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07.11.2013 tekom Jahrestagung 2013 - Fachvortrag NORM5

Von der EN 15038 zur ISO 17100: die „neue“ Norm für Übersetzungsprozesse

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Normen sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen verschiedenen Teilnehmern im Markt. Sie ersetzen weder Gesetze noch sind sie verbindlich.

Sie definieren jedoch einen gemeinsamen Standard auf den man sich bspw. bei Vereinbarungen berufen kann.

Über Normen kann man die Eigenschaften von Produkten definieren oder wie bspw. bei der EN 15038 und auch bei der ISO 17100 Standards für die Durchführung, d.h. für Prozesse setzen.

Als Prozessnorm definiert die ISO 17100 nicht die Qualität des Ergebnisses, sondern setzt Rahmenbedingungen für einen konkreten Prozess, durch den erwartet werden kann, dass das Ergebnis (also das Produkt Übersetzung) eine bestimmte Qualität erreichen wird.

In diesem Sinn ist die ISO 17100 auch nicht die Norm, nach dem jeder Übersetzungsprozess ablaufen muss oder soll, sondern sie ist eine Möglichkeit auf den sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei entsprechend geeigneten Anforderungen verständigen können.

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Normen werden von Normungsorganisationen herausgegeben. Die Erstellung

einer Norm erfolgt jedoch über „interessierte Kreise“. Das sind Personen oder

Vertreter von Organisationen, die aus ihrer Teilnahme am Markt und ihrer

Fachexpertise an der Norm interessiert sind. Die Normungsorganisationen

unterstützen diese interessierten Kreise bei den formalen Prozessen zur

Erstellung einer Norm und besonders auch bei der Kooperation mit anderen

Normungsorganisationen und deren interessierten Kreisen.

Für die Unterstützung durch die Normungsorganisationen müssen die

interessierten Kreise einen Beitrag an die Normungsorganisationen bezahlen.

Nur wenn genügend Teilnehmer bereit sind an einem Normungsvorhaben

mitzuwirken (und mitzubezahlen) und die Normungsorganisation ein allgemeines

Interesse am Normungsvorhaben erkennt, wird durch die Normungsorganisation

ein entsprechender Ausschuss eingerichtet und das Normungsvorhaben

unterstützt.

Um die Mitwirkung am Normungsprozess insbesondere auch für kleinere und

mittelständische Unternehmen (KMU) zu erleichtern hat das DIN spezielle

Programme zur Mittelstandsförderung (www.mittelstand.din.de) und hier u.a. das

Normen-Entwurfs-Portal eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit kostenfrei zu

Norm-Entwürfen Stellung zu nehmen. Es ist allerdings anzumerken, das in

diesem Stadium die wesentliche Arbeit im Normungsausschuss bereits erfolgt ist

und die Möglichkeiten der Einflussnahme eher geringer einzuschätzen sind.

Insgesamt steht und fällt die Qualität von Normen mit dem Engagement, der

Qualifikation und auch der Zusammensetzung der interessierten Kreise.

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Bereits die EN 15038 war eine internationale Norm des CEN. Bei der Erarbeitung

einer internationalen Norm stimmen sich die beteiligten Normungsausschüsse

der nationalen Normungsorganisationen so lange untereinander ab bis ein

weitreichender Konsens entsteht. Durch diese Vorgehensweise werden zwar die

Interessen aller Beteiligten gehört und auch berücksichtigt, es bedeutet aber

auch, dass alle Beteiligten bereit sein müssen Kompromisse einzugehen.

Für die ISO 17100 hat dies bedeutet, dass weltweit Normungsausschüsse ihre

Vorstellungen und Ansprüche in die neue Norm eingebracht haben.

Um dieses Verfahren geordnet durchzuführen braucht es durchaus viel Zeit, in

der der Norm-Entwurf verschiedene Stadien durchläuft. Jeder Entwurf wird zuerst

in den einzelnen nationalen Normungsausschüssen diskutiert und kommentiert.

Die Kommentare der einzelnen Normungsausschüsse werden dann von dem

federführenden Normungsausschuss zusammengetragen, aufbereitet und allen

beteiligten Normungsausschüssen zur Abstimmung vorgelegt.

Dieses mehrstufige Verfahren wird so oft durchlaufen, bis ein Konsens gefunden

wird.

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Warum wird aus der EN 15038 eigentlich die ISO 17100.

In der sogenannten Wiener Vereinbarung haben die Normungsorganisationen

vereinbart, dass Normen grundsätzlich nur auf der Höchsten, d.h.

internationalsten Ebene herausgegeben werden sollen.

