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SteuerLuchs Mit Weihnachtsgeldzahlungen sparen Viele Unternehmer zahlen ihren Mitarbeitern jetzt zum Jahresende ein freiwilliges Weihnachtsgeld. Dieses Weihnachtsgeld unterliegt, wie alle anderen Zahlungen an die Mitarbeiter der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Da kommt beim Mitarbeiter oftmals nur die Hälfte oder sogar weniger an. Doch da gibt es einen legitimen Ausweg: Wandeln Sie das Weihnachtsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss um. Diesen Fahrtkostenzuschuss müssen Sie als Arbeitgeber nur mit 15 % pauschal lohnversteuern. Sie können ihn bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten. Angenommen Ihr Mitarbeiter wohnt 20 km vom Autohaus (Erste Tätigkeitsstätte) entfernt und arbeitet 210 Tage dort, dann könnte er in seiner Einkommensteuererklärung eine Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen. 20 km x 0,30€ *210 Tage = 1.260 € Weiterhin angenommen, Sie würden diesem Mitarbeiter ein freiwilliges Weihnachtsgeld von 1.500 € zahlen wollen, dann erstatten Sie ihm die Entfernungspauschale von 1.260 €, auf die Sie nur die pauschale Lohnsteuer von 189 € zahlen (1.260 € * 15 %). Die verbleibenden 240 € zahlen Sie dem Mitarbeiter ganz normal über die Lohnsteuerkarte aus und führen Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung hierauf beträgt ca. 20 %, also mehr als die pauschale Lohnsteuer. Fazit: Die Umwandlung vom freiwillig gezahlten Weihnachtsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss ist eine win- win-Situation: Dem Mitarbeiter verbleibt erheblich mehr netto und Sie sparen sich die Differenz zwischen pauschaler Lohnsteuer und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Mit Weihnachtsgeldzahlungen sparen

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SteuerLuchs

Mit Weihnachtsgeldzahlungen sparen

Viele Unternehmer zahlen ihren Mitarbeitern jetzt zum Jahresende ein freiwilliges Weihnachtsgeld.

Dieses Weihnachtsgeld unterliegt, wie alle anderen Zahlungen an die Mitarbeiter der Lohnsteuer und

Sozialversicherung. Da kommt beim Mitarbeiter oftmals nur die Hälfte oder sogar weniger an.

Doch da gibt es einen legitimen Ausweg: Wandeln Sie das Weihnachtsgeld in einen

Fahrtkostenzuschuss um. Diesen Fahrtkostenzuschuss müssen Sie als Arbeitgeber nur mit 15 %

pauschal lohnversteuern. Sie können ihn bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten.

Angenommen Ihr Mitarbeiter wohnt 20 km vom Autohaus (Erste Tätigkeitsstätte) entfernt und arbeitet

210 Tage dort, dann könnte er in seiner Einkommensteuererklärung eine Entfernungspauschale als

Werbungskosten abziehen.

20 km x 0,30€ *210 Tage = 1.260 €

Weiterhin angenommen, Sie würden diesem Mitarbeiter ein freiwilliges Weihnachtsgeld von 1.500 €

zahlen wollen, dann erstatten Sie ihm die Entfernungspauschale von 1.260 €, auf die Sie nur die

pauschale Lohnsteuer von 189 € zahlen (1.260 € * 15 %). Die verbleibenden 240 € zahlen Sie dem

Mitarbeiter ganz normal über die Lohnsteuerkarte aus und führen Lohnsteuer und Sozialversicherung

ab. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung hierauf beträgt ca. 20 %, also mehr als die pauschale

Lohnsteuer.

Fazit:

Die Umwandlung vom freiwillig gezahlten Weihnachtsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss ist eine win-

win-Situation: Dem Mitarbeiter verbleibt erheblich mehr netto und Sie sparen sich die Differenz

zwischen pauschaler Lohnsteuer und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.