Zukunftsfähigkeit von Unternehmen Mitarbeiterbindung und ... · 2 Manfred Baier Diplom-Kaufmann...

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Zukunftsfähigkeit von Unternehmen

Mitarbeiterbindung und -gewinnung

finanzielle unternehmerische Freiheit

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Manfred Baier Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsführer

Partner F.E.L.S Rechtsanwälte, Steuerberater GbR

Vorstand Unterstützungskassen

Vorstand Bundesverband pauschal dotierter Unterstützungskasse e.V.

F.E.L.S Penstreuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marthastrasse 16

90482 Nürnberg

Telefon 09 11 / 3 76 57 – 100

Telefax: 09 11 / 3 76 57 – 199

wp.stb.baier@fe-ls.de

RPF I e.V., RPF II für den Mittelstand e.V.,

RPF III Pecunia frei dotierte Unterstützungskasse e. V.,

Canada Life Europe Unterstützungskasse e. V.,

Hessische Gruppenunterstützungskasse für KMU e. V.,

Hum II Hanseatische Unterstützungskasse für

mittelständische Unternehmen e. V.

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Zukunftsfähigkeit von Unternehmern

-Human Ressource

• Mitarbeiterbindung

• Fachkräftegewinnung

• Image

• Identifikation

• CSR

Finanzielle unternehmerische Freiheit

• Liquidität

• Liquiditätsreserven

• Bankenunabhängigkeit

• Alternative Mittelherkunft

• Verminderter Mittelabfluss

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Warum sind diese strategischen

Ziele so aktuell?

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Wirtschaftliches Umfeld

Banken

Restriktive Kreditpolitik fördert Wunsch nach Innenfinanzierung

Versicherungen

Intransparente, schlechte Leistungen

Staatsanleihen statt Realwerte

Unflexibilität von Versicherungsprodukten

Unternehmen

Mitarbeiterbindung und Fachkräfte-Gewinnung wird wichtiger

Bestandssicherheit des Unternehmens in Krisenzeiten entscheidend

bAV als Pflichterfüllung - fehlende Nutzung von

betriebswirtschaftlichen, personalpolitischen und steuerlichen

Effekten

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Pauschaldotierte Unterstützungskasse

als Lösungsweg

ältester Durchführungsweg in Deutschland

Einfach und genial in der Wirkweise

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Versicherung vs. Unterstützungskasse /

Unternehmenskasse bAV als kostenintensive Versicherungslösung

Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung

100 € Bis zu

200 €

0,00 €

bAV als gewinnorientierte Kapitalmarktlösung

Arbeitgeber

Firmeneigene Unternehmens-

kasse („eigene Bank“) Arbeitnehmer

100 € Ab

400 €

Ab 100 €

+ weitere Vorteile wie

Steuerersparnisse

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Arbeitgeberfinanzierte bAV

war früher Standard

Wandel immer mehr zu Arbeitnehmerfinanzierten System

Arbeitnehmerfinanzierte Systeme als Schlüssel zu

betriebswirtschaftlicher Gestaltung

Höhere Liquidität durch Entgeltumwandlung aus Gehalt

+ SV

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Entgeltumwandlung kann betriebswirtschaftlich

auch anders genutzt werden als:

Eine Chance

ein langfristiges Darlehen der Mitarbeiter

ein günstiges Darlehen

ein sicherheitenfreies Darlehen

ein Weg zu Krediten ohne Banken und Basel II + III

der einfachste und beste Weg der Mitarbeiterbindung

Vorteil für den Unternehmer, das Unternehmen und den Arbeitsplatz

betriebswirtschaftliches Gestaltungsinstrument

Liquiditätsgewinne 1.500 € - 2.500 € pro Jahr und Mitarbeiter

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Günstiges, langfristiges, sicherheitenfreies Darlehen

Chance für Arbitragemöglichkeiten

Wachstum + Investition

Bankenunabhängigkeit

Aus Arbeitgebersicht

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Sparbuchfunktion

Verzinsung vom ersten Euro an

Tendenziell höherer Zins

Garantie auf Umwandlung und Zins

Schutz für Arbeitnehmer durch PSV

i.d.R. Förderung durch Arbeitgeber

Flexible Umwandlung

Aus Arbeitnehmersicht

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Ausfinanzierung

Beispiel

I--l—l—l—l—l-----l--------------l-----------------l----------------l

30 35 37 47 57 67

2,5 T € 14,4 T €20,0 T € 38,9 T € 72,9 T € 159,4 T €

30 Jahre

ArbG finanziert

100.000 €

Mitarbeiter

Zusage:

Kapitalzusage

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Einsatzmöglichkeiten

Entgeltumwandlung

Alternative Form der Mitarbeiterbeteiligung

bAV statt Gehaltserhöhung

Mischfinanzierte Systeme

Rentnerauslagerung

Minijob Rente

GGF Ausfinanzierung

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Eckpunkte eines Beispielfalls -

bAV statt Gehaltserhöhung

Unternehmen: 20 Mitarbeiter

Durchschnittsalter: 35 Jahre

ArbG-Zusage*: bAV statt Gehaltserhöhung

Versorgungsart: Rente

Zusage berechnet mit: 3,5 % Zins

Fiktive Gehaltserhöhung 84 € je Monat / Mitarbeiter

Renten 300 € - 800 € pro Monat

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Weitere Annahmen

keine Fluktuation

(Fluktuation würde Ergebnisse verbessern)

kein Ersatz von Mitarbeitern, die in Ruhestand gehen

(aussterbendes Versorgungswerk)

Lebenserwartung 86 Jahre

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Ergebnis: Positive Liquidität (nach allen Kosten)

