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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
-Gesetze, Definitionen und
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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Was ist ein biologischer Arbeitsstoff ?
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Biologische Arbeitsstoffe ?!?
§ 2 BioStoffV: Biologische Arbeitsstoffe sind
Mikroorganismen einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen undhumanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Ein biologischer Arbeitsstoff (...) ist auch ein mit transmissibler, spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen kann.
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XPrionen
XStuhl, Urin
X„ Blutegel“
XLeiche, Leichenteile
X„ Rinderbandwurm“
XSpeichel, Sputum
XPenicillin
XPenicillium notatum
XLabormaus
XIsolierte DNA
XHI-Virus
XMycotoxin A
XAspergillus fumigatus
XBlut
XHepatitis-A-Virus
XE. coli K12 GVO
XE. coli K12
NeinJaSpezies
Biologischer Arbeitsstoff ?
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Biologische Arbeitsstoffe 1
• Mikroorganismen
– Viren
Variola (Pockenvirus) (Foto: CDC)
– Pilze
Aspergillus (Gießkannenschimmel) (Foto: CDC / Dr. Ajello)
Salmonella spec. (Foto: CDC / Janice Carr)
- Bakterien
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Biologische Arbeitsstoffe 2
� Zellkulturen
Zellkultur (Foto: CDC / Dr. Chen)
Bandwurm (Foto: CDC / Dr. Melvin)
� Humanpathogene Endoparasiten
� TSE-Erreger
Gehirngewebe bei BSE (Foto: APHIS)
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KEINE (!!) biologischen Arbeitsstoffe
� Toxine
� Allergene– Blütenpollen– Tierhaare– Federn– Schimmelpilzsporen– Holzstäube
Tierhaare sind keine biologischen Arbeitsstoffe ( Foto: CDC / Gathany)
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Einstufung - Biologische Arbeitsstoffe
- Fähigkeit beim gesunden Menschen Krankheiten auszulösen
- durchschnittliche Schwere der Erkrankung
- Fähigkeit, Epidemien auslösen zu können
- Vorhandensein und Wirksamkeit geeigneter Prophylaxe
- Weitere Beurteilungskriterien (Infektionsweg, Infektiösität,Überlebensfähigkeit der Keime)
Klassifikation nach Humanpathogenität:(nur Infektiösität)
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1Unwahrscheinlich, dass diese Erreger beim Menschen eine Krankheit verursachen
2• Erreger die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und
eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten. • Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich. • Eine effektive Vorbeugung oder Therapie ist normalerweise möglich
3• Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können
und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können.
• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen.
• Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich
4• Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können
und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen.
• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß.
• Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung o. Behandlung nicht möglich.
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Risikogruppe 1 - Beispiele
• Pilze– Saccharomyces cerevisiae (Bierhefe)
• Viren
• Bakterien– Lactobacillus bifido
– Lambda Phagen
– Geschwächte Viren, die als Impfstoffe verwendet werden
Impfstoff (Foto: CDC / Dr. Fields)
– Escherichia coli K12
Escherichia coli K12 (Foto: CDC)
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Risikogruppe 2 - Beispiele
– Clostridium tetani
• Pilze– Candida albicans
• Viren
– Hepatitis-A-Virus
• Bakterien
Candida albicans (Foto: CDC / Brinkman)
– Legionella spp.
Legionella pneumophila (Foto: CDC / Dr. Fields)
• Humanpathogene Endoparasiten
– Toxoplasma gondii Toxoplasmose (Foto: CDC)
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Risikogruppe 3 - Beispiele
• Pilze– Coccidioides immitis
• Viren– Gelbfiebervirus
• Bakterien– Yersinia pestis
– Mycobacterium tuberculosisMycobacterium tuberculosis (Foto: CDC / Dr. Butler, Carr)
• Protozoen– Trypanosoma cruzi
Raubwanze als Überträger der Chagaskrankheit (Foto: CDC / WHO)
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Risikogruppe 3**
• Einige biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind mit ** gekennzeichnet (sog. „3**-Organismen“).
• Besonderheit hier: Diese biologischen Arbeitsstoffe sind nicht über den Luftweg übertragbar.
• Das Infektionsrisiko für die Beschäftigten ist begrenzt.
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Risikogruppe 3** - Beispiele
• Humanpathogene Endoparasiten– Plasmodium falciparum (Malaria)
• Viren– HI-Virus– Hepatitis B-Virus
• TSE-Erreger (Prionen)– BSE– Creutzfeld-Jacob Erkrankung
Zecke (Foto: CDC / Loftis,Nicholson, Reeves, Paddock)
– Zentraleurop. Zeckenenzephalitisvirus (FSME)
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Risikogruppe 4 - Beispiele
– Lassa-Virus
• Bislang wurden nur Viren dieser höchsten Risikogruppe zugeordnet
• Viren
– Pocken-Virus (Variola major)
– Ebola-Virus
Ebola-Virus (Foto: CDC / Murphy)
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Tätigkeiten
Tätigkeiten (...) sind das
- Herstellen und Verwenden biologischer Arbeitsstoffe, - insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, - das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, - (...) - das innerbetriebliche Befördern, - Lagern einschließlich Aufbewahren, - das Inaktivieren und Entsorgen.
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Tätigkeiten
Die Biostoff-Verordnung unterscheidet zwischen sogenannten
„ gezielten Tätigkeiten“
und im Gegensatz dazu den
„ nicht gezielten Tätigkeiten“
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Gezielte Tätigkeiten
Gezielte Tätigkeit liegt vor, wenn
die biologischen Arbeitsstoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind,
die Exposition der Beschäftigten im Normal-betrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.
die Tätigkeit auf einen oder mehrere biologische Arbeitsstoffe unmittelbar ausgerichtet ist und
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Gezielte Tätigkeiten
Forschungslabor
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Nicht gezielte Tätigkeiten
Fehlt nur eines der drei Kriterien für gezielte Tätigkeiten, handelt es sich immer um
nicht gezielte Tätigkeiten
im Sinne der Biostoffverordnung
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Beispiele für nicht gezielte Tätigkeiten
Routinediagnostik
Pathologie
Pflegebereich(Foto: CDC / Ford)
Kläranlage/Entsorgung
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Biostoff – Tätigkeit – und fertig?!?
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