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Selbständig arbeiten im Gesundheitssektor:
Unternehmensgründung in der Praxis
1
Mag. Romana Sailer, Akademie für Gesundheitsberufe Wien
Inhalt
III. Gesundheitssektor, -ziele, -berufe
VIII. Anhang
2
III. Gesundheitssektor
3
Gesundheitswesen in Österreich
4
Die Sicherung der Gesundheit
ist in Österreich eine öffentliche Aufgabe und das Gesundheitssystem ist öffentlich organisiert: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und gesetzliche Interessenvertretungen (z.B. Kammern, Patientenanwaltschaft etc.) sind für verschiedene Teilbereiche des Gesundheitswesens verantwortlich: z.B. Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzierung, Leistungserbringung, Qualitätskontrolle, Ausbildung etc.
5https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem
Gesundheitsleistungen werden
sowohl von öffentlichen
als auch von privaten Einrichtungen erbracht.
6
Zentrales Organ für die Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens ist seit 2005 die Bundesgesundheitsagentur (BGA).
Organe der BGA: Bundes-Zielsteuerungskommission und der Ständige Koordinierungsausschuss
Bundesgesundheitsagentur
7https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem
In den Bundesländern sind Landesgesundheitsfonds (mit den Organen Landesgesundheitsplattformen und Landes-Zielsteuerungskommissionen) eingerichtet, die die von der BGA erarbeiteten Grundsätze umsetzen.
Landesgesundheitsfonds
8https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/gesundheitssystem
Die GÖG arbeitet im Auftrag der BGA und hat ihrerseits themenspezifische Experten-gruppen eingerichtet.
Ein Geschäftsbereich der GÖG ist seit 1. August 2006 der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)zur Gesundheitsförderung.
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
9https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/planung
Gesetzliche Grundlagen für
Gesundheitsförderung in Österreich
Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) mit den Grundprinzipien PatientInnenorientierung, Transparenz, Effizienz, Effektivität und PatientInnensicherheit.
Gesundheitsförderungsgesetz (GfG): gesetzliche Grundlage für eine stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitsbereich.
§
10
Gesundheitsziele in Österreich (2017)
11
https://gesundheitsziele-oesterreich.at/
Ziel 1Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen
für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen
12
Ziel 2Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen
den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von der Herkunft, für alle
Altersgruppen sorgen
13
Ziel 3Die Gesundheitskompetenz (Health Literacy)
der Bevölkerung stärken 14
Ziel 4Die natürlichen
Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und
Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen
nachhaltig gestalten und sichern
15
16
Ziel 6Gesundes Aufwachsen
für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gestalten und unterstützen
17
Ziel 7 Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen
Lebensmitteln für alle zugänglich machen
18
Ziel 8Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch die entsprechende Gestaltung der
Lebenswelten fördern
19
Ziel 9Psychosoziale Gesundheit
bei allen Bevölkerungsgruppen fördern
20
Ziel 10 Qualitativ hochstehende und effiziente
Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherstellen
21
Gesundheitsberufe
22
Gesundheitsberufe
Gesundheitsberufe im engeren Sinn
Gesundheitsberufe-register-Gesetz (GBRG)
Gesundheitsberufe im weiteren Sinn
fallen unter verschiedene Berufsgruppen
Freizeitwirtschaft, Sport Gesundheit/Medizin/Pflege Erziehung/Bildung/Soziales/Religion
Ärztliche BerufeDiagnose, Therapie & BeratungKrankenpflege- und SanitätsberufeMedizinische Assistenzberufe
23
Unterscheidung:
„Kranke“ (mit ärztlicher und/oder therapeutischer Diagnosestellung)
wieder gesund zu machen (Verhinderung/Heilung von Krankheit, Sekundär- und Tertiärprävention)
versus
„Gesunde“ gesund erhalten (Primärprävention, Gesundheitsförderung, salutogener Ansatz)
24
Primärprävention - Gesundheitsförderung
Unter Primärprävention versteht man die Erhaltung der Gesundheit.
→ erreichbar durch gezielte Maßnahmen, um Krankheit zu verhindern und Gesundheit zu fördern durch Stärkung individueller und sozialer Ressourcen. Das bedeutet, die Zielgruppe primärer Präventionsmaßnahmen sind Gesunde.
