb des SECO verantwortlich.
Direktion für Arbeit 17
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Die Direktion für ArbeitInternationale Arbeitsfragen
Wir sind international vernetzt.
Soziale Stabilität, Sozialdialog und bessere Verteilung der Chancen
der Globalisierung
Offene Märkte und Gesellschaften sind Voraussetzung für die Sicherung von Wohl-
stand und Demokratie. Die Globalisierung verursacht Veränderungen, die dazu führen,
dass nicht alle vom Wohlstandsgewinn profitieren können. Deshalb ist eine soziale
Absicherung notwendig, die es allen Teilen der Gesellschaften ermöglicht, die Chan-
cen der Globalisierung optimal zu nutzen. Die soziale Dimension international zu
unterstützen, ist Aufgabe der Stabsstelle Internationale Arbeitsfragen.
Wir vertreten die Schweiz in der internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der
einzigen tripartiten Institution der Vereinten Nationen. Die IAO ist damit betraut, die
soziale Gerechtigkeit zu fördern und für die Einhaltung der Menschenrechte in der
Arbeitswelt zu sorgen. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Arbeitsrechte zu för-
dern, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu unterstützen, den sozialen
Schutz weiterzuentwickeln und den Sozialdialog bei der Suche nach Lösungen für die
Probleme der Arbeitswelt anzuregen. Wir verfassen die Berichte zur rechtlichen und
praktischen Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen der IAO
und organisieren die Arbeiten der tripartiten eidgenössischen Kommission für IAO-
Angelegenheiten.
Im Sinne einer kohärenten Aussenpolitik setzen wir uns für die Einhaltung der
grundlegenden Arbeitsnormen ein – einerseits gegenüber anderen internationalen
Organisationen (z. B. UNO, Bretton-Woods-Institutionen, WTO) und andererseits durch
die Einführung der durch die EFTA erarbeiteten neuen Musterbestimmungen zu «Han-
del und nachhaltiger Entwicklung» im Rahmen bilateraler und regionaler Handels-
abkommen. Über Programme der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit
engagieren wir uns weltweit für menschenwürdige Arbeit. Diese Programme sollen
zur Respektierung der Arbeitnehmerrechte, zur Förderung nachhaltiger Unterneh-
men, zum Beschäftigungswachstum und zur Armutsreduktion beitragen, indem suk-
zessive ein Sockel des sozialen Schutzes aufgebaut wird.
Wir kontrollieren die Einhaltung der Kriterien für sozialverträgliche Produktions-
bedingungen; so werden namentlich Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen im
Sinne des entsprechenden Gesetzes von der Mineralölsteuer befreit.
Schliesslich sind wir dafür verantwortlich, die Berichte der Umsetzung des Inter-
nationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) zu
verfassen und zu publizieren.
Die Aufgabengebiete der Stabsstelle
Internationale Arbeitsfragen auf einen
Blick:
Internationale Arbeitsorganisation
Internationale Arbeitsnormen
(inkl. Kernarbeitsnormen)
Soziale Dimension der Globalisierung
Wirtschaftliche und soziale Rechte
(UNO-Pakt I)
Wirtschaft und Menschenrechte
Interne Revision SECOWir nehmen die Finanzaufsicht wahr.
Prüfen, beraten, Mehrwert schaffen
Wir erbringen unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen,
die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu generieren und die Geschäftsprozesse zu
verbessern. Wir unterstützen das SECO bei der Erreichung seiner Ziele, indem wir mit
einem risikoorientierten, systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit
des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungspro-
zesse (IKS) bewerten und diese verbessern helfen.
Interne Revision SECO 19
Die Prüfgebiete der Stabsstelle
Interne Revision auf einen Blick:
Führungs- und Geschäftsprozesse
Jahresabschlüsse
IT-Anwendungen
Projekte
Risikomanagementprozess
Interne Revision SECO
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Die Direktion für Standortförderung
Wir erfüllen vor dem Hintergrund der Globalisierung die wichtige Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Schweiz im weltweiten Wettbewerb zu positionieren und zu stärken. Wir unterstützen Initiativen zur erleichterten Anpassung der Wirtschaft an den Struktur wandel, die Verbesserung der Exportfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Ausland.
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Die Direktion für Standortförderung
Im Dienst eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums
Die Schweizer Wirtschaft steht im weltweiten Wettbewerb. Der globale wirtschaftliche
Strukturwandel erfordert auch von unseren Unternehmen, sich an immer neue
Herausforderungen anzupassen. Die Direktion für Standortförderung unterstützt die
Anpassungsprozesse des Wirtschaftsstandortes gezielt und trägt so zu einer nachhal-
tigen Erhöhung der Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft bei. Die Schwer-
punkte liegen in der Promotion des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Ausland, bei der
Exportförderung und der Exportrisikoversicherung, in der Regional- und Raumord-
nungspolitik sowie in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und
mittlere Unternehmen und den Tourismus.
Die Gründung oder Ansiedlung von technologisch führenden Unternehmen
erweitert das Branchenspektrum unserer Wirtschaft. Akteure, die aufgrund strukturell
bedingter Grössennachteile im Anpassungsprozess benachteiligt sind, profitieren von
der KMU-Politik der Direktion für Standortförderung auf überbetrieblicher Ebene –
zum Beispiel bei der Sicherung der Informationsvermittlung oder der Bildung von
Plattformen zur Förderung der Kooperation. Die Regionen erhalten Unterstützung in
ihrer eigenen, langfristig selbständigen wirtschaftlichen Entwicklung über die Kan-
tons- und Landesgrenzen hinaus. Bei wirtschaftspolitischen Massnahmen werden
immer angemessene Anreizmechanismen angestrebt.
KMU-Politik
Über 99 Prozent der marktwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz sind KMU, die
insgesamt zwei Drittel der Erwerbstätigen beschäftigen. Im Vergleich zu Grossunter-
nehmen sind sie stärker von administrativen Belastungen und Problemen der Finan-
zierung betroffen. Als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und der Bundesver-
waltung konzentrieren wir uns auf zwei Hauptaufgaben: Erstens auf die administrative
Entlastung der Unternehmen, zum Beispiel durch den KMU-Verträglichkeitstest, mit
dem neue Gesetze auf die KMU-Verträglichkeit untersucht werden, oder durch eine
zweckmässige und umfassende Information für bestehende KMU und Initianten von
Unternehmensgründungen – wie etwa mit dem eigens geschaffenen Internet-Portal
(www.kmu.admin.ch). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Unternehmensfinanzie-
rung, zum Beispiel mittels Unterstützung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens
für KMU.
