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Informationen, Freiheit und Gebühren: Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem IFG

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Perspektiven • Innovation • Produktivität

ONLINE CONSULTANTS INTERNATIONAL

Informationen, Freiheit und Gebühren: Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem

Informationsfreiheitsgesetz

Michael FanningGeschäftsführer

Online Consultants International GmbHKarlsruhe

Tel: +49-721-92 [email protected]

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1. Einführung: Wir über uns

Online Consultants International GmbH

Wer wir sind und was wir machen

Wir sindInformationsspezialisten.

Wir bauen

wissensbasierte Organisationen

auf.

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Die Informationsprüfung...

eine Methodik

im Format einer schrittweisen Checkliste,

die Ihnen die Identifizierung

von benötigten Informationsressourcen ermöglicht,

um Ihre Geschäftsziele

für das gesamte Geschäft oder

für spezielle Projekte zu erreichen.

Der wichtigste Beitrag der Informationsprüfung ist die direkte Ankoppelung des

Managements von Informationsressourcen zur Erreichung der Geschäftsziele.

Wie jede andere Form der Ressourcenverwaltung auch ist die Informationsprüfung

ein ständiges Verfahren, das einer regelmäßigen Überprüfung bedarf.

1. Einführung: Wir über uns Wie wir es machen: Die Informationsprüfung

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Informationen, Freiheit und Gebühren:

Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem

Informationsfreiheitsgesetz

1. Einführung

Wir über uns und Inhalt des Vortrags

2. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland

Überblick und Zusammenhang

3. Preisgestaltung IFG-Transaktionen

Rechtsrahmen und Spielraum

4, Preisgestaltung für Informationsdienste

Überblick und Relevanz

5. Schlussfolgerungen

Empfehlungen und Denkanstösse

1. Einführung Inhalt und Vorgehenensweise

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Das Informationsfreiheitsgesetz auf einen Blick!

Das Informationsfreiheitsgesetz ist die Kurzform für das „Gesetz zur Regelung des

Zugangs zu Informationen des Bundes“, vom 5. September 2005.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) schafft einen automatischen

Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Jede

natürliche und juristische Person kann diesen Anspruch geltend machen. Das

Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrifft nur Bundeseinrichtungen.

Die Bundesbehörden sind verpflichtet, eine Informationsanfrage innerhalb eines

festgelegten Zeitrahmens zu beantworten, der in den meisten Fällen innerhalb eines

Monats liegt, es sei denn die Anfrage fällt unter eine der Ausnahmeregelungen, die

im IFG aufgeführt sind.

Das IFG betrifft nur die Bundesbehörden.

2. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Überlick des IFGs

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Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

2. Das Informationsfreiheitsgesetz in DeutschlandIFG-Gesetzgebung

in den Bundesländern

Vom 15. Oktober 1999

Vom 16. Mai 2006

Vom 11. April 2006

Vom 10. Juli 2006

Vom 27. November 2001

Vom 12. Juli 2006

Vom 9. Februar 2000

Vom 10. März 1998

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Informationszugangsrechte

Das IFG gilt als eines von mehreren Informationszugangsrechten…….

INFORMATIONS-

ZUGANGSRECHTE

INFORMATIONS-

ZUGANGSRECHTE

Bundesdaten-schutzgesetz

(BDSG)(1990) 2003

Umweltinformationsgesetz(UIG)

(1994) 2003Informationsfreiheitsgesetz

(IFG)2005

Informationsfreiheitsgesetz(IFG)2005

Informationsweiter-verwendungsgesetz

(IWG)2006/2007 ?

Informationsweiter-verwendungsgesetz

(IWG)2006/2007 ?

Verbraucher-informationsgesetz?

(VIG)2006/2007 ?

3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland

Behörde

Behörde

Bürger

Unternehmen

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Das Informationsweiterverwendungsgesetz

Das Informationsweiterverwendungsgesetz, abgekürzt IWG, ist die Kurzfassung für das

“Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen“. Das IWG

setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des

öffentlichen Sektors in nationales Recht um.

Der öffentliche Sektor in Europa ist der größte Produzent und Inhaber von

Informationen, jedoch bleibt dieses wirtschaftliche Potential zurzeit im Wesentlichen

noch ungenutzt.

Ziel der Richtlinie ist es, eine Reihe einheitlicher Mindestanforderungen festzulegen,

die die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen innerhalb der EU-

Mitgliedstaaten ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere neue Informationsprodukte

und –dienste gefördert und so ein Beitrag für mehr Innovation, Wirtschafts-

entwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden.

