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Deutscher Bauernverband
Berlin, 30.9.2016
www.bauernverband.de 1
Stellungnahme
des Deutschen Bauernverbandes
zum Entwurf des Bundesumweltministeriums BMUB
für einen Klimaschutzplan 2050
vom 6.9.2016
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme
zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 vom 6. September 2016.
Der DBV verweist neben den folgenden Anmerkungen auch auf die gemeinsame Stellung-
nahme zur Bioenergie im Klimaschutzplan 2050 mit dem Bundesverband Bioenergie (BBE),
dem Fachverband Biogas (FvB) und dem Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bio-
energie (FVH) zu Grundsätzen des Klimaschutzplans 2050.
Der DBV verweist zudem auf die gemeinsame Erklärung mit dem Bundesverband der Deut-
schen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050
und fordert die Beachtung der dort formulierten zehn Grundsätze. Besonders die globale Di-
mension des Klimaschutzes gilt es zu beachten und THG-Verlagerungen sowie Mehremissi-
onen infolge von Produktionsverlagerung zu vermeiden.
Die Verbände-Erklärungen sind der Stellungnahme angehängt.
Vorbemerkung
Der Schutz des Klimas ist für die deutsche Landwirtschaft von großer Bedeutung. Landwirte
arbeiten mit und in der Natur, um Nahrungsmittel zu erzeugen. Folglich sind die landwirt-
schaftlichen Betriebe unmittelbar von Veränderungen des Klimas betroffen. Vor dem Hinter-
grund der Betroffenheit der landwirtschaftlichen Produktion wurde im Pariser Klimaabkom-
men die „fundamentale Priorität der Ernährungssicherung“ und die „besondere Verwundbar-
keit von Lebensmittelproduktionssystemen“ festgeschrieben. Deutschland und Mitteleuropa
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haben in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle als Gunststandort sowohl hin-
sichtlich der klimatischen Bedingungen als auch bezüglich der Qualität der Böden. Hiermit
wird die Erzeugung hochwertiger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel ermöglicht. Auch
die deutsche Landwirtschaft muss ihren Beitrag zur Ernährung einer wachsenden Weltbevöl-
kerung und zur Erreichung der 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten nachhalti-
gen Entwicklungsziele der Agenda 2030, speziell zu Nachhaltigkeitsziel 2, der Beendigung
des Hungers, leisten. Die UN-Ziele sind Verpflichtung für eine produktive und ökoeffiziente
Nutzung der natürlichen Ressourcen. Bei allen Bemühungen zum Klimaschutz in der Land-
wirtschaft muss daher berücksichtigt werden, dass zur Ernährung von schätzungsweise
mehr als 9 Mrd. Menschen in 2050 eine Steigerung der Agrarproduktion um etwa 70 % nötig
sein wird.
Die landwirtschaftliche Produktion ist in natürliche Kohlenstoffkreislaufe eingebunden. Treib-
hausgas- (THG-) Emissionen entstehen bei natürlichen Prozessen, beispielsweise durch die
Verdauung bei Wiederkäuern oder durch die Umsetzung von Stickstoffverbindungen im Bo-
den. Emissionen können daher nicht ausgeschlossen, sondern lediglich vermindert werden.
Nach der internationalen THG-Berichterstattung entfielen 2014 auf den Sektor Landwirt-
schaft in Deutschland mit rund 66 Mio. t CO2-Äquivalente etwa 7 % der nationalen Treib-
hausgasemissionen. Gegenüber 1990 entspricht dies einem Rückgang der Emissionen um
15%. Gleichzeitig konnte die deutsche Landwirtschaft durch höhere Effizienz im diesem Zeit-
raum beispielsweise die Erträge von Winterweizen um 28 % und die durchschnittliche
Milchleistung um 57 % steigern. Die Ressourcen- und Klimaeffizienz in der Landwirtschaft ist
folglich deutlich gestiegen.