Jahr T €

01 -3

02 26

03 27

04 28

05 29

06 29

07 21

08 21

09 22

10 23

Summe 223 T €

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Ergebnisse:

Anlage der positiven Liquidität zu 4,5 % führt nach hypothetischen

letztversterben zu 2.864 T €

Anlage der positiven Liquidität zu 6 % führt nach hypothetischen

letztversterben zu 7.336 T €

Dies bedeutet:

Kein Aufwand des ArbG über 84 € hinaus

Alle Kosten, Gebühren, PSV werden daraus bezahlt

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Mischfinanziertes Modell

Unternehmen: 24 Mitarbeiter

Durchschnittsalter: 38,58 Jahre

ArbG-Zusage*: Mischfinanzierung

Versorgungsart: Rente

Zusage berechnet mit: 3,25 % Zins

* Hinweis: 100 % Arbeitgeber-Zuschuss aus Entgeltumwandlung

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Ergebnis:

Jahr T €

01 13

02 42

03 44

04 45

05 47

06 48

07 37

08 31

09 30

10 30

Summe 367 T €

Positive Liquidität (nach allen Kosten

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Kernkompetenz F.E.L.S

Erfahrung in der Verwaltung seit 1999

Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte im eigenen Haus

Unterschiedliche maßgeschneiderte Konzepte

Personenunabhängigkeit; jede Position doppelt besetzt

Umfangreiche Unterstützung

Telefonisch erreichbares Back-Office aus RA/StB/WP/Dipl-Kfm.

Mehr als 1000 Unternehmen

Flexibilität und Kompetenz

Für Sie:

Rechtssicherheit, Administration, Controlling

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Fazit

Offene Türen für vielfältige

Gestaltungsmöglichkeiten

Zukunftsthema

Aktive, langfristige Liquiditätsgestaltung

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Weitere Infos

www.FELS-bAV.de

www.RPF-III.de

www.LiquiFlex.de

www.APUK.de

www.BV-PDUK.de

Xing – Gruppe: pauschaldotierte U-Kasse

YouTube Suche: pauschaldotierte U-Kasse

oder auch: youtube.com/FELS24TV

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

F.E.L.S Rechtsanwälte,

Steuerberater GbR

ApUK - Arbeitskreis für

Pauschaldotierte UK

F.E.L.S Institut für moderne

Vergütungssysteme und betriebliche

Altersversorgung GmbH

F.E.L.S Penstreuhand GmbH

Wirtschaftsprufungsgesellschaft

Nutzen Sie Ihre Chancen

- TUN -

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Auslagerung

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Auslagerung

Unterschiedliche Gründe

Aufnahme von

Gesellschaftern

Internationalisierung

Verkauf Nachfolge-

planung

Ausfinanzierung

der Rente

Insolvenzsicherung

ohne Zusatzkosten

Rating

Auslagerung der

Administration

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Neuer Bewertungsansatz für Pensionsverpflichtungen

Einbezug zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen

Bewertung der (Pensions-) Rückstellungen

„in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

notwendigen Erfüllungsbetrages“ (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB-E)

Begriff „Erfüllungsbetrag“ erfordert explizite Berücksichtigung von

Trendannahmen bei der Bewertung

Diskontierung mit „Marktzinssatz“

Marktzinssatz ist als Durchschnittswert der vergangenen sieben (7) Jahre

zu ermitteln

Eigene Rechtsverordnung

Veröffentlichung durch Deutsche Bundesbank

Höhe ca. 5 %

Steuerliche Unbeachtlichkeit wegen Bewertungsvorbehalt

in § 6a EStG

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Problem

in der Regel

Ausfinanzierung

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GGF

Problematik Bilanzsprungrisiko

Pensionszusage / Direktzusage

muss vor der Auslagerung rechtswirksam bestehen

Einzelvertrag

Tarifvertrag

Betriebsvereinbarung

Versorgungsordnung

für die Wirksamkeit ist steuerrechtlich aber in jedem Fall

Schriftform erforderlich

muss vor der Auslagerung rechtssicher bestehen

ansonsten würde je nach Methodik der Auslagerung

eine neue Zusage erteilt !

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Definition

Eine Direktzusage (oder Pensions- bzw. Versorgungszusage)

ist eine Zusage

des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer,

ihm eine (betriebliche) Altersversorgung in Form

einer lebenslänglichen Rente und/oder eines einmaligen Kapitals

ggf. auch bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall

aus eigenen Mitteln zu gewähren.

Tritt der Versorgungsfall ein,

ist der Arbeitgeber direkt / unmittelbar

gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. den Hinterbliebenen

zur Leistung verpflichtet.

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Pensionsrückstellungen (II)

Durch die Bildung einer Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) kann der

Aufwand aus der Zusage einer Altersversorgung bereits während der

Anwartschaftszeit sukzessive bilanziell beim Arbeitgeber erfasst

werden

gewinnmindernde Rückstellung

Eine zur Rückstellungsbildung berechtigende Direktzusage kann erteilt

werden durch

Einzelarbeitsvertrag,

Tarifvertrag,

Betriebsvereinbarung oder

über Versorgungsordnung zugesagt werden.

Für die steuerliche Wirksamkeit ist aber in jedem Fall Schriftform

vorgeschrieben

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Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen aus

einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse

Beispielfall

Ausgangssituation: laufende Rente aus Direktzusage

Rentner, geb. am 03.06.1942;

monatliche Altersrente in Höhe von EUR 618,20;

Erhöhung der Rente gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG;

Anspruch auf Witwenrente in Höhe von 60%;

Ehefrau geb. am 07.05.1940

Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 in Höhe von:

EUR 81.127,00

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