25
Gesundheitsberuf - Definition
Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.
BMGF, Gesundheitsberufe in Österreich 2017, Auflage vom März 2017 26
Gesundheitsberufe im engeren Sinn
• werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt.
• leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intra- und extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.
• haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben, das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
• haben eine Fortbildungspflicht.BMGF, Gesundheitsberufe in Österreich 2017, Auflage vom März 2017 27
• Die Arbeiterkammer (AK) führt die Registrierung für jene Berufsangehörige durch, die auf Grund der Ausübung ihres Berufs Mitglieder der AK sind, sowie für die Absolventinnen der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz.
• Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) registriert die (überwiegend) freiberuflich Tätigen.
Registrierungsbehörden, die gemäß GBRG für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zuständig sind
28https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/arbeitsmarkt/gesundheitsberufe/Registrierung_fuer_Gesundheitsberufe.html
§Welche Berufsgruppen müssen sich ab 01.01.2018 in das GBR eintragen lassen?
• Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen• PflegefachassistentInnen • PflegeassistentInnen • PhysiotherapeutInnen• Biomedizinische AnalytikerInnen• RadiologietechnologInnen• DiätologInnen• ErgotherapeutInnen• LogopädInnen• OrthoptistInnen
29https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/
Berufsgruppen-Lexika, wie beispielsweise auf
https://www.bic.at/berufsgruppehttps://www.bic.at/berufsinformation
geben eine gute Übersicht und Information zu erforderlichen Ausbildungen und zum jeweiligen Berufsbild.
Berufsgruppen
30
Beispiele:Gesundheit/Medizin/Pflege
unter vielen anderen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufen scheinen hier auf:
DiabetesberaterIn, Diätologe/Diätologin*,ErnährungsberaterIn, ErnährungswissenschafterIn,GesundheitsmanagerIn, GesundheitstrainerIn,Burnout-Prophylaxe TrainerIn, EntspannungstrainerIn,PilatestrainerIn, VitaltrainerIn, WellnesstrainerIn, …*GBR!
31
Beispiele:Freizeitwirtschaft, Sport
unter vielen anderen Berufen scheinen hier auf:
Aerobic-TrainerIn, EnergetikerIn, EntspannungstrainerIn, GesundheitstrainerIn, KindergesundheitstrainerIn, PilatestrainerIn, VitaltrainerIn, WellnesstrainerIn, ...
32
Beispiele:Erziehung / Bildung / Soziales / Religion
unter vielen anderen Berufen scheinen hier auf:
Lehrer, Bewegungspädagoge/-pädagogin, Lebens- und SozialberaterIn, MusiktherapeutIn*, Erlebnis-Pädagoge/Pädagogin, TrainerIn, ...
*GBR!
33
VIII. Anhang
34
Rechtliche Grundlagen
35
Gewerbeordnung (GewO)
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Societas Europaea-Gesetz (SEG)
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft
Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen
Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)
Einkommensteuergesetz (EStG)
§
36
Abkürzungsverzeichnis
37
AG Aktiengesellschaft
AK Arbeiterkammer
ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
BAO Bundesabgabenordnung
BGA Bundesgesundheitsagentur
BGBl. Bundesgesetzblatt
BH Bezirkshauptmannschaft
BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
B-VG Bundes-Verfassungsgesetz
Dipl. Diplom/Diplomiert
DSG Datenschutzgesetz
EAR Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
ECG E-Commerce-Gesetz
EPU Ein-Personen-Unternehmen
ESt Einkommensteuer
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
e.U. eingetragenes Unternehmen
FGÖ Fonds Gesundes Österreich
GBRG Gesundheitsberuferegister-Gesetz
GesmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GewO Gewerbeordnung
GfG Gesundheitsförderungsgesetz
GÖG Gesundheit Österreich GmbH
GQG Gesundheitsqualitätsgesetz
GSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
GuV Gewinn- und Verlust-Rechnung
KG Kommanditgesellschaft
KMU Klein- und Mittlere Unternehmen
NeuFöG Neugründungsförderungsgesetz
OG Offene Gesellschaft
38
SEO search engine optimization/Suchmaschinenoptimierung
SEP Strategische Erfolgsposition(en)
SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
SWOT strenghts, weaknesses, opportunities, threats
TKG Telekommunikationsgesetz
UAP Unique Advertising Proposition
UGB Unternehmensgesetzbuch
UID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
USP Unique Selling Proposition, Unique Selling Point
USt Umsatzsteuer
UStG Umsatzsteuergesetz
UVA Umsatzsteuer-Voranmeldung
WKO Wirtschaftskammer Österreich
39
Quellen und weiterführende Links
40
AMS: Berufe - Gesundheit, Fitness, Wellness, 2017-2019
BMF: SelbständigenBuch, Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen, 2016
BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Sektion II Radetzkystraße 2, 1030 Wien: Gesundheitsberufe in
Österreich 2017, Erscheinungsdatum Jänner 2017 / Auflage März 2017, ISBN 978-3-903099-14-2
Kammer für Arbeiter und Angestellte AK Wien: Freier Dienstvertrag, Jänner 2017
PGA, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit, https://www.pga.at
SVA_freiberufliche-Versicherung_B_2_2017
SVA: Freiberufliche Sozialversicherung. Erstinformation. Unternehmensgründung 2017
SVA_Infoblatt_Infos_Neue_Selbständige.pdf
SVA_MAGAZIN_2_2017.pdf
USP: Steuern und Abgaben – Allgemeines, Stand: 08.07.2016
WKO: Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 22. Auflage, 2017
WKO Niederösterreich: Themenblatt-Gruendung(1).pdf. Stand: 02/ 2017
WKO Vorarlberg: UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSÜBERNAHMEN. Die wichtigsten Jungunternehmer-
Förderungen auf einen Blick. Stand: Jänner 201741
http://de.wikipedia.org/wiki/Elevator_Pitchhttp://esv-sva.sozvers.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.740776&portal:componentId=gtn2a89d64b-5e90-4806-9d15-65c205437854&viewmode=contenthttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unternehmen.htmlhttp://wko.at/ihrversicherungsmaklerhttp://www.foerderungsservice.at/jungunternehmerfoerderungen.phphttp://www.juraforum.de/lexikon/unternehmenhttp://www.wirtschaftslexikon24.com/d/unternehmung/unternehmung.htmhttp://www.unternehmer-in-not.at/art_5_16_169_0_gruenden_gewerbeschein-neue-selbstaendigkeit-freiberufler.phphttps://blog.netpress.de/storytelling-im-content-marketing-wie-geschichten-produkte-verkaufen (Zugriff am 08.08.2017)https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Neue_Selbständigkeit&oldid=164343914, Stand 07.04.2017https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleistungsmarketing, Stand 04.02.2017 (Zugriff am 08.08.2017)https://de.wikipedia.org/wiki/Storytellinghttps://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenhttps://gesundheitsziele-oesterreich.at/https://goeg.at
42
https://marketingberatung.de/marketinglexikon/https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/arbeitsmarkt/gesundheitsberufe/Registrierung_fuer_Gesundheitsberufe.htmlhttps://www.bic.at/berufsgruppehttps://www.bic.at/berufsinformationhttps://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-steuertarif.html; Stand 01.01.2017https://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/default.aspxhttps://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/gruendung/Finanzamt.htmlhttps://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/steiermark/Businessplan_Ausfuellhilfe_3.pdfhttps://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070007.html https://www.ris.bka.gv.athttps://www.weka.ch/themen/management/strategie-und-innovation/strategieentwicklung/article/seps-kernkompetenzen-oder-die-strategischen-erfolgspositionen/https://www.wertesysteme.de/https://www.wko.at/branchen/vbg/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/Ernaehrungsberater.html
43
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Rechtliche Hinweise
Formulierungen
Der besseren Lesbarkeit wegen wurde in diesem Foliensatz mehrfach auf die gültige Genderformulierung verzichtet und teilweise eine veraltete Form verwendet, wie beispielsweise „TrainerInnen“ anstelle von „Trainer und Trainerinnen“.Falls nur eine Form verwendet wurde, wie beispielsweise „Unternehmer“ so sei darauf hingewiesen, dass immer beide Geschlechter gemeint sind.
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