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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheitwww.ages.at

ProbenversandEinleitung

Proben sind nach den jeweils aktuellen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu transportieren. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bei Gefahrenguttransport.

Dieses Dokument dient nur als Orientierungshilfe und es bleibt dem Absender überlassen, alle nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten.

Stoff UN Nummer Verpackungs-anweisung

Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen oderMenschen und Tiere - Kategorie A

UN 2814 P 620

Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere- Kategorie A

UN 2900 P 620

Biologische Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe, die nichtder Aufnahme in Kategorie A entsprechen - Kategorie B

UN 3373 P 650

Freigestellte medizinische oder veterinärmedizinische Proben- Exempt animal (or human) specimen

- Ähnlich P650

EinleitungKurzübersicht Klassifizierung und Verpackung Ansteckungsgefährlicher Stoffe

Probenversand

Proben, welche unter Kategorie A fallen, müssen vor dem Transport beim Bio RiskOfficer (BRO) angekündigt werden. Dies gilt auch für Proben der Kategorie B, wenndiese aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten (Nicht-EU Ländern) stammen.

Wendy ShellBROEmail: wendy.shell@ages.at Tel: +43 664 9670948

Dr. Angelika LoitschBRO-StellvertreterinEmail: angelika.loitsch@ages.at Tel: +43 664 9668326

Kategorie A

„Kategorie A: Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann.

Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kat. A:• die bei Menschen oder sowohl bei Menschen als auch bei Tieren eine Krankheit

hervorrufen können - UN-Nummer 2814 - „ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN“

• die nur bei Tieren eine Krankheit hervorrufen können - UN-Nummer 2900 -„ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE“

ProbenversandDefinitionen (1)

Beispiele für ansteckungsgefährliche Stoffe, die in jeder Form unter die Kategorie A fallenUN 2814 ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen

Bacillus anthracis (nur Kulturen) Francisella tularensis (nur Kulturen) Mycobacterium tuberculosis (nur Kulturen) a)

Brucella abortus (nur Kulturen) Guanarito-Virus Nipah-VirusBrucella melitensis (nur Kulturen) Hantaan-Virus Virus des hämorrhagischen Omsk-Fiebers

Brucella suis (nur Kulturen) Hanta-Virus, das hämorrhagisches Fiebermit Nierensyndrom hervorruft

Polio-Virus (nur Kulturen)

Burkholderia mallei – Pseudomonas mallei– Rotz (nur Kulturen)

Hendra-Virus Rickettsia prowazekii (nur Kulturen)

Burkholderia pseudomallei – Pseudomonaspseudomallei (nur Kulturen)

Hepatitis-B-Virus (nur Kulturen) Rickettsia rickettsii (nur Kulturen)

Chlamydia psittaci – aviäre Stämme (nurKulturen)

Herpes-B-Virus (nur Kulturen) Rifttal-Fiebervirus (nur Kulturen)

Clostridium botulinum (nur Kulturen) humanes Immundefizienz-Virus (nurKulturen)

Virus der russischen Frühsommer-Encephalitis (nur Kulturen)

Coccidioides immitis (nur Kulturen) hoch pathogenes Vogelgrippe-Virus (nurKulturen)

Sabia-Virus

Coxiella burnetii (nur Kulturen) japanisches Encephalitis-Virus (nurKulturen)

Shigella dysenteriae type 1 (nur Kulturen)a)

Virus des hämorrhagischen Krim-Kongo-Fiebers

Junin-Virus Zecken-Encephalitis-Virus (nur Kulturen)

Dengue-Virus (nur Kulturen) Kyasanur-Waldkrankheit-Virus Variola-VirusVirus der östlichen Pferde-Encephalitis (nurKulturen)

Lassa-Virus Virus der Venezuela-Pferde-Encephalitis (nurKulturen)

Escherichia coli, verotoxigen (nurKulturen)a)

Machupo-Virus West-Nil-Virus (nur Kulturen)

Ebola-Virus Marburg-Virus Gelbfieber-Virus (nur Kulturen)Flexal-Virus Affenpocken-Virus Yersinia pestis (nur Kulturen)

a) Kulturen, die für diagnostische oder klinische Zwecke vorgesehen sind, dürfen jedoch als ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B klassifiziert werden.

