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4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“ 112 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 126 4.3 EU-Agrarhaushalt 135 4.4 Bundesagrarhaushalt 142 4.5 Agrarsubventionen 147 4 EU-Agrarpolitik und Agrarförderung

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4.1 GAP–„ErsteSäule“

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4.1 GemeinsameAgrarpolitik(GAP) –„ErsteSäule“ 112

4.2 ZweiteSäule–Förderungländlicher Räume 126

4.3 EU-Agrarhaushalt 135

4.4 Bundesagrarhaushalt 142

4.5 Agrarsubventionen 147

4EU-Agrarpolitik und Agrarförderung

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Situationsbericht2011

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4 EU-AgrarpolitikundAgrarförderung

4.1GemeinsameAgrarpolitik(GAP)–„ErsteSäule“

EU-Agrarpolitikseit1992–AbkehrvonderMarkt-undPreisstützungSeitGründungderEuropäischenWirt-schaftsgemeinschaft (EWG)verfolgtedie„GemeinsameAgrarpolitik“(GAP)die Ziele, dieVersorgung mit Nah-rungsmittelnsicherzustellenunddieEinkommenderLandwirtezusichern.Das Ergebniswar eineproduktions-und mengenorientierte Agrarpolitik,die bis in die 1990er JahreBestandhatte.SeitderUruguay-Runde1992der Welthandelsorganisation (WTO)sindauchAgrarproduktedenRegeln

des internationalen Warenhandelsunterworfen.

GrundlegenderWandelDie EU hat seitdem den Zollschutzdeutlichabgebaut;einvölligesEndeder Exportbeihilfen, die heute nurnochetwa0,4ProzentdesEU-Agrar-budgets ausmachen, ist absehbar.EineweitereWTO-AuflageistderAb-bauallerAgrarstützungen,diedirektproduktbezogen sind. Die Stützungder Landwirtschaft über den Preisder Agrarprodukte wurde seit 1992

SchrittfürSchrittaufgegeben,imGegenzugwurdenDirekt-zahlungen an die Landwirteeingeführt. Zur FlankierungdiesesUmstellungsprozesseswurden die Fördermaßnah-mendersogenanntenzweitenSäulederAgrarpolitikausge-baut(s.Kapitel4.2).

2005bis2013–PhasederEntkopplungKernpunktder letztenAgrar-reform,die2003beschlossenwurde, ist die Entkopplung.DiefrüherenPreisausgleichs-zahlungen für Getreide undÖlsaaten,dieTierprämienund

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Reformschritte bei der GAP seit 1992

● 1992: Ackerkulturen (Getreide, Ölsaaten) und Rindfleisch

● 1999: Milch, Ackerkulturen (Getreide, Ölsaaten) und Rindfleisch

● 2003: Milch, entkoppelte Betriebsprämie und Modulation

● 2004: Tabak, Oliven, Baumwolle und Hopfen

● 2005: Zucker

● 2007: Obst und Gemüse, Wein sowie Schaffung einer einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung als Ersatz für 21 spezielle Marktordnungen

● 2008: Baumwolle sowie „Health Check“: Anhebung der Modulation, weitere Entkopplung

Quelle: Europäische Kommission

dieMilchprämiesindseit2005zueinereinzigenBetriebsprä-miezusammengefasstundda-beivonihrerfrüherenBemes-sungsgrundlage(z.B.jeTier,jeKilogrammMilchquoteoderjeHektarGetreide) entkoppelt.Nicht betroffen davon sindZahlungender„zweitenSäu-le“derEU-Agrarpolitik,zumBeispieldieAusgleichszulagefürbenachteiligteGebieteunddie Agrarumweltzahlungen(z.B.KULAP).Entkoppelte Ausgleichszah-lungen werden unabhängigvon der landwirtschaftlichenProduktion gewährt, diesesindaberandieBewirtschaf-tung der Fläche gebunden.DieFolgeist,dassLandwirtesich bei den Produktionsent-scheidungenandenjeweiligenMarktbedingungenorientieren.

Bindungan „CrossCompliance“Die 2005 eingeführte EU-BetriebsprämieistnichtmehrandieProduktiongebunden,sondern an die ordentlicheBewirtschaftung der Flächenund an die Einhaltung derhoheneuropäischenStandardsimTier-,Natur-,Umwelt-undVerbraucherschutz.DieLand-wirtewerdennachEU-weitenVorgaben auf die Einhaltungder Standards geprüft (CrossCompliance). Bei Verstößenerfolgen Kürzungen der EU-Direktzahlungen.

GAP-Reform – Wichtige Elemente der EU-Agrarreform vom Juni 2003

● Entkopplung der Ausgleichszahlungen von der Erzeugung.

● Bindung der Ausgleichszahlungen an neue Kriterien – „Cross Compliance“ und „gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen“.

● Kürzung der Ausgleichszahlungen – „Modulation“ und „Finanzielle Disziplin“.

● Ausbau der „zweiten Säule“ (Förderung der ländlichen Entwicklung).

● Wegfall der Roggenintervention.

● Milch: Weitere Preissenkungen gegen Teilausgleich Beschränkung der Intervention bei Butter Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2015.

Quelle: Europäische Kommission

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In einigen Bundesländern hat sichdie mit dem Grünlanderhaltungsge-botfestgeschriebeneGrünlandfläche(Referenzjahr 2003) um mehr als5Prozentreduziert,wurdendortLan-desverordnungen erlassen, die denGrünlandumbruch genehmigungs-pflichtig machen und in der RegeleineWiederansaatfordern.

SchonbeikleinstenAbweichungenstrengeSanktionenEin Betrieb, der die Betriebsprämieerhält,mussgrundsätzlichimgesam-ten Betrieb die Cross Compliance-Verpflichtungeneinhalten,alsoauchin den Betriebszweigen, die keineZahlungenerhalten(z.B.Schweine-haltung,Weinbau).DieKontrollergeb-nisse zeigen,dass vieleRegelungenwieetwazurTierkennzeichnungpra-xisgerecht nur schwer umzusetzensind.

GAP-Reform – Voraussetzungen für die Gewährung der Betriebsprämie

● Mindestinstandhaltung der Fläche – Brache mög-lich.

● Einhaltung von Cross Compliance im ganzen Betrieb.

19 EU-Richtlinien und -verordnungen in jewei-liger nationaler Umsetzung.

Einhaltung „guter landwirtschaftlicher und öko-logischer Bedingungen“.

Bei Unterschreitung der länderspezifi-schen Grünlandquote einzelbetriebliches Grünlanderhaltungsgebot.

Quelle: Europäische Kommission

Ab2010/2011tretenneueVer-schärfungenbeiCrossComplianceeinSeit 2010 gibt es durch die flä-chengenaue Ausweisung von Erosi-onsschutzgebieten schärfere Bewirt-schaftungsauflagen.Ausdem„HealthCheck“2008gibtesdieVorgabe,dassbeiderPrüfung„gutenlandwirtschaft-lichenundökologischenZustandes“künftigauchdieBeachtungvonRand-streifenanGewässernunddieEinhal-tungvonGenehmigungenbeiderBe-wässerungüberwachtwerdenmüssen.Außerdem hat die EU-Kommissionihre Interpretation zur ÜberprüfungdesGrünlanderhaltungsgebotesengergefasst; hier müssen ab 2011 zumBeispiel die nach nationalem Rechtbestehenden Umbruchverbote auchim Rahmen von Cross Complianceüberwachtwerden.