Für eine Norm, die die Prozesse für Übersetzungen definiert ist es quasi schon

aus sich heraus klar, dass es hier um eine sehr internationale Norm geht.

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Die EN 15038 wurde 2006 veröffentlicht. Nach 5 Jahren werden Normen regulär

einer Überprüfung unterzogen. Zu diesem Zeitpunkt ging von der britischen

Normungsorganisation BSI die Initiative aus, eine ISO Norm auf Basis der EN

15038 zu entwickeln. Der erste Entwurf war dabei praktisch wortgleich zur EN

15038.

Parallel hat sich beim DIN ein interessierter Kreis zusammengefunden und den

„alten“ Normungsausschuss zur EN 15038 reaktiviert.

Im gleichen Jahr hat dann die Arbeit an der ISO 17100 begonnen.

Der jetzt vorliegende Entwurf der ISO 17100 in englischer Sprache ist dabei das

Ergebnis von vielen kleinen und größeren Diskussionen und Abstimmungen.

Es scheint absehbar, dass dieser Entwurf mit eher kleineren Änderungen in

Kürze als ISO 17100 herausgegeben werden wird.

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Im DIN erfolgte die Beteiligung an der ISO 17100 über den Normenausschuss

Terminologie (NAT) im Untergremium NA 105-00-03 AA. Übersetzungs- und

Dolmetschdienstleistungen.

Hier haben die interessierten Kreise aus Vertretern verschiedener

Branchenverbände, Vertreter von Übersetzungsdienstleistern und einigen

Vertretern der Industrie versammelt.

Neben der ISO 17100 beschäftigt sich der Normungsausschuss auch mit

Normen für Dolmetscher.

Ansprechpartner beim DIN für Interessierte ist Herr Gottfried Herzog, Tel.: +49 30

2601-2339, E-Mail: [email protected],

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Die Struktur der ISO 17100 hat sich im Vergleich zu EN 15038 verändert und

orientiert sich jetzt stärker an den Abläufen üblicher Übersetzungsprozesse.

Neben der eigentlichen Norm gibt es weiterhin Anhänge mit informativem

Charakter, die einzelne Aspekte der Norm durch Beispiele erläutern oder durch

eine grafische Darstellung zur leichteren Visualisierung der Abläufe beitragen

sollen.

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Gern überlesen, aber dennoch wichtig ist Kapitel 1 mit dem Anwendungsbereich.

Die ISO 17100 ist nicht die Norm, nach der in Zukunft alle möglichen Über-

setzungsprozesse ablaufen sollen. Selbst innerhalb der Norm ist sie offen für die

Ausgestaltung der Prozesse entsprechend der jeweiligen Anforderungen. Basis

für die Gestaltung der Übersetzungsprozesse sind Spezifikationen die von

Auftraggebern und/oder Auftragnehmern vereinbart oder vorgegeben werden und

darüber hinaus auch ggf. vorhandene weitere Standards oder Vorschriften. Die

ISO 17100 setzt in diesem Umfeld Mindeststandards wie bspw. die Forderung

nach einer Revision von Übersetzungen im 4-Augen-Prinzip.

Explizit ist die ISO 17100 nicht geeignet für Prozesse unter Einbeziehung

maschineller Übersetzung oder für die Umsetzung von Dolmetsch-

dienstleistungen.

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Im Vergleich zur EN 15038 sind die Anforderungen an die Ressourcen für den

Übersetzungsprozess detaillierter angegeben. Neben den technischen und

organisatorischen Ressourcen liegt weiterhin hohes Augenmerk auf die

Qualifikation von Übersetzern, Korrektoren und Revisoren.

Neu hinzugekommen ist die Anforderung nach entsprechender Qualifikation im

Sachgebiet. Hier wird nun gefordert, dass der Übersetzer und auch Korrektoren

und Revisoren über genügend Kenntnisse im Sachgebiet des zu übersetzenden

Textes verfügen um die Texte auch inhaltlich zu verstehen und mit Problemstellen

umgehen zu können. Dieser Aspekt der Norm ist bei der Erarbeitung der Norm

eingehend und kontrovers diskutiert worden. Die gefundene Formulierung in der

Norm setzt dabei keine ausgewiesene Expertise im speziellen Sachgebiet

sondern beschränkt sich auf die Verfügbarkeit entsprechender Kenntnisse im

allgemeinen Sachgebiet verbunden mit der Fähigkeit sich ggf. fehlendes

Detailwissen anzueignen.

