TTIP Konzerninteressen und Konsumentenschutz Harald Glatz Konsumentensprecher des PVÖ

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TTIPKonzerninteressen und

Konsumentenschutz

Harald GlatzKonsumentensprecher des PVÖ

1. Die Akteure

Die Akteure:Für die EU bisher: Karel De Gucht

Die Akteure:Für die USA: Michael Froman

Die AkteureDie Konzerne:

Die Akteure:Die Konzerne

Die Akteure:Agrobusiness and Food

Die Akteure:Die Konsumenten und ihre Vertreter

Die AkteureDas Chlorhuhn

2. Warum TTIP?

Mehr Handel, mehr Wohlstand?

• Viele Studien z.B. Studie der EU ( Center for Economic Policy Research) Auswirkungen bis 2027

• EU 0,5 % BIP (=0,034 ) gewinn 119 Mrd. Euro• USA 0,4 % ( 0,028)95 Mrd. Euro• Durchschnitt pro Haushalt 545 Euro jährlich?• Studien problematisch, keine Kosten

Worum geht’s?

• Transatlantic• Trade and • Investment•Partership

Wie die Ziele erreichen?

• Zölle senken• Abschaffen (Harmonisieren) von nicht tarifäre

Handelshemmnissen (technische, sanitäre und phytosanitäre)(=Schutzgesetze wie Konsumentenschutz, Lebensmittel, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Datenschutz etc.)

• gegenseitige Anerkennung• „nicht-wissenschaftliche Barrieren“ beseitigen• Sicherer Rahmen für Investitionen• Enge regulatorische Zusammenarbeit

3. Einschätzung

Geheimhaltung

• Mandat Juni 2013 (geleakt), 2014 veröffentlicht

• Verhandlungstext Entwurf Juni 2013 (geleakt)• Teilentwürfe (geleakt)• Offizielle Informationspolitik ( absichtlich)

schlecht

Einschätzung der Auswirkungen

• Da die Verhandlungen geheim und die Unterlagen geheim sind , lässt zur zur Zeit schwer abschätzen welche Auswirkungen TTIP auf die Konsumentinnen und Konsumenten haben wird.

Ziel ist Deregulierung

• Eines ist sicher, die Konzerne wollen einen Fuß in der Tür haben. Der Druck auf den Sozialstaat wird zunehmen.

• „TTIP macht nur dann Sinn, wenn die Regulierung umfasst ist, beispielsweise um das Vorsorgeprinzip loszuwerden“ (Donelly, US Council for international Business, zit. CEO 2013)

Und damit: Gefahr der Nivellierung nach unten

• Konzerne wollen Erleichterungen• Reduzierung der regulatorischen „Last“• Nur mehr „wissenschaftsbasiert“, das heißt

nichtwissenschaftliche Faktoren, wie beispielsweise die Wünsche der Bevölkerung sollen keine Rolle spielen

EU-Kommission: Kreide gegessen? Mandat Juni 2013

• „...die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt..., zu treffen“

• „...wobei ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gefördert werden soll.“

• „ ..Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die erforderlich sind, um legitime Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele, zu verfolgen.“

Deutsche Bundesregierung: ebenfalls

• Aus dem TTIP werden sich keine Nachteile für die Verbraucher ergeben, da in Bereichen, in denen nach Auffassung der Verhandlungspartner zu großen Unterschiede in den Schutzstandards bestehen., keine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung angestrebt wird. Eine Absenken des Verbraucherschutzniveaus in der EU steht nicht zur Diskussion“

• „Eine gegenseitige Anerkennung von Standards kommt aus Sicht der Bundesregierung nur in Frage, wenn die Standards ein zumindest gleiches Schutzniveau gewährleisten“. (BT Drucksache 18/2100)

4. Regulierung und Konsumentenschutz

Ein Einschub: wer ist Schuld an der „Überregulierung“?

• Oft zu viele (unnötige) Informationen für Konsumenten weil sich Unternehmen vor zentralen Informationen drücken

• z.B. Kredite: einige wenige Informationen würden den Konsumenten genügen: Gesamtkosten ( Zinsen und Gebühren), Rückzahlungsplan. Aber dann wären die Angebote ja vergleichbar. Und das will man ja nicht.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

• Gibt’s natürlich• Größe der Rückspiegel, Größe der Felgen,• Hinterer Blinker bei Autos gelb oder rot.• Unterschiedliche Stromspannungen. Werden

die USA jetzt auf 230 Volt Spannung gehen? Vermutlich nicht.