Quellprinzip auch für die Landwirtschaft beibehalte n
Im Kapitel 5.5 Klimaschutz in der Landwirtschaft werden in dem Entwurf des Klima-
schutzplans aber weitere Emissionen dem Agrarsektor zugeschrieben und ein Anteil von
15 % der nationalen THG-Emissionen angegeben. Hierbei werden auch die ursächlich mit
dem Agrarsektor in Verbindung stehenden Emissionen (Energieverbrauch in Gebäuden,
Energieverbrauch bei Düngemittelherstellung etc) mit einbezogen. Dies widerspricht sowohl
den international vereinbarten Bilanzierungsregeln als auch der Aussage in Kapitel 5. Ziele
und Maßnahmen , wonach sich der Klimaschutzplan „Bei der Definition der Handlungsfelder
- wie schon das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 - an dem in der internationalen Treib-
hausgasberichterstattung üblichen Quellprinzip orientiert“. Der willkürliche Wechsel zwischen
dem Quell- und dem Verursacherprinzip ist auch vor dem Hintergrund der fehlenden Berück-
sichtigung des Beitrags der Land- und Forstwirtschaft zum Klimaschutz durch Bioenergie
nicht akzeptabel. Durch Bioenergie aus der Land- und Forstwirtschaft werden jährlich rund
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60 Mio. t CO2-Äquivalent eingespart, die anderen Bereichen gutgeschrieben werden. Bei ei-
ner Betrachtung der landwirtschaftlichen Emissionen nach dem Verursacherprinzip und nicht
nach dem Quellprinzip müssen folglich auch die Vermeidungsleistungen durch nachwach-
sende Rohstoffe berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 hat die Bank Landwirtschaft – koordi-
niert vom DBV - gemeinsam mit mehr als 30 weiteren Organisationen aus Land- und Forst-
wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Kommunen und Ländern im Kon-
sens Vorschläge zum Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft erarbeitet. Der DBV ver-
weist auf diese Maßnahmenvorschläge auch im Zusammenhang mit dem Klimaschutzplan
2050. Entweder werden im Klimaschutzplan 2050 nur Maßnahmen aufgenommen, die erst
nach dem Jahr 2020 in Kraft treten bzw. Wirkung entfalten. Für diesen Fall müsste auch die
Umsetzung der Düngeverordnung aus dem Klimaschutzplan gestrichen werden. Oder es
können im Klimaschutzplan auch Maßnahmen aufgenommen werden, die auch nach 2020
ihre Klimaschutzwirkung entfalten. In diesem Fall könnten auch die zum Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 eingebrachten Vorschläge im Klimaschutzplan 2050 Berücksichtigung fin-
den, zumal sich diese auf einen breiten Konsens stützen.
Klimaschutzplan 2050 auf Leitlinien beschränken
Der DBV stellt fest, dass das Kapitel Landwirtschaft nicht der Ankündigung gerecht wird,
dass der Klimaschutzplan nur die Leitlinien für die Klimapolitik der nächsten 34 Jahre vorge-
ben soll. Anders als in anderen Sektoren sind die Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft
sehr viel detaillierter und kleinteiliger. Nach Ansicht des DBV sollte der Klimaschutzplan 2050
stattdessen einen Rahmenplan darstellen und mehr Flexibilität bei der Maßnahmenwahl zur
Erreichung realistischer THG-Reduktionsziele beinhalten.
Hinsichtlich der angestrebten Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ist die Fest-
stellung im Klimaschutzplan richtig und wichtig, dass eine Minderung der Emissionen in der
Landwirtschaft auf null nicht möglich ist. Daneben ist aber nach Auffassung des DBV auch
das im Klimaschutzplan angegebene Reduktionsziel von 50 % nicht gerechtfertigt und nicht
realistisch. Die angestrebte Halbierung der THG-Emissionen ist zum einen eine zu starre
Vorfestlegung und berücksichtigt zum anderen nicht die Herausforderungen der Ernährungs-
sicherung. Ferner wird eine Umsetzung dieses Minderungsziels zu globalen Mehremissionen
durch Produktionsverlagerung führen. Deshalb fordert der DBV, unter Beachtung der Son-
derrolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung auf ein festes THG-Minderungsziel
für die Landwirtschaft zu verzichten.
