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Ärztliche Fortbildung

Artur Wechselberger

Ständige Weiterbildung

in Österreich

Systematik der medizischen

Aus- und Weiterbildung

• Medizinstudium • postpromotionelle Ausbildung zum

– Arzt für Allgemeinmedizin (Arztprüfung) – Facharzt eines Sonderfaches (Facharztprüfung)

• Additivfachausbildung

• Fortbildung – Diplomfortbildungsprogramm – Spezialdiplome – Spezialisierung – ÖÄK-CPD´s (continuing professional develepement)

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Fortbildung-Rechtsgrundlagen

• § 2 (1) ÄrzteG

– Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-

wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit.

• § 49 (1) ÄrzteG

– Er (Ein Arzt) hat sich laufend im Rahmen anerkannter

Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der

Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer

Fortbildungsprogramme fortzubilden und nach Maßgabe der ärztlichen

Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden

Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards das Wohl der

Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren.

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Fortbildung-Rechtsgrundlagen

• § 66a (1) ArzteG: (betrifft die Länderkammern)

• Zu den Aufgaben der Ärztekammern gehört die – Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung einschließlich der

Unterstützung der Österreichischen Ärztekammer, insbesondere durch Organisation und Durchführung von Fortbildungs-veranstaltungen, wobei auch Fortbildungsveranstaltungen über Arzneimittelökonomie gemeinsam mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern durchzuführen sind

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Fortbildung-Rechtsgrundlagen

• § 117b ÄrzteG: (betrifft die Österreichische Ärztekammer)

• Zu den Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer gehört

– Qualitätssicherung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung, insbesondere durch

• Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern, • Approbation von Fortbildungsveranstaltungen,

– Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, wobei auch Fortbildungsveranstaltungen über Arzneimittelökonomie gemeinsam mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern durchzuführen sind, sowie

• Einrichtung, Organisation und Durchführung von strukturierten Weiterbildungen;

• hierzu kann sich die Österreichische Ärztekammer auch der Österreichischen Akademie der Ärzte bedienen

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Fortbildung-Rechtsgrundlagen

• Qualitätsevaluation der Arztpraxen

– Strukturqualität Fachliche Qualifikation

• Information über die theoretischen und praxisbezogenen

Veränderungen und Fortschritte in Diagnostik und Therapie des

Fachgebietes nach dem aktuellen Stand der Medizin

– Nachweis

• gültiges Fortbildungsdiplom der Österreichischen Ärztekammer

• Oder Nachweis einer Fortbildung im Umfang des Diplom-

Fortbildungsprogrammes der ÖÄK

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Fortbildung-Rechtsgrundlagen

• Krankenanstaltengesetz

– § 8 KAKuG: Der ärztliche Dienst muss so eingerichtet sein, dass

sich die in der Krankenanstalt tätigen Ärzte im erforderlichen

Ausmaß fortbilden können.

– Patienten der Krankenanstalt dürfen nur nach den Grundsätzen

und anerkannten Methoden der ärztlichen Wissenschaft behandelt

werden.

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DFP - Fortbildungsdiplom

• Das Diplom-Fortbildungs-Programm dient

– zum Nachweis für das Absolvieren von kontinuierlicher ärztlicher

Fortbildung.

• Das Diplom-Fortbildungs-Programm bedeutet

– strukturierte

– dokumentierte

– Nachweisbare, freiwillige Fortbildung

– berücksichtigt die durch den Arzt persönlich angestrebten fachlichen

Schwerpunkte

– garantiert einheitliche Qualitätsstandards

• Der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des DFPs ist das

Fortbildungsdiplom

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DFP - Fortbildungsdiplom

• das DFP-Fortbildungsdiplom

– ist der Nachweis des Arztes

• dass er an hochwertiger strukturierter Fortbildung teilgenommen hat

– ist auf freiwilliger Basis erwerbbar

– hat dem Umfang von mindestens • 150 Fortbildungspunkte

• innerhalb von 3 Jahren

• im Rahmen approbierter Fortbildung

• ein Fortbildungspunkt entspricht einer abgeschlossenen Fortbildungseinheit in der Dauer von 45 Minuten

– ist gültig seit dem 1.1.1995 (beschlossen durch die

Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer)