UN 2900 ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährlich für Tiere

Beispiele für ansteckungsgefährliche Stoffe, die in jeder Form unter die Kategorie A fallen

Virus der Afrikanischen Schweinepest (nur Kulturen)

Aviäres Paramyxovirus Typ 1 – Virus der velogenen Newcastle-Krankheit (nur Kulturen)

Klassisches Schweinefieber-Virus /Virus der Europäischen Schweinepest (nur Kulturen)

Maul-und Klauenseuchevirus (nur Kulturen)

Virus der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) (nur Kulturen)

Mycoplasma mycoides – Erreger der infektiösen bovinen Pleuropneumonie (nur Kulturen)

Virus der Pest der Kleinen Wiederkäuer (nur Kulturen)

Rinderpestvirus (nur Kulturen)

Schafpockenvirus (nur Kulturen)

Ziegenpockenvirus (nur Kulturen)

Virus der vesikulären Schweinekrankheit (nur Kulturen)

Vesicular stomatitis virus (nur Kulturen)

Probenversand - Verpackung für Kategorie AFlüssigkeitsdichten Primärgefäßen mit saugfähigem Material und Abpolsterung

Abpolsterung und saugfähigem Material

Flüssigkeitsdichten Primärgefäßen

Primärgefäße, die mit saugfähigem Material voneinander getrennt sind, so wird ein gegenseitiger Kontakt verhindert.

Probenversand - Verpackung für Kategorie AFlussigkeitsdichten Sekundärverpackung

Geprüfte Außenverpackung mit UN-Spezifikationskennzeichnung

Probenversand - Verpackung für Kategorie A

Biobottle in eine geprüfte

Außenverpackung

In Overpack stellen Möglichkeit Trockeneis einzufüllen

die Gefahrzettel sind auf einem nicht kontrastierenden Hintergrund angebracht wurden. Dies würde bei einer Kontrolle einen Mangel laut Checkliste herbeiführen und somit zur Abstellung führen.

Probenversand - Verpackung für Kategorie AGeprüfte Außenverpackung 1 mit Overpack

MöglichkeitTrockeneiseinzufüllen

GeprüfteAußenverpackung

11

Probenversand - Verpackung für Kategorie AGeprüfte Außenverpackung 2 (kein Overpack)

Kategorie BKategorie B: Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht. Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind der UN-Nummer 3373 zuzuordnen.

Die offizielle Benennung für die Beförderung der UN-Nummer 3373 lautet „BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“

ProbenversandDefinitionen (2)

Probenversand - Verpackung für Kategorie BFlüssigkeitsdichten Primärgefäß(en) in saugfähigem Material verpackt: Abstrich

1 3

2

Primärgefäße, die mit saugfähigem Material voneinander getrennt sind, so wird ein gegenseitiger Kontakt verhindert.

Probenversand - Verpackung für Kategorie BFlüssigkeitsdichten Primärgefäß(en) in saugfähigem Material verpackt: Vacutainers und Probengefäß

Primärgefäße, die mit saugfähigem Material voneinander getrennt sind, so wird ein gegenseitiger Kontakt verhindert.

Probenversand - Verpackung für Kategorie BFlüssigkeitsdichten Sekundärverpackung, die einem Innendruck von 95kPa standhalten kann, ohne Verlust von Füllgut (1)

Probenversand - Verpackung für Kategorie BFlüssigkeitsdichten Sekundärverpackung, die einem Innendruck von 95kPa standhalten kann, ohne Verlust von Füllgut (2)

1

2

3

Entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

Probenversand - Verpackung für Kategorie BStarren Außenverpackung inkl. Papiere (1)

Entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

Probenversand - Verpackung für Kategorie BStarren Außenverpackung inkl. Papiere (2)

Probenversand - Verpackung für Kategorie BStarren Sekundärverpackung mit saugfähigem Material (1)

Entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

Nicht für den Luftverkehr (nur Straße)

Probenversand - Verpackung für Kategorie BStarren Sekundärverpackung mit saugfähigem Material (2)

Entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

SaugfähigemBeschichtungsmaterial

Nicht für den Luftverkehr (nur Straße)

Probenversand - Verpackung für Kategorie B

Nicht für den Luftverkehr(nur Straße)

Starren Sekundärverpackung mit saugfähigem Material, inkl. Papiere und flüssigkeitsdichten Außenverpackung

Entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheitund Ernährungssicherheit GmbH

www.ages.at

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