Mehr als Open Data: Digitale Offenheit als Herausforderung und Chance für Kultureinrichtungen

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Vortrag im Rahmen der Tagung "Alles offen, alles frei Open Data in Kultureinrichtungen", 12.-13.06.2014, Wien Museum, Wien

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Mehr als Open Data: Digitale Offenheit als Herausforderung

und Chance für Kultureinrichtungen

Leonhard Dobusch Juniorprofessur für Organisationstheorie

Freie Universität Berlin – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Alles offen, alles frei.Open Data in Kultureinrichtungen

12. Juni 2014, Wien Museum

Wir haben einen Wertekonflikt zwischen dem Bundesarchivgesetz und dem Urheberrechtsgesetz. Nach Bundesarchivgesetz sind wir verpflichtet, Dinge nutzbar zu machen. Nach dem Urheberrechtsgesetz, wenn wir das tun, haben wir ein Problem.

Oliver Sander, Bundesarchiv Deutschland, https://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo#t=1934

#1 Probleme mit dem

Urheberrecht

1970er Jahre: Verletz mal das Urheberrecht!

2000er Jahre: Verletz mal nicht das Urheberrecht!

Beispiel: Mashups und nutzergenerierte Inhalte

Video: „Metallmix“Geh-Wählen-Video der IG Metall:

http://youtu.be/hpYg4u18IXk

Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es handelt sich um freies YouTube-Material. Und die YouTube-Nutzungsbedingungen erlauben jedem Nutzer die kostenlose Nutzung, Reproduktion und Herstellung derivater Werke inklusive Vorführung auf YouTube. Mehr dazu findest du hier in den YT-Terms — Grüße aus der Online-Redaktion

Beispiel: Remixkultur

Video: O Fortuna Misheard Lyrics http://youtu.be/nIwrgAnx6Q8

Beispiel: Cover vs. Remix

Andy Baio

Fair Use?

„Fair Use“

USA: Remix & transformativer Konsum teilweise legal

Freie Werknutzung: z.B. Zitatrecht, Satire, Lehre & Forschung, Privatkopie

21 optionale Ausnahmen

28 EU-Mitgliedsstaaten

2.097.152Wege, die Richtlinie umzusetzen

Quelle: Smári McCarthy (2011): Copyright Combinatorics: http://www.smarimccarthy.is/2011/08/copyright-combinatorics/

#2 Was tun?

#2.1 Was tun? Sofort?

Als Kultureinrichtung?

Offener Zugang

Offene Lizenzen

Offene Formate

Open Data

Creative Commons

©Automatisch: Alle

Rechte vorbehaltenManche Rechte

vorbehalten

Normales Urheberrecht Creative Commons

Namensnennung Gleiche Lizenz Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung

CREATIVE COMMONS

Teilen & nutzen ohne nachfragen müssen

Beispiel

Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten.

“aus: Seite „Bundesarchiv (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. März 2014, 14:39 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesarchiv_(Deutschland)&oldid=128507001 (Abgerufen: 11. Juni 2014, 13:42 UTC)

Kooperation im Jahr 2008

Bundesarchiv, B 145 Bild-047269 / Schütz, Klaus / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

158 AUFSÄTZE

ARCHIVAR 63. Jahrgang Heft 02 Mai 2010

ckeln, die allen Seiten Vorteile bietet. Ende 2004 wurde als erster Schritt im Referat B 6 die Bilddatenbank DC5 der Hamburger Firma Digital Collections in Betrieb genommen.5 Es handelt sich dabei um eine auch in anderen Archiven der öffentlichen Hand (Bundestag, Bundesrat, Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr) eingesetzte Standard-Software, an der nur relativ geringe Anpassungen notwendig waren, die aber gleichwohl beständig fortentwickelt wird. Die Datenbank basiert auf einer 3-Schicht-Architektur mit Oracle-Datenbankmanagementsystem und entspricht somit der IT-Strategie des Bundesarchivs. Diese Datenbank wurde sukzessive auf- und ausgebaut und in einer funktionell erweiterten Version schließlich am 11. September 2007 als Digitales Bildarchiv des Bundesarchivs unter der Adresse www.bild.bundesarchiv.de im Internet verfügbar gemacht.6 Auch das Digitale Bildarchiv wurde von der Firma Digital Collections entwickelt, der Webshop mit Anbindung an die Zahlungsver-kehrsplattform des Bundes wurde von der Firma comm-X (nun cupit) realisiert. Die Datenbank wird derzeit auf Servern der Firma arvato gehostet.7

Die Erschließung (Betextung) von Digitalisaten von Fotos, Luft-bildern und Plakaten findet dabei in der internen Bilddatenbank DC5 statt. Sobald die Bilder in den Status „fertig“ gestellt werden, werden diese Fotos automatisch ins Digitale Bildarchiv übertra-gen und dort angezeigt. Wenn das Bundesarchiv nicht über die digitalen Nutzungsrechte verfügt, wird stattdessen eine „Dummy-Grafik“ dargestellt.Die Onlinestellung der Bilder sollte eine Vereinfachung und Be-schleunigung des Benutzerzugangs, die Möglichkeit zur selbsttä-tigen Verifikation von Bilddokumenten durch (wissenschaftliche) Benutzer, eine Reduktion des Aufwands für Benutzerbetreuung und Erstellen der Kostenbescheide und somit einen Zeitgewinn zur Verbesserung der Bilderschließung ermöglichen; perspekti-visch sollten auch Kooperationen mit anderen Bildarchiven der öffentlichen Hand realisiert werden. Um es vorweg zu nehmen: Die angestrebten Ziele wurden erreicht. Recherche und Registrierung sind gemäß § 5 (1) des Bundesar-chivgesetzes für „jedermann“ möglich und natürlich kostenfrei, womit das Bundesarchiv einem der Leitgedanken von Open Access Rechnung trägt.8

Der Begriff der „private public partnership“ ist zwar mittler-weile ein geradezu abgedroschener Modebegriff, aber inhaltlich beschreibt er korrekt, was das Bundesarchiv und Wikimedia 2008 realisiert haben: eine Partnerschaft von Bund und Bürgern, die beiden Seiten nützt. Voraussetzungen, Realisierung und Folgen dieser Partnerschaft werden im Folgenden dargestellt.