• Air France darf auf Flug von Paris nach LA in NY keine Passagiere aufnehmen ( De Gucht)

Konsumentenschutz EU hohe Standards? Nicht immer

a) LebensmittelDie Unterschiede

EU• Vorsorgeprinzip• Der gesamte

Produktionsprozess ist unter Beobachtung und muss in Ordnung sein

• Bedenken der Konsumenten in Betracht gezogen ( z.B. Gentech)

• Risikobewertung durch Behörde

USA• Regulierung erst wenn

Anzeichen von Problemen• Sicherheit erst am Ende

( Chlorwäsche)• Bedenken der Konsumenten

spielen keine Rolle• Risikobewertung durch

Unternehmen

b) Gentechnologisch veränderte Lebensmittel

• In der EU zwingenden Kennzeichnung (nicht für Produkte von Tieren , die mit GMO gefüttert worden sind)

• Zulassungsverfahren• In den USA kein Zulassungsverfahren

( „substantially equivalent“), Unternehmen müssen selbst Risikobewertung machen

c) Wachstumshormone

• Wachstumshormone sind in der EU verboten• In den USA nicht

e) Streitpunt Herkunftskennzeichnung

EU: Vorsorgeprinzip

• Produkte und Dienstleistungen dürfen dann nicht auf den Markt gebracht werden, wenn aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründet Anlass zur Besorgnis besteht, dass sie möglicherweise negative Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen haben können.

Chemikalien

• Aufgabe der Industrie die Unschädlichkeit von chemischen Substanzen nachzuweisen

• = Beweislastumkehr. Nicht der Staat muss die Schädlichkeit beweisen, sondern der Hersteller die Unschädlichkeit

• z.B. Kosmetika in EU 1328 verboten , in USA kaum geregelt

USA Nachsorgeprinzip

• Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden• Behörde kann neue Substanz einschränken,

wenn Anhaltspunkte für Risiken da sind. • Die Behörde muss aber nachweisen• Informationsnotstand

Finanzdienstleistungen

• USA Regierung will keine Regelungen, befürchtet Aufweiche der US-Regelungen Dodd-Fank Act

• Wall Street und Deutsche Bank will FDL in TTIP haben ! Erwarten sich Durchlöcherungen

• EU-Kommission auch• Konsumentenschützer wollen sie draußen

haben , vor allem auch wegen Investitionsschutz, siehe Belgien, Griechenland, Tschechien (später)

• Tschechien

Also: EU strenger

• Chlorhühner• Hormonfleisch (Wachstumshormone als

Masthilfe )verboten/• Gentechnik veränderte Lebensmittel (Kennzeichnung)• Chemikalienrecht/Vorsorgeprinzip

• Wird aber durchlöchert:• Bisher ein dutzend gentechn. veränderte Mais-, Raps- oder

Sojasorten in der EU zum Verfüttern zugelassen.• Besprühen von Rindfleischschlachtkörper mit Milchsäure,

seit Februar 2013 in EU erlaubt

Aber manchmal USA strenger

• Arzneimittelgenehmigung• Banken und Investmentfonds • Schadenersatz bei Produkthaftung (Hohe

Rücklagen für Schadenersatzprozesse)• Auflagen für Tabakkonzerne

EU und US-Konzerne wollen gemeinsam nach unten anpassen

• Monsanto Zulassung von Produkten in de EU, „Rückstau beide Zulassung abbauen“

• US- Fleischindustrie will Chlorverbot in EU kippen • US Fleischindustrie Wachstumshormone• Kommt der europäischen Fleischindustrie auch zugute• EU: FDA darf Nahrungsmittel vom Markt nehmen• Europäische Agrarindustrie braucht Import von

Futtermittel weil zu wenig Flächen• US-Banken und EU-Banken wollen Dodd-Frank Act

schwächen

Lebensmittel: Gegenseitige Anerkennung läuft schon?

• Verhandlungspapier 27. 7. 2014 ( geleakt) über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

• Anerkennung der Maßnahmen der jeweiligen Behörden ohne die notwendige für eine Inspektion. Importländer sollen die Maßnahmen der Exportstaaten als Äquivalent ansehen ( Artikel 9)

Dazu kommt noch:Regulatorische Zusammenarbeit

• Ein Regulatorischer Kooperationsrat ( RCC) soll geschaffen werden

• Umsetzung von TTIP überwachen• Identifizierung weiter Maßnahmen• Diskussion neuer Regulierungen• Frühe Beteiligung der Unternehmen und

Branchen !• TTIP als „living agreement“

Was fehlt aus Konsumentensicht?

• Zölle bei Importen von Konsumenten• Roaming bei transatlantischer

Telekommunikation• Territoriale Diskriminierung: Filme, Streaming,

Musik, eBooks• Datenschutz

Was kommt?

