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AG 4
FRIEDHELM GÜTHOFF
FREDERIK JUNG
S T I F T U N G L E U C H T F E U E R , K Ö L N
Zusammenarbeit von Vormundschaft, Kind oder Jugendlichem und stationären Einrichtungen:
Beteiligung und Kinderschutz
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UNSER FOKUS
Impulse Fazit
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Vorschlag zum Ablauf
1. Zum Warmwerden: Wer gehört zu wem? 2. Impuls zur Einstimmung: Zusammenarbeit von
Vormundschaft, Kind oder Jugendlichem und stationären Einrichtungen - Beteiligung und Kinderschutz
3. Arbeitsgruppen zum Thema: Spannungen in der Zusammenarbeit, oder: Wie kann im Vormundschaftswesen kooperativer Kinderschutz im besten Interesse des Kindes gestaltet werden?
4. Zusammenfassung der AG-Ergebnisse und abschließendes Fazit
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IMPULS
1
„Sorgende“ im Kontext einer Vormundschaft
4
HzE, hier gem. §§ 33, 34 SGB VIII: „Sorgende“ im Kontext einer Vormundschaft
Kind /
Jugendliche(r)
Mitarbeiter*in
ASD
Richter*in /
Rechtspfleger*in /
Ergänzungs-
pfleger*in
(FamG)
Pflege-
person(en) Eltern
Lehrer*in /
Fachkraft
Kita
Vormund
Mitarbeiter*in
Pflege-
kinderdienst
5
Fachkraft
Heimer-
ziehung
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Aufwachsen im Wohlergehen
ROLLE UND AUFGABEN DER BETEILIGTEN IM
VORMUNDSCHAFTSWESEN
Ziel aller Bemühungen:
ROLLE UND AUFGABEN DER BETEILIGTEN IM
VORMUNDSCHAFTSWESEN (AUSWAHL)
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Jugendamt ASD Pflegekinderdienst Fachbereich: Amtsvormundschaft
• Benennt geeignete Personen und Vereine • bereitet Vormundschaften vor • übernimmt (Amts-)Vormundschaften • beteiligt das K. / J. an der Auswahl • steht in Kontakt mit dem FamG • hat Kontakt zum Kind / Herkunftsfamilie und Pflegefamilie/stationäre
Einrichtungen
FamG • Beachtet den Willen des Kindes (Artikel 12(1) UN-Kinderrechtskonvention) • wählt den am besten geeignete Vormund aus (§§ 1779, 1781, 1782 BGB-E) • bespricht den jährlichen Bericht des JA mit dem Mündel (§ 1804 BGB-E) • verschafft dem Kinder / Jugendliche Gehör (Artikel 103 (1), Grundgesetz) • hört das Jugendamt an (§ 162 Abs. 1 FamFG)
ROLLE UND AUFGABEN DER BETEILIGTEN IM
VORMUNDSCHAFTSWESEN (AUSWAHL)
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Pflegefamilie
• baut Beziehung und Bindung auf • stellt das Wohl des Kindes sicher • gewährt pädagogische / therapeutische Leistungen (§ 27 (3) SGB VIII) • sichert einen sicheren Ort • Beteiligt sich an der Hilfeplanung
Herkunftsfamilie Verwandte Freunde
Nehmen Anteil an der Entwicklung ihres Kindes wollen Informationen / Kontakt
ROLLE UND AUFGABEN DER BETEILIGTEN IM
VORMUNDSCHAFTSWESEN (AUSWAHL)
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Vormund
• Steht in Kontakt mit dem Mündel, i.d.R. monatl. am Aufenthaltsort (§ 1793 BGB, § 55 (3) SGB VIII)
• pflegt eine Beziehung (Bindung?) zum Mündel (§ 55(3), SGB VIII, Franf. Kommentar, S. 706, 48)
• steht im Austausch mit z.B.: FamG, JA, Heimeinrichtung, Pflegefamilie
• nimmt an Hilfeplangesprächen persönlich teil (Frankf. Kommentar, S. 706, 49)
• bei Dauerpflege: prüft kontinuierlich, ob eine Entlassung des Amtsvormundes / Vormünderin dienlich sein könnte (Frankf. Kommentar, S. 707, 50)
• gestaltet gegenseitigen Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit zwischen Vormund und (nicht sorgeberechtigte) Pflegeperson (1797 BGB-E)
ROLLE UND AUFGABEN DER BETEILIGTEN IM
VORMUNDSCHAFTSWESEN (AUSWAHL)
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Stationäre Einrichtung
• kümmert sich um das Wohl des Kindes • verantwortet die Alltagssorge • kümmert sich um die Verbesserung der
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie oder bereitet auf eine Leben an einem anderen Lebensort vor baut Beziehung und Bindung auf
Koordination Betreuer
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IMPULS
Kinder unter Vormundschaft – Fachlichkeit und verantwortungsvolles Handeln durch
zusammenarbeiten
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ANMERKUNGEN ZUM THEMA
• Kooperationsbeziehungen im Vormundschaftswesen werden durch die Legislative und Exekutive sowie durch fachliches Handeln und persönliche Haltungen bestimmt
• die Individualität des Falls und die Vielfalt der Gründe für staatliches Handeln bringt viele Kümmerer auf den Plan
• sie alle engagieren sich: achten auf die „richtige“ Erziehung, sorgen sich um eine „gute“ Bildung und kümmern sich um ein Aufwachsen im „Wohlergehen“ …………….
