Selbständig arbeiten im Gesundheitssektor: … · 2018-02-16 · Die Sicherung der Gesundheit ist...

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Selbständig arbeiten im Gesundheitssektor:

Unternehmensgründung in der Praxis

1

Mag. Romana Sailer, Akademie für Gesundheitsberufe Wien

Inhalt

III. Gesundheitssektor, -ziele, -berufe

VIII. Anhang

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III. Gesundheitssektor

3

Gesundheitswesen in Österreich

4

Die Sicherung der Gesundheit

ist in Österreich eine öffentliche Aufgabe und das Gesundheitssystem ist öffentlich organisiert: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und gesetzliche Interessenvertretungen (z.B. Kammern, Patientenanwaltschaft etc.) sind für verschiedene Teilbereiche des Gesundheitswesens verantwortlich: z.B. Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzierung, Leistungserbringung, Qualitätskontrolle, Ausbildung etc.

5https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem

Gesundheitsleistungen werden

sowohl von öffentlichen

als auch von privaten Einrichtungen erbracht.

6

Zentrales Organ für die Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens ist seit 2005 die Bundesgesundheitsagentur (BGA).

Organe der BGA: Bundes-Zielsteuerungskommission und der Ständige Koordinierungsausschuss

Bundesgesundheitsagentur

7https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem

In den Bundesländern sind Landesgesundheitsfonds (mit den Organen Landesgesundheitsplattformen und Landes-Zielsteuerungskommissionen) eingerichtet, die die von der BGA erarbeiteten Grundsätze umsetzen.

Landesgesundheitsfonds

8https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem

Die GÖG arbeitet im Auftrag der BGA und hat ihrerseits themenspezifische Experten-gruppen eingerichtet.

Ein Geschäftsbereich der GÖG ist seit 1. August 2006 der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)zur Gesundheitsförderung.

Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)

9https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/planung

Gesetzliche Grundlagen für

Gesundheitsförderung in Österreich

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) mit den Grundprinzipien PatientInnenorientierung, Transparenz, Effizienz, Effektivität und PatientInnensicherheit.

Gesundheitsförderungsgesetz (GfG): gesetzliche Grundlage für eine stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitsbereich.

§

10

Gesundheitsziele in Österreich (2017)

11

https://gesundheitsziele-oesterreich.at/

Ziel 1Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen

für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen

12

Ziel 2Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen

den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von der Herkunft, für alle

Altersgruppen sorgen

13

Ziel 3Die Gesundheitskompetenz (Health Literacy)

der Bevölkerung stärken 14

Ziel 4Die natürlichen

Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und

Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen

nachhaltig gestalten und sichern

15

16

Ziel 6Gesundes Aufwachsen

für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gestalten und unterstützen

17

Ziel 7 Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen

Lebensmitteln für alle zugänglich machen

18

Ziel 8Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch die entsprechende Gestaltung der

Lebenswelten fördern

19

Ziel 9Psychosoziale Gesundheit

bei allen Bevölkerungsgruppen fördern

20

Ziel 10 Qualitativ hochstehende und effiziente

Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherstellen

21

Gesundheitsberufe

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Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe im engeren Sinn

Gesundheitsberufe-register-Gesetz (GBRG)

Gesundheitsberufe im weiteren Sinn

fallen unter verschiedene Berufsgruppen

Freizeitwirtschaft, Sport Gesundheit/Medizin/Pflege Erziehung/Bildung/Soziales/Religion

Ärztliche BerufeDiagnose, Therapie & BeratungKrankenpflege- und SanitätsberufeMedizinische Assistenzberufe

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Unterscheidung:

„Kranke“ (mit ärztlicher und/oder therapeutischer Diagnosestellung)

wieder gesund zu machen (Verhinderung/Heilung von Krankheit, Sekundär- und Tertiärprävention)

versus

„Gesunde“ gesund erhalten (Primärprävention, Gesundheitsförderung, salutogener Ansatz)

24

Primärprävention - Gesundheitsförderung

Unter Primärprävention versteht man die Erhaltung der Gesundheit.