Möglichkeitenzur„Teilkopplung“DieMitgliedstaatennutzendievonderEUgewährtenSpielräumesehrunter-schiedlich:SoschöpfeneinigeStaatendieEntkopplungsmöglichkeitenprak-tischvollaus(z.B.Deutschland,Irland,England),anderehabenTeilederTier-prämien(z.B.Frankreich,Österreich,Dänemark)gekoppeltbelassen.Diesemüssennachdem„HealthCheck“indenJahrenbis2012weitgehendent-koppeltwerden.DieMutterkuhprämiedarf weiter als gekoppelte Zahlunggewährtwerden.DieMitgliedstaatenkönnenauchbis zu10ProzentderEU-Direktzahlungen in spezifischeFördermaßnahmenumwidmen(sog.Artikel68-Zahlung).

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GAP-Reform – Wo liegen die wichtigsten Unter-schiede zwischen den Mitgliedstaaten?

● Teilkopplung oder völlige Entkopplung von Direkt-zahlungen.

● Berechnung der Betriebsprämie nach Betriebsmodell (betriebsindividuelle Situation 2000 bis 2002) oder nach Regionalmodell (regionale Durchschnitte) oder einer Kombination aus beidem.

● Möglichkeit zur regionalen Angleichung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie je Hektar) im Zeitablauf.

● Regelungen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen zwischen Landwirten (z. B. Abzüge beim Transfer).

● Verwendung der Modulationsmittel.

Quelle: Deutscher Bauernverband

UnterschiedlicheEntkopplungs-modelleindenMitgliedstaatenEineReihevonStaatenwendetdasEU-Standardmodellan(Betriebsmodell),einigeentschiedensichfüreinKombi-modell,wobeidiesesinDeutschland,England,FinnlandundSchwedeninein reinesRegionalmodellüberführtwird. Dagegen bleibt es in anderenLändern,zumBeispielDänemark,beieinem„statischenKombimodell“. Inden10BeitrittsländernistvonAnfanganeineeinheitlicheFlächenzahlungdieFördergrundlage.

Beitrittsländergewährenverein-fachteFlächenzahlungenDie12BeitrittsländergewährenFlä-chenzahlungenfürdiegesamteLand-wirtschaftsfläche.DieFörderungbe-trägtin201070Prozentundin201180ProzentdesNiveausderAlt-EU.Der Angleichungsprozess soll 2013abgeschlossensein.Bisdahinkönnen

die Beitrittsländer nationaleZuschlägegewährenunddie-se zum Teil auch aus derEU-Regionalförderung (EFRE)finanzieren.

FinanzielleGrundlagederGAP-Reformgiltbis2013Die Finanzierung der GAP-Reform ist für den Zeitraum2007bis2013gesichert(sie-heauchKapitel4.3).Mitder„Gesundheitsüberprüfung“(„Health Check“) der GAP-ReformvomNovember2008sindnochmalsVeränderungenanderGAP-Reformvon2003vorgenommenworden.

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VerdoppelungderModu-lationnachdem„HealthCheck“2008ZurGAP-ReformgehörenKür-zungen der Direktzahlungen(EU-15) vonzunächst5Pro-zent.DieseModulationsteigtindenJahren2009bis2012schrittweiseauf10Prozentan.Für die ersten 5.000 Euro jeBetriebbestehteinFreibetrag(z.B. 8 Prozent Modulationvon5.000Euro=400Euro).ErhälteinlandwirtschaftlicherBetriebmehrals300.000Euro,sofindetseit2009einezusätz-licheModulationskürzungvon

Wichtigste Punkte des „Health Check“ vom November 2008

● Anhebung der Modulation.

● Anhebung der Bagatellgrenze (bisher 100 Euro bzw. 0,3 Hektar).

● Endgültige Aufhebung der obligatorischen Stilllegung.

● Weitgehender Wegfall der Teilkopplung (Schlachtprämien, Bullenprämien, Flächenzahlung Kulturpflanzen) ab 2012 bzw. 2010.

● Überführung noch (teil-)gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämie: Hopfen, Eiweiß-pflanzen, Schalenfrüchte, Flachs, Kartoffelstärke und Trockenfutter (Deutschland ca. 80,9 Mio. Euro). Ersatzloser Wegfall der 45 Euro/ha-Energiepflanzenprämie ab 2010.

● Herausnahme einiger Regelungen zur FFH-/Vogelschutzrichtlinie aus Cross Compliance, im Gegenzug Verschärfungen beim „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (Gewässerrandstreifen ab 2012, Bewässerung).

● Milchpolitik: EU-Kommission geht vom Auslaufen der Quote am 31. März 2015 aus; je-weils 1 Prozent Quotenaufstockung in den Jahren 2009/10 bis 2013/14; Veränderung des Fett-Korrekturfaktors.

● Neuregelung Artikel 68: Mitgliedstaaten können bis 2011 entscheiden, bis zu 10 Prozent der Direktzahlungen in neue Förderprogramme umzuverteilen (Neuer Artikel 68).

Quelle: Europäischer Rat

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4 Prozent statt. Deutsche Landwirtesind von der höheren Modulationbesondersstarkbetroffen.DieDirekt-zahlungenwerdeninfolgederHealthCheck-Beschlüsseumzusätzliche240MillionenEurogekürzt(2012).

EntkopplungweitererZahlungenLaut Health Check müssen auchdie Zahlungen für Eiweißpflanzen,

UmsetzungderGAP-ReforminDeutschland

Kartoffelstärke,Trockenfutter, FlachsundNüsseentkoppeltwerden.DieseZahlungenbetragen inDeutschlandetwa80,9MillionenEuroundsollen2012bzw.2013indieFlächenprämieeinfließen.

2005:VollständigeEntkopplungundEinstiegindieFlächenprämieIn Deutschland wurden die Direkt-zahlungenweitestgehendentkoppelt.ImdeutschenKombimodellwirdseit2005 ein großer Teil der Direkt-zahlungen nach einem regionalenDurchschnittssatzaufAcker-undDau-ergrünlandflächenverteilt.DiesergibtimBundesschnittdenrechnerischen

Betrag von etwa 83 Euro je HektarDauergrünlandund290EurojeHektarAckerfläche.EinandererTeilderDirektzahlungen(Bullenprämien, Mutterkuhprämien,SchlachtprämiefürKälber,Milchprä-mie,SchafeundZiegen,Trockenfutter,50 Prozent der Extensivierungszu-schläge, 25 Prozent der Beihilfe fürKartoffelstärke,40ProzentderTabak-

zahlungen, Zuckerausgleich)wurde seit 2005 zunächstnoch nach betriebsindividu-ellemMaßstabgewährt.Dabeisind die einzelnen Prämi-enkomponenten zu so ge-nanntenZahlungsansprüchenje Hektar zusammengefasstworden.

17MillionenZahlungs-ansprücheEnde 2009 gab es 361.386registrierte Betriebsinhabermit 16,99 Millionen Zah-lungsansprüchen.Damit ste-henpraktischfürdiegesamtelandwirtschaftlich genutzte

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FlächeZahlungsansprüchezurVerfügung. Die Zahlungsan-sprüchebetrugen2009durch-schnittlich339EurojeHektar(ohneModulation).ZwischengrößerenundkleinerenBetrie-bengibtesgrundsätzlichkeineUnterschiedeinderHöhederBetriebsprämiejeHektar.