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DFP - Fortbildungsdiplom

• Inhalte der Fortbildung

– mindestens 120 Punkte aus fachspezifischer Fortbildung

– maximal 30 Punkte durch freie Fortbildung

• Art der Fortbildung

– mindestens 50 Punkte aus Veranstaltungen

– maximal 100 Punkte durch DFP-anerkannte Fortbildung

– Anerkannt werden • Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Kongresse, Seminare)

• strukturiertes Selbststudium wie überprüftes Literaturstudium und e-Learning

• DFP-online - Kurse

• Qualitätszirkel

• Fortbildung für Spezialdiplome, Zertifikate und CPD´s

• Hospitationen in Krankenhäusern

• Supervisionen

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Diplomfortbildung

• Grundsätzlich kann jeder als Veranstalter einer Fortbildung (im Inland wie im Ausland) auftreten

• Zur Anerkennung einer Veranstaltung muss diese approbiert sein (ausgenommen freie Fortbildung)

• Approbation einer Veranstaltung bedeutet – Überprüfung der Erfüllung der vorgegebenen Qualitätskriterien

(Vortragende, Vortragsinhalt, Unabhängigkeit der Fortbildung)

– Zuerkennung der Fortbildungspunkte

– Festlegungen des Fachgebietes

– Die Approbation obliegt dem (fachbezogenen) DFP-Approbator der ÖÄK

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Diplomfortbildung

• Anerkennung von im Ausland absolvierter Fortbildung

– (1) Ausländische Veranstaltungen können in sinngemäßer Anrechnung des § 23 über

Antrag eines teilnehmenden Arztes oder des ausländischen Veranstalters unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit mit inländischen, approbierten Veranstaltungen anerkannt werden.

– (2) Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer kann über Empfehlung der Akkreditierungskommission generell bestimmen, dass Entscheidungen international anerkannter Einrichtungen zur inter-nationalen gegenseitigen Anrechnung von Fortbildungsveranstaltungen automatisch in Österreich Wirksamkeit erlangen. Ist eine Veranstaltung im Rahmen einer derartigen Einrichtung approbiert worden, so bedarf es keines Verfahrens nach Abs. 1.

– (3) Die von der EACCME (european accreditation council for continual medical education der union europenne medicine specialist [ UEMS ]) anerkannten CME Credit Points, sowie von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorie A, B und D werden als DFP Punkte bzw. DFP Fachpunkte anerkannt.

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Diplomfortbildung

• Akkreditierung

– Die Akkreditierung ist eine Anerkennung für bewährte und langjährige

Anbieter von DFP approbierten Fortbildungsveranstaltungen.

– Akkreditierte Veranstalter haben den Vorteil, ihre Veranstaltungen selbst für das DFP approbieren zu können.

– approbierten Veranstaltungen werden vom akkreditierten Veranstalter selbst online in den DFP – Kalender eingetragen.

– eine Akkreditierung kann befristet oder unbefristet erfolgen

– jeder akkreditierte Veranstalter kann jederzeit auf die Rechte aus der Akkreditierung verzichten

– bei Pflichtverletzung kann die Akkreditierung aberkannt werden

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Diplomfortbildung

• akkreditiert werden können

– allgemein anerkannte, wissenschaftliche Gesellschaften und

Vereinigungen, deren Arbeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und die Erfahrung auf dem Gebiet der ärztlichen Fortbildung nachweisen können

– medizinische Universitäten

– Universitätskliniken und klinische Institute

– Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten

– Rechtsträger von bettenführenden Krankenanstalten

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DFP - Fortbildungsdiplom

• DFP-Diplomzuerkennung

– Nach Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen

über die Landesärztekammern

– Erst nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung

• Anrechenbare Fortbildung kann während der letzten drei Jahre der Ausbildung absolviert werden

– Gültigkeit des DFP-Diploms • drei Jahre

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ÖÄK Spezialdiplome

• Die ÖÄK-‘Spezialdiplome basieren auf der Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer und den Diplom-Richtlinien.

• Ziel von Spezialdiplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung.

• Durch den Erwerb eines Diploms weist ein Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat

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ÖÄK Spezialdiplome

• Der Umfang (Stundenanzahl) und Inhalt der jeweiligen

Fortbildung ist in der Diplomrichtlinie normiert.