3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Überlick des IWGs

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Oberste BundesbehördenAnzahl der

IFG- Anfragen bis 13. Juli 2006

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 106

Auswärtiges Amt 75

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 34

Bundeskanzleramt 28

Bundesministerium für Verteidigung 22

3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Anzahl der IFG-Anfragen

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Schaar berief sich

auf Informationen des Bundesinnenministeriums und berichtete, dass die obersten

Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2006 (bis zum 13. Juli 2006) 409 Anfragen erhalten

hatten. Insgesamt schätzte Herr Schaar die Zahl der IFG-Anträge, die im ersten Halbjahr

an Bundesbehörden gerichtet wurden, auf 1.000. Was die einzelnen Bundesbehörden

betrifft, so wurden folgende Anfragen gestellt:

Quelle: www.bfdi.bund.de

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3. Das Informationsfreiheitsgesetz in DeutschlandDie Informationsangebote der Bundesbehörden und das IFG

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4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen Rechtliche Rahmenbedingungen

Das IFG selbst verweist nicht speziell auf

eine Gebührenordnung, sondern

überträgt dem Bundesinnenministerium

die Befugnis, Vorschriften über die Höhe

der Gebühren und deren Struktur zu

erlassen (§ 10 (3) IFG). Die IFGGebV gibt ein einfaches

Gebühren- und Auslagenverzeichnis

für Auskünfte. Die Skala reicht von

„gebührenfrei“ für mündliche und

einfache schriftliche Auskünfte auch

bei Herausgaben von wenigen

Abschriften bis hin zu Gebühren in

Höhe von €500.

Informationsgebührenverordnung – IFGGebV vom 2. Januar 2006 und am 6. Januar 2006 herausgegeben.

§ 10 Informationsfreiheitsgesetz – IFG vom 5. September 2005 und am 12. September 2005 herausgegeben.

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Ankoppelung der Konzepte

Gebühren und Auslagen:

Was im Einzelnen Gebühren und Auslagen ausmacht, wird ausführlich durch

Gesetzgebung und Rechtsprechung abgedeckt. Wichtig hier ist die Zuordnung der

Gebühren und Auslagen, die auf einer “Amtshandlung” basieren muss.

Amtshandlung:

Die Amtshandlung umfasst mehr als nur einen Informationsaustausch. Sie soll auch

“den Aufwand der Behörde zur Vorbereitung und Bereitstellung der Informationen”

(*) miteinbeziehen.

4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen

&

(*) Siehe Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz – IFG, Kommentar, R. v. Decker 2006, Seite 151, Rn. 10 und besonders Rn. 12.

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Ermessen und Spielraum (1)

Erteilung einfacher Auskünfte gilt nicht als Amtshandlung:

Die Erteilung einfacher Auskünfte wird beim Informationsfreiheitsgesetz von der

direkten Verbindung zur “Amtshandlung” ausgeschlossen. Dies ist eine

praktische Maßnahme, die eine zweckmäßige Anwendung des IFG erleichtern und

auch seine wirtschaftliche Umsetzung fördern soll.

Das IFG darf nicht unwirksam gemacht werden:

Obwohl sich die Zuordnung von Gebühren auf die Amtshandlung bezieht und

dadurch auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, dürfen die daraus

entstehenden Gebühren und Auslagen nicht so ausgelegt werden, dass sie das

Recht auf Informationszugang unwirksam machen (Absatz 2 § 10 IFG). Diese

Vorschrift verhindert, dass die Behörden hohe Gebühren verlangen, da de facto ein

hoher administrativer Aufwand bei der Beantwortung einer Anfrage anfällt.

4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen

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Ermessen und Spielraum (2)

Frage: Ist Kostendeckung das einzige Preismodell?

Ermessen der Behörden, um Gebühren zu erlassen:

Die IFGGebV ermöglicht es den Behörden, nach eigenem Ermessen Gebühren zu

erlassen, wenn dies im Interesse der Kosteneffizienz oder im öffentlichen

Interesse liegt.

Bei einem grossen Aufwand übernimmt die öffentliche Hand die Differenzierung:

Die Behörden sind nicht nur verpflichtet, keine Gebühren festzusetzen, die das Gesetz

rechtsunwirksam machen, sondern es gibt auch eine Obergrenze, bis wieviel sie

Gebühren erheben können. Wenn der administrative Aufwand diese Gebühr

übersteigt, wird die Differenzierung von der öffentlichen Hand übernommen.

Die Behörden müssen mit dem IFG nicht unbedingt ihre Kosten abdecken:

Im Gegensatz zu anderen Rechten der Informationsverbreitung müssen die Behörden

in ihrem Umgang mit dem IFG nicht ihre Kosten abdecken. Andererseits werden sie

nicht daran gehindert, ihre Kosten zu decken.

4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen

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5. Preisgestaltungen für Informationsdienste Überblick

Preisgestaltungen für Informationsdienste im kommerziellen Sektor

Die drei meist diskutierten Preisgestaltungen im kommerziellen Sektor sind:

Kostenbasierte Preisgestaltung

Konkurrenzbasierte Preisgestaltung

Wertbasierte Preisgestaltung

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Kostenbasierte Preisgestaltung

Erklärung:

Eine kostenbasierte Preisgestaltung konzentriert sich auf die Frage, welcher Preis

die Kosten für die Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung abdeckt

einschließlich einer akzeptablen Gewinnmarge.