AngleichungderZahlungs-ansprüchezueinerFlächen-prämieSeit 2010erfolgtdieAnglei-chung aller Zahlungsansprü-che an eine einheitliche re-gionaleFlächenprämie.JedesBundesland bildet eine Re-gion,nurdieStadtstaatenHamburg,BremenundBerlinbildenmitdenum-gebendenBundesländernSchleswig-

EU-Agrarförderung – Öffentliche Güter und Landwirtschaft

Das europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft „verbindet die wettbewerbsfähige Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen mit Leistungen der Landwirtschaft für die Allgemeinheit, insbesondere

● eine verlässliche Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln sowie einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung,

● die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft,

● die Sicherung der Biodiversität und die Erbringung ökologischer Leistungen im Wasser-, Boden- oder Klimaschutz,

● die Erfüllung hoher Standards vor allem im Rahmen des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes,

● die Erhaltung vitaler öffentlicher Räume vor dem Hintergrund des demo-grafischen Wandels durch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und neuen Einkommensmöglichkeiten im Zuge der Diversifizierung.“

Quelle: Agrarministerkonferenz der Bundesländer, 2009

Holstein, Niedersachsen und Bran-denburg jeweils eine gemeinsamePrämien-Region.

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2013inDeutschland:RegionaleinheitlicheFlächenprämienDie Angleichung der Zah-lungsansprücheandenEnd-zustandhat2010mit10Pro-zentbegonnen,imJahr2011beträgt sie 30 Prozent undimJahr2012steigtsieauf60Prozentan.Ab2013istdanndievollständigeAngleichung(100Prozent)erfolgtundalleZahlungsansprücheeinerRe-gion haben einen regionaleinheitlichenWertjeHektar.

AufdemWegzurFlächen-prämie:SchwierigeAnpas-sungDerUmstiegaufdieregionaleinheitlichenFlächenprämienfordert von den LandwirteneinenAnpassungsprozess.Ins-gesamtwerdenetwa600Mil-lionen Euro der aktuell etwa5,4MilliardenEuroanEU-Di-rektzahlungen zwischen denlandwirtschaftlichenBetriebenumverteilt. Die Angleichungführtdazu,dasstendenzielldieintensivwirtschaftendenLand-wirteBetriebsprämieverlierenund extensiv wirtschaftendeBetriebeeinehöhereBetriebs-prämie erhalten. TendenziellführtdieAngleichungzueinerUmverteilung der Mittel vonAckerlandnachGrünland.

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NeuebürokratischeHürdenbeiderFlächenprämiefürLandschafts-elementeundFeldränderInDeutschland sind seit2005auchLandschaftselementeindieFörderungeinbezogen. Durch veränderte undverschärfteKontrollanforderungender

EU-KontrollbehördenwirdderGrund-ansatzeinereinfachenFlächenprämiein der Praxis aber zumTeil wiederzunichtegemacht.SoforderndieEU-Kontrollbehörden den gesondertenAusweis auch von kleineren Land-schaftselementen, die bislang nicht

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Gegenstand von Cross Compliancewaren.DiesführtzueinererheblichenzusätzlichenBürokratie.

VeröffentlichungvonEU-Agrarzah-lungen–EuropäischerGerichtshoffordertÄnderungenSeit 2006 hat die EU verschiedeneVerordnungen zur VeröffentlichungderEmpfängervonEU-Beihilfenbe-schlossen,die sowohlLandwirtealsauchandereBeihilfeempfänger–zumBeispiel bei Beihilfen aus den EU-Strukturfonds – betreffen. DanachhattendieMitgliedstaatenbzw.Regi-

onendieEmpfängervonZahlungendererstenundzweitenSäulein2009erstmalsveröffentlicht.DerEuropäischeGerichtshofhat imNovember 2010 nach Klagen deut-scherLandwirtegegendieVeröffentli-chungentschiedenmitdemHinweis,dass der Schutz personenbezogenerDatenvonnatürlichenPersonennichtausreichendbeachtetwurde.DieEUmussjetzteineneueRegelungtreffen.DeutschlandundweitereEU-LänderhabendaraufhinihreInternet-Daten-bankenvomNetzgenommen.

GAP-Reform2014bis2020

EU-KommissionlegtersteVorschlägevorIm November 2010 hat dieEuropäischeKommissioneinPapierzurWeiterentwicklungder EU-Agrarpolitik für denZeitraum2014bis2020vor-gelegt. Die EU-KommissionmöchtedieAgrarpolitikkünf-tig an den Oberzielen derErnährungssicherheit, desUmwelt-undKlimaschutzessowiederEntwicklungländ-licherRäumeausrichten.

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GAP-Reform 2014 bis 2020 – Ziele der EU-Kommission

● Stabile Nahrungsmittelerzeugung: Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen, Stärkung der Wettbe-

werbsfähigkeit der Nahrungsmittelkette bei hohen EU-Standards, Aus-gleich in Gebieten mit spezifischen naturbedingten Nachteilen.

● Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen: Bereitstellung öffentlicher Güter im Umweltbereich durch Landwirte, För-

derung eines „grünen Wachstums“ durch Innovationen, Unterstützung zur Anpassung an den Klimawandel.

● Ausgewogene regionale Entwicklung auf dem Lande: Unterstützung für Beschäftigung und soziale Strukturen in ländlichen

Räumen, Förderung der ländlichen Wirtschaft und insbesondere der Di-versifizierung, Beitrag zur Strukturvielfalt in der Landwirtschaft und dabei Verbesserung der Bedingungen für Kleinbetriebe und lokale Märkte.

Quelle: Europäische Kommission, November 2010

GAP-Reform 2014 bis 2020 – Vorschläge der EU-Kommission

● Direktzahlungen / 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Mindestniveau der Direktzahlungen in der gesamten EU, Einbeziehung

von speziellen umweltbezogenen Förderkomponenten, z.B. Dauergrün-land, Begrünung, Fruchtfolge, ökologische Stilllegung, arbeitskraftbezo-gene Obergrenzen für Direktzahlungen, neben der Ausgleichszulage in der 2. Säule zusätzliche Zahlung für benachteiligte Gebiete aus der 1. Säule, Möglichkeit zur Fortführung von an die Produktion gekoppelten Direktzahlungen in Regionen mit „spezifischen Problemen“

● Marktmaßnahmen / 1. Säule der GAP: Generell Fortführung der Marktorientierung, Milch: Abschaffung der Quo-

te 2015 und Umsetzung der Empfehlungen der „High Level Group“, keine Entscheidung bei Zucker

● Ausgewogene regionale Entwicklung auf dem Lande: Fortführung eines breiten Instrumentenkastens (Förderung von Investi-

tionen, Umweltleistungen, Innovation, Bildung, ländlicher Sozialstruk-turen), bessere Abstimmung mit anderen Förderpolitiken, neu Förderung von Risikomanagement: Ertragsschadenversicherung, Krisenfonds und WTO-kompatible Erlösabsicherung 2. Säule.

Quelle: Europäische Kommission, November 2010

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Situationsbericht2011

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EU-Kommission:DirektzahlungensollenKernelementderGAPbleibenDerEU-KommissionzufolgesollendieDirektzahlungenauchinZukunfteinegroßeBedeutungbehalten.Diesesol-leneine„Basis-Einkommenstützung“fürdieLandwirteumfassenundaucheinEntgeltfürUmweltleistungendar-stellen. Außerdem soll es aus derersten Säule einen Zuschlag für be-nachteiligte Gebiete geben. Detailsder Kommissionsvorstellungen sindabernochunklar.