Exportförderung und Standortpromotion
Wir stellen ein vielfältiges Dienstleistungsangebot für exportorientierte Schweizer
Unternehmen sicher. Die operationelle Exportförderung wird im Auftrag des Bundes
von Osec Business Network Switzerland durchgeführt. Osec vermittelt detaillierte
Informationen über ausländische Märkte, ist den KMU beim Realisieren von Geschäfts-
möglichkeiten im Ausland behilflich und unterstützt beispielsweise auch Auftritte an
wichtigen Leitmessen. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) versichert
Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische
Risiken.
In der Standortpromotion werden potenzielle Investoren über alle wichtigen
Fakten des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz informiert und beraten. Die
Standortpromotion des Bundes wird durch die Osec geführt und ist mit jener der
Kantone koordiniert.
Die Aufgabengebiete der Direktion für
S tandortförderung auf einen Blick:
KMU-Politik
Exportförderung, Exportrisiko-
versicherung und Standortpromotion
Regional- und Raumordnungspolitik
Tourismus
Wir stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Regional- und Raumordnungspolitik
Mittels regionalpolitischer Instrumente unterstützen wir den Strukturwandel und die
Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums sowie von Berg- und Grenzregionen. Mit
der direkten Förderung in Form von Beiträgen und Darlehen für Infrastrukturinvesti-
tionen zielen wir auf eine Verbesserung der regionalen Standortqualität ab. Dabei
werden insbesondere Anreize für die kantonsübergreifende und grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit in funktionalen Wirtschaftsräumen gesetzt. Durch die Koordi-
nation unserer Tätigkeiten mit anderen, ähnlich ausgerichteten Bundesaufgaben
streben wir zudem Verbundeffekte zugunsten von Projekten in den Fördergebieten
an.
Tourismus
Als Kompetenzzentrum des Bundes für Tourismusfragen sorgen wir für vorteilhafte
Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen. Im Rahmen des Bundesge-
setzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im
Tourismus Innotour (www.inno-tour.ch) und des Bundesgesetzes über die Förderung
der Beherbergungswirtschaft unterstützen wir die Innovations- und Investitionstätig-
keit sowie die Zusammenarbeit und den Wissensaufbau im Schweizer Tourismus.
Ausserdem unterstützen wir das Marketing für das Reiseziel «Schweiz» und vertreten
unser Land in den zwischenstaatlichen Tourismus-Organisationen.
Direktion für Standortförderung 23
24
Die Direktion für Aussenwirtschaft
Wir engagieren uns für eine offene Schweizer Volkswirtschaft und wahren die Interessen unserer Wirtschaft im Ausland durch die Förderung eines freien und fairen Welthandels. Insbesondere sind wir zuständig für
den internationalen Warenverkehr, die nichttarifarischen Massnahmen, den
Dienstleistungshandel, die internationalen Investitionen sowie Fragen des
internationalen Wirtschaftsrechts,
die Mitgestaltung eines freien und fairen Welthandels durch die Teilnahme an den
Verhandlungen unter dem Dach der WTO und durch den Abschluss von
Freihandelsabkommen,
die Vertretung der Schweiz in multilateralen Wirtschaftsorganisationen wie der WTO,
der EFTA, der Weltbank und der OECD,
wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen zugunsten der Entwicklungs- und
Transitionsländer sowie für die neuen Mitgliedsländer der EU,
die bilateralen wirtschaftspolitischen Beziehungen der Schweiz zu den Ländern
der Welt,
Exportkontrollen und Sanktionen.
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26
Die Direktion für AussenwirtschaftAussenwirtschaftliche Fachdienste
Verhandeln und Rahmenbedingungen gestalten
Die Aussenwirtschaftlichen Fachdienste der Direktion für Aussenwirtschaft sind das
Kompetenzzentrum des Bundes für den internationalen Warenverkehr, die nichttarifa-
rischen Massnahmen, den Dienstleistungshandel, internationale Investitionen und
multinationale Unternehmen sowie internationales Wirtschaftsrecht. In diesen Berei-
chen vertreten sie die Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sie sind verant-
wortlich für die Früherkennung neuer Entwicklungen. Im Hinblick auf die Markt-
öffnung im Ausland und eine wettbewerbsfreundliche Wirtschaftsordnung im Inland
gestalten sie die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen mit. In den
verschiedenen Verhandlungen (u.a. im Rahmen der WTO, mit der EU und der EFTA
sowie über Freihandelsabkommen und weitere bilaterale Wirtschaftsverträge) sind sie
zuständig für die Aushandlung internationaler Vereinbarungen zur Wahrung der Inte-
ressen der Schweizer Volkswirtschaft. Sie vertreten ihre Fachbereiche auch in den
relevanten internationalen Organisationen, wie der Welthandelsorganisation (WTO),
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Konferenz der Vereinigten Nati-
onen zu Handel und Entwicklung (UNCTAD). Die Aussenwirtschaftlichen Fachdienste
stellen weiter die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse ins Landesrecht sicher und
wachen über die Konformität inländischer Regulierungen mit den internationalen
Verpflichtungen der Schweiz. In konkreten Fällen leisten sie entsprechende Unterstüt-
zung.
Internationales Wirtschaftsrecht
Zu unseren Aufgaben als Kompetenzzentrum des SECO für Fragen des internationalen
Wirtschaftsrechts gehören insbesondere die Aushandlung internationaler Wirtschafts-
vereinbarungen und die Vertretung der Schweiz in internationalen Organisationen.
Schwerpunkte bilden dabei das Wettbewerbsrecht, Corporate Governance, handels-
politische Schutzmassnahmen, institutionelle Bestimmungen und die Streitbeilegung.
Wir vertreten die Schweiz in den Fachausschüssen der OECD und der UNCTAD. In
Zusammenarbeit mit den spezialisierten Diensten stellen wir die Kohärenz der Verein-
barungen über Handels-, Dienstleistungs- und Investitionsabkommen der Schweiz
sicher.