AUSGANGSLAGEMit insgesamt rund 11 Millionen Fotos, Luftbildern und Plakaten besitzt das Bundesarchiv einen bedeutenden Fundus an visuellem Archivgut, der in Zeiten des „pictural turn“ zunehmend intensi-ver genutzt wird.2 Im Referat B 6 („Bildarchiv“) des Bundesarchivs werden dabei nicht nur ca. 10 Millionen Fotos, sondern auch etwa 30.000 Plakate, ca. 72.000 Karten und ungefähr 34.000 Tonträ-ger verwahrt. Während der Umfang des Archivguts und dessen Nutzung zunimmt und die Benutzerinnen und Benutzer3 stetig schnelleren und möglichst selbständigen Zugriff auf die Bilder erwarten, stagniert der dafür zuständige Personalbestand im Bun-desarchiv (derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Dabei werden seit 2003 nur noch Digitalisate für Benutzer bereit gestellt; pro Jahr werden ca. 7.000 Scans – anfangs durch einen externen Dienstleister, mittlerweile durch einen Mitarbeiter des Bundesarchivs – erstellt. Im Vorgriff auf das Digitale Bildarchiv des Bundesarchivs wurden gut 30.000 Fotos des Bestands „B 145 Bild Presse- und Informati-onsamt der Bundesregierung“ durch „Ein-Euro“-Kräfte digita-lisiert und betextet und ca. 134.000 Fotos des Bestands „Bild 183 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst – Zentralbild“ sowie 12.500 Plakate durch einen externen Dienstleister gescannt und die Rückseitentexte abgeschrieben.4

BILDDATENBANK UND DIGITALES BILDARCHIV DES BUNDESARCHIVSUm die Schere zwischen den steigenden Erwartungen der Benut-zer nach selbsttätiger Recherche und schnellster Verfügbarkeit einerseits und den Möglichkeiten des Archivs andererseits zu verkleinern, wurde beschlossen eine Online-Datenbank zu entwi-

„DER BUND MIT WIKI“ – ERFAHRUNGEN AUS DER KOOPERATION ZWISCHEN DEM BUNDESARCHIV UND WIKIMEDIA1

von Oliver Sander

Quelle: Archivar, 63(2), http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/11163.pdf

~100.000 Bilder unter offener Lizenz in Wikimedia

Commons bzw. Wikipedia eingestellt

MENGE ZÄHLT

1 Tag/NachtEntwicklung eines Tools zur

Hinzufügung einer Personennummer

KOMPETENZEN

DRITTER

58.000 Namen auf der Bundesarchiv-Personenliste binnen 6 Monaten durch Wikipedia-

Community abgearbeitet

KEINE EINBAHN

~95 Prozent zutreffende Fehlerreports

durch Wikipedia-Community

QUALITÄT

3.077 neuregistrierte Nutzer binnen Jahresfrist,

davon 30 Prozent Nicht-Deutsche

INTERNATIONAL

+193 Prozent an Einnahmen für bestimmte

hochauflösende Nutzungsarten

MEHREINNAHMEN

Aber…

+230 Prozent zusätzliche schriftliche Anfragen

MEHRAUFWAND

max. 800px Seitenlänge der Bilder

BESCHRÄNKT?

>90 Prozent falsche Zitierung (z.B. keine Namen)

KONTROLLVERLUST

Unkenntnis über den rechtlichen Status von Werken

(ER-)KENNTNIS

#3 Fazit

Wir haben einen Wertekonflikt zwischen dem Bundesarchivgesetz und dem Urheberrechtsgesetz. Nach Bundesarchivgesetz sind wir verpflichtet, Dinge nutzbar zu machen. Nach dem Urheberrechtsgesetz, wenn wir das tun, haben wir ein Problem.

Oliver Sander, Bundesarchiv Deutschland, https://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo#t=1934

# WORKAROUND CC

Namensnennung Gleiche Lizenz Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung

# LIZENZREALISMUS

CC Zero

# BITTE:

Deutschsprachig: • Djordjevic/Dobusch (2014): Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst. iRights.Media, online: irights-media.de/publikationen/generation-remix/ • Grassmuck (2004): Freie Software. Bundeszentrale für politische Bildung, online: freie-software.bpb.de/ • Lutterbeck et al.: Open Source Jahrbücher 2004-2008. Lehmann Media, online: opensourcejahrbuch.de

Englischsprachig: • Aigrain (2012): Sharing: Culture and the Economy in the Internet Age. Amsterdam University Press, online: sharing-thebook.com • Benkler (2006): The Wealth of Networks. Yale University Press, online: benkler.org/Benkler_Wealth_Of_Networks.pdf • Lessig (2003): Free Culture. Penguin, online: free-culture.cc/freeculture.pdf

Weiterlesen (Online & Offline):

Kontakt

E-Mail: Leonhard.Dobusch@fu-berlin.de !Twitter: @leonidobusch !

Homepages:http://wiwiss.fu-berlin.de/dobusch http://www.dobusch.net !Blog:http://www.governancexborders.com

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