• Anrechenbare Fortbildung kann nur in den von der ÖÄK

approbierten Veranstaltungen akkreditierter Veranstalter

erworben werden.

• Das ÖÄK Diplom wird erst nach Beendigung der

postpromotionellen Ausbildung verliehen.

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ÖÄK Spezialdiplome

• Akupunktur

• Anthroposophische Medizin

• Applied Kinesiology

• Arbeitsmedizin

• Begleitende Krebsbehandlungen

• Chinesische Diagnostik und Arzneitherapie

• Diagnostik und Therapie nach Dr. F.X.Mayr

• Ernährungsmedizin

• Forensisch- psychiatrische Gutachten

• Genetik

• Geriatrie

• Homöopathie

• Integrative Kurmedizin

• Klinischer Prüfarzt

• Kneippmedizin

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ÖÄK Spezialdiplome

• Krankenhaushygiene

• Manuelle Medizin

• Neuraltherapie

• Notarzt

• Orthomolekulare Medizin

• Palliativmedizin

• Phytotherapie

• Psychosoziale Medizin

• Psychosomatische Medizin

• Psycho- therapeutische Medizin

• Schularzt

• Spezielle Schmerztherapie

• Sportmedizin

• Substitutionsbehandlung

• Umweltmedizin

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ÖÄK Zertifikate

• Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Diplomordnung der

Österreichischen Ärztekammer und den Zertifikats-Richtlinien.

• Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften

geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und

Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und

Behandlungsmethoden

• Derzeit erwerbbare Zertifikate in

– Angiologischer Basisdiagnostik

– Elektroenzephalographie

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ÖÄK – CPD

(continuing professional development)

• Fortbildung in nicht medizinischen Gebieten

• Derzeit erwerbbare CPD´s in

– Gesundheitsökonomie

– Angewandtes Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

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Spezialisierungen

• Die Spezialisierung dient ausschließlich der Vertiefung bereits in der Ausbildung erworbener Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im jeweiligen Sonderfach.

• Die Spezialisierung wird von der Österreichischen Ärztekammer vergeben.

• Die Bestellung des/der Spezialisierungsverantwortlichen obliegt dem Bildungsausschuss der Österreichischen Ärztekammer.

• Anträge auf Spezialisierung sind an die Landesärztekammern zu richten.

• Derzeit mögliche Spezialisierungen in

– Dermatohistopathologie im Rahmen des Sonderfaches Haut- und

Geschlechtskrankheiten (Dauer der Ausbildung 2 Jahre).

– Handchirurgie im Rahmen der Sonderfächer Chirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie,

Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie und Unfallchirurgie. (Dauer der Ausbildung 3 Jahre)

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Zusammenfassung

• Die kontinuierliche Fortbildung ist eine im Ärztegesetz normierte Berufspflicht.

• Sie gilt für angestellte und niedergelassenen Ärzte.

• Der Mindestumfang ist mit 150 Einheiten innerhalb von drei Jahren definiert.

• Das DFP-Fortbildungsprogramm bildet dazu ein strukturiertes Angebot.

• Anrechenbare Fortbildung muss approbiert sein.

• Mit wenigen Ausnahmen gilt in Österreich die Fortbildungsverpflichtung und nicht die Pflichtfortbildung.

• Für bestimmte ärztliche Tätigkeiten ist die zwingende Fortbildung gesetzlich normiert

– Strahlenschutzgesetz (Betrieb von Strahlenquellen)

– Führerscheingesetz (Tauglichkeitsuntersuchung für Führerscheinwerber)

– Substitutionverordnung (Substitution Opiatabhängiger)

– Ärztegesetz (Notärzte, leitende Notärzte)

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Zusammenfassung

• Die Krankenhäuser sind verpflichtet, auch schon den Ärzten in Ausbildung (Turnusärzten) entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zukommen zu lassen

• Auch Ärzte in Ausbildung (Turnusärzte) können in den letzten 3 Jahren der postpromotionellen Ausbildung auf das DFP anrechenbare Fortbildung oder Ausbildung in Spezialdiplomen absolvieren.

• Die Diplome und Zertifikate werden erst nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung verliehen.

• Der gesetzliche Auftrag Fortbildung zu organisieren, administrieren und zu überwachen liegt bei der Österreichischen Ärztekammern in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern

• http://www.arztakademie.at

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