Internationaler Warenverkehr
Wir sind die Anlaufstelle für autonome, bilaterale, plurilaterale und multilaterale Ange-
legenheiten des internationalen Warenhandels. Im Bereich Warenverkehr bilden wir
– zusammen mit dem für nichttarifarische Massnahmen zuständigen Dienst – das
Kompetenzzentrum für Fragen des Marktzugangs für Agrar- und Industriegüter im
In- und Ausland. Ein zentraler Aufgabenkreis ist die Gestaltung der Zoll- und Ursprungs-
politik, einschliesslich des Führens von Verhandlungen über internationale Abkom-
men, insbesondere mit der EU (u.a. Freihandelsabkommen 1972 inklusive Protokoll 2
für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Verhandlungen über Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Gesundheit) und über Freihandelsabkommen mit Staaten
ausserhalb der EU. Ziele sind der Abbau von Zöllen und Gebühren sowie die Vereinfa-
chung der Verfahren an der Grenze. In unsere Zuständigkeit fällt (in Zusammenarbeit
mit der Oberzolldirektion und dem Bundesamt für Landwirtschaft) der Vollzug des
Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftspro-
dukten (sog. «Schoggigesetz»).
Die Aufgabengebiete der Aussenwirt-
schaftlichen Fachdienste auf einen Blick:
Internationales Wirtschaftsrecht
Internationaler Warenverkehr
Nichttarifarische Massnahmen
Internationale Dienstleistungen
Internationale Investitionen und
multinationale Unternehmen
Wir sind zuständig für aussenwirtschaftspolitische und weltwirtschaftliche Fachfragen.
Nichttarifarische Massnahmen
Wir setzen uns für international harmonisierte und kompatible Produktvorschriften
sowie für die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen, Zertifizierungen, Konformi-
tätsbewertungen, Inspektionen und Zulassungen ein. Ziel ist es, über die internatio-
nale Anerkennung oder Harmonisierung von Vorschriften und Standards einen mög-
lichst ungehinderten Zugang zu ausländischen Märkten zu erreichen und dem Wirt-
schaftsstandort Schweiz ein wettbewerbsfähiges Angebot zu verschaffen. Wir sind für
das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie für das Abkom-
men über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU
zuständig. Wir handeln Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung aus (unter ande-
rem Verhandlungen mit der EU über Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und
Gesundheit sowie über REACH, das neue Chemikalienrecht der EU). Der Vollzug des
Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) fällt ebenso in unsere
Zuständigkeit wie die Erarbeitung der Grundsätze der schweizerischen Politik zur
Beseitigung von nichttarifarischen Handelshemmnissen.
Dienstleistungen
Unsere Aufgabe ist die Verbesserung des Marktzugangs und die Beseitigung von
Diskriminierungen im Handel mit Dienstleistungen. Im Rahmen des Dienstleistungs-
abkommens GATS/WTO sowie von Freihandelsabkommen streben wir die Sicherung
und Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Dienstleistungsanbieter und eine
nicht diskriminierende Behandlung auf ausländischen Märkten an. Dies in den ver-
schiedenen Dienstleistungszweigen wie Finanzsektor, Telekommunikation, Gross- und
Detailhandel, Unternehmensdienstleistungen, freie Berufe, Transport und Logistik,
Tourismus, Bau, audiovisuelle Dienstleistungen, Post- und Kurierdienstleistungen, Bil-
dungs- und Gesundheitsdienstleistungen sowie im Bereich des eCommerce. Ausser-
dem bearbeiten wir Fragen des Landesrechts im Dienstleistungsbereich – insbeson-
dere mit dem Ziel, die Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der
Schweiz und die Kompatibilität mit europäischen Rechtsstandards sicherzustellen.
Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen
Wir gestalten internationale Regeln und Vereinbarungen über grenzüberschreitende
Investitionen, unter anderem im Rahmen der rund 120 bilateralen Abkommen der
Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Investitionen sowie von Freihandelsab-
kommen. Wir vertreten die Schweiz in den Fachausschüssen internationaler Organi-
sationen (namentlich OECD und UNCTAD). Ziel ist die Verbesserung der Rahmen-
bedingungen für grenzüberschreitende Investitionen und die Förderung des Beitrags
multinationaler Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung. Dazu gehört das Mit-
gestalten von Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Verhalten international täti-
ger Unternehmen (Corporate Responsibility), unter anderem im Rahmen der OECD-
Leitsätze für ein verantwortungsvolles Unternehmensverhalten. Einen weiteren
Schwerpunkt legen wir auf die Bekämpfung von Korruption im internationalen
Geschäftsverkehr. Wir vertreten die Schweiz im zuständigen Ausschuss der OECD –
unter anderem mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen infolge von Korruption auf
den internationalen Märkten zu verhindern.
Direktion für Aussenwirtschaft 27
28
Die Direktion für AussenwirtschaftWelthandel
Im Einsatz für offene Auslandsmärkte
Offene Auslandsmärkte sind für die Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeu-
tung. Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz stützt sich denn auch – nebst den
bilateralen Verträgen mit der EU – auf weitere Eckpfeiler ab: Zu den Kernaufgaben der
Direktion für Aussenwirtschaft im Bereich Welthandel gehört es, die weltwirtschaft-
lichen Rahmenbedingungen mitzugestalten und zusammen mit den zuständigen
Fachdiensten die schweizerischen Wirtschaftsinteressen in den wichtigen multilate-
ralen Organisationen zu vertreten – insbesondere in der WTO, in der EFTA, in der OECD
und in der G20.