→ erreichbar durch gezielte Maßnahmen, um Krankheit zu verhindern und Gesundheit zu fördern durch Stärkung individueller und sozialer Ressourcen. Das bedeutet, die Zielgruppe primärer Präventionsmaßnahmen sind Gesunde.

25

Gesundheitsberuf - Definition

Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.

BMGF, Gesundheitsberufe in Österreich 2017, Auflage vom März 2017 26

Gesundheitsberufe im engeren Sinn

• werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt.

• leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intra- und extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.

• haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben, das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.

• haben eine Fortbildungspflicht.BMGF, Gesundheitsberufe in Österreich 2017, Auflage vom März 2017 27

• Die Arbeiterkammer (AK) führt die Registrierung für jene Berufsangehörige durch, die auf Grund der Ausübung ihres Berufs Mitglieder der AK sind, sowie für die Absolventinnen der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz.

• Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) registriert die (überwiegend) freiberuflich Tätigen.

Registrierungsbehörden, die gemäß GBRG für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zuständig sind

28https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/arbeitsmarkt/gesundheitsberufe/Registrierung_fuer_Gesundheitsberufe.html

§Welche Berufsgruppen müssen sich ab 01.01.2018 in das GBR eintragen lassen?

• Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen• PflegefachassistentInnen • PflegeassistentInnen • PhysiotherapeutInnen• Biomedizinische AnalytikerInnen• RadiologietechnologInnen• DiätologInnen• ErgotherapeutInnen• LogopädInnen• OrthoptistInnen

29https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/

Berufsgruppen-Lexika, wie beispielsweise auf

https://www.bic.at/berufsgruppehttps://www.bic.at/berufsinformation

geben eine gute Übersicht und Information zu erforderlichen Ausbildungen und zum jeweiligen Berufsbild.

Berufsgruppen

30

Beispiele:Gesundheit/Medizin/Pflege

unter vielen anderen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufen scheinen hier auf:

DiabetesberaterIn, Diätologe/Diätologin*,ErnährungsberaterIn, ErnährungswissenschafterIn,GesundheitsmanagerIn, GesundheitstrainerIn,Burnout-Prophylaxe TrainerIn, EntspannungstrainerIn,PilatestrainerIn, VitaltrainerIn, WellnesstrainerIn, …*GBR!

31

Beispiele:Freizeitwirtschaft, Sport

unter vielen anderen Berufen scheinen hier auf:

Aerobic-TrainerIn, EnergetikerIn, EntspannungstrainerIn, GesundheitstrainerIn, KindergesundheitstrainerIn, PilatestrainerIn, VitaltrainerIn, WellnesstrainerIn, ...

32

Beispiele:Erziehung / Bildung / Soziales / Religion

unter vielen anderen Berufen scheinen hier auf:

Lehrer, Bewegungspädagoge/-pädagogin, Lebens- und SozialberaterIn, MusiktherapeutIn*, Erlebnis-Pädagoge/Pädagogin, TrainerIn, ...

*GBR!

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VIII. Anhang

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Rechtliche Grundlagen

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Gewerbeordnung (GewO)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Societas Europaea-Gesetz (SEG)

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2001 über das Statut

der Europäischen Gesellschaft

Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen

Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer

Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)

Einkommensteuergesetz (EStG)