EU-KommissionwillFinanzeninderGAPumverteilenDerEU-KommissionwillanmehrerenPunkten finanzielle UmverteilungeninnerhalbderGemeinsamenAgrarpo-litik(GAP)vornehmen.ZunächstsollindergesamtenEUder27Mitglied-

staateneinMindestniveauderDirektzahlungen hergestelltwerden.HiervonwürdenvorallemdieBeitrittsländerpro-fitieren. Auch zwischen der1. und 2. Säule der GAPwird eine Neugewichtungder Aufgaben und Finanzenvorgeschlagen,vorallemmitBlickaufdiebenachteiligtenGebiete. Schließlich soll eseinebetrieblicheObergrenzefür Direktzahlungen geben,wobei eine Anrechnung derArbeitskräfte möglich seinsoll.DieVorgabenvonCrossCompliance sollenüberprüftwerden.

LangwierigeVerhandlungen–Finanzrahmen2014bis2020nochunklarDieVorschläge der EU-Kommissionwerdenim1.Halbjahr2011vonMini-sterratundEuropa-Parlamentberaten,dasnundasvolleMitentscheidungs-rechthat.EinkonkreterVerordnungs-vorschlag zur GAP 2014 bis 2020wird für den Sommer/Herbst 2011erwartet.IndenVorschlägenderEU-KommissionzurEU-AgrarpolitikvomNovember2010sindnochkeinerleiAussagenzumkünftigenfinanziellenRahmen enthalten. EinenVorschlaghatdieEU-KommissionfürdaszweiteQuartal2011,spätestensjedochzum1. Juli 2011angekündigt. Eine end-gültige Entscheidung über die GAPnach2013wirderst inder zweitenJahreshälfte2012erwartet.

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4.2 „ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

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Die„zweiteSäule“derGemein-samenAgrarpolitik(GAP)DerRatderEuropäischenUnionhatimSeptember2005dieVerordnungzur„FörderungderEntwicklungdesländlichenRaumsdurchdenEuropä-ischen Landwirtschaftsfonds für dieEntwicklungdes ländlichenRaums“(ELER-Verordnung) erlassen. DieseVerordnungbildetdenRahmenfürdie2.SäulederGemeinsamenAgrarpoli-tik(GAP)imZeitraum2007bis2013.DiePolitik für ländlicheRäumesolldieReformender1.SäulederGAPflankierenundgleichzeitigeinenBei-tragzurUmsetzungvonWachstum,BeschäftigungundNachhaltigkeitinländlichenRäumenleisten.

4.2„ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

MitgliedstaatenhabenGestaltungs-spielraumDiePolitikfürländlicheRäumeverfolgtdrei übergeordnete Förderschwer-punkte,auchFörderachsengenannt:SteigerungderWettbewerbsfähigkeitder Land- und Forstwirtschaft durchFörderungvonUmstrukturierung,Ent-wicklungundInnovation–Verbesse-rungderUmweltundderLandschaft(Landmanagement) – Förderung derländlichenEntwicklungundDiversifi-zierungderländlichenWirtschaft.EinvierterFörderschwerpunktistmetho-discherArtundbetrifftdieFörderungüber das Leader-Programm. Die EUsetzt zu allen Förderschwerpunktenmitinsgesamt43Maßnahmebereichenden EU-rechtlichen Förderrahmen

inderELER-Verordnung.BeiderUmsetzunginnationalesRecht haben die Mitglied-staatenGestaltungsspielraum.Allerdings dürfen sie nichtüber den Rechtsrahmen derEU hinausgehen und zumBeispielFörderbeträgehöheransetzen als in der ELER-Verordnungvorgesehen.

MaßgebendsinddieFörder-bestimmungenderBundes-länderImVergleichzur1.Säule,wodie EU die Finanzierung zu100Prozentträgt,werdendieMaßnahmender2.Säulevon

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4.2 „ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

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derEUnurzumTeilfinanziert.DienationalenMitgliedstaatenfinanzieren mit, in Deutsch-landsindesbeidenmeistenMaßnahmensowohlBundalsauchBundesländer,beieini-gen Maßnahmen auch nurdie Regionen (Bundesländer,Landkreise,Kommunen).DieBund-Länder-Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung derAgrarstruktur und des Kü-stenschutzes“ (GAK) als daszentrale Instrument der na-tionalen Agrarstrukturpolitikgibt für viele MaßnahmendennationalenFörderrahmenvor. Innerhalb des GAK-För-derrahmens wiederum haben dieBundesländer Gestaltungsspielraum,ergänzendeodereinschränkendeFör-derbedingungenzuerlassen.FürdaseinzelneUnternehmenvorOrt sindletztlichdiespezifischenFörderbedin-gungeninseinemBundeslandmaßgebend.

LänderförderungmussvonderKommissiongenehmigtwerdenSoweit EU-Förderung mit imSpiel ist, sind die länderspe-zifischen FörderbedingungenBestandteil der „LändlichenEntwicklungsprogramme“, indenendieBundesländerent-sprechend ihrer spezifischenAusgangslageundinÜberein-stimmungmitder„NationalenStrategie“ die konkreten För-dermaßnahmenundderenDo-tierungfestlegen.DieBundes-

ländersindfürdieErstellungundUm-setzungderEntwicklungsprogrammezuständig.DieGemeinschaftsaufgabe„VerbesserungderAgrarstrukturunddesKüstenschutzes“(GAK)wurdevonder EU-Kommission als sogenannte

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Situationsbericht2011

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nationaleRahmenreglunggenehmigt.Die Bundesländer setzen innerhalbderihnenzugeteiltenEU-Mittel(ELER-Mittel)undBundesmittel(GAK-Mittel)ihreeigenenPräferenzen.EineReihevonMaßnahmenführendieBundes-länder auch völlig ohne finanzielleBeteiligungvonBundoderEUdurch,zum Beispiel Beratungswesen undAgrarforschung.

NationaleAlleingängesindnurbegrenztmöglichAuchnationaleoderregionaleFörder-maßnahmen,dienichtdurchbestehen-desEU-Recht(z.B.ELER-Verordnung)abgedecktsind,müssenvonBrüsselgenehmigtwerdenbzw.könnennachderVerordnungfürKleinbeihilfen(De-minimis-Verordnung)beihilferelevantsein. Die einzelstaatlich erlaubtenmaximalen„Kleinbeihilfen“dürfenbeilandwirtschaftlichenUnternehmenfüreinengleitendenDreijahreszeitraum

7.500Euronichtüberschrei-ten.HinterdiesenRegelungenstehtdasZiel,keineWettbe-werbsverzerrungenzwischendenMitgliedstaatenentstehenzulassen.

2007bis2013unterstütztdieEUdenländlichenRaummitgut96MilliardenEuroFürdie27EU-Mitgliedstaatenstehenbis201396,3Milliar-denEuroFördermittelimRah-menvonELERzurVerfügung(einschließlichHealthCheck-und EU-Konjunkturmittel, injeweiligenPreisen).DieEuro-päische Kommission schätzt,

dass65ProzentdieserZahlungeninersterLiniederLandwirtschaftzugutekommen, allerdings bei enormenUnterschieden zwischen den Mit-gliedstaaten.DieBeitrittsländerhabeneinengroß-zügigbemessenenFinanzrahmenfürdieELER-Förderungerhalten.Vonden96,3 Milliarden Euro ELER-Mittelnentfallen 37,6 Milliarden Euro oder39 Prozent auf die 12 neuen Mit-gliedstaaten.GrößterEmpfängerderELER-Mittel ist Polen, gefolgt vonRumänien,SpanienundDeutschland.Polen erhält im Zeitraum 2007 bis2013mehrGeldausderzweitenalsausdererstenSäulederGAP.