Welthandelsorganisation WTO
Die hohe Aussenhandelsquote der Schweiz zeigt, wie stark unsere Wirtschaft mit dem
Ausland verflochten ist. Da sind verlässliche internationale Spielregeln für den grenz-
überschreitenden Wirtschaftsverkehr besonders wichtig. Eine aktive Mitgliedschaft in
der WTO – als eine der wichtigsten Plattformen – ist deshalb zentraler Bestandteil
unserer Aussenwirtschaftspolitik. Wir nehmen an den Verhandlungen in den WTO-
Welthandelsrunden sowie in den Organen der WTO (Ministerkonferenz, Räte, Aus-
schüsse, Arbeitsgruppen usw.) teil. Mit dem Einsatz für den Abbau von Handelsschran-
ken, inklusive Verbesserung des Zugangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten,
tragen wir dazu bei, die Absatzmöglichkeiten der schweizerischen Exportwirtschaft zu
erhöhen und längerfristig auch den Binnensektor zu stärken. Ganz im Interesse der
Schweiz sind auch die WTO-Regeln der Streitbeilegung, welche unilaterale Urteile und
einseitige Retorsionsmassnahmen verhindern und insgesamt die Stabilität, Rechtssi-
cherheit und Rechtsgleichheit unter den Mitgliedern fördern, sowie das Monitoring
der handelspolitischen Massnahmen, um möglichen protektionistischen Tendenzen
früh entgegen zu wirken. Im Rahmen der WTO arbeiten wir auf die kohärente Ausge-
staltung des Verhältnisses zwischen Handel und weiteren Politikfeldern wie Schutz
von Umwelt und Gesundheit, Wahrung grundlegender Arbeitsnormen und Konsu-
mentenschutz hin.
Freihandelsabkommen/Europäische Freihandelsassoziation EFTA
Auch wenn die EFTA heute neben der Schweiz nur noch aus drei weiteren Staaten
besteht (Liechtenstein, Island, Norwegen), beweist sie seit Jahrzehnten, dass sie unter
ihren Mitgliedern und mit weiteren Partnerstaaten eine funktionierende und sich
dynamisch entwickelnde Freihandelszone zu errichten vermag. Ausserdem ermög-
licht die EFTA-Mitgliedschaft der Schweiz einen nützlichen Beobachterstatus in den
Gremien des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Von besonderer Bedeutung ist
die EFTA für die Schweiz als Verhandlungsplattform für Freihandelsabkommen mit
Partnern ausserhalb der EU. Der Abschluss von Freihandelsabkommen – meist im
Rahmen der EFTA, aber auch bilateral – zielt im Wesentlichen darauf ab, den Schweizer
Unternehmen rechtlich abgesicherte, vorhersehbare, möglichst hindernis- und diskri-
minierungsfreie Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu
garantieren. Dazu gehört insbesondere ein im Vergleich mit den wichtigsten auslän-
dischen Konkurrenten mindestens gleichwertiger Zugang zu internationalen Märkten.
Die Schweiz verfügt zur Zeit neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkom-
men mit der EU über ein Netz von 26 Freihandelsabkommen mit 35 Partnern ausser-
halb der Europäischen Union. Mit zahlreichen weiteren Partnern werden Verhand-
lungen geführt und vorbereitet. Während traditionelle Abkommen vornehmlich auf
den Warenverkehr, d.h. in erster Linie den Zollabbau, sowie auf den Schutz der Rechte
an geistigem Eigentum und Wettbewerbsregeln beschränkt sind, enthalten neuere
Abkommen auch substanzielle Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungs-
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Welthandel auf einen Blick:
Welthandelsorganisation WTO
Freihandelsabkommen/Europäische
Freihandelsassoziation EFTA
Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
und G20
Wir gestalten die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit.
wesen, Dienstleistungen, I nvestitionen und Nachhaltigkeit. Diese Verhandlungen
erfordern das Zusammenwirken der verschiedenen aussenwirtschaftlichen Fach-
dienste des SECO sowie mit weiteren Bundesstellen. Zusammen setzen wir uns dafür
ein, dass die Interessen der Schweizer Wirtschaft bestmöglich vertreten werden.
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die OECD umfasst heute 34 Mitgliedstaaten. Sie bietet den Regierungsvertretern die-
ser Länder eine permanente Plattform der multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit,
wobei mit Ausnahme der Verteidigung und der Kulturpolitik alle Bereiche der Wirt-
schaft, des Sozialen und der Umwelt abgedeckt sind. In der OECD werden rechts-
verbindliche Entscheide, politisch verbindliche Empfehlungen oder länderspezifische
Evaluierungen und Analysen erarbeitet – zum Beispiel über Wirtschaftswachstum,
Arbeitslosigkeit, Bildung, Handel, Entwicklungszusammenarbeit, KMU, Nachhaltigkeit
und Green Growth, Biotechnologie, Gesundheitswesen, Wettbewerb, Investitionen,
Korruption, Forschung und Innovation. Wir verfolgen die Arbeit der OECD und koor-
dinieren die zuständigen Bundesstellen und Fachdienste für die Vertretung der
Schweiz bei den vielfältigen Arbeiten der OECD.
«Group of 20» (G20)
Mit der Schaffung der «Group of 20» (G20) anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und
Regierungschefs in Washington 2008 wurde die Basis für eine neue weltweite wirt-
schaftliche Gouvernanz geschaffen. Nach den ersten dringlichen Entscheidungen
während der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die G20 inzwischen zu einer struktu-
rierteren Arbeitsweise gefunden. Die Schweiz sah sich somit mit einer neuen Aus-
gangslage konfrontiert, war von der Wichtigkeit einer Annäherung an die G20 aber
stets überzeugt. So hat sie sich neu organisiert, um ihre wirtschaftlichen und finanzi-
ellen Interessen aktiv zu verteidigen und zur Lösung internationaler Probleme beizu-
tragen. In diesem Sinne hat sie eine Strategie verabschiedet, die eine proaktive Posi-
tionierung der Schweiz zu den zentralen Punkten der G20-Agenda und eine stärkere
Stellung unseres Landes innerhalb der von der G20 beauftragten internationalen
Organisationen vorsieht. Das SECO hat zusammen mit dem Staatssekretariat für inter-
nationale Finanzfragen (SIF) und Vertretern anderer Departemente den Vorsitz in der
interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieser Strategie.
Direktion für Aussenwirtschaft 29
30
Die Direktion für AussenwirtschaftWirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Lebensbedingungen verbessern, Märkte erschliessen, Einkommen schaffen,
Perspektiven eröffnen
Unser Leistungsbereich konzipiert die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ausge-
wählten fortgeschrittenen Entwicklungsländern wie Indonesien und Peru, Transi-
tionsländern in Osteuropa und in Zentralasien sowie den neuen Mitgliedstaaten der
EU (Erweiterungsbeitrag) und setzt diese um. Hauptziel ist dabei die Förderung eines
wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wachstums, das neue Arbeitsplätze
schafft, eine höhere Produktivität begünstigt und zur Verminderung von Armut und
Disparitäten beiträgt. Dies geschieht über die Integration dieser Länder in die Welt-
wirtschaft und über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Binnenwirtschaften.