§

36

Abkürzungsverzeichnis

37

AG Aktiengesellschaft

AK Arbeiterkammer

ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

BAO Bundesabgabenordnung

BGA Bundesgesundheitsagentur

BGBl. Bundesgesetzblatt

BH Bezirkshauptmannschaft

BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

B-VG Bundes-Verfassungsgesetz

Dipl. Diplom/Diplomiert

DSG Datenschutzgesetz

EAR Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

ECG E-Commerce-Gesetz

EPU Ein-Personen-Unternehmen

ESt Einkommensteuer

EStG Einkommensteuergesetz

EU Europäische Union

e.U. eingetragenes Unternehmen

FGÖ Fonds Gesundes Österreich

GBRG Gesundheitsberuferegister-Gesetz

GesmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GewO Gewerbeordnung

GfG Gesundheitsförderungsgesetz

GÖG Gesundheit Österreich GmbH

GQG Gesundheitsqualitätsgesetz

GSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

GuV Gewinn- und Verlust-Rechnung

KG Kommanditgesellschaft

KMU Klein- und Mittlere Unternehmen

NeuFöG Neugründungsförderungsgesetz

OG Offene Gesellschaft

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SEO search engine optimization/Suchmaschinenoptimierung

SEP Strategische Erfolgsposition(en)

SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

SWOT strenghts, weaknesses, opportunities, threats

TKG Telekommunikationsgesetz

UAP Unique Advertising Proposition

UGB Unternehmensgesetzbuch

UID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USP Unique Selling Proposition, Unique Selling Point

USt Umsatzsteuer

UStG Umsatzsteuergesetz

UVA Umsatzsteuer-Voranmeldung

WKO Wirtschaftskammer Österreich

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Quellen und weiterführende Links

40

AMS: Berufe - Gesundheit, Fitness, Wellness, 2017-2019

BMF: SelbständigenBuch, Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen, 2016

BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Sektion II Radetzkystraße 2, 1030 Wien: Gesundheitsberufe in

Österreich 2017, Erscheinungsdatum Jänner 2017 / Auflage März 2017, ISBN 978-3-903099-14-2

Kammer für Arbeiter und Angestellte AK Wien: Freier Dienstvertrag, Jänner 2017

PGA, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit, https://www.pga.at

SVA_freiberufliche-Versicherung_B_2_2017

SVA: Freiberufliche Sozialversicherung. Erstinformation. Unternehmensgründung 2017

SVA_Infoblatt_Infos_Neue_Selbständige.pdf

SVA_MAGAZIN_2_2017.pdf

USP: Steuern und Abgaben – Allgemeines, Stand: 08.07.2016

WKO: Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 22. Auflage, 2017

WKO Niederösterreich: Themenblatt-Gruendung(1).pdf. Stand: 02/ 2017

WKO Vorarlberg: UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSÜBERNAHMEN. Die wichtigsten Jungunternehmer-

Förderungen auf einen Blick. Stand: Jänner 201741

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https://www.wko.at/branchen/vbg/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/Ernaehrungsberatung_Zugangsvoraussetzungen.pdfhttps://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Neue_Selbstaendige.html, Stand 01.01.2017https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Neue_Selbststaendige_einfach.html, Stand 27.12.2016https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Sozialversicherung_der_Gewerbetreibenden.htmlhttps://www.wko.at/service/t/gruendung-nachfolge/businessplan.htmlhttps://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.htmlhttps://www.usp.gv.athttps://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gruendungsfahrplan_gesellschaften/gesellschaftsformen/Seite.470202.htmlhttps://www.youtube.com/watch?v=vjphsQ6vJPQ https://www.youtube.com/watch?v=79yA71hZ22k: Betrieb und Unternehmen Begriffsabgrenzunghttps://www.youtube.com/watch?v=vjphsQ6vJPQ: 8. Die Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen" nach Gutenbergwww.fgoe.orgwww.firmenbuch.atwww.gruenderservice.at/www.svagw.at

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Rechtliche Hinweise

Formulierungen

Der besseren Lesbarkeit wegen wurde in diesem Foliensatz mehrfach auf die gültige Genderformulierung verzichtet und teilweise eine veraltete Form verwendet, wie beispielsweise „TrainerInnen“ anstelle von „Trainer und Trainerinnen“.Falls nur eine Form verwendet wurde, wie beispielsweise „Unternehmer“ so sei darauf hingewiesen, dass immer beide Geschlechter gemeint sind.

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