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Darüber hinaus kann eine Reduzierung der THG-Emissionen um 80-95 % bis 2050 nur mit
einer soliden Strategie für die Bioökonomie erreicht werden. Diese fehlt im Klimaschutzplan
bislang. Das vom Bundesumweltministerium angestrebte THG-Reduktionsziel verlangt nach
einer weitestgehenden Substitution fossiler, mineralölbasierter Produkte durch Alternativen
auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen sowie organischen Rest- und Abfallstoffen. Die
Forschung, Entwicklung und großflächige Markteinführung biologisch basierter stofflicher
Nutzungsketten (beispielsweise im Bereich Bioplastik und Dämmstoffe) stellt einen herausra-
genden Baustein einer Bioökonomiestrategie dar. Die Nationale Politikstrategie Bioökonomie
sollte gestärkt und als zentrales Element des Klimaschutzes verankert werden. Land- und
Forstwirtschaft stellen einen wichtigen Teil der Lösung für den enormen Anpassungsprozess
zu einer von fossilen Produkten entkoppelten Welt dar.
Zu Kapitel 5.5 Klimaschutz in der Landwirtschaft
Leitbild 2050 und Transformationspfad
Der DBV kritisiert die im Entwurf für einen Klimaschutzplan vorgesehene Überprüfung der
Exporte tierischer Produkte und die Forderung, Tierbestände abzustocken. Einerseits han-
delt es sich hierbei nicht um Überschüsse, sondern um Produkte, die auf dem Weltmarkt
eine Nachfrage bedienen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist für den Handel mit
tierischen Produkten entscheidend, ob zum einen hierfür am Markt eine Nachfrage besteht
und zum anderen wie klimaeffizient diese produziert wurden. Eine Einschränkung des Han-
dels und ein dadurch erzwungener Abbau von Tierbeständen würde national die THG-Emis-
sionen senken, aber in einem weltweiten Maßstab zu einem Anstieg der THG-Emissionen
führen, wenn die Produktion dadurch an weniger klimaeffiziente Standorte verlagert wird.
Beispielsweise belegen Studien des Instituts für Energie und Umwelt (ifeu) und der FAO,
dass die Milcherzeugung in Deutschland im weltweiten Maßstab mitunter den geringsten
CO2-Fußabdruck je Produkteinheit aufweist. Auf die Gefahr von Emissionsverlagerungen
und den damit verbundenen Anstieg der THG-Emissionen weisen auch die Wissenschaftli-
chen Beiräte für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie für
Waldpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums in ihrem am 2. September 2016 veröf-
fentlichten Gutachten zum Klimaschutz hin.
Auf die globale Dimension des Klimaschutzes, verbunden mit dem Ansatz, dass vermiedene
THG-Emissionen weltweit gleich viel zum Klimaschutz beitragen, weist auch das Kyoto-Pro-
tokoll hin. Die dort verankerten Joint Implementation und Clean Development Mechanismen
ermöglichen die Emissionsminderung in anderen Ländern als Beitrag zu einem globalen Kli-
maschutzziel. Dieser globale Ansatz würde durch eine Exportbeschränkung für landwirt-
schaftliche Produkte und daraus resultierende THG-Leakage-Effekte konterkariert.
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Eine Beschränkung auf die Selbstversorgung bei tierischen Produkten würde zudem erhebli-
che Veränderungen bei dem Konsumverhalten der Verbraucher dahingehend voraussetzen,
dass in Deutschland die komplette Verwertung und der Absatz von allen Tierprodukten und
nicht nur von Edelteilen möglich ist. Für Produkte, bei denen sich durch Qualität und Preise
Perspektiven auf den Weltmärkten ergeben, muss Handel erlaubt bleiben. Die wirtschaftliche
Folge einer Beschränkung auf die Selbstversorgung wäre der Verlust von rund 70.000 Ar-
beitsplätzen vorwiegend in ländlichen Räumen.
Nach Ansicht des DBV liegt im Bereich der Tierhaltung die Möglichkeit zur Senkung der
Treibhausgasemissionen in der Steigerung der Effizienz bei Düngung und Fütterung. Die
landwirtschaftlichen Methanemissionen sind zwischen 1990 und 2014 um 24 % gesunken.
Gründe dafür sind eine gesteigerte durchschnittliche Milchproduktion bei gleichzeitigem
Rückgang der Milchviehbestände. Weitere Effizienzsteigerungen in der Fütterung, Züchtung
und im betrieblichen Management sollten erforscht und für die Praxis nutzbar gemacht wer-
den.
