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Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung zur Verfügung. Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
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Praxisratgeber VergaberechtVOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4
Direktkauf
§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
Öffentliche Ausschreibung
Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.
Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
Öffentliche Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
Öffentliche Ausschreibung
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote
Wer
tun
g
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10
Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.
§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amt-lichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internet-portalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internet-portalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
Verhandlungsverbot
Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte.
§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
Beschränkte Ausschreibung
Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen
● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
Beschränkte Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Abgabetermin Angebote
Abgabetermin Angebote
Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter
Wer
tun
g
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wer
tun
g
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,
b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am Teilnahmewettbewerb teilnehmen.
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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss gemäß § 12 VOL/A erfolgen.
§ 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „
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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein. Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die Eignung der Bieter überprüft.
2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe
Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter
Wer
tun
g
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Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“
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Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin Angebote
Abgabetermin Angebote
Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wer
tun
g
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Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat,
b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missver-hältnis stehen würde.“
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http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahme-fällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftrags-inhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
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Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“
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Freihändige Vergabe
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Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 33
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 34
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 35
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 36
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 40
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbe-stimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 42
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 43
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
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Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 45
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
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Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung
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Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 48
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 49
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 50
Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Berlin = 7.500 Euro*)Berlin = 7.500 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Berlin = 25.000 Euro*)Berlin = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 51
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 20.00 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.00 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 52
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 53
Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bremen = 10.000 Euro*)Bremen = 10.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bremen = 40.000 Euro*)Bremen = 40.000 Euro*)
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 54
Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hamburg = 50.000 Euro*)Hamburg = 50.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hamburg = 100.000 Euro*)Hamburg = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 55
Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hessen = 100.000 Euro*)Hessen = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hessen = 200.000 Euro*)Hessen = 200.000 Euro*)
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 56
Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 57
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Niedersachsen = 50.000 Euro*)Niedersachsen = 50.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Niedersachsen = 100.000 Euro*)Niedersachsen = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 58
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Niedersachsen = 25.000 Euro*)Niedersachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Niedersachsen = 50.000 Euro*)Niedersachsen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten.
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 59
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 60
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
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Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 62
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Saarland = 25.000 Euro*)Saarland = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen = 25.000 Euro*)Sachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
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Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 65
Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
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Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Thüringen = 20.000 Euro*)Thüringen = 20.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Thüringen = 50.000 Euro*)Thüringen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 67
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 68
Seminar - Einführung
11.03.2014 in Darmstadt18.03.2014 in Dortmund25.03.2014 in München08.04.2014 in Darmstadt06.05.2014 in Darmstadt13.05.2014 in Darmstadt01.07.2014 in München08.07.2014 in Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 69
Seminar - Bieterstrategien
12.03.2014 Darmstadt20.03.2014 Dortmund
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 70
Seminar - IT-Vergabe
19.03.2014 in Dortmund26.03.2014 in München07.05.2013 in Darmstadt14. 05.2014 in Leipzig02.05.2014 in München
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 71
Preisrecht + Preisprüfung
www.singer-preispruefung.de
Vielen Dank!
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.dehttp://vergaberecht-schulung.de
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