Die Fähigkeit sich das erforderliche Detailwissen anzueignen ergibt sich aus den

Anforderungen an die übersetzerische und fachliche Kompetenz verbunden mit

einer Recherchierkompetenz.

Für den Nachweis von Kompetenzen ist neu auch die Option einer

Qualifikationsanerkennung durch staatliche Stellen hinzugekommen, da es

zumindest in einigen Ländern keine direkten spezifischen Ausbildung von

Übersetzern an Hochschulen gibt.

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Auch neu hinzugekommen sind Anforderungen an die Kompetenz der Projekt-

Manager oder im Normentext: der Projektleitenden. Die Anforderung der Norm

beinhaltet konkret die Aufforderung an den Übersetzungsdienstleister, dass er

sicherstellen muss, dass die Projektleitenden über die erforderliche Kompetenz

verfügen, ohne diese explizit zu definieren.

Dies bedeutet, dass der Übersetzungsdienstleister sich zuerst klarmachen muss,

welche Kompetenzen seine Projektleitenden für die jeweiligen Prozesse

benötigen und dann in einem zweiten Schritt sicherstellen muss, dass die

Projektleitenden diese Kompetenzen haben und auch behalten.

Dieses Prinzip findet sich auch an anderen Stellen der Norm. Einerseits kann so

sichergestellt werden, dass die ISO 17100 auch in verschiedenen Anforderungs-

situationen sinnvoll eingesetzt werden kann, andererseits erhöht sich so die

Komplexität und die Verantwortung für die Prozessbeteiligten, sich mit den

jeweiligen Anforderungen auseinanderzusetzen.

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Der Bereich der Vorbereitung von Übersetzungsprojekten wurde ebenfalls

deutlich erweitert. Hierbei liegt die Verantwortung nicht alleine beim

Auftragnehmer. Für die Gestaltung erfolgreicher Übersetzungsprojekte bedarf es

der Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer. Dabei obliegt es dem

Übersetzungsdienstleister die eingehenden Anfragen hinsichtlich Durchführ-

barkeit, Problemstellen, Verfügbarkeit von Ressourcen und Aufwand zu prüfen.

Eine angemessene Umsetzung dieser Prüfung kann jedoch nur erfolgen, wenn

der Übersetzungsdienstleister alle relevanten Anforderungen und Informationen

zur Verfügung hat. Die beispielsweise oft zur Ansicht geschickten PDF-Dateien

eines Dokumentes, dass im Auftragsfall dann im originalen Quellformat unter

Einsatz eines noch unbekannten Translation Memorys und ungeprüfter

Terminologievorgaben übersetzt werden soll, reicht hierfür in keinem Fall aus.

Genau so wichtig ist es, dass alle relevanten Anforderungen bspw. an die

Qualität der Zieltexte, die Art und Umfang der Qualitätssicherung, Verwendung

von Style Guides, die Mitwirkung des Auftraggebers während des

Übersetzungsprojektes im Vorfeld definiert und vereinbart werden.

Auf dieser Basis ist dann der Übersetzungsdienstleister angehalten ein Angebot

zu erstellen, dass Grundlage für die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und

Auftragnehmer wird. Im Gegenzug ermöglicht diese Vorgehensweise für den

Auftraggeber auch den realitätsnahen Vergleich von Angeboten verschiedener

Anbieter.

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Die eigentliche Durchführung der Übersetzungsprojekte entspricht im

Wesentlichen den bekannten Vorgaben aus der EN 15038.

Auch in der ISO 17100 bleibt die verpflichtende Durchführung einer Revision

nach dem 4-Augen-Prinzip.

Die Durchführung einer fachlichen Prüfung bleibt optional.

Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass es am Ende eine

Überprüfung des Übersetzungsprojektes vor Auslieferung gibt.

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Neu in der ISO 17100 hinzugekommen ist ein Abschnitt für die Nachbereitung

von Übersetzungsprojekten. Dies beinhaltet auch die Forderung nach Feedback

und den Umgang damit. Feedback dient dazu die tatsächliche Qualität und auch

die subjektiv wahrgenommene Zufriedenheit des Auftraggebers besser zu

ermitteln. Es soll den explizit auch den Übersetzern weitergegeben werden.

Feedback ist zudem die Basis für Verbesserungsprozesse, wie sie bspw.

Standard im Bereich der ISO 9001 sind.

Explizit ist der Übersetzungsdienstleister nun auch für eine ordentliche

Archivierung der Übersetzungsprojekte verantwortlich.