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….. aber: Viele Kümmerer allein gewährleisten noch kein gutes Aufwachsen von Kindern im
Wohlergehen
• Alle wollten doch das Beste – doch dann war Anna tot (Pflegekind Anna, Königswinter, 2010)
• Es war, was nicht sein durfte (Christian, Hamburg 2012)
• Weit weg und die Musik spielte hier (Paul, Auslandspädagogische Hilfe, Ungarn / Bochum, 2015)
ANMERKUNGEN ZUM THEMA
• gut gemeintes Handeln aller Kümmerer kann zu einer fürsorglichen Belagerung des betroffenen Kindes / der betroffenen Kinder führen
• der junge Mensch wird hierbei schnell zum Objekt wohlmeinender und machtvoller Helfer
• Aktivitäten der Kümmerer müssen sich an den kindlichen Bedürfnissen, dem Kindeswillens, an fachliche Standards und rechtlichen Vorgaben orientieren
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ANMERKUNGEN ZUM THEMA
• die Zusammenarbeit von Vormundschaft, Kind oder Jugendlichem und stationäre Einrichtung hat sich hieran auszurichten.
• kooperativer Kinderschutz heißt nicht, unterschiedliche Interessen und Perspektiven einzuebnen, sondern heißt - in einer Atmosphäre von Fairness und auf der Basis von Gleichrangigkeit – im besten Interesse des Kindes als Verantwortungsgemeinschaft zu handeln
• zusammenarbeiten zeichnet sich aus durch eine offene, einzelfallgerechte und verbindliche Verständigung über die jeweiligen Aufgaben und über die Verbindlichkeit der Aufgabenerledigung
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EXKURS
Sozialpädagogische und
entwicklungspsychologische Anforderungen an eine vormundschaftliche Begleitung
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Sozialpädagogische und entwicklungspsychologische Anforderungen
eigenständige und gemeinschafts-fähige Persönlichkeit
Alter / Entwicklung
Fürsorge / Schutz Mitbestimmung / Selbstbestimmung/ Selbstfürsorge
Sorgende / Kümmerer
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IMPULS
Spannungsfelder in der Zusammenarbeit
3
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Raftingcamp.at
Spannungsfelder in der Zusammenarbeit zwischen (1)
Zusammen arbeiten
Meist formal geregelt (z.B.: Zusammenkunft 1x monatlich, feste Tagesordnungspunkte, Sprecher*in, klare
Kommunikationswege)
Zusammenarbeiten am Fall
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Im Vordergrund steht das gemeinsame Bemühen um die Bewältigung einer Aufgabe, nicht die Einhaltung formaler Vorgaben Raftingcamp.at
Spannungsfelder in der Zusammenarbeit zwischen (2)
Eigen-ständigkeit
Abhängigkeit
Im Rahmen geklärter • Aufgaben • Kompetenzen • Handlungsmöglich-
keiten • fall-/sachbezogene
Fallbearbeitung
• hierarchische Einzelfallentscheidungen
• unklare Kompetenzen • institutionelle (Macht-)
Interessen • persönliche
Machtinteressen
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Raftingcamp.at
Spannungsfelder in der Zusammenarbeit zwischen (3)
Vertrauen Kontrolle
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• Sich auf andere verlassen (Gefühl für oder Glaube an die Richtigkeit, Wahrheit von Handlungen, Einsichten und Aussagen an die Redlichkeit von Personen)
• Sich trauen (z.B. widersprechen)
• Herrschaft und Macht geltend machen
• Fehlervermeidung verordnen
• Optimierung der Zielerreichung
Raftingcamp.at
IMPULS
KOOPERATIVER KINDERSCHUTZ IM VORMUNDSCHAFTSWESEN
DIE AUSSAGE
Vormundschaftliches Handeln ist kein
bürokratisches Handwerk, sondern auch die
hohe Kunst einer Interessensvertretung und
eines geordneten, mündelbezogenen Umgangs
mit allen Beteiligten.