In Anbetracht der globalen Aufgabe der Ernährungssicherung stellt ein Abbau der Tierbe-
stände - wie im Entwurf des Klimaschutzplans gefordert - keinen zielorientierten Lösungsan-
satz dar. Landwirtschaftliche Tierhaltung ermöglicht die Bereitstellung von hochwertigem
Protein durch die Umwandlung von für die menschliche Ernährung nicht genutzten oder
nutzbaren Neben- und Koppelprodukten der Nahrungsmittelproduktion. Die Haltung von Wie-
derkäuern sichert durch die Nutzung des Aufwuchses den Erhalt von rund 5 Mio. ha ökolo-
gisch und klimatisch wertvollem Dauergrünland in Deutschland. Ein Abbau der Wiederkäuer-
bestände würde aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Verwertungsalternativen den Erhalt
des Dauergrünlands grundsätzlich gefährden. Weiterhin sorgt die Verfütterung von protein-
reichen Ölschroten für die produktive Verwertung von Nebenprodukten der Speiseölerzeu-
gung.
Das im Entwurf des Klimaschutzplans geforderte Verbot von Stallneubauten in Regionen mit
mehr als 2 GVE / ha ist klimapolitisch nicht zu begründen. Stattdessen stellt dies ein struktur-
politisches Instrument dar, das wettbewerbsfähige Wirtschaftscluster im ländlichen Raum ge-
fährdet und keine Wirkung für den Klimaschutz hat. Ein Stallneubauverbot hätte negative
Auswirkungen auf umweltpolitische Ziele wie Luftreinhaltung, Klimaschutz, Steigerung des
Tierwohls und die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen in
diesen Bereichen. Zudem würde dadurch der Strukturwandel weiter beschleunigt.
Der DBV unterstützt das Ziel, die Düngung weiter zu optimieren und hiermit die Salden in der
Stickstoffbilanz zu senken. Eine bedarfsgerechte Düngung darf hierbei aber nicht in Frage
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gestellt werden. Seit 1990 hat die Landwirtschaft die Stickstoffüberschüsse in der Gesamtbi-
lanz bereits um 39 % (von 149 auf 91 kg N / ha) und in der Flächenbilanz um 43 % (von 110
auf 63 kg N / ha) reduziert. Der DBV hat hierzu im Rahmen des Aktionsprogramms Klima-
schutz 2020 detaillierte Vorschläge für eine gesteigerte Effizienz im Pflanzenbau und in der
Tierhaltung vorgelegt. Die im Entwurf des Klimaschutzplans enthaltenen Vorschläge zur Ein-
führung der Hoftorbilanz und einer verbindlichen Düngeplanung werden bereits in der laufen-
den Novelle des Düngerechts verhandelt und sollten daher aus dem Klimaschutzplan gestri-
chen werden. Die im KSP 2050 genannte Prüfung einer Stickstoffüberschussabgabe wird
vom Deutschen Bauernverband abgelehnt, da hiermit lediglich die Produktion verteuert wird.
Zudem wird eine Stickstoffüberschussabgabe aufgrund der Vorzüglichkeit des Einsatzes von
Mineraldünger die Kreislaufwirtschaft bzw. die überbetriebliche Verwertung von Wirtschafts-
düngern konterkarieren.
Neben Effizienzsteigerungen bieten emissionsmindernde Ausbringungstechniken und der
Anbau heimischer Leguminosen weitere Potentiale zur Verbesserung der Stickstoffbilanzen.
Detaillierte Maßnahmenvorschläge finden sich in den Vorschlägen zur Unterstützung des Ak-
tionsprogramms 2020, die auch über 2020 hinaus Wirkung entfalten.