5. Preisgestaltungen für Informationsdienste

Vorteil

Pragmatischer Ansatz

Nachteil

Zuordnung von Fixkosten

Bedeutung für den öffentlichen Sektor:

Die Probleme der Zuordnung von Fixkosten sind dieselben für den öffentlichen

Sektor wie für den privaten Sektor. Es kann sein, dass die Zuordnung solcher

Kosten im öffentlichen Sektor schwieriger ist. Schließlich ist ein Unternehmen

darauf ausgelegt, ein Produkt zu erstellen oder eine Dienstleistung anzubieten. Eine

Behörde hingegen ist so organisiert, dass sie eine vorgeschriebene Aufgabe oder

Aufgaben im öffentlichen Interesse ausführt..

X

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Konkurrenzbasierte Preisgestaltung

Erklärung:

Bei diesem Ansatz werden Preise für Produkte und Dienstleistungen auf der Basis

ähnlicher Angebote im Markt festgelegt. Dabei stellt sich die Frage, was kann der

Markt tolerieren?

5. Preisgestaltungen für Informationsdienste

Vorteil

Fördert die Konkurrenzanalyse und Wahrnehmung der eigenen Marktposition

Nachteil

Nur bedingt nützlich bei neuen und innovativen Produkten und Dienstleistungen

Bedeutung für den öffentlichen Sektor:

Im IFG ist vorgesehen, dass im öffentlichen Sektor gewünschte Informationen nur

von einer entsprechenden Behörde erhalten werden können. Die Behörden sind

verpflichtet, dem Antragsteller zu helfen, die entsprechende Quelle zu finden,

jedoch hat der Gesetzgeber bewusst spezielle Vorschriften erlassen und Verfahren

eingeführt, um ein sog. „Behörden-Shopping“ zu vermeiden.

X

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Wertbasierte Preisgestaltung5. Preisgestaltungen für Informationsdienste

Erklärung:

Dieser Ansatz konzentriert sich auf die Werthaltigkeit und bestimmt einen Preis

basierend auf dem Wert der Dienstleistung, den der Kunde ihr bemisst.

Vorteil

Geeignet für Produkte und Dienstleistungen, die Lösungen anbieten

Nachteil

Werte müssen aufgedeckt und vermittelt werden

X

Bedeutung für den öffentlichen Sektor:

Wie schon bei der konkurrenzbasierten Preisgestaltung erwähnt, sind die Ideen

hinter der wertbasierten Preisgestaltung nicht so ungeeignet, wie dies scheinen

mag. Das Konzept ist eher anzupassen, um die Regeln, Einschränkungen und

Kräfte zu berücksichtigen, die informationsbasierte Transaktionen im öffentlichen

Sektor beeinflussen.

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Die grundlegende Frage bei der wertbasierten Preisstrategie, die Unternehmen sich

selbst stellen müssen,

5. Preisgestaltungen für InformationsdiensteWertbasierte Preisgestaltung:

Anpassung für den öffentlichen Sektor

Welchen Wert hat unser Produkt für den Kunden

und wie können wir den Wert als Teil des Preises vermitteln?

wandelt sich für den öffentlichen Sektor so um,

Welchen Wert hat unsere Beziehung zum Bürger für den Bürger

und wie können wir den Wert als Teil des Preises vermitteln?

Die erfolgreiche Implementierung einer wertbasierten Preisstrategie erfordert, dass die

Behörden, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Anforderungen und

Bedürfnisse ihrer Bürger besser verstehen, die Ziele der Behörden mit den Zielen

ihrer Bürger in Einklang bringen und die gegenseitigen Erfolge teilen.

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6. Schlussfolgerung Empfehlungen

vermeide eine Planung von Preisstrategien auf der Grundlage einzelner

Transaktionen;

stelle individuelle Transaktionen in einen langfristigen Strategieplan;

bestimme den langfristigen kollektiven Vorteil für die Behörde, der von der

Informationsfreiheit und darauf bezogener Gesetzgebung zu erwarten ist;

stelle fest, wie der langfristige Vorteil für die Behörde quantitativ und qualitativ

messbar wird;

stelle fest, wie der Austausch von Werten bei jeder IFG-Anfrage zum

kollektiven Vorteil beiträgt.

Die Behörde

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6. Schlussfolgerung Denkanstösse

Das Novum des Informationsfreiheitsgesetzes ist mehr als nur die Aufhebung des

Amtsgeheimnisses. Es öffnet vielmehr Türen zu potentiell neuen Beziehungen

zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor.

Die Wirtschaft bietet dem öffentlichen Sektor eine Quelle alternativer Erfahrungen

und vielleicht sogar Indikatoren für die Vorgehensweise. Jedoch sollte man vorsichtig

damit umgehen.

Die Kräfte, die Druck auf informationsbasierte Geschäfte in der Wirtschaft ausüben,

sind oft für den öffentlichen Sektor nicht relevant.

Dennoch ist das Konzept des Austausches von Werten und die Methode einer

wertbasierten Preisgestaltung entscheidend für informationsbasierte Dienste im

öffentlichen Sektor. Sie muss nur neu für die Beziehungen, die für den öffentlichen

Sektor geeignet sind, interpretiert werden.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kontaktperson für weitere Informationen:

Michael FanningGeschäftsführer

Online Consultants International GmbHUnterreut 6

76135 Karlsruhe

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http://www.oci-gmbh.com

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