• Bei den Hearings im EU-Parlament hatte sich der designierte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis (Konservative) kategorisch gegen die Anerkennung von US-Lebensmittelstandards als gleichwertig mit europäischen ausgesprochen.

• Angesichts so klarer Aussagen steigt die Wahrscheinlichkeit dass allzu "ehrgeizige" Ziele in TTIP zurückgefahren werden, um das Abkommen als Ganzes nicht zu gefährden.

Szenario

• Es besteht die Möglichkeit, dass die EU bei einigen publikumswirksamen Bereichen keine Aufweichungen zulässt ( Chlorhuhn)

• Herkunftskennzeichnung von Lebensmittel• Problematischer ist aber die zukünftige

Vorgangsweise (wenn die Aufmerksamkeit gesunken ist)

• Regulatorische Zusammenarbeit• „living agreement“

5. Investitionsschutz

• Unternehmen sollen die Möglichkeit haben Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn sie glauben, dass durch staatliche Maßnahmen in ihren Gewinnerwartungen beeinträchtigt werden

• Darüber entscheiden Schiedsgerichte (drei Juristen, meist Anwälte)

Investitionsschutz ist nichts neues

• Seit über 50 Jahren Investitionsschutzverträge• Anfangs mit Staaten mit geringem

Rechtsstandard, z.B. Deutschland Pakistan 1959• Seit 20/30 Jahren auch zwischen

Industriestaaten• 150 Staaten haben solche Verträge

abgeschlossen (UNCDAT)• Deutschland 140 bilaterale Abkommen• Österreich 60 bilaterale IS-Abkommen

• Weltweit 3400 Verträge, davon EU 1400• Immer mehr Staaten wollen aber wieder

aussteigen oder sind schon ausgestiegen oder nehmen Investitionsschutz in Verträge nicht auf (Australien USA)

Investitionsschutzverfahren in den letzten Jahren stark zugenommen

Beispiele 1• S.D.Mayers (Abfallentsorger) vs. Kanada, Exportsperre für PCB, 6

Mio. Dollar, rk.• Ethyl vs. Kanada, Importverbot für gift. Benzinzusatz, Vergleich,

Verbot aufgehoben• Philipp Morris vs. Uruguay neutrale Zigarettenverpackungen, nrk.• Phillip Morris vs. Australien, neutrale Zigarettenverpackungen,

nrk.• Vattenfall vs. Hamburg, Kohlekraftwerk, 1,4 Mrd. E, Auflagen

wurden reduziert, rk.• Vattenfall vs. BRD, Atomausstieg 3,7 Mrd. Euro• Lone Pine vs. Kanada, Moratorium Fracking, 250 Mio. Dollar,, nrk.

Beispiele 2

• Eli Lilly vs. Kanada, Lizenzierung von Arzneimittel in Kanada um sie erschwinglich zu machen

• Cargil vs. Mexiko, neue Steuern auf best. Erfrischungsgetränke, 66 Mio. Dollar

• Tampa Electric vs. Guatemala, Deckelung von Stromtarifen 25 Mio.

• Metalclad (Abfall) vs. Mexico, Giftmüll entfernen, 16 Mio. Dollar, rk.

Beispiele 3

• Ping An ( chin.) Lebensversicherung vs. Belgien, 1,8 Mrd. Euro, Bank (Fortis) mit Steuermilliarden gerettet und verstaatlicht

• Occidental vs. Ecuador, Bohrgenehmigungen gestrichen, 1,77 Mrd. Dollar, rk.

• Postova Banka (SK) vs. Griechenland, gegen Schuldenschnitt

• Achmea (NL) vs Slowakei, private Krankenversicherung

Ergebnisse der Verfahren31 % haben Unternehmen gewonnen, 26 % Vergleiche, heißt Staaten zahlen

oder nehmen Regelung zurück, 43 % gewinnen Staaten

Investitionsschutz Problem 1: Die Schiedsgerichte

Kritik „Geheimprozesse“

• Geheimprozesse, nur manche Schiedssprüche online zugänglich (ICSID Reports)

• Schmale und unpräzise Rechtsbasis• Keine 2. Instanz, keine Rechtskontinuität• Privilegiert ausl. Unternehmen, Vattenfall,

RWE muss zum Verfassungsgerichtshof• Druck von Anwaltsfirmen und

Prozessfinanzieren

Investitionsschutz Problem 2:Die Rechtsgrundlagen

Unklare Bestimmungen, Ausweitung der Rechte der Unternehmen

• Enttäuschung „legitimer“ Erwartungen• “Faire und gerechte Behandlung“ ( 12 Abs. 1)• Man muss den Begriff de Enteignung nur weit

genug auslegen. „Wertverluste der Anteile“ Dann könne man öfters klagen.