Im Fokus stehen Unterstützungsmassnahmen für Länder, die sich einem ernsthaften
und leistungsorientierten Reformprozess verpflichtet haben. Dabei werden eine gute
Regierungsführung und die Gleichstellung von Mann und Frau als Transversalthemen
berücksichtigt. Wir arbeiten eng mit der Weltbankgruppe, den regionalen Entwick-
lungsbanken und den Handelsorganisationen der Vereinten Nationen zusammen und
vertreten die Interessen der Schweiz in diesen Institutionen.
Wir sind fachspezifisch organisiert und arbeiten mit den nachfolgend dargestell-
ten fünf Themenschwerpunkten, in denen das SECO grösstenteils auch national
zuständig ist.
Wirtschafts- und Finanzpolitik stärken
Stabile volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und funktionierende Institutionen
sind unerlässlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Unsere Unterstüt-
zung zielt auf eine stabile Geldpolitik, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und
einen starken Finanzsektor. Wir helfen unseren Partnerländern bei der Gestaltung
wachstumsfreundlicher Wirtschaftsreformen, die zu mehr Budgetstabilität beitragen,
interne Ressourcen mobilisieren, öffentliche Dienstleistungen effizienter gestalten
und die Rechenschaft der Regierungen verbessern. Im Finanzsektor unterstützen wir
die Finanzmarktregulierung und -aufsicht, fördern ein gesundes geldpolitisches
Umfeld und die Entwicklung lokaler Kapitalmärkte.
Städtische Infrastruktur und Versorgung aufbauen
Wir leisten Unterstützung für die verlässliche und bezahlbare Versorgung mit Energie
und Wasser, die Verbesserung von Transport und Verkehr und die Entsorgung von
Abwasser und Abfall, die für eine nachhaltige Entwicklung wesentlich sind. Öffent-
liche Grundeinrichtungen sollen erstellt und die betrieblichen sowie finanziellen
Kapazitäten von Versorgungsbetrieben professionalisiert werden. Hinzu kommt die
Förderung der Rahmenbedingungen für eine solide Finanzierung der Betriebskosten.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der integrierten urbanen Entwicklung, damit
mittelgrosse städtische Zentren an Standortattraktivität gewinnen und somit ihre
zentrale Rolle beim Wirtschaftswachstum besser erfüllen können. Dadurch wird auch
der soziale Frieden gefördert und der Migrationsdruck vermindert.
Privatsektor und Unternehmertum unterstützen
Ein dynamischer, von einem starken Unternehmertum getragener Privatsektor schafft
Arbeitsplätze, verhilft zu höherem Steueraufkommen und spielt durch den Austausch
von Gütern und Dienstleistungen eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Integra-
tion. Wir helfen mit, für KMU das Geschäftsumfeld zu verbessern und ihnen den
Zugang zu externer Finanzierung zu ermöglichen. Wir tragen zur Verbesserung der
Effizienz lokaler Finanzmärkte und der Bildung eines nachhaltigen Unternehmertums
bei. Schliesslich fördern wir eine Reihe von Massnahmen, die darauf abzielen, sowohl
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung auf einen Blick:
Wirtschafts- und Finanzpolitik stärken
Städtische Infrastruktur und Versorgung
aufbauen
Privatsektor und Unternehmertum
unterstützen
Nachhaltiger Handel fördern
Klimafreundliches Wachstum ermöglichen
Multilaterale Zusammenarbeit entwickeln
Programm- und Projektqualität
begünstigen
Wir stehen für bessere Lebensbedingungen in Entwicklungsländern ein.
in- als auch ausländische Investitionen auszulösen und damit zum Transfer von Kapital,
Know-how und Technologie in Entwicklungs- und Transitionsländern beizutragen.
Nachhaltigen Handel fördern
Eine regelorientierte, nichtdiskriminierende Liberalisierung des Handels schafft für alle
Marktteilnehmer neue Chancen. Es gilt, bestehende Standortvorteile für die wirt-
schaftliche Entwicklung wahrzunehmen. Wir unterstützen Massnahmen, welche die
Rahmenbedingungen für einen sozialen und umweltverträglichen Handel setzen und
verbessern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Produzenten und KMU
in den Partnerländern stärken. Wir erleichtern auch die Einfuhr von nachhaltig produ-
zierten Waren und Dienstleistungen in europäische Märkte, insbesondere indem wir
die Anwendung von Qualitätsstandards sowie Umwelt- und Sozialkriterien in den
Entwicklungs- und Transitionsländern fördern. Schliesslich sind wir für das Zollpräfe-
renzen-System für Importe aus Entwicklungsländern zuständig.
Klimafreundliches Wachstum ermöglichen
Die Erfolge der letzten Jahrzehnte im Kampf gegen die Armut werden durch die Fol-
gen des Klimawandels gefährdet. Wir helfen mit, die Ursachen der Klimaerwärmung
– oft bedingt durch ineffiziente Wirtschaftsabläufe – zu bekämpfen und den Partner-
ländern ein klimafreundliches Wachstum zu ermöglichen. Wir konzentrieren uns auf
die Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien, nachhaltige Bewirtschaftung
der Naturressourcen sowie Stärkung von Markt- und Finanzierungsmechanismen im
Klimaschutz. Der Fokus liegt bei günstigen und stabilen Rahmenbedingungen, wie
angemessene Energietarife und -standards, Investitionssicherheit, Marktzugang und
Schutz des geistigen Eigentums.
Multilaterale Zusammenarbeit entwickeln
Wir sind verantwortlich für die Beziehungen der Schweiz zur Weltbankgruppe, zur
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie zu den regionalen Ent-
wicklungsbanken Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Zudem definieren wir mit der
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Haltung und Strategie der
Schweiz in den Entscheidungsgremien dieser Institutionen und nehmen die Rechte
und Pflichten als Miteigentümer wahr. Diese Institutionen stellen finanzielle Mittel
und technische Unterstützung, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Verrin-
gerung der Armut in den Entwicklungs- und Transitionsländern beizutragen. Sie sind
strategische Partner bei der Umsetzung der bilateralen Unterstützungsmassnahmen
des SECO. Ein weiterer zentraler Partner ist die OECD, insbesondere der Entwicklungs-
hilfeausschuss der OECD (DAC).