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In Theorie und Praxis stellt sich die Frage nach einem Kinderschutz, der im Zusammenwirken von
Vormünder*innen, Pflegeeltern, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
den Eltern,
der Schule,
dem Familiengericht und
den jungen Menschen
eine angemessene Balance zwischen den Spannungsfeldern einer Zusammenarbeit zu finden sucht.
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Es geht um einen beteiligungsorientierten, kooperativen und emanzipatorischen Kinderschutz, der
• gesetzliche Vorgaben beachtet
• verantwortungsvolles Engagement von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen fördert
• systemimmanente Macht- und Ohnmachtsverhältnisse erkennt
und
• junge Menschen in ihren Rechten stärkt.
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UNSER FOKUS
Impulse AG Aufgabe
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Arbeitsgruppen zum Thema:
Spannungsfelder in der Zusammenarbeit: Wie kann im Vormundschaftswesen kooperativer Kinderschutz im besten
Interesse des Kindes gestaltet werden?
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AG 1: ERGEBNISSE
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AG 2: ERGEBNISSE
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AG 3: ERGEBNISSE
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Plattform eines kooperativen Kinderschutzes im Vormundschaftswesen
• Vormundschaftliches Handeln ist kein bürokratisches Handwerk, sondern die hohe Kunst der Interessenvertretung eines Kindes und des geordneten, mündelbezogenen Umgangs mit allen Beteiligten.
• In Theorie und Praxis stellt sich die Frage nach einem Kinderschutz, der im Zusammenwirken von Vormünder*innen, Pflegeeltern, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den Eltern, der Schule, dem Familiengericht und den jungen Menschen eine angemessene Balance zwischen Macht und Ohnmacht zu finden sucht.
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Plattform eines kooperativen Kinderschutzes im Vormundschaftswesen
• Es geht um einen kooperativen und emanzipatorischen Kinderschutz, der gesetzliche Vorgaben beachtet, verantwortungsvolles Engagement von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und im Bildungswesen fördert, systemimmanente Macht- und Ohnmachtsverhältnisse erkennt und junge Menschen in ihren Rechten stärkt.
• Zusammenarbeit von Vormundschaft, Kind oder Jugendlichem und stationären Einrichtungen ist ein komplexer fachlicher und für alle beteiligten Personen gefühlsbeladener Vorgang.
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Plattform eines kooperativen Kinderschutzes im Vormundschaftswesen
• Kooperativer Kinderschutz im Vormundschaftswesen heißt nicht, unterschiedliche Interessen und Perspektiven einzuebnen, sondern heißt - in einer Atmosphäre von Fairness und auf der Basis von Gleichwertigkeit – in einem engagierten Diskurs für die Beachtung kindlicher Bedürfnisse und Interessen einzutreten.
• Grad des Vertrauens, gemeinsame Werte- sowie Zielorientierung, und eine abgestimmte Arbeitsteilung sind prägend für ein zusammenarbeiten im Kinderschutz.
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Plattform eines kooperativen Kinderschutzes im Vormundschaftswesen
• Hilfeplanung heißt, Aufgaben der „Kümmerer“ im Voraus verbindlich zu klären, zu verteilen und ihre Erledigung zu kontrollieren.
• Die Ausübung einer Vormundschaft qualifiziert sich nicht zuletzt durch die vielfältige Perspektivität unterschiedlich beteiligter Institutionen und Personen.
• Mut zur perspektivischen Vielfalt heißt, sich der durch Aufgaben, Funktionen und persönlichen Erfahrungen gesetzte Begrenztheit der jeweiligen Perspektiven zu erinnern und bedeutet ferner, auch andere Einschätzungen Raum zu ihrer Entfaltung zu lassen.
HERZLICHEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT.
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