Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung. Seite 2 von 29 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2....

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Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung

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Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Veranlagung zur Einkommensteuer 3. Wahl der Lohnsteuerklassen 4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen 5. Kosten des Scheidungsverfahrens 6. Unterhaltsleistungen 7. Steuerlichen Folgen bei Kindern 8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage 9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs11. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft12. Sonstige steuerliche Konsequenzen

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1. Allgemeines

- Steuerliche Auswirkungen der Ehescheidung/Trennung oft erheblich.

- Hohes Risiko der Zusatzbelastung!

- Steuerlicher Rat ist dringend zu empfehlen.

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2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Versöhnungsversuch

Zusammenveranlagung

Zeitpunkt der Scheidung meist nicht mehr möglich

Splittingtarif

KonsequenzVeranlagung

Datum endgültige Trennung

1 Tag im Jahr muss Tisch und Bett geteilt werden!

Zusammenveranlagung wieder möglich (Mindestfrist von einem Monat beachten)

Glaubhaftmachung maßgeblich, nicht zwingend die Scheidungsakte

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2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Zusammenveranlagung

Partner erwirtschaftet Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages.

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3. Wahl der Lohnsteuerklassen

Wahl zwischen LSt-Klassen III/V bzw. IV/IV

Voraussetzungen der Zusammenveranlagung müssen vorliegen!

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3. Wahl der Lohnsteuerklassen

- LSt-Klasse wird oftmals von Gemeinden fortgeführt

- LSt-Klasse sollte sorgfältig überlegt werden, um hohe Nachzahlungen zu

vermeiden

- Bei getrennt lebend im gesamten Jahr kein Anspruch auf Klassenwahl

- Faktorverfahren seit 2010

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4 . Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen

Getrennt lebend - Zwei Bescheide mit gleichem Inhalt Zusammenveranlagung

- Zwei Bescheide mit unterschiedlichem Inhalt Getrennte Veranlagung

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4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen

Eheleute bleiben Gesamtschuldner

Möglichkeit eines Aufteilungsantrages

Zusammenveranlagung

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4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen

- Steuererstattungen stehen dem zu, der sie geleistet hat.

- Vorauszahlungen für gemeinsame Einkünfte: hälftige Aufteilung.

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5. Kosten des Scheidungsverfahrens

Grundsatz

Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.

Achtung:

Eigenanteil ist zu tragen!

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5. Kosten des Scheidungsverfahrens

Anerkennung durch das Finanzamt:

- Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten

- Regelung von Unterhaltspflichten

- Einigung über Sorgerecht und Besuchsrechte für Kinder

- Aufwendungen für ein Meditationsverfahren

- Regelung des Versorgungsausgleichs

- Zuschüsse für Ex-Partner zum Aufbau deren beruflicher Existenz

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5. Kosten des Scheidungsverfahrens

keine außergewöhnliche Belastung sind Folgekosten einer Scheidung

- Notar- und Grundbuchgebühren zum Umschreiben von Immobilien- Aufwendungen für neuen Hausrat- Detektivkosten für einen Unterhaltsprozess- Versorgungsausgleich an den Ex-Partner- Trennungsbedingter Umzug

Tipp: Ansatz sonstiger außergewöhnlicher Belastungen, die sonst keine betragsmäßige Wirkung entfalten!

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6. Unterhaltsleistungen

max. 7.680 €Außergewöhnliche Belastung

max. 13.805 € Ansatz als Sonderausgabe

WertPosition

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6. Unterhaltsleistungen

Ansatz als Sonderausgabe

- Beantragung Sonderausgabe über Formular „Anlage U“

- Antragstellung jedes Jahr neu, keine Rücknahmemöglichkeit

- Tipp: Teilansatz möglich und eventuell sinnvoll!

- Gegenseite muss Unterhaltsleistung versteuern Ausgleichsforderung!

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6. Unterhaltsleistungen

Ansatz als außergewöhnliche Belastungen

- Ansatz nur bei „Bedürftigkeit“

- Unterhalt an Kinder bleibt in der Regel unberücksichtigt

Tipp: Interessant bei geringen Unterhaltszahlungen!

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7. Steuerliche Folgen bei Kindern

Kindergeld und Kinderfreibetrag

- Kindergeld: Zahlung an das Elternteil, bei dem das Kind wohnt- Anderer Elternteil: Zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch mit i.d.R.

Anrechnung auf Unterhaltsverpflichtung- Steuerlich: Hälftige Anrechnung von Kindergeld/Kinderfreibetrag je

Partner- Übertragung Kinderfreibetrag auf anderen Partner möglich

Gegenrechnung mit Kinderfreibetrag evt. verfassungswidrig?

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7. Steuerliche Folgen bei Kindern

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

- Entlastungsbetrag von jährlich 1.308 €

- Keine Zusammenveranlagung mehr möglich

- Kind lebt im Haushalt des Alleinerziehenden

- Zusammenleben mit neuem Partner

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8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage

Ehegatten: ein gemeinsames Eigenheim

Ehegatte besitzt 2 Eigenheime

Keine Auswirkung Ehegatten: jeweils ein Eigenheim

AuswirkungEigentum

Ehegatten gemeinsam 2 Eigenheime

Letzte Förderung entfällt

Zahlung nur zur Hälfte für darin lebenden Ex-Partner

Hälftige Zulage für Partner, der darin lebt

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8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage

- Kinderzulage bleibt erhalten

- Vorsicht bei Verkauf der Haushälfte an den Ex-Partner!

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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs

Zugewinnausgleich

Grundsätzlich steuerlich irrelevant

Achtung: Steuerliche Folgen, wenn kein Ausgleich in Geld, sondern durch Übertragung von Sachwerten!

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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs

Folgen

- Entstehung Spekulationsgewinn

- Erhöhung betrieblicher Gewinn

- Neue AfA-Bemessungsgrundlage

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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs

Beispiel

Ehemann erwirbt 1999 ein Miethaus für 500.000 €.

Restbuchwert zum Zeitpunkt der Scheidung 2008: 400.000 €.

Ex-Frau erhält das Haus zum Ausgleich des Zugewinns

in 2008 + 50.000 € Zuzahlung.

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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs

Lösung

Spekulationsgewinn von 150.000 €!

- Vorsicht auch bei Stundungen/Ratenzahlungen!- Obige Systematik greift z.B. auch bei Wertpapieren

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10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs

- Versorgungsausgleich durch Gesetz/Vereinbarung

- Sonderausgaben: Ausgleich der verminderten Rentenanwartschaft durch

Zusatzbeiträge (Wirkung begrenzt)

- Ausgleich durch Geldrente: Dauernde Last plus Korrespondenzprinzip

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10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs

Sonderregelung für Beamte

- Kürzung Pensionsanspruch- Ausgleich bei Ex-Partner durch Schaffung Anwartschaft in der

gesetzlichen Rentenversicherung

Ausgleichszahlung statt Kürzung = Werbungskosten!

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11. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

- Aufhebung durch Gericht

- Zusammenveranlagung nicht relevant

- Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung (kein

Realsplitting!)

Zugewinn und Versorgungsausgleich analog zu Ehepartner!

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12 . Sonstige steuerliche Konsequenzen

- Schwarzgeldkonten?

- Immobilienbesitz im Ausland?

- Schenkungen während der Ehe?

- Risiko „anonymer“ Anzeigen!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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