Programm- und Projektqualität begünstigen
Wir entwickeln Qualitätsstandards und Instrumente für die Steuerung, die Evaluation,
das Risikomanagement und die Finanzkontrolle und setzen entsprechende Massnah-
men um. Ziel ist es, die Wirksamkeit unserer Massnahmen zu garantieren und die
Risiken zu minimieren. Mit Hilfe des Wissensmanagements, der Ausbildung, der
Berücksichtigung v on international anerkannten Grundsätzen und bewährten Metho-
den fördern wir einen andauernden Lernprozess auf verschiedenen Ebenen (Wirksam-
keit, Harmonisierung der Hilfe, Korruptionsbekämpfung, Armutsreduktion, Politik-
kohärenz, Migration, Genderdimension). Die Informationstätigkeit sowie die Organisa-
tion von Anlässen sind ebenfalls wichtige Instrumente der Rechenschaftsablegung.
Direktion für Aussenwirtschaft 31
32
Die Direktion für AussenwirtschaftBilaterale Wirtschaftsbeziehungen
Im Dienst der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik
Die Schweiz ist eine kleine offene Volkswirtschaft. Sie profitiert vom internationalen
Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie von Investitionen im Ausland. Gute
wirtschaftspolitische Beziehungen zu den verschiedenen Ländern dieser Welt sind
dabei das A und O. Der Leistungsbereich Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen fördert
diese und vertritt die wirtschafts- und handelspolitischen Interessen der Schweiz
gegenüber dem Ausland. Dabei orientiert er sich an der vom Bundesrat 2004 vorge-
gebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.
Darüber hinaus ist der Leistungsbereich Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen ver-
antwortlich für die Exportkontrolle von Kriegsmaterial und so genannten Dual-Use-
Gütern – also von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden
können. Er ist aber auch zuständig für den Erlass von Zwangsmassnahmen, mit denen
Sanktionen der Organisation der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder unserer wichtigsten Handels-
partner umgesetzt werden.
Die bilateralen Länderdienste
Ziel unserer Arbeit ist es, das gut etablierte aussenwirtschaftspolitische Beziehungs-
netz der Schweiz weiter auszubauen und zu vertiefen. Dafür zuständig sind vier geo-
grafische Organisationseinheiten, die sich den folgenden Regionen annehmen:
Amerika, Europa und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika sowie Asien und Ozea-
nien. Wir fungieren als Schnitt- und Koordinationsstelle innerhalb des SECO und ste-
hen in regelmässigem Kontakt mit verschiedenen ausländischen Regierungsstellen,
den Schweizerischen Botschaften im Ausland sowie den ausländischen Botschaften in
der Schweiz. Bei fachspezifischen Anliegen bringen wir in- und ausländische Verwal-
tungsexperten zu Gesprächen zusammen.
Aussenwirtschaftspolitik ist auch Interessenpolitik, da sie die Rahmenbedin-
gungen beeinflusst, unter denen Schweizer Unternehmen von ausländischen Märkten
profitieren können. Der gute Kontakt zu Wirtschaftsverbänden, Handelskammern und
Schweizer Firmen im In- und Ausland ist bedeutend. Daneben sammeln wir landes-
und regionsspezifische Informationen und erarbeiten Massnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf wichtigen ausländischen Märkten.
Wir berücksichtigen aber auch firmenspezifische Einzelanliegen. Meldet uns eine
Schweizer Firma ein konkretes Problem mit einer ausländischen Regierung, so unter-
stützen und beraten wir das Unternehmen in Zusammenarbeit mit unserer diploma-
tischen Vertretung vor Ort.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und
Forschung WBF und die Direktorin des SECO reisen in offizieller Mission und empfan-
gen regelmässig ausländische Regierungsvertreter in der Schweiz. Die Vorbereitung,
inhaltliche Koordination und Begleitung solcher Treffen im In- und Ausland zählen
ebenfalls zu unseren Kernaufgaben. Häufig werden zu diesen Treffen auch Vertreter
der Schweizer Wirtschaft eingeladen oder Wirtschaftsmissionen mit diesen durchge-
führt. Hier dienen wir als direkter Türöffner für die Schweizer Wirtschaft. Auf diesem
Weg finden wichtige Anliegen der Schweizer Wirtschaft politisches Gehör im Ausland
und können institutionell, unter anderem in bilateralen Wirtschaftsübereinkünften,
festgehalten werden.
Die Aufgabengebiete des
Leistungsbereichs Bilaterale Wirtschafts-
beziehungen auf einen Blick:
Bilaterale aussenwirtschaftspolitische
Beziehungen der Schweiz
Exportkontrollpolitik
Sanktionen
Wir fördern gute Beziehungen zu Ländern in aller Welt.
Exportkontrollen
Die Kontrolle der Herstellung, des Handels, der Vermittlung und des Transfers (Einfuhr,
Ausfuhr, Durchfuhr) von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologien
gewährleistet die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die
Wahrung ihrer aussenpolitischen Grundsätze. Berücksichtigt werden bei der Beurtei-
lung von Ausfuhranträgen die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen
Sicherheit und regionalen Stabilität, aber auch die Respektierung der Menschenrechte
und die Bestrebungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Auch die
Haltung anderer Länder, die sich an internationalen Exportkontrollmassnahmen betei-
ligen, wird beachtet. Exportkontrollen sind nur wirksam, wenn sie international mög-
lichst weitgehend koordiniert sind. Das Kriegsmaterialgesetz bildet die Grundlage für
die Kontrollen.