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4.2 „ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

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HealthCheckundEU-Konjunk-turprogrammbringenzusätzlicheMittelfürdieländlicheEntwicklungImRahmendessogenannten„HealthCheck“hattedieEUEnde 2008 beschlossen, dieModulation–alsodieKürzungderDirektzahlungenderLand-wirte–bis2012schrittweisevon5auf10Prozentzuerhö-henundals„progressivesEle-ment“weitereKürzungenvon4ProzentfürBetriebemitmehrals300.000Direktzahlungeneinzuführen.DiezusätzlichenEU-Mittel belaufen sich imZeitraumvon2009bis2013auf insgesamt4,4 Milliarden

Euro.AufDeutschlandentfallendavon942MillionenEuro.

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Situationsbericht2011

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Förderung der „Zweiten Säule“ – Die wichtigsten Zahlen im Überblick

Europäische Union

● 96,3 Milliarden Euro von 2007 bis 2013, entspricht rund 13,7 Milliarden Euro pro Jahr,

● Deutschland erhält davon rund 9,5 Prozent,

● Größter Einzelposten in der „Zweiten Säule“ sind Agrar-umweltmaßnahmen mit rund 21 Milliarden Euro EU-Mittel im Zeitraum 2007 bis 2013.

Deutschland

● 9,1 Milliarden Euro EU-Mittel im Zeitraum 2007 bis 2013 (ELER),

● zuzüglich 8,8 Milliarden Euro nationale Mittel, darunter 4,9 Milliarden Euro Bundesmittel (Gemeinschaftsaufgabe GAK),

● zusammen 17,9 Milliarden Euro öffentliche Mittel für die „Zweite Säule“ im Zeitraum 2007 bis 2013, entspricht rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: BMELV

AuchEU-Strukturfondsflie-ßenindieländlichenRäumeZudenEuropäischenStruktur-fondszählenderEuropäischeFonds für regionale Entwick-lung (EFRE), der EuropäischeSozialfonds (ESF) und derEuropäische Kohäsionsfonds.Ziele der Strukturfonds sinddieFörderungderstrukturellenEntwicklung benachteiligterRegionenundderAnpassungs-fähigkeitvonBeschäftigtenundUnternehmen an den wirt-schaftlichenWandel.Gemeinist allen Strukturfonds auch,dass EU-Mittel grundsätzlichKofinanzierungsmittel sindund nur fließen, wenn auchnationale Mittel eingesetztwerden. Mit 347 MilliardenEuro–das ist einDritteldesEU-Haushaltes–umfassenderEFRE,derESFundderKohäsi-onsfondsdreieinhalbmalmehrEU-Mittel als der ELER (96Milliarden Euro). BesondersdieMitteldesEFREkommenzu einem großen Teil auchländlichenRäumenzugute.

ProJahrknapp2,6Milliar-denEuroAuf Deutschland entfallenim Zeitraum 2007 bis 20139,08 Milliarden Euro ELER-Mittel. Dazu kommen 8,79MilliardenEuronationaleMit-tel von Bund und Ländern.Insgesamt werden damit bis2013 durchschnittlich etwa2,55MilliardenEuroproJahr

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4.2 „ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

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bereitgestellt. Die Förderungorientiert sich an den vierFörderschwerpunkten (Ach-sen).31ProzentdergesamtenMittelfließen indenFörder-schwerpunkt1Wettbewerbs-fähigkeit, 40 Prozent in denFörderschwerpunkt2Umwelt/Landschaft,knapp24Prozentin den Förderschwerpunkt 3Ländliche Entwicklung/Di-versifizierung und weitere 5ProzentindieFörderungvonLeader-Ansätzen.Insgesamt werden rund 54ProzentderELER-Mittelbzw.38Prozentdergesamtenöf-fentlichen Mittel in den ost-deutschenBundesländerneingesetzt.

UnterschiedlicheFörderschwer-punktederLänderDieLändersetzenihreSchwerpunkteinderFörderungsehrunterschiedlich:Die meisten süd- und west-deutschenLänderverwendenden Löwenanteil der Mittelfür Agrarumweltprogrammebzw.dieAusgleichszulagefürbenachteiligte Gebiete. Nie-dersachsen und Rheinland-PfalzsetzendiemeistenMittelfür den Förderschwerpunkt1 ein, also zum Beispiel fürdieInvestitionsförderungoderdieFlurneuordnung.InvielenostdeutschenBundesländernsowie im Saarland liegt derSchwerpunkt auf den allge-meinen Entwicklungsmaß-nahmenimländlichenRaum.

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Situationsbericht2011

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GemeinschaftsaufgabeAgrarstruk-turundKüstenschutz2010mit700MillionenEuroBundesmittelIm Rahmen der Bund-Länder-Ge-meinschaftsaufgabe „Verbesserungder Agrarstruktur und des Küsten-schutzes“(GAK)stelltderBund2010700 Millionen Euro wie imVorjahrbereit.Gemeinsammitdenkomple-mentären Mitteln der Bundesländerergibt sich daraus 2010 ein Förder-

volumenvonetwa1,033MilliardenEuro. Bund und Länder teilen sichdieAusgabenimVerhältnis60zu40(Küstenschutz70zu30).InnerhalbderBund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe„VerbesserungderAgrarstrukturunddesKüstenschutzes“habenausSichtderLandwirtschaftdieeinzelbetrieb-lichenMaßnahmeneinenbesondershohenStellenwert,darunterinsbeson-dere die Agrarinvestitionsförderung,

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4.2 „ZweiteSäule“–FörderungländlicherRäume

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Situationsbericht2011

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Agrarumweltmaßnahmen und dieAusgleichszulage für benachteiligteGebiete.Weitere wichtige Maßnah-menbereichesinddieDorferneuerung,dieFlurbereinigung,dieBreitbandför-derung,dieMarktstrukturverbesserungsowie die Bereiche Forstwirtschaft,WasserwirtschaftundKüstenschutz.

In2011100MillionenEuroGAK-BundesmittelwenigerIm Zuge des Sparpaketes 2010 desBundeswerdendieGAK-Bundesmittelum100auf600MillionenEuroge-kürzt.BundundLändermüssendes-halbihreFörderprioritätenneusetzen.

GroßeregionaleUnter-schiedeinderFörderungVon Bundesland zu Bun-desland werden sehr unter-schiedliche Beträge für dieFörderung des ländlichenRaumes aufgewendet. Dieszeigt sich besonders auchanderFörderhöhe,wiez.B.fürAgrarumweltmaßnahmenoder die Ausgleichszulagefür benachteiligte Gebiete.Baden-WürttembergundBa-yern zahlenhier imDurch-schnittdiehöchstenBeträgejeHektarlandwirtschaftlicherFläche.

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4.3 EU-Agrarhaushalt

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EU-Haushalt2010:122,9MilliardenEuroDer EU-Haushalt des Jahres2010 umfasst 122,9 Milliar-denEuro.DieserBetraggibtdie sog. „Zahlungsermächti-gungen“an,d.h.dieMittel,dietatsächlich fürAusgabenzurVerfügung stehen. Danebenwerdenauchdie „Verpflich-tungsermächtigungen“ aus-gewiesen (141,4 MilliardenEuro). Für die GemeinsameAgrarpolitik der EU stehenimHaushalt 201057,1Mil-liarden Euro zur Verfügung,darunter43,7MilliardenEurofürdieDirektzahlungenunddie Agrarmarktpolitik. Diesentspricht 36 Prozent desgesamten Haushaltes. 13,4Milliarden Euro sind für dieländliche Entwicklung und0,7 Milliarden Euro für dieFischereivorgesehen.GrößterPostenimBrüsselerEtatistdieStruktur- und Wirtschaftsför-derung,fürdenin201047,7MilliardenEuro (39Prozent)vorgesehensind.

