19

Click here to load reader

Res judicata

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Res judicata

Problem: Gläubiger einer Geldforderung, die erst mit großer zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann, erleidet häufig inflationsbedingte Vermögensverluste.

Page 2: Res judicata

Problem: Gläubiger einer Geldforderung, die erst mit großer zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann, erleidet häufig inflationsbedingte Vermögensverluste. Diese werden durch die zu zahlenden Verzugszinsen oft nicht zureichend ausgeglichen, wenn sich der Zins nach einem festen gesetzlichen Satz richtet.

Page 3: Res judicata

Problem:Dem Gläubiger stellt sich deshalb die Frage, ob er den Inflationsausgleich in einem zweiten Verfahren als gesonderten Schaden geltend machen kann.

Page 4: Res judicata

Diese Frage war Gegenstand eines ICC-Schiedsspruchs vom Oktober 2004.

Die Schiedsrichter urteilten, dass der Geltendmachung des Inflationsschadens im konkreten Fall nicht der Einwand der res judicata entgegensteht, da es sich nach dem anwendbaren (schweizerischen) Recht um einen neuen Streitgegenstand handelte.

Page 5: Res judicata

Ist das so?Ist das so?

Page 6: Res judicata

Gem. Nominalprinzip gibt es im Common law und civil law

grundsätzlich keinen Inflationsausgleich

Page 7: Res judicata

Ausnahmen gibt es bei Schadensersatzforderungen.

Dies führt aber nicht ohne weiteres zu einem vollen Inflationsausgleich. Zu berücksichtigen sind nämlich auch ein etwaiges Mitverschulden des Gläubigers an der Verzögerung sowie dessen eigenes Investitionsrisiko hinsichtlich der Ausgleichssumme.

Page 8: Res judicata

Gesonderter Verzugsschadensersatz zum

Inflationsausgleich?

Page 9: Res judicata

Das Problem tritt auf, wenn:

Nennwährung der Schuld=

Weichwährung

Page 10: Res judicata

Denn: Bei einer streitigen Geldforderung lässt sich dieser Inflationsverlust typischerweise erst beziffern, wenn die betreffende Forderung (in einem Urteil oder Schiedsurteil) festgestellt und (möglichst) bezahlt ist.

Page 11: Res judicata

Wenn der Inflationsausgleich als gesonderten Schaden geltend gemacht wird: Gericht/Schiedsgericht muß zwei Fragen entscheiden: (1) Einwand der res judicata? (2) Sieht das auf das Schuldverhältnis anwendbare Recht einen Anspruch auf gesonderten Inflationsschadens-ausgleich vor?

Page 12: Res judicata

Diskussion: Inflationsschadens-ausgleich

Einwand der res judicata?

Page 13: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldforderungzuzügl. Zinsen

Page 14: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldforderungzuzügl. Zinsen

+ Verzögerungsschaden

Page 15: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldforderungzuzügl. Zinsen

+ Verzögerungsschaden= Inflationsschaden

100.000 „Weichwährung“ („Weich“)

Inflationsverlust führt dazu, dass nur noch 75t „Weich“= Verlust von 25t „Weich“

Page 16: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldforderungzuzügl. Zinsen

100.000 „Weichwährung“ („Weich“)

Inflationsverlust führt dazu, dass nur noch 75t „Weich“

Page 17: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Inflationsausgleich25.000 „Weichwährung“ („Weich“)

Page 18: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldwertschuld

Page 19: Res judicata

Gläubiger

Schulder

Geldwertschuld Schadensersatz-forderung