Aufgrund ihrer hoch entwickelten Industrie ist die Schweiz eine der wichtigsten
Exporteurinnen von Dual-Use-Gütern. Darunter fallen zum Beispiel präzise Werkzeug-
maschinen, aber auch Chemikalien oder Laboreinrichtungen. Entsprechende Kontrol-
len sollen verhindern, dass solche Güter zur Herstellung von Massenvernichtungswaf-
fen und deren Trägersystemen missbraucht werden oder zur konventionellen Aufrü-
stung eines Staates beitragen, der damit die globale oder regionale Sicherheit
gefährdet. Basis bildet das Güterkontrollgesetz, das Entscheide internationaler
Abkommen (z. B. das Chemiewaffenübereinkommen) oder nicht verbindlicher inter-
nationaler Kontrollregimes, an denen sich die Schweiz beteiligt, umsetzt. Unter diesem
Gesetz werden auch Rüstungsgüter kontrolliert, die nicht vom Kriegsmaterialgesetz
erfasst werden, wie militärische Trainingsflugzeuge und Simulatoren.
Sanktionen
Immer häufiger werden in Konfliktsituationen Sanktionsmassnahmen zur Durchset-
zung des Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte ergriffen. Die vom
UNO-Sicherheitsrat beschlossenen nicht militärischen Zwangsmassnahmen, also zum
Beispiel Finanz- und Handelsrestriktionen, sind für die Schweiz verbindlich. Darüber
hinaus entscheidet der Bundesrat, ob die Schweiz Sanktionsmassnahmen ihrer wich-
tigsten Handelspartner (d.h. insbesondere der EU) oder der OSZE übernehmen will. Es
ist unsere Aufgabe, diese Sanktionen in der Schweiz umzusetzen. Die Rechtsgrund-
lage dafür bildet das Embargogesetz. Beispiele für die Umsetzung von UNO-Sankti-
onen sind die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Al-Qaida und den Taliban
sowie gegenüber dem Iran. Ein Beispiel für die autonome Verhängung von Sanktionen
nach dem Vorbild der EU ist die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar.
Direktion für Aussenwirtschaft 33
34
Die Direktion für AussenwirtschaftStändige Mission der Schweiz bei WTO und EFTA
Proaktive Interessenvertretung der Schweiz
Die Ständige Mission der Schweiz bei der WTO und bei der EFTA hat die Aufgabe, die
Arbeit der inter nationalen Organisationen mit Wirtschaftscharakter in Genf zu verfol-
gen und mitzugestalten. Hierzu gehören neben der Welthandelsorganisation (WTO)
und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) auch die Organe der Vereinten
Nationen (UNO), die sich mit Wirtschaftsfragen befassen, wie zum Beispiel die Konfe-
renz der Vereinigten Nationen zu Handel und Entwicklung (UNCTAD), die Wirtschafts-
kommission für Europa (UN/ECE) und das Internationale Handelszentrum der UNCTAD
und der WTO (ITC).
Durch ihre Präsenz bei der WTO und der EFTA vertritt die Ständige Mission der
Schweiz ihre Prioritäten und Interessen im Bereich der internationalen und wirtschaft-
lichen Beziehungen auf «proaktive Weise». In Abstimmung mit dem WBF, dem SECO
und weiteren Departementen engagiert sich die Schweizer Mission in der WTO für
eine Doha-Runde, die nicht nur den Marktzugang erweitert, sondern auch die beste-
henden Regeln verbessert, wo nötig neue schafft und die Kohärenz zwischen dem
multilateralen Handelssystem und anderen Bereichen der Politik, wie zum Beispiel
Umwelt, Finanzen und Entwicklung, steigert.
Die Welthandelsorganisation WTO
Die WTO ist die wichtigste internationale Organisation für die Definition von Handels-
regeln und ihre Überwachung und die einzige internationale Einrichtung, welche die
grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen der Staaten auf globaler Ebene normt.
Als Basis der Organisation dienen die von den Mitgliedern ausgehandelten und ratifi-
zierten Abkommen der WTO. Das Ziel ist, die Wirtschaftsentwicklung aller Mitglieds-
länder mittels Regeln zu fördern, die sicherstellen, dass der weltweite Waren- und
Dienstleistungshandel möglichst frei, unbehindert und ohne Diskriminierung funkti-
onieren kann. Dazu kommt der angemessene Schutz des geistigen Eigentums. Primäre
Aufgaben der WTO sind die Verwaltung von bestehenden Handelsverträgen, die
Überwachung derer Umsetzung im internationalen Recht, das Bereitstellen eines
Rahmens für die Verhandlung neuer solcher Abkommen, die Schlichtung von Han-
delsstreitigkeiten sowie das Anbieten von technischer Hilfe und Ausbildung für Ent-
wicklungsländer. Die WTO arbeitet eng mit anderen internationalen Organisationen
zusammen, um die Kohärenz der Zusammenarbeit zu erhöhen. Schliesslich organi-
siert das Sekretariat der WTO jedes zweite Jahr eine Ministerkonferenz, die oberstes
Organ der Organisation für alle Mitgliedstaaten ist.
Die Aufgabengebiete der Ständigen
Mission der Schweiz bei WTO und EFTA
auf einen Blick:
Vertretung der Interessen der Schweiz
Mitgestaltung
Beobachtung
Direktion für Aussenwirtschaft 35
Wir fördern die Position der Schweiz in internationalen und wirtschaftlichen Beziehungen.
Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA
Die EFTA ist eine intergouvernementale Organisation, die den freien Handel unter
ihren Mitgliedern fördert. Seit 1995 gehören ihr Island, Liechtenstein, Norwegen und
die Schweiz an. Die Organisation ist mit drei Hauptaufgaben betraut: Überwachung
der EFTA-Konvention, des EWR (dem Norwegen, Island und Liechtenstein angehören
und der diese drei EFTA-Staaten in den Binnenmarkt der EU integriert) sowie Aushand-
lung und Pflege von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Mit ihren vier Mitglied-
staaten hat die EFTA ein bedeutendes Netzwerk an Freihandelsverträgen abgeschlos-
sen. Bis heute wurden 22 der 24 schweizerischen Freihandelsabkommen mit Partnern
ausserhalb der EU im Rahmen der EFTA ausgehandelt.
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Der Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung
Wir sorgen mit unseren internen Dienst-leistungen dafür, dass das SECO über die Ressourcen und Strukturen verfügt, um seinen wirtschaftspolitischen Auftrag erfolgreich zu erfüllen. Ergänzend nehmen wir zahlreiche juristische Aufgaben wahr und betreiben die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS. Sie akkreditiert Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach international vereinbarten Kriterien und bietet so eine wichtige Infrastruktur für den Wirtschafts-standort Schweiz.