UmstrittenerHaushalt2011Mitte November 2010 haben sichEuropa-Parlament, Ministerrat undEU-Kommission auf einen Haushaltvon 126,5 Milliarden Euro nahezugeeinigt.EineEinigungscheitertean

4.3 EU-Agrarhaushalt

EU-Finanzierung 2011 kurz gefasst

Der EU-Haushalt für das Jahr 2011 soll ein Volumen von 126,5 Mrd. Euro haben. Der maximale Finanzrahmen lt. finanzieller Vorausschau beträgt 133,8 Mrd. Euro.

Einnahmen:

● 75 % Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Bruttosozialprodukt

● 11 % Mehrwertsteuer-Abgaben

● 13 % Zölle auf Waren aus Drittländern, Agrarzölle, Zuckerabgaben

● 1 % Sonstige

Ausgaben:

● 34 % Agrarausgaben: Direktbeihilfen und Marktmaß- nahmen

● 11 % Entwicklung des ländlichen Raumes („2. Säule“)

● 42 % Struktur- und Kohäsionspolitik, Forschung etc.

● 6 % Externe Politikbereiche (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und humanitäre Hilfe)

● 6 % Verwaltungsausgaben

● 1% Sonstige

Quelle: Europäische Kommission

ForderungendesEuropäischenParla-mentes nach erweiterter Mitsprachebei der künftigen EU-Finanzierung(z.B.überSteuern)undbeidermit-telfristigenFinanzplanungnach2013.

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Situationsbericht2011

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FinanzrahmenderEUgiltnochbis2013DeraktuelleFinanzrahmengiltfürdieJahre2007bis2013.IndenpolitischenVerhandlungen um die „FinanzielleVorausschau“wurdendieAusgabenfürdiesenZeitraumauf925,3Milliar-denEurobeziehungsweise1,0ProzentdesBruttonationaleinkommens(BNP)der EU begrenzt. Der EU-HaushaltunterliegtdamitnichteinerabsolutenObergrenze, sondernkannmitdemWirtschaftswachstum steigen. Infol-ge der Finanz- und Wirtschaftskrise2008/09rechnetdieEU-Kommissionaberdamit,dassdieAusgaben1,07ProzentdesBNPbetragenwerden.

AusgabenfürAgrarmarktundDirektzahlungenwurdengedeckeltFürdieAgrarmarktausgabenderEU,alsovorallemdieDirektzahlungen,gilt der „Schröder-Chirac-Kompro-miss“von2002:HiersteigtdieAus-

gabenobergrenze bis 2013 nur um1 Prozent jährlich. Diese wurde imZeitraum 2007 bis 2013 auf 330,1Milliarden Euro für die EU-25 be-grenzt.DerinzwischenerfolgteBeitrittBulgariensundRumäniensmussauchaus dieser Budgetvorgabe finanziertwerden.

„FinanzielleDisziplin“fürEU-DirektzahlungenandieLandwirteWird die Obergrenze für dieAgrar-marktausgabenüberschritten,kommteszueinerzusätzlichenKürzungderDirektzahlungenandieLandwirteinderaltenEU-15.HierzueineBeispiel-rechnung: Bei einem Fehlbetrag imEU-Agrarhaushalt von zum Beispiel900MillionenEuroundeinembetrieb-lichen Freibetrag von 5.000 Euro jeBetriebkommteszueinerKürzungderDirektzahlungenvonca.5Prozent.Durch die stark rückläufigen Agrar-marktausgaben(Lagerhaltung,Export-

beihilfen) wird es bis 2013voraussichtlichnichtzurAn-wendung der „FinanziellenDisziplin“kommen.

Briten-Rabattwurdeab2007begrenztSeit1984bekommtdasVerei-nigteKönigreichzweiDrittelseinerNettozahlungenerstat-tet. Dieser stark umstritteneBeitragsrabattgiltvomGrund-satz her bis heute, wurdeaber seit 2007 schrittweiseeingegrenzt.Bis2013wirdderBriten-RabattfüralleEU-Aus-gabenindenBeitrittsländern(außer den Agrarausgaben)

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4.3 EU-Agrarhaushalt

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abgeschmolzen. 2008 betrug derBriten-Rabatt 6,3 Milliarden Euro.Deutschland, Österreich, Schwedenund die Niederlande erhalten seitdemJahre2000einenRabattaufdenBriten-Rabatt.

DeutschlandgrößterNettozahler–PolengrößterNettoempfängerDeutschlanderhielt2009rund11,7MilliardenEurovonderEU.DassindnachAngabenderEuropäischenKom-mission8,8MilliardenEurowenigeralseseingezahlthatte.Deutschlandist

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Situationsbericht2011

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damitstärksterNettozahler.ZudengroßenNettoempfängernzählten2009diemittel-undosteuropäischen Länder so-wie Griechenland, PortugalundSpanien.AlssogenannteKohäsionsländer werden siebesonders aus der Gemein-schaftskasse gefördert. PolenverbuchtinabsolutenZahlenmit über 6 Milliarden EurodengrößtenÜberschuss,dasentsprichtetwa2Prozentdespolnischen Bruttonational-einkommens. Die Differenzzwischen Ein- und Auszah-lungen lässt allerdings nichtunmittelbardaraufschließen,welchesLandletztlichvonderPolitikderUnionammeistenprofitiert. Die Vorteile etwades Binnenmarktes schlagensich indennationalen Steu-ereinnahmen oder auch indenExportmöglichkeitenderWirtschaftnieder.

UnterschiedlicheZahlungs-rückflüsseindenPolitik-bereichenAuchbeiderAgrarpolitikhängtdieVerteilungderMittelvonEntscheidungen der EU ab.DendeutschenLeistungenzur„GemeinsamenAgrarpolitik“(GAP) inHöhevonetwa10MilliardenEurostanden2009Rückflüssevon6,6MilliardenEurogegenüber.Hintergrund:DieAusgabenzurGAPfließenvorrangig in die Länder mithoherAgrarproduktion.

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4.3 EU-Agrarhaushalt

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Gemessen am deutschenFinanzierungsanteil am EU-Haushalt (Eigenmittel) von18,5Prozent(2009)sinddieRückflüsse sowohl bei denStrukturausgaben als auchbei den Agrarausgaben mit9,5bzw.12,1Prozentrelativbescheiden. In 2009 erhieltDeutschland9,9ProzentderEU-Ausgaben. Mit anderenWorten:VonjedemEuro,denDeutschlandindieBrüsselerKasse gibt, erhält es nur 53Centzurück.

EU-Haushaltistnurschein-baragrarlastigBisheuteistdieGemeinsameAgrar-politik die einzigewirklich gemein-samePolitikderGemeinschaft.Dieserklärt den relativ hohenAnteil desAgrarbereichsamEU-Haushalt.EineÜbertragungweiterernationalerZu-ständigkeitenaufdieEUwürdedie Agrarausgaben gänzlichin den Schatten stellen. DerAnteilderAgrarausgabenamEU-Bruttonationaleinkommen(BNE) ist von 0,54 ProzentAnfang der neunziger Jahreauf0,46ProzentimJahr2009gesunken. Im DurchschnittzahltjederEU-Bürger29CentamTagfürdieEU-AgrarpolitikalsBeitragfürgesunde,sichereNahrungsmittelundeineviel-fältigeKulturlandschaft.