Die Förderung der Biogaserzeugung aus Wirtschaftsdüngervergärung wird vom DBV aus-
drücklich unterstützt. Durch die Vergärung werden zum einen Methanemissionen aus der La-
gerung von Wirtschaftsdüngern vermieden und zum anderen substituiert die produzierte
Energie (Strom, Wärme und / oder eingespeistes Biogas) fossile Energieträger. Damit weist
die Wirtschaftsdüngervergärung einen zweifachen Klimaschutzeffekt auf. Die energetische
Nutzung landwirtschaftlicher Rest- und Abfallstoffe entspricht ebenfalls dem Gedanken der
Kaskadennutzung und sollte gefördert werden. Die im Entwurf des Klimaschutzplans vorge-
schlagene Beschränkung der Förderung von Biogasanlagen in Abhängigkeit von der Tierbe-
satzdichte ist kein zielführender Beitrag zum Klimaschutz. Vielmehr bieten besonders vieh-
dichte Regionen durch den konzentrierten Wirtschaftsdüngeranfall die Möglichkeit zur He-
bung bislang nicht genutzter Klimaschutzpotentiale und durch die Vergärung von Gülle wei-
tere Vorteile für den Umwelt- und Gewässerschutz. Aus Sicht des DBV darf die Förderung
von Biogasanlagen aber nicht auf kleinere Anlagen beschränkt bleiben, sondern muss auch
für mittlere bis große Biogasanlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Reststoffen
möglich sein.
Weitere detaillierte Ausführungen zum Einsatz von Biogas finden sich in der gemeinsamen
Stellungnahme des BBE, des DBV, des FvB und des FVH.
Der Deutsche Bauernverband hat unter anderem in seinem Positionspapier zum Ökolandbau
vom Dezember 2015 eine nachhaltige Stärkung des Ökolandbaus gefordert. Der Ausbau des
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Ökolandbaus sollte aber marktbasiert erfolgen, das Angebot also mit der Nachfrage wach-
sen. Hinsichtlich des Klimaschutzes entscheidend ist aber nicht die Produktionsweise - kon-
ventionell oder ökologisch - sondern das einzelbetriebliche Management. Die Wissenschaftli-
chen Beiräte des BMEL bestätigen dies in ihrem Klimaschutzgutachten. Danach sehen die
Beiratsmitglieder in der Förderung des ökologischen Landbaus keinen Klimabeitrag. Es ist
daher nicht angebracht, im Klimaschutzplan ein festes, staatlich verordnetes Ziel von 20 %
ökologisch bewirtschafteter Fläche in 2030 für den Ausbau des Ökolandbaus vorzugeben.
Für die Förderung des Ökolandbaus sind vielmehr verlässliche Förderbedingungen wichtig.
Eine weitere Umwidmung der Direktzahlungen der GAP wäre der falsche Weg. Die im Ent-
wurf des Klimaschutzplans geforderte Erhöhung der Umschichtung von 4,5 auf 15 % ent-
spricht einer Einkommensminderung um 540 Mio. Euro pro Jahr. Hintergrund ist, dass in der
Zweiten Säule der GAP nur der Mehraufwand und der Minderertrag ausgeglichen werden
darf und die Einkommenswirkung entfällt. Dies lehnt der DBV ab.
Das Ziel einer Reduzierung von Lebensmittelabfällen wird vom DBV unterstützt. Hierin liegt
ein entscheidender Beitrag zur Senkung ernährungsbedingter THG-Emissionen. Rund 60 %
der Lebensmittelabfälle werden von Privathaushalten verursacht, gefolgt von Großverbrau-
chern, Industrie und Handel. Verbraucheraufklärung über das Mindesthaltbarkeitsdatum
(MHD), eine Anpassung des MHD und mehr Wertschätzung für Lebensmittel können zu ei-
ner Reduzierung der vermeidbaren Lebensmittelabfälle beitragen. Im weltweiten Maßstab
werden Lebensmittelverluste vor allem durch mangelnde Produktions- und Erntetechnik so-
wie Lagerungs- und Verarbeitungsverluste verursacht. Diese Verluste zu minimieren trägt
sowohl zur weltweiten Ernährungssicherung als auch zum Klimaschutz bei.
Zu Kapitel 5.6. Klimaschutz in der Landnutzung und Forstwirtschaft
Der aus Gründen des Klimaschutzes und der Biodiversität gewünschte Erhalt von Dauer-
grünland kann nur durch eine produktive Nutzung und damit verbundene Inwertsetzung des
Grünlandes erzielt werden. Dies geschieht zum größten Teil durch Wiederkäuer. Nach An-
sicht des DBV wirken die im Entwurf des Klimaschutzplans vorgeschlagenen Maßnahmen,
wie beispielsweise die pauschale Ausweitung der Gebietskulisse für umweltsensibles Dauer-
grünland um mehrere Hunderttausend Hektar, ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz und ver-
stärkte Kontrollen und Sanktionen kontraproduktiv. Durch zusätzliche ordnungsrechtliche Re-
gelungen werden Landwirte davon abgehalten, neues Grünland anzulegen.