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Der Leistungsbereich Organisation, Recht und AkkreditierungOrganisation und Bereitstellung von Ressourcen und Strukturen für ein
erfolgreiches SECO
Die internen Fachstellen, die den effizienten Geschäftsbetrieb des SECO gewährleis-
ten, treten zwar gegen aussen wenig in Erscheinung, doch sorgen sie mit Engagement
dafür, dass das SECO seinen wirtschaftspolitischen Auftrag erfüllen kann. So koordi-
niert das Ressort Geschäftssteuerung jedes Jahr mehrere Tausend Amtsgeschäfte. Es
sorgt dafür, dass die zahlreichen Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte des SECO rei-
bungslos über die Bühne gehen und dass das SECO im Rahmen von Ämterkonsulta-
tionen frühzeitig Stellung zu Geschäften anderer Bundesstellen aus wirtschaftspoli-
tischer Sicht beziehen kann. Unser Ressort Personal betreut rund 650 Mitarbeitende
im In- und Ausland und trägt mit seinen Dienstleistungen und personalpolitischen
Massnahmen aktiv dazu bei, dass das SECO als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb
um die besten Talente wahrgenommen wird. Im Finanzbereich verwalten wir ein
Budget von rund einer Milliarde Schweizer Franken jährlich und verarbeiten rund
20 000 Finanzbelege. Das Ressort IT- und Infomanagement stellt die Informatikversor-
gung der Mitarbeitenden sicher und betreibt das Informationsmanagement ein-
schliesslich Dokumentation und interner Post. Das Ressort Logistik sorgt seinerseits für
eine adäquate Büroausstattung, die den Mitarbeitenden ein effizientes und ange-
nehmes Arbeiten ermöglicht. Ebenfalls in unseren Verantwortungsbereich fallen
Themen wie das Controlling, das Risikomanagement sowie das Vertragsmanagement.
Recht
Mit den klassischen juristischen Dienstleistungen decken wir zahlreiche relevante
Bereiche des Binnen- und Aussenwirtschaftsrechts ab. Zudem üben wir das Klage-
recht des Bundes nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aus,
überwachen den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung und bearbei-
ten Bewilligungsgesuche zur Vornahme von Vorversandkontrollen in der Schweiz. Im
Reisenden-, Schausteller- und Zirkusgewerbe koordinieren wir die kantonalen Mass-
nahmen und das Bewilligungswesen. Wir vertreten ferner die Interessen der Schweiz
im Rahmen von ICPEN, dem internationalen Netzwerk zur Bekämpfung von grenz-
überschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken, insbesondere auch von Internet-
Betrügereien, und wir bedienen die Öffentlichkeit mit entsprechenden Empfehlungen
und Tipps.
Die Aufgabengebiete des Leistungs-
bereichs Organisation, Recht und
Akkreditierung auf einen Blick:
Geschäftssteuerung und Entwicklung
Personal
IT- und Infomanagement
Finanzen
Logistik
Recht
Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS
Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung 39
Wir sorgen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Akkreditierung: Die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS
Akkreditierung bedeutet die formelle Bestätigung und Anerkennung der fachlichen
und organisatorischen Kompetenz von sogenannten Konformitätsbewertungsstellen,
eine konkrete, in einem spezifischen Geltungsbereich beschriebene Aufgabe durch-
zuführen. Zu unseren akkreditierten Kunden zählen landesweit über 770 Laboratorien,
Inspektions- und Zertifizierungsstellen in verschiedensten Branchen.
In der Schweiz wird die Akkreditierung von privaten und öffentlichen Prüf- und
Konformitätsbewertungsstellen nach international anerkannten Anforderungen
durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS wahrgenommen. In Zusammen-
arbeit mit den interessierten Kreisen in der Schweiz setzen unsere hoch qualifizierten
Experten die internationalen Normen in den einzelnen Fachgebieten um. Zudem
vertreten wir die Interessen der Schweiz in den internationalen Organisationen, die
sich mit der Akkreditierung, der Prüfung und Konformitätsbewertung befassen.
Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über eine beachtliche Infrastruk-
tur an kompetenten Kalibrier-, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen. Die Nach-
frage nach neuen und der Erweiterung bestehender Akkreditierungen ist deshalb
gross. Wachsende Bedeutung hat die Akkreditierung auch durch die Schaffung des
gemeinsamen Binnenmarkts erhalten. Als vertrauensbildende Massnahme leistet sie
weltweit eine wichtige Voraussetzung für den Abbau technischer Handelshemmnisse.
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Organisation und Kontakte
Ständige Mission bei WTO und EFTA
Direktion
Direktion für Aussenwirtschaft
Organisation, Recht und Akkreditierung
Direktion für Arbeit
Direktion für Standortförderung
Direktion für Wirtschaftspolitik
Aussenwirtschaftliche Fachdienste
Welthandel
Bilaterale Wirtschafts-beziehungen
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Arbeitsbedingungen
Arbeitsmarkt/ALV
Kommunikation
Interne Revision
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)31 322 56 56
Fax +41 (0)31 322 56 00
info@seco.admin.ch
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Organisation und Kontakte
Direktion für Wirtschaftspolitik 41
Impressum
© 2008 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern / Update 2013
Herausgeber: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern
Konzept: MKR Consulting AG, Bern
Text: Jürg P. Stoller, Bern
Gestaltung: Atelier Ursula Heilig SGD, Gümligen
Bildnachweis: Béatrice Devènes (S. 10, 20, 24, 36, 39); Fotolia (S. 17); IWF (S. 27); OECD (S. 29); Osec (S. 27); Parlamentsdienste (S. 27); Markus Percht (S. 28); Schweiz Tourismus (S. 22, 33); SECO (S. 9, 13, 15, 17, 18, 19, 23, 28, 29, 30, 31, 33, 34, Umschlag Rückseite); Andreas Seibert for Presence Switzerland (S. 6); UNO (S. 33); Marco Zanoni (S. 3); ZDM Fotolia (Umschlag Vorderseite)
Fotoaufnahmen mit freundlicher Unterstützung von: Container-Terminal Basel AG, Basel; Bundesamt für Metrologie METAS, Wabern; Paul Scherrer Institut, Villigen; Stämpfli Publikationen AG, Bern
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