NeueSchwerpunkteimAgrarhaus-haltDie Reformen der GemeinsamenAgrarpolitik–McSharry-Reform1992,Agenda2000 und zuletzt dieGAP-Reform2005–hattengravierendeVer-

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Situationsbericht2011

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änderungenaufdieStrukturdesEU-AgrarhaushalteszurFolge.2010ent-fallen70ProzentaufDirektzahlungen,7 Prozent auf Marktstützungsmaß-nahmen (Exporterstattungen, Lager-haltung,Schulmilchetc.).23ProzentkommenderländlichenEntwicklungzuGute.Vor20Jahrenwurdennoch91ProzentderEU-AgrarausgabenfürdieMarktstützung(Exporterstattungen,Lagerhaltung)verwendet.KehrseitedieserEntwicklungist,dassdieLandwirtschaftinimmerhöheremMaßevondenDirektzahlungenab-hängig geworden ist. Gemessen andenlandwirtschaftlichenEinkommen(Nettowertschöpfung)machendieEU-DirektzahlungeninDeutschlandmehralsdieHälfteaus,wasdieEmpfind-

lichkeitderLandwirtschaftgegenüberKürzungen dieser Direktzahlungenunterstreicht.

Wiegehtesab2014mitdenEU-Finanzenweiter?DieEU-KommissionmöchteimFrüh-jahr 2011, spätestens am 1. Juli2011, einen ersten Entwurf überden EU-Finanzrahmen für die Zeitab2014vorlegen.Dieserwirddannvon Ministerrat und Parlament zuverhandelnsein.ZurVorbereitunghatdieEU-KommissionimOktober2010einenBerichtzurÜberprüfungdesEU-Haushaltes vorgelegt.DarinwerdenauchAlternativenfüreinegeänderteFinanzierung über eine gesonderteEU-Steuerdiskutiert.

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4.3 EU-Agrarhaushalt

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KünftigefinanzielleBedeutungderAgrarpolitikImBerichtzurÜberprüfungdesEU-HaushaltesdeutetdieEU-Kommissionan,dassdieGemeinsameAgrarpolitikweitereinegewichtigeRolleimEU-Haushalt behalten wird, wenn dieZieleeinerwettbewerbs-undmarkt-orientiertenLandwirtschaftsowiederFörderung des ländlichen Raumesund des Umweltschutzes umgesetztwerdensollen.KonkreteZahlensindindemBerichtvonOktober2010abernichtenthalten.

Nettozahlerwollenmaximal1ProzentdesBNEIndenVerhandlungenumdenneuenEU-FinanzrahmenwerdendieNetto-zahlerstaaten,darunterDeutschland,vorallemdaraufdrängen,eineBegren-zungderEU-Ausgabenauf1,0Prozentdes EU-Bruttonationaleinkommens(BNE)zuerreichen.IndiesemRahmenwirdauchüberfinanzielleUmschich-tungenzwischendenPolitikbereichendiskutiert. Eine Einigung zwischendenStaats-undRegierungschef,demParlamentundderKommissionwirdnichtvordemzweitenHalbjahr2012erwartet.

Überlegungen der EU-Kommission zur Überprüfung des EU-Haushaltes

● Mittelfristige Finanzplanung über 7 Jahre oder 10 Jahre

● Orientierung der Ausgabenstruktur an gemein-samen EU-Zielen (Strategie 2020)

● Flexibilität, Vereinfachung und Transparenz im Haushaltsvollzug

● Eigene Einnahmequellen der EU, z.B. Mehrwert-steuer, Energiesteuer, Emissionshandel

● Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

● Verknüpfung des EU-Haushaltes mit der beab-sichtigten wirtschaftspolitischen Koordinierung

Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2010

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4.4 Bundesagrarhaushalt

Bundeshaushalt2011:305,8MilliardenEuroDerBundeshaushalt2011istimNovember2010mitAusgabeninHöhevoninsgesamt305,8Milliarden Euro beschlossenworden.NacheinemRekordderNettokreditaufnahmevon80 Milliarden Euro in 2010(Plan) soll diese wegen derbesserenKonjunkturlageundwegen des Sparpaketes in2011auf48,4MilliardenEurogesenktwerden.

SparpaketInsbesonderedurcheineKür-zungverschiedenerSoziallei-stungen,neueSteuernimFlug-verkehrundfürBrennelementewill der Bund den Haushalt2011umetwa11MilliardenEuroentlasten.ZielistdieEin-haltungderneuen„Schulden-bremse“imGrundgesetz.FürdenZeitraum2011bis2014sindAusgabensenkungenundSteuererhöhungenimUmfangvon 80 Milliarden Euro vor-gesehen. Die Landwirtschaftist insbesondere durch dieSenkung der Gemeinschafts-aufgabeAgrarstrukturundKüs-tenschutzbetroffen.

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4.4 Bundesagrarhaushalt

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Agrarhaushalt2011:Fortset-zungGrünlandmilchprogramm–KürzungenbeiAgrarstrukturMit etwa 5,49 Milliarden Eurofällt der Bundesagrarhaushalt2011imVergleichzu2010um345MillionenEurogeringeraus.DieseAusgabensenkungenerklä-rensichvorallemmitderKür-zungderGemeinschaftsaufgabezur „Verbesserung der Agrar-strukturunddesKüstenschutzes“um 100 Millionen Euro, derplanmäßigen Absenkung desGrünlandmilchprogrammes um100Millionen Euro, einemge-ringerenDefizitderAlterssiche-rungderLandwirte(59Millionen

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Situationsbericht2011

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Euro) sowiemitdemAbschlussvonBaumaßnahmenaufderInselRiems(Nutztierforschung).

MehralszweiDrittelAgrarsozial-ausgabenVom Bundesagrarhaushalt entfallen68ProzentaufSozialausgaben(3,743Milliarden Euro) vor allem für dieÜbernahme der strukturwandelbe-dingtenDefiziteinderAltersicherungund inderKrankenversicherungderLandwirte.2011erhältdieLandwirt-schaftliche Unfallversicherung eineZuweisungvon200MillionenEuro.Davon sindabernur100MillionenEuro planmäßige Haushaltsmittel;

Grünlandmilchprogramm / Sonderprogramm 2010/2011

● 39,14 Euro je Hektar Dauer- und Wechselgrün-land für Milcherzeuger

● 21 Euro je Milchkuh (de-minimis-Grenze von 7.500 Euro)

● Zusätzlich 20,34 Euro je Hektar Dauer- und Wechselgrünland für Milcherzeuger (aus EU-Milchfonds; nur in 2010).

● 25 Millionen Euro Zinsverbilligung für Liquiditäts-hilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Renten-bank (nur in 2010)

● Aufstockung der Bundesmittel zur Landwirtschaft-lichen Unfallversicherung (200 Millionen Euro in 2010; bis zu 114 Millionen Euro in 2011)

Zusätzlich Verlängerung der Agrardieselentlastung ohne Selbstbehalt und Obergrenze

Quelle: BMELV

weitere100MillionenEurowerdenbefristetausdemGrünlandmilchpro-grammbereitgestellt.

SonderprogrammLandwirtschaft2010und2011Wegen der schwierigen wirtschaft-lichenLagederLandwirtschaft,insbe-sonderederMilchwirtschaft,hatderBundindenJahren2010und2011insgesamt725MillionenEurozusätz-licheMittelbereitgestellt,davon425Millionenin2010.DenLöwenanteilmacht ein Grünlandmilchprogrammmit knapp 400 Millionen Euro fürzusätzliche Grünlandprämien undKuhprämienfür2Jahreaus.Umüber300MillionenEurowerdendieBun-deszuschüssefürdieLandwirtschaft-licheUnfallversicherungaufgestockt.