Philosophiewechsel

• Die rechtlichen Regelungen des Investitionsschutzes sind weitaus unternehmensfreundlicher als die derzeit geltenden österreichischen und europäischen Bestimmungen

• Mit den Investitionsschutzabkommen kommt die (liberale) angloamerikanische privatrechtliche Philosophie in Konflikt mit der der europäischen Philosophie des der Sozialbindung des Eigentums

• Primat des Privateigentums über gesellschaftliche Notwendigkeiten

Österreich und Europa bisher

• Die österreichische Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention sehen Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum vor.

• Und zwar auch entschädigungslose Eingriffe

Zwei von vielen Beispielsfällen

• VfGH: Atomsperrgesetz ( Zwentendorf), Eigentumsbeschränkungen möglich, wenn im Allgemeininteresse, Entschädigungspflicht nicht ableitbar

• EGMR: Mietrechtsgsesetz (Mellacher vs Österreich, Mietzinsherabsetzung zulässig, kein Entschädigungsanspruch)

Maßnahmen im Sinn der Allgemeinheit sind möglich, VfGH, EGMR

• Eigentumsbeschränkungen sind möglich,• wenn durch Gesetze vorgesehen• wenn im Allgemeininteresse (öffentlichen

Interesse) und• wenn verhältnismäßig • Weiter Einschätzungsspielraum durch EGMR

Europäischer Gerichtsho (EuGH)

• Voraussetzung: Gesetz, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeit

• Aber großzügiger den staatlichen Regulierungen gegenüber

• Änderungen der Verhältnisse gehören zum normalen unternehmerischen Risiko

• Kein Unternehmer kann ein berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung eines bestimmten, für ihn günstige Lage geltend machen

• Bloße Erwerbschance wird nicht geschützt

Problem Investitionsschutzrecht

• Unternehmensfreundliche materielle Rechtssetzung• Politischer Druck Gesetze zu ändern• „Vorauseilender Gehorsam“ der Staaten bei der

Setzung von Regeln ( regulatory chill)• Reynolds droht Kanada, neutrale

Zigarettenverpackungen, zurückgezogen• Insurance Bureau warnt Kanada,

Prämienverringerungen bei Autoversicherungen, zurückgezogen

Zurückrudern?

• Mehr Transparenz• Berufungsmöglichkeit• Präzisere Bestimmungen• Recht zu Regulieren ( immer noch zu

unkonkret)

Kommt Investitionsschutz ins TTIP?Die Gegner

• Gewerkschaften und NGO• Schulz• Gabriel• Faymann• Karas: Für Abkommen zwischen Staaten mit

hochentwickelten Rechtssystemen seien Spezialklauseln zum Investorenschutz schlichtweg nicht nötig.

6. Zusammenfassung 1

• Es ist zur Zeit kaum möglich konkrete Auswirkungen der Verhandlungen seriös zu beurteilen, da keine offiziellen Verhandlungstexte zur Verfügung stehen

• Über viele Fragen ist noch nicht endgültig entschieden worden

• Sicher ist aber, dass TTIP nicht nur als ein Vertrag zwischen Handelspartner zu sehen ist, sondern als ein versuchter Angriff der Konzerne auf die Gesellschaft

Zusammenfassung 2

• Ein mögliches Szenario kann sein, dass einige sensible Bereiche ausgeklammert bleiben

• Dazu zählen Lebensmittelvorschriften ( das Chlorhuhn bleibt in den USA), Herkunftskennzeichnung

• Investitionsschutz wird ausgeklammert oder radikal verändert

Zusammenfassung 3• Trotzdem bleibt für die Zukunft ein Potential an

konsumentenfeindlichen Regelungen• Insbesondere wenn in den USA die Republikaner die Mehrheit im

Kongress bekommen• Die Konzerne werden institutionell gestärkt (regulatorische

Zusammenarbeit)• TTIP als „living agreement“ ermöglicht es, dass in Zukunft big

business einen gewaltigen Fuß in der staatlichen Regulierung haben wird

• Neue Regulierungen werden schwerer durchsetzbar sein, insbesondere steigt der Rechtfertigungsdruck, und der Druck sogenannte “wissenschaftsbasierte Bewertungen“ abzuliefern z.B. Gentechnologie

Zusammenfassung 4

• Neue Regulierungen werden schwerer durchsetzbar sein, insbesondere steigt der Rechtfertigungsdruck für die Staaten, und der Druck sogenannte “wissenschaftsbasierte Bewertungen“ abzuliefern z.B. Gentechnologie

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