Vorschriftendienst Baden-Württemberg VD-BW

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Vorschriftendienst Baden-Württemberg VD-BW. Kurzanleitung. So kommen Sie zum VD-BW im LVN-AID: Klicken Sie das Explorer-Icon. ... dann hier klicken. ... auf „Vorschriften“. ... und hier auf „Vorschriftendienst Baden-Württemberg“. Kennung und Passwort sind Ihnen bekannt. - PowerPoint PPT Presentation

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Vorschriftendienst Baden-WürttembergVD-BW

Kurzanleitung

So kommen Sie zumVD-BW im LVN-AID:

Klicken Sie das Explorer-Icon ...

... dann hier klicken...

... auf „Vorschriften“ ...

... und hier auf „Vorschriftendienst Baden-

Württemberg“.

Kennung und Passwort sind Ihnen bekannt.Beachten Sie die Kleinschreibung.

Hier finden Sie das Gesamtangebot!

... z.B. der Inhaltder Verkündungsblätter,

sortiert nach Jahrgängen ...

... oder nach einzelnen Ausgaben ...

... und den einzelnen Bekanntmachungen.

Der VD-BW hat eine integrierte Volltextsuche.Diese arbeitet sehr schnell.

Sie können Ihre Informationenjetzt in kürzester Zeit

direkt an Ihrem Arbeitsplatz erhalten.Aufwändiges Suchen,

beispielsweise in der Bücherei,gehört der Vergangenheit an ...

Wenn Sie nurüber einen oder mehrere Suchbegriffe verfügen,

so klicken Sie bitte hier auf Gesamtsuche.

Geben Sie Ihren Begriff hier ein.

Wählen Sieunter einem oder mehreren

Datenbeständen.

Starten Sie die Suche hier.

Sie erhalten danneine Auflistung sämtlicher Einträge,

in denen Ihr Begriff vorkommt.

Nach Auswahl können Sie den von

Ihnen gewünschten Eintrag dann

weiter verwenden.

Wenn Sie das kleine gelbe Symbol anklicken erhalten Sie den

gewünschten Text in Vollbildansicht

Und hier ist das Gesetz in Vollbildansicht zu sehen!

Wenn Sie Ihre Fundstelle bereits kennen,wählen Sie die Option „Aufschlagen“.

Geben Sie den Jahrgang, Seite und die Publikation ein...

... starten Sie hier Aufschlagen.

Das Landes- und Bundesrecht finden Sie hier. Die alphabetische u. systematische

Sammlung wird laufend erweitert.

Im Verordnungstext ist noch zusätzlich auf

zitierte Vorschriften verlinkt

Hier ist hinterlegt, wann die Vorschrift das letzte Mal geändert wurde und die Quellenangabe der

Veröffentlichung

An dieser Stelle können Sie direkt zu jedem § der

Vorschrift springen

Link auf ...

... die zitierte Vorschrift

Am Ende jedes § finden Sie eine Liste mit Vorschriften, in denen dieser §

erwähnt wird. Das ist die sogenannte „Passivzitierung“

Sie haben die Möglichkeit an jeder Stelle mit diesem Button eine Notiz zu hinterlegen, die nur mit Ihrer Zugangskennung eingesehen

werden kann

Hier können Sie vermerken, was für die weitere Arbeit für Sie

hilfreich ist! In der Rubrik „Hilfe“ erhalten Sie Tipps wie eine eigene Verlinkung

möglich ist.

VENSA- ist die Verwaltungsrechtliche Entscheidungssammlung und enthält Rechtsprechung

aus mehr als 20 Jahren

Hier steht Ihnen auch eine Suchmaske zur Verfügung

Für Experten steht hier eine sehr umfangreiche Suchmaske zur

Verfügung

Auch hier erhalten Sie wieder eine Auflistung der gefundenen

Einträge

Hier ist der gesamte

Urteilstext hinterlegt

Das Urteil im

Volltext!

Ein aktuelles Gültigkeitsverzeichnisfinden Sie hier.

Dieses wird ständigauf den neuesten Stand gebracht

und ist somit aktueller, als die gebundene Fassung,

die ein Mal im Jahr erscheint.

Der Link führt zur Veröffentlichung im Verkündungsdienst ...

Das Gültigkeitsverzeichnis ist an dieser Stelle mit dem Rechtsdienst

verknüpft

Die Fundstelle im Verkündungsdienst

Und die Fundstelle im Gültigkeitsverzeichnis

Wenn Sie ein Dokument lesen wollen,klicken Sie auf das gelbe Kästchen,

dann öffnet sich automatisch ein Leseprogramm mit dem Sie die Vorschrift bildschirmfüllend angezeigt bekommen.

Die weitere Handhabungerfolgt mit diesem Leseprogramm.

Noch ein paar Tipps für die Handhabung...

Neuere Dokumente (.pdf) können Sie auchganz oder teilweise nach Word kopieren.

Ältere Dokumente (.cpc)können Sie nur ausdrucken (s.u.).

Zuerst stellen wir Ihnen den Acrobat Reader (.pdf) vor.

Wesentliche Funktionen sind:

• Speichern• Drucken• suchen nach einem Begriff innerhalb des Dokuments• Ansicht größer/kleiner• Texte nach Word übernehmen• Seitenansicht

Sie können das Dokument speichernoder beispielsweise als Anlage

zu einem anderen Schreiben weiterversenden

Sie können das Dokument ausdrucken.

Bestätigen Sie anschließend mit OK.

Innerhalb eines Dokumentskönnen Sie nach einem

bestimmten Begriff suchen.

Dieser wird Ihnen- sofern vorhanden -

dunkel unterlegt angezeigt.

Vergrößern oder Verkleinernkönnen Sie wahlweise mit der Lupe.

Ist eine einzelne Bekanntmachung mehrere Seitenlang, so blättern Sie innerhalb des Textes durch

Mausklick auf die einzelnen Seiten weiter.

Mit Text- bzw. Spaltenauswahlkönnen Sie Texte kopieren

und in ein Word-Dokumentübernehmen.

Das zweite Leseprogramm für ältere Dokumente ist CPC Lite (.cpc).

Wesentliche Funktion ist:

• Drucken

Im übrigen können Sie mit diesem Programm nur noch die Seitedes Dokuments speichern. Eine Volltextsuche im Dokument oder das Kopieren von Text ist nicht möglich, da es sich um ein Faksimile handelt.

Wenn Sie fündig geworden sind und den VD-BW nicht mehr benötigen:

Bitte vergessen Sie nicht,sich abzumelden!

Dann können auch die Kolleg/innen damit arbeiten.

So - dies war ein kleiner Crash-Kurs in Sachen VD-BW - der mit freundlicher Hilfe des Innenministeriums B-W erstellt wurde!

Aber letztendlich gilt auch hier:nur Übung macht den Meister.

Haben Sie noch Fragen?

Dann nutzen Sie einfach den Button „Kontakt“, den Sie an in der linken Leiste vorfinden.

Haben Sie Kritik oder Lob,Anregungen oder Wünsche zum VD-BW-Lernprogramm?

Dann nutzen Sie ebenfalls den Kontakt-Button

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