„AlteLast“nimmtzu:Immerwe-nigerBeitragszahler–immermehrLeistungsempfängerDieBundeszuschüsseinderAgrarso-zialversicherungsinddembesondersstarkenStrukturwandel inderLand-wirtschaft geschuldet. Ihre Zusiche-rungwarVoraussetzungzurSchaffungdeseigenständigenagrarsozialenSi-cherungssystems.DieBundesmittelinderAlterssicherungderLandwirtedie-nendazu,dasstrukturwandelbedingteDefizit(„AlteLast“)abzumildernundeinvergleichbaresBeitrags-/Leistungs-verhältnis wie in der gesetzlichenRentenversicherung zu erreichen.Ähnliches gilt für die Kranken- undUnfallversicherungderLandwirte.

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4.4 Bundesagrarhaushalt

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Situationsbericht2011

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DieAlterssicherungderLandwirtehatsichseit1999kräftigverteuertImJahre2011werdendiegesetzlichverankerten Zuschüsse zur Alterssi-cherungderLandwirte2,22MilliardenEurobetragen.Seit1999wurdederEinheitsbetraginderAlterssicherungder Landwirte erhöht; in den altenLändern von monatlich 167 Euro(1999) auf monatlich 199 Euro imJahr 2005. Ab Januar 2011 beträgtderBeitragindenaltenLändern219EurojeMonat.IndenneuenLändernbeträgtderBeitrag192Euro jeMo-nat. Bei der Höhe der monatlichenBeträge ist zu berücksichtigen, dassdas System der landwirtschaftlichenAltershilfe nur eine Teilabsicherungdarstellt.AlsFolgedesstarkenStruk-turwandelsstehen100Beitragszahlernüber 230 Altenteiler gegenüber, inder Rentenversicherung der Arbeit-nehmer kommen dagegen auf 100Beitragszahlernur etwa60Rentner.Damit bleibt die landwirtschaftlicheAlterssicherung existentiell auf eineÜbernahmederstrukturellenDefizitedurchdenStaatangewiesen.

EntlastungdurchAblösungvonUnfallrentenIn den vergangenen Jahren wurdedie landwirtschaftliche Unfallversi-cherungreformiert.MiteinemBündelvonEntlastungsmaßnahmen(Heraus-kaufvonKleinrentenundLeistungs-einschränkungen)solldieUnfallver-sicherungmittelfristigstabileBeiträgehaben.DurchdiezusätzlichenBun-desmittelausdemSonderprogrammderBundesregierung(Bundeszuschuss2010insgesamt300MillionenEuro)wurde es möglich, die Beiträge so-garzusenken. In2011stehenetwa200 Millionen Bundeszuschuss zurVerfügung.

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4.5 Agrarsubventionen

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WassindSubventionen?BeiderDefinitionvonSubventionenkommt es auf die Zielsetzung derVergünstigungenan.NachdemSub-ventionsberichtderBundesregierungbestehen Subventionen aus Finanz-hilfenundSteuervergünstigungen,dievorrangigaufdieUnterstützungwirt-schaftlicher Tätigkeiten ausgerichtetsind.FinanzhilfensinddanachdirekteGeldleistungen,währendessichbeiSteuervergünstigungen um speziellesteuerlicheAusnahmeregelungenhan-delt,diezuMindereinnahmenfürdieöffentlicheHandführen.Der Subventionsbericht des Bundeswurde zuletzt Anfang 2010 veröf-fentlichtundgibtAuskunft überdienationalgewährtenFinanzhilfenundSteuervergünstigungen.Erberücksich-tigtnichtdieWettbewerbsverhältnisseim EU-Binnenmarkt, zum BeispielbeimAgrardiesel.

HöhereSubventioneninderWirt-schaftskriseNachwievoristdiegewerblicheWirt-schaftderbedeutendsteSubventions-empfängerinDeutschland.ImJahre2010 entfielen mit 13,5 MilliardenEuro56ProzentderFinanzhilfenundSteuervergünstigungen des Bundesauf diesen Bereich. Als zweitgröß-ter Subventionsbereich erhielt dasWohnungswesen im Jahre 2010 11Prozent der Finanzhilfen und derSteuervergünstigungen des Bundes,

4.5 Agrarsubventionen

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Situationsbericht2011

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das sind 2,56 Milliarden Euro. Vorallem durch dieAbwrackprämie fürPkwundweitereKrisenmaßnahmenkames2009zueinemstarkenAnstiegderSubventionen.

AgrarsubventionendesBundessteigenin2010und2011vorübergehendanIndenzurückliegendenJahrenbis2009wurdendieAgrarsub-ventionendesBundesfortlau-fend gesenkt. Der niedrigsteStandwurdein2007mitnurnoch 0,97 Milliarden Euroerreicht. Inden Jahren2010und2011kommtesvorallemdurchdas„Grünlandmilchpro-gramm“wiederzueinemAn-stieg derAgrarsubventionen,derallerdingsnurvorüberge-hend sein wird.Trotz dieserzusätzlichenHilfenbetrugderAnteilderAgrarsubventionen

anallenSubventionendesBundesin2010nur6Prozent.1990machtendieAgrarsubventionendesBundesmit2,9MilliardenEuronoch20ProzentandenGesamtsubventionenaus,indenJahren2007und2009warenesnur

noch4Prozent.

Vorruhestands-undAgrar-umwelthilfeneineSubven-tion?NichtalleimSubventionsbe-richtderBundesregierungauf-geführten Agrarmaßnahmendienen allein wirtschaftspo-litischen Zielsetzungen. DieHilfen des Bundes für dieLandwirtschaftlicheUnfallver-sicherungunddieLandabga-berente(2010zusammenca.345MillionenEuro)solleninerster Linie dem sozialpoli-tischen Ziel der Abfederungdes Strukturwandels dienen.

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4.5 Agrarsubventionen

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Über600MillionenEurower-denvonEU,BundundLänderfür Agrarumweltprogrammeausgegeben.DieseFörderungistmiteinerökologischenGe-genleistungverbunden,fürdieLandwirteabermiteinement-sprechenden Mehraufwandbzw.Minderertrag.

OECDliefertinternationaleVergleichevonAgrarbeihil-fenFüreinenVergleichder„Agrar-beihilfen“zwischendenLän-dernbenutztdieinParisan-sässigeOrganisationfürwirt-schaftliche ZusammenarbeitundEntwicklung (OECD)diesoge-nannten „Produzenten-Subventions-Äquivalente“(PSE).Siebildeneinen

MaßstabfürdieWirkungallerdirektenund indirekten Unterstützungen fürdieLandwirtschaft,einschließlichder

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Situationsbericht2011

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Außenschutzmaßnahmen. ZuAgrar-subventionen zählt damit vor allemdie Differenz zwischen Inlandspreisund„Weltmarktpreis“,wenneinent-sprechenderZollschutzbesteht.Im OECD-Durchschnitt werden aufdieseWeise 22 Prozent des gesam-ten landwirtschaftlichen Produkti-onswertes staatlichen Maßnahmenzugerechnet. In der EU liegt dieserWertbeietwa23Prozent.ImDreijah-resdurchschnitt1986bis1988warenesnoch39Prozentgewesen.

AgrarförderungiminternationalenVergleichsehrunterschiedlichNach Feststellungen der OECD un-terstützen alle Länder mehr oderminderihreLandwirtschaft,vorallemdieStrukturderAgrarstützungunter-scheidet sich: In den USA werdenfür Schulen und Arme in großemUmfangstaatlichverbilligteNahrungs-mittel bereitgestellt, ebenso fließenerhebliche Mittel in Beratung undAgrarmarketing. In der EU werdendieVerbraucherdurchdieAbsenkungderStützpreiseseitBeginnder1990erJahre jährlich um Milliardenbeträgeentlastet,währendJapaneineinternePreisstützung für landwirtschaftlicheProduktefortführt.