Und schließlich fordert die ISO 17100 nun auch die Einhaltung von Datenschutz-

anforderungen. Hier ist zu erwähnen, dass diese Aspekte bereits vor den

aktuellen Diskussion um systematisches Ausspähen in den Entwurf gelangt sind.

Übersetzungen sind Vertrauenssache und betreffen oft auch sehr sensible Daten

von Auftraggebern.

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Neben einigen Erweiterungen und Präzisierungen in der neuen ISO 17100

verstärkt die Norm vor allem die Anforderungen an Auftraggeber und

Auftragnehmer die Übersetzungsprozesse durch genauere Spezifikationen und

Vereinbarungen auszugestalten. Dies wird in der Folge dazu führen, dass insb.

auch Auftraggeber sich intensiver mit dem Thema Übersetzungen

auseinandersetzen müssen.

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Gerade weil die ISO 17100 eine Prozessnorm ist, die Grundlage für

Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein soll, müssen

beide Seiten deutlich mehr Augenmerk auf die Vorbereitung von Übersetzungs-

projekten legen. Pauschalierte Angebote oder Rahmenvereinbarungen ohne

Bezug zu den tatsächlichen Übersetzungsprojekten führen zu nicht norm-

konformen Übersetzungsprojekten. Dies ist auch im Hinblick auf eigene

Qualitätsmanagementvorgaben bei Auftraggebern zu sehen.

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Genau wie die EN 15038 wird es auch für die ISO 17100 für

Übersetzungsdienstleister die Möglichkeit geben eine Konformitätserklärung

abzugeben.

Auch wird DIN Certco wieder die sogenannte Registrierung anbieten. Auch dies

entspricht eigentlich der Abgabe einer Konformitätserklärung. Es bleibt

festzuhalten, dass es hierbei keinerlei externe Prüfung durch DIN Certco gibt,

sondern jeder der die registrierungsgebühr bezahlt, wird in die Datenbank

eingetragen und darf sich dann mit dem Logo und der Registriernummer

schmücken. Obwohl es auch schon bei der EN 15038 immer wieder Irritationen

in Bezug auf dieses Verfahren gab, wird DIN Certco aus wirtschaftlichen Gründen

daran festhalten.

Es wird jedoch auch für die ISO 17100 reguläre Zertifizierungen durch

akkreditierte Zertifizierer geben. Hierbei erfolgt eine externe Überprüfung des

Übersetzungsdienstleisters durch den Zertifizierer nach international anerkannten

Standards. Es ist zu erwarten, dass wohl alle Zertifizierer auch Möglichkeiten der

Überführung von Zertifikaten von der EN 15038 zur ISO 17100 anbieten werden.

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Immer wieder diskutiert ist die Frage, ob sich auch freiberufliche Übersetzer nach

ISO 17100 zertifizieren lassen können.

Die Antwort ist eigentlich einfach und klar. Freiberufliche Übersetzer sind

selbständig tätig. Wenn sie Übersetzungen nach ISO 17100 anbieten wollen und

sich hierfür auch zertifizieren lassen wollen, müssen sie u.a eine Revision nach

dem 4-Augen-Prinzip durchführen lassen. Dies kann bspw. so erfolgen, dass sie

einen Revisor mit der Durchführung der Revision beauftragen.

Die Norm selbst unterscheidet nicht nach der Größe eines

Übersetzungsdienstleisters sondern setzt ausschließlich auf die Durchführung

von bestimmten Prozessen.

Ein vorgetragener Kritikpunkt an der ISO 17100 ist zudem, dass sie freiberufliche

Übersetzer benachteiligen würde, das diese nach Einführung der Norm angeblich

nicht in der Lage wären Aufträge von Direktkunden anzunehmen. Dies ist eine

offensichtlich unbegründete Befürchtung. Zum einen besteht für jeden frei-

beruflichen Übersetzer die Möglichkeit nach ISO 17100 zu arbeiten, zum anderen

ist die Norm kein verpflichtendes Regelwerk für Auftraggeber, die in Zukunft nur

noch Aufträge an zertifizierte Übersetzungsdienstleister vergeben dürfen. Gerade

größere Auftraggeber mit eigenen Ressourcen im Übersetzungsbereich werden

auch in Zukunft direkt mit qualifizierten Übersetzern zusammenarbeiten und

dabei selbst die Position des Übersetzungsdienstleisters einnehmen.

Es ist jedoch zu vermuten, dass die Möglichkeiten für Übersetzer mit

unzureichender Qualifikation sich verschlechtern werden.

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