Beim Thema Schutz und Wiedervernässung der Moore fordert der Deutsche Bauernverband
eine differenziertere Vorgehensweise. Ziel muss sein, dass eine wirtschaftliche Nutzung von
Moorstandorten nicht gefährdet wird. Die pauschal geforderte Wiedervernässung von
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5 – 10 % der bestehenden Moorflächen lässt die in der Präambel des Klimaschutzplans an-
gekündigten wirtschaftliche und soziale Folgenabschätzung außer Acht. Für ohnehin struk-
turschwache Grünlandregionen in Norddeutschland und den Erhalt landwirtschaftlicher Be-
triebe mit bodengebundener Milchviehhaltung würden die Maßnahmenvorschläge zu Struk-
turbrüchen führen, die der Klimaschutzplan laut Präambel zu vermeiden sucht. Darüber hin-
aus bedeuten Wiedervernässungen von Böden Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte mit
einem damit einhergehenden Wertverlust. Bei einer Wiedervernässung in Höhe von
5 – 10 % der bestehenden Moorflächen wären 650.000 - 1.300.000 ha betroffen. Dies würde
Vermögensverluste von 650 Mio. bis 1,3 Mrd. Euro bedeuten.
Ebenso verkennen und entwerten ein Förderstopp von existierenden und neu angelegten
Drainagen und der Verlust der Direktzahlungen die Generationenleistung einer jahrzehnte-
lang im Rahmen von Meliorationsmaßnahmen geförderten ackerbaulichen Nutzung von
Moorböden. Dies lehnt der DBV entschieden ab. Eine ackerbauliche Nutzung kohlenstoffrei-
cher Böden ist bei angepasstem Management nicht zwangsläufig mit höheren THG-Emissio-
nen als eine Grünlandnutzung verbunden. Dafür gilt es, praxistaugliche Verfahren, langfris-
tige Anreizsysteme für Landwirte und Nutzungsalternativen und Anpassungsmöglichkeiten
zu entwickeln, die den in der Präambel angekündigten Grundsätzen von Technologieneutra-
lität und Innovationsoffenheit unter aktiver Einbindung der Beteiligten gerecht werden. Nach
Auffassung des DBV sollte die Weiterentwicklung einer produktiven und gleichwohl möglichst
klimaschonenden Nahrungs- und Futtermittelerzeugung auf kohlenstoffreichen Böden das
Ziel sein.
Das Ziel einer Reduzierung des Flächenverbrauchs wird vom DBV unterstützt. 2015 lag der
Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen noch immer bei 69 ha pro
Tag und ist damit noch weit vom 30 ha Ziel in 2020 entfernt. In Anbetracht der Tatsache,
dass das 30 ha-Ziel 2020 voraussichtlich nicht zu erreichen sein wird, stellt sich die Frage
nach der Sinnhaftigkeit eines strengeren Ziels. Stattdessen sollten vorhandene Instrumente
zur Begrenzung des Flächenverbrauchs entschiedener genutzt und nachgeschärft werden.
Zudem sollten weitere Instrumente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs vorangebracht
werden, wie etwa ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen,
eine Stärkung der Entsiegelung als Kompensationsmaßnahme oder eine stringentere Vor-
gabe der Innenentwicklung von Kommunen.
Die im Entwurf des Klimaschutzplans geforderte natürliche Waldentwicklung sowie die Ver-
längerung von Umtriebszeiten dienen nicht dem Klimaschutz. Für den Klimaschutz ist eine
möglichst produktive Nutzung von Holzprodukten entscheidend, im Gegensatz zur geforder-
ten Stilllegung von Waldflächen. Holz entfaltet seine Klimaschutzwirkung durch eine aktive
Nutzung und den Einbau in den Holzproduktespeicher sowie durch die Substitution fossiler
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Ressourcen im energetischen und stofflichen Bereich. Detaillierte Anmerkungen hierzu fin-
den sich in der gemeinsamen Stellungnahme des BBE, des DBV, des FvB und des FVH.
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